Tarif-Info TV zur Regelung des Betriebsüberganges

Tarifinformation
zur Regelung des drohenden
Betriebsüberganges
März 2015
Personalüberleitungstarifvertrag zur Regelung des
Betriebsüberganges in die Tochtergesellschaft
Vivantes Service GmbH abgeschlossen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 25.03.2015 hat der Aufsichtsrat mit Mehrheit auf Grund der Vorlage der Geschäftsführung die Ausgliederung von Geschäftsbereichen aus der VivantesMuttergesellschaft in die Tochtergesellschaft Vivantes Service GmbH beschlossen.
Betroffen sind die Bereiche Facility Management, Bauabteilung, Einkauf und Logistik
sowie Patientenbegleitservice. Die derzeit in diesen Bereichen beschäftigten Kolleginnen und Kollegen sollen nicht, wie bisher für die meisten anderen Tochtergesellschaften praktiziert, gestellt werden, sondern sie sollen in die Tochtergesellschaft
gemäß § 613 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) übergehen.
ver.di kritisiert diesen Beschluss auf das Schärfste.
Die ver.di-Mitglieder aus den oben genannten Bereichen und die Therapeutinnen
und Therapeuten, die ja bis vor kurzem auch von Ausgliederung bedroht waren, haben in einer Mitgliedermitgliederversammlung Ende letzten Jahres über die Pläne der
Geschäftsführung diskutiert. Ergebnis dieser Diskussion war, dass ver.di alles Mögliche versuchen soll, das Vorhaben der Geschäftsführung zu verhindern. Das wurde
auch zum Beispiel mit vielen Aktionen, Gesprächen mit verantwortlichen Politikern,
Pressearbeit und anderem versucht. Zusätzlich sollte ver.di aber zum Schutz der Betroffenen auch Tarifverhandlungen aufnehmen, um die erworbenen Rechte der Beschäftigten auch für die Zukunft zu sichern, falls der Aufsichtsrat gegen den Wiederstand den entsprechenden Beschluss fasst. Dazu wurden auch Tarifkommissionsmitglieder gewählt.
ver.di hat mit der Tarifkommission diese Verhandlungen im März aufgenommen und
nach zwei schwierigen Runden ein Ergebnis mit den folgenden wesentlichen Punkten für den Fall des Betriebsüberganges in die Tochtergesellschaft erzielt:
- Dynamische Fortgeltung des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD)
- Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31.12.2020
- konditioniertes Rückkehrrecht bis zum 31.12.2019
Ein Teil der Betroffenen würde bei einem Betriebsübergang in die Tochtergesellschaft zukünftig keine Gehaltserhöhungen aus dem TVöD erhalten. Das konnten wir
mit diesem Personalüberleitungstarifvertrag verhindern.
Der Tarifvertrag Zukunft gilt wie bisher weiter bis zum 31.12.2016. Darüber hinaus
konnten wir neben dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen mit dem Ziel der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch betriebsbedingte Kündigungen zum Zwecke der Herabgruppierung oder mit dem Ziel der Verringerung der Arbeitszeit bis
zum 31.12.2020 ausschließen.
Das vereinbarte Rückkehrrecht zur Muttergesellschaft bis zum 31.12.2019 gilt für
den Fall, dass Vivantes die Beteiligung an der Gesellschaft mehrheitlich verkauft
oder die Auflösung der Gesellschaft herbeigeführt wird und für den Fall der Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen, sofern dem Beschäftigten kein vergleichbarer Arbeitsplatz in der Tochtergesellschaft zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Tarifkommission hat mit diesem Personalüberleitungstarifvertrag, der für diejenigen gilt, die dem Betriebsübergang nicht widersprechen, ein sehr gutes Ergebnis
erzielt. Dieses Ergebnis konnten wir gegen den Widerstand der Arbeitgeberseite nur
deshalb erreichen, weil viele Kolleginnen und Kollegen bereit waren, dafür auch zu
streiken. Das hat unsere Verhandlungsposition gestärkt.
Auch für die Beschäftigten, die in den bestehenden Tochtergesellschaften eingestellt
wurden und in Zukunft eingestellt werden, gilt es, die identischen Tarifbedingungen
herzustellen.
ver.di fordert:
Gleich gutes Geld, gleich gute Bedingungen für die gleiche Arbeit.
Wir lehnen die schlechteren Bedingungen in den Tochtergesellschaften ab.
Den TVöD für alle Beschäftigten in den Tochtergesellschaften gilt es durchzusetzen.
Dafür brauchen wir die Unterstützung der Beschäftigten der Gesellschaften. Lasst
uns gemeinsam dafür streiten.
Über das weitere Vorgehen werden wir euch informieren.
V.i.S.d.P.: ver.di, Landesbezirk Berlin-Brandenburg, FB 3, Heike Spies, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin, [email protected]