Tarifinformation zur Regelung des drohenden Betriebsüberganges März 2015 Personalüberleitungstarifvertrag zur Regelung des Betriebsüberganges in die Tochtergesellschaft Vivantes Service GmbH abgeschlossen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 25.03.2015 hat der Aufsichtsrat mit Mehrheit auf Grund der Vorlage der Geschäftsführung die Ausgliederung von Geschäftsbereichen aus der VivantesMuttergesellschaft in die Tochtergesellschaft Vivantes Service GmbH beschlossen. Betroffen sind die Bereiche Facility Management, Bauabteilung, Einkauf und Logistik sowie Patientenbegleitservice. Die derzeit in diesen Bereichen beschäftigten Kolleginnen und Kollegen sollen nicht, wie bisher für die meisten anderen Tochtergesellschaften praktiziert, gestellt werden, sondern sie sollen in die Tochtergesellschaft gemäß § 613 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) übergehen. ver.di kritisiert diesen Beschluss auf das Schärfste. Die ver.di-Mitglieder aus den oben genannten Bereichen und die Therapeutinnen und Therapeuten, die ja bis vor kurzem auch von Ausgliederung bedroht waren, haben in einer Mitgliedermitgliederversammlung Ende letzten Jahres über die Pläne der Geschäftsführung diskutiert. Ergebnis dieser Diskussion war, dass ver.di alles Mögliche versuchen soll, das Vorhaben der Geschäftsführung zu verhindern. Das wurde auch zum Beispiel mit vielen Aktionen, Gesprächen mit verantwortlichen Politikern, Pressearbeit und anderem versucht. Zusätzlich sollte ver.di aber zum Schutz der Betroffenen auch Tarifverhandlungen aufnehmen, um die erworbenen Rechte der Beschäftigten auch für die Zukunft zu sichern, falls der Aufsichtsrat gegen den Wiederstand den entsprechenden Beschluss fasst. Dazu wurden auch Tarifkommissionsmitglieder gewählt. ver.di hat mit der Tarifkommission diese Verhandlungen im März aufgenommen und nach zwei schwierigen Runden ein Ergebnis mit den folgenden wesentlichen Punkten für den Fall des Betriebsüberganges in die Tochtergesellschaft erzielt: - Dynamische Fortgeltung des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) - Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31.12.2020 - konditioniertes Rückkehrrecht bis zum 31.12.2019 Ein Teil der Betroffenen würde bei einem Betriebsübergang in die Tochtergesellschaft zukünftig keine Gehaltserhöhungen aus dem TVöD erhalten. Das konnten wir mit diesem Personalüberleitungstarifvertrag verhindern. Der Tarifvertrag Zukunft gilt wie bisher weiter bis zum 31.12.2016. Darüber hinaus konnten wir neben dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen mit dem Ziel der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch betriebsbedingte Kündigungen zum Zwecke der Herabgruppierung oder mit dem Ziel der Verringerung der Arbeitszeit bis zum 31.12.2020 ausschließen. Das vereinbarte Rückkehrrecht zur Muttergesellschaft bis zum 31.12.2019 gilt für den Fall, dass Vivantes die Beteiligung an der Gesellschaft mehrheitlich verkauft oder die Auflösung der Gesellschaft herbeigeführt wird und für den Fall der Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen, sofern dem Beschäftigten kein vergleichbarer Arbeitsplatz in der Tochtergesellschaft zur Verfügung gestellt werden kann. Die Tarifkommission hat mit diesem Personalüberleitungstarifvertrag, der für diejenigen gilt, die dem Betriebsübergang nicht widersprechen, ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Dieses Ergebnis konnten wir gegen den Widerstand der Arbeitgeberseite nur deshalb erreichen, weil viele Kolleginnen und Kollegen bereit waren, dafür auch zu streiken. Das hat unsere Verhandlungsposition gestärkt. Auch für die Beschäftigten, die in den bestehenden Tochtergesellschaften eingestellt wurden und in Zukunft eingestellt werden, gilt es, die identischen Tarifbedingungen herzustellen. ver.di fordert: Gleich gutes Geld, gleich gute Bedingungen für die gleiche Arbeit. Wir lehnen die schlechteren Bedingungen in den Tochtergesellschaften ab. Den TVöD für alle Beschäftigten in den Tochtergesellschaften gilt es durchzusetzen. Dafür brauchen wir die Unterstützung der Beschäftigten der Gesellschaften. Lasst uns gemeinsam dafür streiten. Über das weitere Vorgehen werden wir euch informieren. V.i.S.d.P.: ver.di, Landesbezirk Berlin-Brandenburg, FB 3, Heike Spies, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin, [email protected]
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