19 Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH löst Tochtergesell

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/XXXX
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
(Einzelplan 08)
19
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH löst Tochtergesellschaft auf: jährlich 5 Mio. Euro Einsparung
Kat. C
(Kapitel 0803 Titel 121 01)
19.0
Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH hat auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes den Geschäftsbetrieb einer Tochtergesellschaft eingestellt. Sie übernahm deren Aufgaben
und spart dadurch mindestens 5 Mio. Euro jährlich.
19.1
Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verkauft für den Bund land- und
forstwirtschaftliche Flächen, die im Eigentum der ehemaligen DDR standen. Einige ihrer Aufgaben, wie die Bewirtschaftung der forstwirtschaftlichen Flächen, hatte sie einer Tochtergesellschaft
übertragen.
Der Bundesrechnungshof prüfte im Jahr 2013, an welchen Unternehmen die BVVG beteiligt ist. Er
stellte dabei fest, dass sich die Umsatzerlöse und das Geschäftsergebnis der Tochtergesellschaft
in den letzten Jahren deutlich verringert hatten. In den Jahren 2010 bis 2013 gingen die Umsatzerlöse von 13,7 Mio. Euro auf 10,1 Mio. Euro zurück. Das Geschäftsergebnis sank Ende des
Jahres 2013 auf minus 0,3 Mio. Euro. Ursache hierfür waren die jährlichen Verkäufe forstwirtschaftlicher Flächen durch die BVVG selbst. Allein im Jahr 2012 veräußerte sie 12 200 ha, die
zuvor die Tochtergesellschaft bewirtschaftet hatte.
Personal- und sonstiger betrieblicher Aufwand der Tochtergesellschaft blieben in den Jahren
2010 bis 2013 nahezu unverändert. Im Jahr 2013 betrug dieser Aufwand noch 7,5 Mio. Euro.
Um den Rückgang der Umsatzerlöse bei ihrer Tochtergesellschaft auszugleichen, beabsichtigte
die BVVG, die Dienstleistungen ihrer Tochtergesellschaft höher als bisher zu vergüten. Zudem
wollte sie Struktur und Organisation der Tochtergesellschaft an die sinkende Auftragsmenge
anpassen.
19.2
Mit dem fortschreitenden Verkauf der forstwirtschaftlichen Flächen durch die BVVG verlor die
Tochtergesellschaft zunehmend ihre wesentliche Aufgabe, diese Flächen zu bewirtschaften. Der
Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass es bei dieser Sachlage nicht angemessen ist, die
Preise für die Dienstleistungen der Tochtergesellschaft zu erhöhen. Er hat der BVVG empfohlen zu
prüfen, ob es wirtschaftlich vorteilhafter ist, die Tochtergesellschaft aufzulösen und ihre Aufgaben
zu übernehmen.
19.3
Die BVVG hat die Empfehlung des Bundesrechnungshofes aufgegriffen. Bei ihrer Prüfung ist sie
zu dem Ergebnis gekommen, die Tochtergesellschaft abzuwickeln. Den Vertrag mit der Tochtergesellschaft hat sie daraufhin zum Ablauf des Jahres 2014 gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt
hat die Tochtergesellschaft ihren Betrieb eingestellt. Die BVVG nimmt seither die Aufgaben
selbst wahr und hat rund 30 % der ehemaligen Beschäftigten der Tochtergesellschaft eingestellt.
Drucksache 18/XXXX
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Durch die Auflösung der Tochtergesellschaft entfallen u. a. deren Personalkosten und sonstige
betriebliche Aufwendungen. Insgesamt führt dies ab dem Jahr 2015 zu jährlichen Einsparungen
von mindestens 5 Mio. Euro.