Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage Obj.-Nr: MS72-2800-019916 provisionsfrei Größe: ca. 18 ha Orientierungswert: nach Gebot Objektart: Erneuerbare Energien Ausschreibung endet: am 26.04.2016, um 08:00 Uhr Objektbeschreibung: Im Kreis Rostock-Land bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Die angebotene Fläche liegt am südwestlichen Rand des potenziellen Windeignungsgebietes "Schlage" in der Gemarkung Schlage. Weitere Informationen finden Sie unter "Mehr...". Lagebeschreibung: Die Flächen befinden sich ca. 12 km südöstlich der Hansestadt Rostock (Luftlinie) nördlich und südlich der BAB 20 (Lübeck-Stettin). Die nächste Autobahnabfahrt (AS 17, Dummerstorf) ist nur etwa 5 km entfernt. Das potenzielle Windeignungsgebiet liegt zwischen den Ortschaften Bandelstorf im Nordwesten, Petschow im Nordosten, Pankelow und Schlage im Südwesten sowie Göldenitz im Südosten. Ansprechpartner: BVVG Schwerin Frau Antje Herbst Tel.: 0385 6434-185 Fax: Adresse für Gebote: BVVG - Ausschreibungsbüro Postschließfach 55 01 34 10371 Berlin Tel.: 030-4432 1099 Fax: 030-4432 1210 Lage Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Kreis: Rostock-Land Gemeinde: Dummerstorf Gemarkung: Schlage © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie www.bkg.bund.de Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage TK, Übersicht und Lageskizze WEG TK, Lageskizze WEG und FS 220 Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage Luftbild, ausgeschriebene Teilfläche Flurkartenausschnitt Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage Größe: 7,77 KByte Erweiterte Objektbeschreibung Im 2. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock ist das potenzielle Windeignungsgebiet "Schlage (130)" mit einer Größe von 80 ha dargestellt. Abgegrenzt wird es durch die vorgegebenen Mindestabstände zu den Ortschaften Bandelstorf im Nordwesten, Petschow im Nordosten, Pankelow und Schlage im Südwesten, Göldenitz im Südosten, Waldgebiete nördlich und südlich der Autobahn sowie jeweils 200 m zu den geschützten Biotopen innerhalb dieser Waldgebiete.Weitere Abgrenzungen erfolgen durch die Verbindungsstraße Petschow-Göldenitz sowie die Siloanlage im Osten. Die BVVG ist Eigentümerin von ca. 18 ha im Bereich des potenziellen Windeignungsgebietes "Schlage" und daran angrenzend. Ca. 6,5 ha davon liegen innerhalb der Grenzen des Eignungsgebietes; die restlichen Flächen grenzen an und können als Abstands- bzw. Rotorflächen oder als Zuwegung zur Verfügung gestellt werden. Unter "Bilder" ist das angebotene Flurstück rot markiert, die ausgeschriebene Teilfläche ist blau schraffiert. Nicht schraffierte Flächen/Teilflächen sind NICHT Bestandteil der Ausschreibung! Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt und an einen örtlichen Landwirtschaftsbetrieb verpachtet. In den Abteilungen 2 und 3 des Grundbuches sind keine Eintragungen enthalten, die den Ausschreibungsgegenstand betreffen. Planungsstand Am 5. Mai 2014 wurde der Zweite Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock als Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock abschließend beraten und für die öffentliche Auslegung bis 30. Oktober 2014 freigegeben. Seitdem läuft die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes. Das potenzielle Windeignungsgebiet ist lt. 2. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms für eine Vermessung von Windenergieanlagen-Prototypen geeignet. Standorte innerhalb dieses Gebietes, die aufgrund ihrer Randlage und aufgrund einer ungehinderten Windanströmung in Hauptwindrichtung besonders für die Vermessung von Prototypen geeignet sind, sind vorrangig für diesen Zweck zu nutzen. An denjenigen Standorten innerhalb des Gebietes, die solche besonderen Standortqualitäten aufweisen, ist eine Errichtung normaler Serien-Windenergieanlagen für den kommerziellen Windparkbetrieb ausgeschlossen. Außerdem befindet sich das Gebiet innerhalb des Wirkungsbereiches militärischer Flugsicherungsanlagen. Deshalb kann es zu Beschränkungen und Auflagen für die Errichtung von Windenergieanlagen kommen. Die Gemeinde Dummerstorf unterstützt aktiv eine Ausweisung des Gebietes. Ausschreibungsgegenstand Wir bieten Ihnen eine Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen, befristet auf 24 Monate; eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge noch nicht beschieden sind. Bitte fordern Sie bei Interesse einen Mustertext für den abzuschließenden Options- und Gestattungsvertrag an. Gebote Wir erwarten: - Angaben zum geplanten Anlagentyp, zur Anzahl der Anlagen sowie zur erwarteten Flächeninanspruchnahme insgesamt (Standortund Abstandsflächen) mit aussagekräftigen Planungsunterlagen - Angaben über die Größe der geplanten anteiligen Inanspruchnahme der BVVG-Flächen (Standort- und Abstandsflächen) - Angaben zur erwarteten Jahresenergieleistung und zum geplanten Inbetriebnahmezeitpunkt - die Angabe eines prozentualen Eigentümeranteils an der Nettoeinspeisevergütung - die Bezifferung einer jährlichen Mindestentschädigung je WEA (EUR/WEA/Jahr) - eine auf die Anlagenlaufzeit kapitalisierte Mindestentschädigung (Einmalzahlung in EUR/WEA) mit Angabe des Abzinsungsfaktors (max. 6%). Wir behalten uns vor, im abzuschließenden Options- und Gestattungsvertrag eine Kombination aus jährlichen Zahlungen und einem auf die restliche Anlagenlaufzeit kapitalisierten Ablösebetrag zu Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage vereinbaren. In diesem Fall käme eine Vereinbarung von jährlichen Zahlungen für das 1. bis 8. Jahr und im 9. Jahr die Zahlung des kapitalisierten Einmalbetrages für die Restlaufzeit in Betracht. Es ist Aufgabe des Betreibers eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbei zu führen. Ansprüche der landwirtschaftlichen Pächter auf Entschädigungen, die über den Ersatz von Flurschäden, Ernteausfall u. ä. hinausgehen (vorübergehende wirtschaftliche Erschwernisse) sind nicht bekannt. Optionspreis Bei Abschluss des Optionsvertrages ist ein Optionsentgelt für vertraglich gebundene Flächen - rd. 18 ha innerhalb des Windparks sowie angenommene Abstandsflächen außerhalb davon - in Höhe von 12.600 EUR/Jahr für jedes angefangene Optionsjahr fällig. Ab bestandskräftiger Ausweisung des Windeignungsgebietes erhöht sich die Optionsgebühr auf 14.400 EUR/Jahr. Die Optionsgebühr wird unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung von Windkraftanlagen - gleich aus welchen Gründen - auf dem Standort nicht möglich oder zulässig sein sollten. Eine Verrechnung mit den zu zahlenden Ablösebeträgen erfolgt nicht. Haftungsausschluss Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen sind vom Interessenten selbst zu stellen. Kosten Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch bzw. Baulastenverzeichnis und Vermessungskosten trägt der Options- und Gestattungsnehmer. Die Kostenübernahme gilt auch für mögliche Abgaben an die Gemeinde. Ausschreibungsbedingungen für den Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen 1 Auftrag Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH privatisiert ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in den fünf neuen Bundesländern. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich ausschließlich um die Vergabe von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen durch Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages. Es fällt keine Maklerprovision an. 2 Haftungsausschluss Dieses Angebot der BVVG erfolgt freibleibend. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. 3 Besonderheiten des Ausschreibungsobjektes Begründete Ansprüche Dritter nach dem Vermögensgesetz (VermG) oder dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) sind für das Objekt nicht bekannt, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. 4 Besuchsberechtigungen Die Besichtigung der Grundstücke kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten des Ausschreibungsobjektes nicht gestattet ist. 5 Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens 5.1 Abgabe des Gebotes Das Gebot muss spätestens bis zu dem in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Schlusstermin schriftlich oder per FAX bei der BVVG - Ausschreibungsbüro Postschließfach 55 01 34 10371 Berlin Tel.: 030-4432 1099 Fax: 030-4432 1210 oder per E-Mail unter der Adresse [email protected] eingegangen sein. Es soll mit der Kennzeichnung "Gebot für MS72-2800-019916“ oder "Gebot für Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage“ versehen eingereicht werden. 2 Nicht rechtzeitig zum Schlusstermin eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen Gebote protokolliert und den Interessenten der Eingang ihres Gebotes auf dem Postweg bestätigt. 5.2 Inhalt des Gebotes Das Gebot hat die Zahlung • eines auf die Anlagenlaufzeit von 25 Jahren abgezinsten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) und/oder • eines jährlichen Mindestentschädigungsbetrages (jährliche Zahlungen) für den Abschluss eines Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen zu beinhalten. Die Zahlungsvariante „jährliche Zahlungen“ erfolgt – wie in der Ausschreibung dargestellt – als Kombination aus jährlichen Zahlungen und einer abgezinsten Einmalzahlung für eine Restlaufzeit. Zusätzlich ist ein Optionsentgelt zu entrichten. Es ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen nicht möglich oder nicht zulässig sein sollte. Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung. Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie auf eine feste Summe in EURO lauten. Teilgebote bleiben unberücksichtigt, sofern sie nicht ausdrücklich zugelassen sind. Dem Gebot sind aussagekräftige Planungsunterlagen beizufügen; insbesondere soll Folgendes dargestellt werden: - Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz), geplanter Anlagentyp mit Angaben zur Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung, für das Gebot relevante Umlagefläche (Plangebiet in ha) und anteilige Betroffenheit der jeweiligen Flurstücke in ha, voraussichtlicher Inbetriebnahmezeitpunkt und zu diesem Zeitpunkt voraussichtliche Höhe der Förderung nach dem EEG (anzulegender Wert), Entschädigungszinssatz als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des Stromes, Kapitalisierungszinssatz für die Ermittlung des Ablösebetrages/Einmalzahlung. Diese Angaben sollten im beigefügten Formblatt „Zusammenfassung des Gebotes“ und „Kurzbeschreibung der zu errichtenden WEA“ und durch weitere ergänzende Unterlagen zusammenfassend und umfänglich dargelegt werden. 3 Zum Nachweis der Finanzierung des Kaufgebotes ist eine schriftliche Bankbestätigung oder Finanzierungszusage einer Bank vorzulegen, die der Bankenaufsicht eines Staates der Europäischen Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt. Hierzu kann das beiliegende Muster einer Finanzierungsbescheinigung verwendet werden. Die beiliegende Insidererklärung ist auszufüllen und unterschrieben zusammen mit dem Gebot einzureichen. 5.3 Besondere Vertragsbedingungen Wird ein einmaliger Mindestablösebetrag vereinbart, so wird mit Ziehen der Option ein Ablösebetrag auf Basis der tatsächlich genehmigten Planung des Gestattungsnehmers ermittelt. Übersteigt der so ermittelte Betrag den vereinbarten Mindestablösebetrag ist eine Nachzahlung zu leisten. Werden jährlichen Zahlungen vereinbart, so werden diese anhand der tatsächlich erbrachten Jahresenergieleistung abgerechnet. Übersteigt der so ermittelte Entschädigungsbetrag die vereinbarte jährliche Mindestentschädigung ist eine Nachzahlung zu leisten. Werden zudem innerhalb der Vertragslaufzeit des Gestattungsvertrages – bei Vereinbarung von jährlichen Zahlungen für die Restlaufzeit nach Ablauf dieser - gestattungsgegenständliche Flächen für weitere oder (gegebenenfalls durch Umrüstung) leistungsstärkere Windenergieanlagen in Anspruch genommen, die zu einer Erhöhung der vereinbarten Gesamtnennleistung führen, so ist durch den Gestattungsnehmer eine Nachzahlung auf den bisher gezahlten Gesamtablösebetrag bzw. Gesamtentschädigung zu leisten. Diese Regelungen werden Bestandteil des Vertrages. 5.4 Verfahrensweise nach Gebotseröffnung Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotsöffnung dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die BVVG abgeleitet werden. Weist ein Bieter die Finanzierung des Kaufpreises nicht nach, kann er mit seinem Gebot vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden._ Die BVVG behält sich vor, im Rahmen eines Last-Call-Verfahrens Bietern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern, insbesondere wenn von mehreren Bietern im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben wurden. Ein Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens besteht nicht. Gemäß § 33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur Auswertung der Gebote elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. 6 Zuschlagserteilung 4 Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die Entscheidung für eine der beiden Zahlungsvarianten (einmaliger Mindestablösebetrag oder jährliche Zahlungen) trifft die BVVG in jedem Einzelfall gesondert und danach, welches Gebot sich als wirtschaftlich günstiger für die BVVG darstellt. Die BVVG ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet. Anlage 1. 2. 3. Zusammenfassung des Gebotes Muster Finanzierungsbestätigung Erklärung über das Vorliegen einer Insidereigenschaft - Insidererklärung Zusammenfassung des Gebotes Options- und Gestattungsvertrag für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen Laufzeit der Option: siehe Ausschreibung Laufzeit des Gestattungsvertrages: 25 Jahre Ausschreibungsnummer MS72-2800-019916 Objektbezeichnung Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage Ausschreibungsende 26.04.2016, 8:00 Uhr Bieter/Bewerber Name, Anschrift Telefon/Fax Beruf/Tätigkeit Gebot Betrag Ablösebetrag gesamt (für Standorte, Abstands-, Kranstell- und Wegeflächen) QQQQQQ EUR - und/oderjährlicher Mindestentschädigungsbetrag gesamt (für Standorte, Abstands-, Kranstell- und Wegeflächen) QQQQQ EUR pro Jahr Finanzierung Eigenkapital EUR Fremdkapital EUR Summe: Als Nachweis fügen wir bei: QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ. QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ. Als Nachweis der Finanzierung des Kaufgebotes fügen wir eine Finanzierungszusage / Bankbestätigung als Anlage bei. Konzeptionelle Besonderheiten Datum: QQQQQQQQQ (gemäß Punkt 5.2 – Inhalt des Gebotes) Unterschrift: QQQQQQQQQQQQQQQQ Hinweis gemäß § 33 BDSG: Daten werden intern u. für Geschäftszwecke elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. Kurzbeschreibung der zu errichtenden WEA Name oder Ort der Anlage: QQQQQQ Hersteller, Typ mit Leistung und Abmaßen (bei ungleichen Typen, unterschiedliche Typen auflisten): QQQQQQ Nennleistung pro WEA: QQQQQQ kW Anzahl der zu errichtenden WEA gesamt QQQQQQ Stück Anzahl der WEA auf BVVG-Flächen QQQQQQ Stück benötigte Gesamtfläche für die zu errichtenden WEA/ des Windparks QQQQQQ ha Betroffene Flächenanteile der BVVG (im Windpark) QQQQQQ ha durchschnittliche prognostizierte Jahresenergieleistung pro WEA im Windpark QQQQQQ kWh prognostizierte Jahresenergieleistung des Windparks QQQQQQ kWh Referenzertrag einer WEA QQQQQQ kWh Höhe insgesamt: QQQQQQ m Nabenhöhe: QQQQQQ m Rotordurchmesser: QQQQQQ m Standortqualität QQQQQQ % Anlagenlaufzeit oder Vertragsdauer: QQQQQQ Jahre Ersteinspeisemonat: QQQQQQ gültiger erhöhter anzulegender Wert (Anfangswert) nach § 49 Abs. 2 EEG 2014: 0, QQQQQQ Cent/kWh gültiger anzulegender Wert nach § 49 Abs. 1 EEG 2014: 0, QQQQQQ Cent/kWh Zeitraum des erhöhten anzulegenden Wertes nach § QQQQQQ 49 Abs. 2 EEG 2014 Monate Entschädigungszinssatz für die BVVG: QQQQQQ % Repowering-Fall: Ja / Nein Kapitalisierungszinssatz: QQQQQQ Datum Unterschrift und Firmenstempel % Glaubhaftmachung der Finanzierung1 zur Vorlage bei der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, Herr/Frau/Firma QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ hat uns in Kenntnis gesetzt, dass er/sie beabsichtigt, mit Ihnen einen Options- und Gestattungsvertrag für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen abzuschließen. im Landkreis: ............................................. mit einem Umfang von ca.: ............................................. ha das Optionsentgelt beträgt: ............................................. EUR der Mindestablösebetrag beträgt: ............................................. EUR und/oder die Jährliche Mindestentschädigung beträgt: ............................................. EUR Dies vorausgeschickt, bestätigen wir Ihnen, dass die uns bekannten Vermögensverhältnisse die Finanzierung des 2 Kaufpreises ermöglichen. bei uns unterhaltene Guthaben zur Bezahlung des Kaufpreises 2 vorhanden sind. Finanzierungsmittel in erforderlicher Höhe zugesagt sind. 2 Mit freundlichen Grüßen _____________________________________________________________ Datum Unterschrift / Stempel 1 Bitte diesen Vordruck ausgefüllt und mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Stempel der Bank oder sonst inhaltsgleich auf bankeigenen Kopfbögen mit rechtsverbindlicher Unterschrift zum Bewerbungstermin bei der BVVG einreichen. 2 Zutreffendes bitte ankreuzen Hinweis gemäß § 33 BDSG: Daten werden intern u. für Geschäftszwecke elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. Merkblatt zur Erklärung über das Vorliegen einer Insidereigenschaft Bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, ehemals volkseigenes Vermögen zu privatisieren, hat die BVVG ein Höchstmaß an Objektivität und Transparenz zu gewährleisten. Deshalb werden Rechtsgeschäfte der BVVG mit so genannten Insidern einer zusätzlichen internen Prüfung unterzogen. Als Insider werden Personen betrachtet, die direkt aufgrund ihrer Tätigkeit oder aus anderen Gründen nicht allgemein zugängliche Kenntnisse über Vermögenswerte oder den Privatisierungsprozess der BVVG erlangt haben oder erlangen können. Wie ein Insider werden auch Personen aus dessen persönlichem oder geschäftlichem Lebensumfeld betrachtet. Insidererklärung Erklärung über das Vorliegen einer Insidereigenschaft Ausschreibungsnummer MS72-2800-019916 Objektbezeichnung Flächen im potenziellen Windeignungsgebiet Schlage Ausschreibungsende 26.04.2016, 8:00 Uhr Stehen oder standen Sie in den letzten zwölf Monaten in einem Vertragsverhältnis zur Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG), Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), Treuhand und Geschäftsbesorgungs GmbH (TGG), LAFOS Dienstleistungs GmbH (LAFOS) oder sind Sie bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beschäftigt? ja nein Wenn ja, bitte näher erläutern QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ.Q Haben oder hatten Sie oder Personen aus Ihrem persönlichen oder geschäftlichen Umfeld in den letzten zwölf Monaten persönliche oder über dieses Rechtsgeschäft hinausgehende dienstliche Beziehungen zu Mitarbeitern sowie Dienstleistern der BVVG, BvS, TGG oder LAFOS oder zu Mitarbeitern der BImA? ja nein Wenn ja, welche? QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ... Haben Sie oder Personen aus Ihrem persönlichen oder geschäftlichen Umfeld zu irgendeinem Zeitpunkt unmittelbar an der Vorbereitung und Durchführung des Privatisierungsverfahrens (Rechtsgeschäftes) mitgewirkt? ja nein Wenn ja, bitte näher erläutern QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ.Q Sind Ihnen solche Beziehungen von Mitarbeitern aus Ihrem Unternehmen, die mit Vertragsanbahnung, -abschluss und -durchführung des beabsichtigten Rechtsgeschäftes befasst sind, bekannt? ja nein trifft nicht zu Wenn ja, welche? QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ.Q Ich versichere, diese Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben in dieser Erklärung rechtliche Konsequenzen haben können. ______________ Datum ________________________ Unterschrift Hinweis gemäß § 33 BDSG: Daten werden intern u. für Geschäftszwecke elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. 22.01.2016 Flurstücksliste zum Ausschreibungsobjekt „Flächen im potenziellen WEG Schlage“ Bundesland Kreis Gemeinde MECKLENBURG-VORPOMMERN ROSTOCK-LAND DUMMERSTORF Gemarkung Flur Flurstück SCHLAGE Katasterfläche (ha) 1 220 26,6691 davon ausgeschr. Fläche (ha) 18,0000 Nutzungsart Unland Ackerland www.bvvg.de MS72-2800-019916 Nutzungsart Fläche (ha) AZ/GZ 0,5500 17,4500 Seite 1 von 1 0
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