Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage

Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage
Obj.-Nr: MS72-2800-019916
provisionsfrei
Größe:
ca. 18 ha
Orientierungswert:
nach Gebot
Objektart:
Erneuerbare Energien
Ausschreibung endet:
am 26.04.2016, um 08:00 Uhr
Objektbeschreibung:
Im Kreis Rostock-Land bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines
Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Die
angebotene Fläche liegt am südwestlichen Rand des potenziellen
Windeignungsgebietes "Schlage" in der Gemarkung Schlage. Weitere
Informationen finden Sie unter "Mehr...".
Lagebeschreibung:
Die Flächen befinden sich ca. 12 km südöstlich der Hansestadt Rostock (Luftlinie)
nördlich und südlich der BAB 20 (Lübeck-Stettin). Die nächste Autobahnabfahrt
(AS 17, Dummerstorf) ist nur etwa 5 km entfernt. Das potenzielle
Windeignungsgebiet liegt zwischen den Ortschaften Bandelstorf im Nordwesten,
Petschow im Nordosten, Pankelow und Schlage im Südwesten sowie Göldenitz im
Südosten.
Ansprechpartner:
BVVG Schwerin
Frau Antje Herbst
Tel.: 0385 6434-185
Fax:
Adresse für
Gebote:
BVVG - Ausschreibungsbüro
Postschließfach 55 01 34
10371 Berlin
Tel.: 030-4432 1099
Fax: 030-4432 1210
Lage
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern
Kreis:
Rostock-Land
Gemeinde:
Dummerstorf
Gemarkung:
Schlage
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
www.bkg.bund.de
Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage
TK, Übersicht und Lageskizze WEG
TK, Lageskizze WEG und FS 220
Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage
Luftbild, ausgeschriebene Teilfläche
Flurkartenausschnitt
Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage
Größe: 7,77 KByte
Erweiterte Objektbeschreibung
Im 2. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock ist das potenzielle Windeignungsgebiet
"Schlage (130)" mit einer Größe von 80 ha dargestellt. Abgegrenzt wird es durch die vorgegebenen
Mindestabstände zu den Ortschaften Bandelstorf im Nordwesten, Petschow im Nordosten, Pankelow und
Schlage im Südwesten, Göldenitz im Südosten, Waldgebiete nördlich und südlich der Autobahn sowie
jeweils 200 m zu den geschützten Biotopen innerhalb dieser Waldgebiete.Weitere Abgrenzungen erfolgen
durch die Verbindungsstraße Petschow-Göldenitz sowie die Siloanlage im Osten.
Die BVVG ist Eigentümerin von ca. 18 ha im Bereich des potenziellen Windeignungsgebietes "Schlage" und
daran angrenzend. Ca. 6,5 ha davon liegen innerhalb der Grenzen des Eignungsgebietes; die restlichen
Flächen grenzen an und können als Abstands- bzw. Rotorflächen oder als Zuwegung zur Verfügung gestellt
werden. Unter "Bilder" ist das angebotene Flurstück rot markiert, die ausgeschriebene Teilfläche ist blau
schraffiert. Nicht schraffierte Flächen/Teilflächen sind NICHT Bestandteil der Ausschreibung!
Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt und an einen örtlichen Landwirtschaftsbetrieb verpachtet.
In den Abteilungen 2 und 3 des Grundbuches sind keine Eintragungen enthalten, die den
Ausschreibungsgegenstand betreffen.
Planungsstand
Am 5. Mai 2014 wurde der Zweite Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock als
Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock abschließend
beraten und für die öffentliche Auslegung bis 30. Oktober 2014 freigegeben. Seitdem läuft die Auswertung
der eingegangenen Stellungnahmen. Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des
Regionalen Planungsverbandes.
Das potenzielle Windeignungsgebiet ist lt. 2. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms für eine
Vermessung von Windenergieanlagen-Prototypen geeignet. Standorte innerhalb dieses Gebietes, die
aufgrund ihrer Randlage und aufgrund einer ungehinderten Windanströmung in Hauptwindrichtung
besonders für die Vermessung von Prototypen geeignet sind, sind vorrangig für diesen Zweck zu nutzen. An
denjenigen Standorten innerhalb des Gebietes, die solche besonderen Standortqualitäten aufweisen, ist eine
Errichtung normaler Serien-Windenergieanlagen für den kommerziellen Windparkbetrieb ausgeschlossen.
Außerdem befindet sich das Gebiet innerhalb des Wirkungsbereiches militärischer Flugsicherungsanlagen.
Deshalb kann es zu Beschränkungen und Auflagen für die Errichtung von Windenergieanlagen kommen.
Die Gemeinde Dummerstorf unterstützt aktiv eine Ausweisung des Gebietes.
Ausschreibungsgegenstand
Wir bieten Ihnen eine Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung und zum Betrieb von
Windenergieanlagen, befristet auf 24 Monate; eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern gestellte
Genehmigungsanträge noch nicht beschieden sind.
Bitte fordern Sie bei Interesse einen Mustertext für den abzuschließenden Options- und Gestattungsvertrag
an.
Gebote
Wir erwarten:
- Angaben zum geplanten Anlagentyp, zur Anzahl der Anlagen sowie zur erwarteten
Flächeninanspruchnahme
insgesamt
(Standortund
Abstandsflächen)
mit
aussagekräftigen
Planungsunterlagen
- Angaben über die Größe der geplanten anteiligen Inanspruchnahme der BVVG-Flächen (Standort- und
Abstandsflächen)
- Angaben zur erwarteten Jahresenergieleistung und zum geplanten Inbetriebnahmezeitpunkt
- die Angabe eines prozentualen Eigentümeranteils an der Nettoeinspeisevergütung
- die Bezifferung einer jährlichen Mindestentschädigung je WEA (EUR/WEA/Jahr)
- eine auf die Anlagenlaufzeit kapitalisierte Mindestentschädigung (Einmalzahlung in EUR/WEA) mit Angabe
des Abzinsungsfaktors (max. 6%).
Wir behalten uns vor, im abzuschließenden Options- und Gestattungsvertrag eine Kombination aus
jährlichen Zahlungen und einem auf die restliche Anlagenlaufzeit kapitalisierten Ablösebetrag zu
Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage
vereinbaren. In diesem Fall käme eine Vereinbarung von jährlichen Zahlungen für das 1. bis 8. Jahr und im
9. Jahr die Zahlung des kapitalisierten Einmalbetrages für die Restlaufzeit in Betracht.
Es ist Aufgabe des Betreibers eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbei zu führen.
Ansprüche der landwirtschaftlichen Pächter auf Entschädigungen, die über den Ersatz von Flurschäden,
Ernteausfall u. ä. hinausgehen (vorübergehende wirtschaftliche Erschwernisse) sind nicht bekannt.
Optionspreis
Bei Abschluss des Optionsvertrages ist ein Optionsentgelt für vertraglich gebundene Flächen - rd. 18 ha
innerhalb des Windparks sowie angenommene Abstandsflächen außerhalb davon - in Höhe von 12.600
EUR/Jahr für jedes angefangene Optionsjahr fällig. Ab bestandskräftiger Ausweisung des
Windeignungsgebietes erhöht sich die Optionsgebühr auf 14.400 EUR/Jahr. Die Optionsgebühr wird
unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die
Errichtung von Windkraftanlagen - gleich aus welchen Gründen - auf dem Standort nicht möglich oder
zulässig sein sollten. Eine Verrechnung mit den zu zahlenden Ablösebeträgen erfolgt nicht.
Haftungsausschluss
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie die
Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der
genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen sind vom
Interessenten selbst zu stellen.
Kosten
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch
bzw. Baulastenverzeichnis und Vermessungskosten trägt der Options- und Gestattungsnehmer. Die
Kostenübernahme gilt auch für mögliche Abgaben an die Gemeinde.
Ausschreibungsbedingungen für den Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den
Betrieb von Windenergieanlagen
1
Auftrag
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH privatisiert ehemals
volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in
den fünf neuen Bundesländern.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich ausschließlich um die Vergabe von
Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen durch
Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages.
Es fällt keine Maklerprovision an.
2
Haftungsausschluss
Dieses Angebot der BVVG erfolgt freibleibend. Alle Angaben erfolgen nach
bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
3
Besonderheiten des Ausschreibungsobjektes
Begründete Ansprüche Dritter nach dem Vermögensgesetz (VermG) oder
dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) sind für das Objekt nicht bekannt,
können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
4
Besuchsberechtigungen
Die Besichtigung der Grundstücke kann von öffentlichen Straßen und Wegen
aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten des
Ausschreibungsobjektes nicht gestattet ist.
5
Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens
5.1
Abgabe des Gebotes
Das Gebot muss spätestens bis zu dem in der Bekanntmachung und den
Ausschreibungsunterlagen genannten Schlusstermin schriftlich oder per FAX
bei der
BVVG - Ausschreibungsbüro
Postschließfach 55 01 34
10371 Berlin
Tel.: 030-4432 1099
Fax: 030-4432 1210
oder per E-Mail unter der Adresse
[email protected]
eingegangen sein.
Es soll mit der Kennzeichnung "Gebot für MS72-2800-019916“ oder "Gebot
für Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage“ versehen eingereicht werden.
2
Nicht rechtzeitig zum Schlusstermin eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt.
Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen Gebote protokolliert und den Interessenten der Eingang ihres Gebotes auf dem
Postweg bestätigt.
5.2
Inhalt des Gebotes
Das Gebot hat die Zahlung
•
eines auf die Anlagenlaufzeit von 25 Jahren abgezinsten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag)
und/oder
•
eines jährlichen Mindestentschädigungsbetrages (jährliche Zahlungen)
für den Abschluss eines Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen zu beinhalten.
Die Zahlungsvariante „jährliche Zahlungen“ erfolgt – wie in der Ausschreibung
dargestellt – als Kombination aus jährlichen Zahlungen und einer abgezinsten
Einmalzahlung für eine Restlaufzeit.
Zusätzlich ist ein Optionsentgelt zu entrichten. Es ist unabhängig davon zu
zahlen, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der
Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen nicht möglich oder nicht zulässig sein sollte. Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer
nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung
des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später
zu zahlende Mindestentschädigung.
Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie auf eine feste Summe in EURO
lauten.
Teilgebote bleiben unberücksichtigt, sofern sie nicht ausdrücklich zugelassen
sind.
Dem Gebot sind aussagekräftige Planungsunterlagen beizufügen; insbesondere soll Folgendes dargestellt werden:
-
Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz),
geplanter Anlagentyp mit Angaben zur Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
für das Gebot relevante Umlagefläche (Plangebiet in ha) und anteilige Betroffenheit der jeweiligen Flurstücke in ha,
voraussichtlicher Inbetriebnahmezeitpunkt und zu diesem Zeitpunkt voraussichtliche Höhe der Förderung nach dem EEG (anzulegender Wert),
Entschädigungszinssatz als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am
jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des Stromes,
Kapitalisierungszinssatz
für
die
Ermittlung
des
Ablösebetrages/Einmalzahlung.
Diese Angaben sollten im beigefügten Formblatt „Zusammenfassung des Gebotes“ und „Kurzbeschreibung der zu errichtenden WEA“ und durch weitere
ergänzende Unterlagen zusammenfassend und umfänglich dargelegt werden.
3
Zum Nachweis der Finanzierung des Kaufgebotes ist eine schriftliche Bankbestätigung oder Finanzierungszusage einer Bank vorzulegen, die der Bankenaufsicht eines Staates der Europäischen Union, Liechtensteins oder der
Schweiz unterliegt. Hierzu kann das beiliegende Muster einer Finanzierungsbescheinigung verwendet werden.
Die beiliegende Insidererklärung ist auszufüllen und unterschrieben zusammen mit dem Gebot einzureichen.
5.3
Besondere Vertragsbedingungen
Wird ein einmaliger Mindestablösebetrag vereinbart, so wird mit Ziehen der
Option ein Ablösebetrag auf Basis der tatsächlich genehmigten Planung des
Gestattungsnehmers ermittelt. Übersteigt der so ermittelte Betrag den vereinbarten Mindestablösebetrag ist eine Nachzahlung zu leisten.
Werden jährlichen Zahlungen vereinbart, so werden diese anhand der tatsächlich erbrachten Jahresenergieleistung abgerechnet. Übersteigt der so ermittelte Entschädigungsbetrag die vereinbarte jährliche Mindestentschädigung
ist eine Nachzahlung zu leisten.
Werden zudem innerhalb der Vertragslaufzeit des Gestattungsvertrages – bei
Vereinbarung von jährlichen Zahlungen für die Restlaufzeit nach Ablauf dieser
- gestattungsgegenständliche Flächen für weitere oder (gegebenenfalls durch
Umrüstung) leistungsstärkere Windenergieanlagen in Anspruch genommen,
die zu einer Erhöhung der vereinbarten Gesamtnennleistung führen, so ist
durch den Gestattungsnehmer eine Nachzahlung auf den bisher gezahlten
Gesamtablösebetrag bzw. Gesamtentschädigung zu leisten.
Diese Regelungen werden Bestandteil des Vertrages.
5.4
Verfahrensweise nach Gebotseröffnung
Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über
die Vertragsinhalte geführt.
Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag
zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.
Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach
Gebotsöffnung dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die BVVG abgeleitet werden.
Weist ein Bieter die Finanzierung des Kaufpreises nicht nach, kann er mit
seinem Gebot vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden._
Die BVVG behält sich vor, im Rahmen eines Last-Call-Verfahrens Bietern die
Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern, insbesondere wenn
von mehreren Bietern im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben
wurden. Ein Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens besteht
nicht.
Gemäß § 33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen
Daten zur Auswertung der Gebote elektronisch gespeichert, verarbeitet und
genutzt werden.
6
Zuschlagserteilung
4
Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der
eingereichten Gebote.
Die Entscheidung für eine der beiden Zahlungsvarianten (einmaliger Mindestablösebetrag oder jährliche Zahlungen) trifft die BVVG in jedem Einzelfall
gesondert und danach, welches Gebot sich als wirtschaftlich günstiger für die
BVVG darstellt.
Die BVVG ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu
entscheiden.
Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
Anlage
1.
2.
3.
Zusammenfassung des Gebotes
Muster Finanzierungsbestätigung
Erklärung über das Vorliegen einer Insidereigenschaft - Insidererklärung
Zusammenfassung des Gebotes
Options- und Gestattungsvertrag für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen
Laufzeit der Option: siehe Ausschreibung
Laufzeit des Gestattungsvertrages: 25 Jahre
Ausschreibungsnummer
MS72-2800-019916
Objektbezeichnung
Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage
Ausschreibungsende
26.04.2016, 8:00 Uhr
Bieter/Bewerber
Name, Anschrift
Telefon/Fax
Beruf/Tätigkeit
Gebot
Betrag
Ablösebetrag gesamt (für Standorte, Abstands-, Kranstell- und Wegeflächen)
QQQQQQ EUR
- und/oderjährlicher Mindestentschädigungsbetrag gesamt (für
Standorte, Abstands-, Kranstell- und Wegeflächen)
QQQQQ EUR pro Jahr
Finanzierung
Eigenkapital EUR
Fremdkapital EUR
Summe:
Als Nachweis fügen wir bei:
QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ.
QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ.
Als Nachweis der Finanzierung des Kaufgebotes fügen wir eine Finanzierungszusage /
Bankbestätigung als Anlage bei.
Konzeptionelle Besonderheiten
Datum: QQQQQQQQQ
(gemäß Punkt 5.2 – Inhalt des Gebotes)
Unterschrift: QQQQQQQQQQQQQQQQ
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Daten werden intern u. für Geschäftszwecke elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt.
Kurzbeschreibung der zu errichtenden WEA
Name oder Ort der Anlage:
QQQQQQ
Hersteller, Typ mit Leistung
und Abmaßen (bei ungleichen Typen, unterschiedliche Typen auflisten):
QQQQQQ
Nennleistung pro WEA:
QQQQQQ
kW
Anzahl der zu errichtenden WEA gesamt
QQQQQQ
Stück
Anzahl der WEA auf BVVG-Flächen
QQQQQQ
Stück
benötigte Gesamtfläche für die zu errichtenden
WEA/ des Windparks
QQQQQQ
ha
Betroffene Flächenanteile der BVVG (im Windpark)
QQQQQQ
ha
durchschnittliche prognostizierte Jahresenergieleistung pro WEA im Windpark
QQQQQQ
kWh
prognostizierte Jahresenergieleistung des Windparks QQQQQQ
kWh
Referenzertrag einer WEA
QQQQQQ
kWh
Höhe insgesamt:
QQQQQQ
m
Nabenhöhe:
QQQQQQ
m
Rotordurchmesser:
QQQQQQ
m
Standortqualität
QQQQQQ
%
Anlagenlaufzeit oder Vertragsdauer:
QQQQQQ
Jahre
Ersteinspeisemonat:
QQQQQQ
gültiger erhöhter anzulegender Wert (Anfangswert)
nach § 49 Abs. 2 EEG 2014:
0, QQQQQQ
Cent/kWh
gültiger anzulegender Wert nach § 49 Abs. 1 EEG
2014:
0, QQQQQQ
Cent/kWh
Zeitraum des erhöhten anzulegenden Wertes nach § QQQQQQ
49 Abs. 2 EEG 2014
Monate
Entschädigungszinssatz für die BVVG:
QQQQQQ
%
Repowering-Fall:
Ja / Nein
Kapitalisierungszinssatz:
QQQQQQ
Datum
Unterschrift und Firmenstempel
%
Glaubhaftmachung der Finanzierung1
zur Vorlage bei der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr/Frau/Firma
QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ
hat uns in Kenntnis gesetzt, dass er/sie beabsichtigt, mit Ihnen einen Options- und Gestattungsvertrag für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen abzuschließen.
im Landkreis:
.............................................
mit einem Umfang von ca.:
............................................. ha
das Optionsentgelt beträgt:
............................................. EUR
der Mindestablösebetrag beträgt:
............................................. EUR
und/oder
die Jährliche Mindestentschädigung beträgt: ............................................. EUR
Dies vorausgeschickt, bestätigen wir Ihnen, dass
die uns bekannten Vermögensverhältnisse die Finanzierung des
2
Kaufpreises ermöglichen.
bei uns unterhaltene Guthaben zur Bezahlung des Kaufpreises
2
vorhanden sind.
Finanzierungsmittel in erforderlicher Höhe zugesagt sind.
2
Mit freundlichen Grüßen
_____________________________________________________________
Datum
Unterschrift / Stempel
1
Bitte diesen Vordruck ausgefüllt und mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Stempel der Bank oder
sonst inhaltsgleich auf bankeigenen Kopfbögen mit rechtsverbindlicher Unterschrift zum Bewerbungstermin bei der BVVG einreichen.
2
Zutreffendes bitte ankreuzen
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Daten werden intern u. für Geschäftszwecke elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt.
Merkblatt
zur
Erklärung über das Vorliegen einer Insidereigenschaft
Bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, ehemals volkseigenes Vermögen zu privatisieren, hat die
BVVG ein Höchstmaß an Objektivität und Transparenz zu gewährleisten.
Deshalb werden Rechtsgeschäfte der BVVG mit so genannten Insidern einer zusätzlichen
internen Prüfung unterzogen.
Als Insider werden Personen betrachtet, die direkt aufgrund ihrer Tätigkeit oder aus anderen
Gründen nicht allgemein zugängliche Kenntnisse über Vermögenswerte oder den Privatisierungsprozess der BVVG erlangt haben oder erlangen können.
Wie ein Insider werden auch Personen aus dessen persönlichem oder geschäftlichem Lebensumfeld betrachtet.
Insidererklärung
Erklärung über das Vorliegen einer Insidereigenschaft
Ausschreibungsnummer MS72-2800-019916
Objektbezeichnung Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage
Ausschreibungsende 26.04.2016, 8:00 Uhr
Stehen oder standen Sie in den letzten zwölf Monaten in einem Vertragsverhältnis zur Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG), Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
(BvS), Treuhand und Geschäftsbesorgungs GmbH (TGG), LAFOS Dienstleistungs GmbH (LAFOS)
oder sind Sie bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beschäftigt?
ja
nein
Wenn ja, bitte näher erläutern
QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ.Q
Haben oder hatten Sie oder Personen aus Ihrem persönlichen oder geschäftlichen Umfeld in den letzten zwölf Monaten persönliche oder über dieses Rechtsgeschäft hinausgehende dienstliche Beziehungen zu Mitarbeitern sowie Dienstleistern der BVVG, BvS, TGG oder LAFOS oder zu Mitarbeitern
der BImA?
ja
nein
Wenn ja, welche?
QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ...
Haben Sie oder Personen aus Ihrem persönlichen oder geschäftlichen Umfeld zu irgendeinem Zeitpunkt unmittelbar an der Vorbereitung und Durchführung des Privatisierungsverfahrens (Rechtsgeschäftes) mitgewirkt?
ja
nein
Wenn ja, bitte näher erläutern
QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ.Q
Sind Ihnen solche Beziehungen von Mitarbeitern aus Ihrem Unternehmen, die mit Vertragsanbahnung, -abschluss und -durchführung des beabsichtigten Rechtsgeschäftes befasst sind, bekannt?
ja
nein
trifft nicht zu
Wenn ja, welche?
QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ.Q
Ich versichere, diese Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu
haben. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben in dieser Erklärung rechtliche Konsequenzen haben
können.
______________
Datum
________________________
Unterschrift
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Daten werden intern u. für Geschäftszwecke elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt.
22.01.2016
Flurstücksliste zum Ausschreibungsobjekt „Flächen im potenziellen WEG Schlage“
Bundesland
Kreis
Gemeinde
MECKLENBURG-VORPOMMERN
ROSTOCK-LAND
DUMMERSTORF
Gemarkung
Flur
Flurstück
SCHLAGE
Katasterfläche (ha)
1
220
26,6691
davon
ausgeschr.
Fläche (ha)
18,0000
Nutzungsart
Unland
Ackerland
www.bvvg.de
MS72-2800-019916
Nutzungsart Fläche
(ha)
AZ/GZ
0,5500
17,4500
Seite 1 von 1
0