aktuell Therapeuten-Kammer Was genau bedeutet eine TherapeutenKammer für die niedergelassene Praxis? Bei Diskussionen über eine Therapeuten-Kammer fällt immer wieder auf, dass es ein relativ großes Informationsdefizit zum Thema gibt. Dabei würde Aktuelle Situation Fortbildung Fortbildungspflicht wird für Therapeuten nahezu ausschließlich über die Rahmenverträge mit der GKV geregelt. Regelungen der einzelnen Verbände und Fachgesellschaften sind freiwillig und werden nicht kontrolliert. sich mit Einführung von Therapeuten-Kammern im Vergleich zur heutigen Situation einiges ändern. Welche Konsequenzen hätte die Verkammerung für den niedergelassenen Praxisinhaber? Wir haben die wichtigsten Punkte in einer Übersicht für Sie zusammengefasst. Änderung durch Verkammerung Konsequenz für die niedergelassene Praxis Verbindliche, einheitliche Fortbildungspflicht für alle Therapeuten, festgelegt, zertifiziert und überprüft durch die eigene Therapeuten-Kammer. Klarere Regeln: Heute hängt die Anerkennung von der GKV ab, mit allem Interpretationsspielraum – eine eigene Kammer stellt klare Richtlinien auf. Besserer Wettbewerb: Die Fobi-Pflicht gilt für jeden einzelnen Therapeuten, egal ob GKV-Zulassung oder nicht. Qualitätssicherung: Die gesamte Branche bekommt einen einheitlichen Fobi-Standard. Das sollte die Qualität spürbar verbessern. Weiterbildung Weiterbildung im klassischen Sinn wird in der Therapie fast vollständig über Zertifikatsbehandlungen abgewickelt. Hier gelten erneut Regeln, die maßgeblich von der GKV beeinflusst bzw. bestimmt werden. Berufsordnung Über die Berufsgesetze hinaus gibt es nur die „freiwilligen Berufsordnungen“ der Verbände. Die haben rechtlich aber keine Wirkung. Überwachung der Berufsausübung der Therapeuten Eine Kontrolle der Berufsausbildung findet nach der staatlichen Anerkennung faktisch nicht statt. Lediglich Verstöße gegen Gesetze (Heilpraktiker) werden vom Gesundheitsamt verfolgt. Die Kontrollen der GKV über die Rahmenverträge wirken oft willkürlich und wenig berechenbar. Bei reinen Privatpraxen gibt es über das Gesundheitsamt hinaus keine weitere Kontrolle. Eine verbindliche Weiterbildungsordnung könnte das Führen von Fachbezeichnungen klar regeln, und zwar unabhängig von der GKV. Damit wäre es möglich benannte Fach-Therapeuten zu etablieren. Würde die Außendarstellung für Praxen mit guter Qualifikation erleichtern. Weniger Wettbewerb durch geringer Qualifizierte. Verbindliche Berufsordnung regelt das Selbstverständnis des gesamten Berufsstands. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann von der Kammer bestraft werden. Besserer Wettbewerb: Regeln gelten für alle Therapeuten gleichermaßen und werden einheitlich durch die Kammer sanktioniert. Eine Therapeuten-Kammer muss die Einhaltung der Berufsordnung überwachen und aktiv gegen Verstöße vorgehen. Praxen wären gegen Behörden und auch Kassen besser geschützt, weil die Überwachung durch die Kammer vorgeschrieben wäre. Die Kammer vertritt im Zweifel eher die Sicht der Praxis als eine Behörde. 10.2015 unternehmen praxis aktuell Therapeuten-Kammer Aktuelle Situation Berufsständisches Versorgungswerk/ Altersversorgung Bei vielen Praxisinhabern fehlt eine angemessen Altersversorgung, weil die Rentenversicherungspflicht aufgehoben ist. Ausbildung z. B. Gesundheitskaufmann oder Praxisassistenten Wird heute über die IHK geregelt. Berufsbild des Gesundheitskaufmanns ist wenig auf die Situation in der Heilmittelbranche zugeschnitten. Auskünfte gegenüber Öffentlichkeit/ Statistik Auskünfte durch Krankenkassen, Gesundheitspolitiker und Verbände sind unterschiedlich und wenig fundiert, weil es wenig bis keine verlässlichen, berufsspezifischen Daten gibt. Verträge mit Kostenträgern Kontraktionszwang: Kasse muss jedem Therapeuten die Zulassung erteilen, der die Voraussetzungen erfüllt. Kassen streben hier eine Lockerung des Kontraktionszwangs an und möchten am liebsten Ausschreibungen für Praxissitze einführen. Gebührenordnungen für Selbstzahler (PKV) Es gibt keine offizielle Gebührenordnung/keinen Tarif – empirisch ermittelte Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) ist freiwillig. Immer wieder Streit über Höhe von Preisen der Patienten mit ihrer PKV. unternehmen praxis 10.2015 Änderung durch Verkammerung Konsequenz für die niedergelassene Praxis In einem Kammergesetz könnte eine Versicherungspflicht für alle Kammermitglieder festgeschrieben werden. Das wäre dann eine Therapeuteninterne Altersversorgung. Vermutlich ist die Politik jedoch nicht bereit, noch mehr Mitglieder aus der gesetzlichen Altersversorgung auszukoppeln (siehe Pflegekammern). Die Altersversorgung in den schon bestehenden Kammern von Ärzten, Architekten, Apothekern etc. ist regelmäßig deutlich lukrativer als die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung. Das würde die Attraktivität des Berufs sicherlich erhöhen – und eine bessere Altersversorgung bedeuten. Das Ausbildungsverfahren könnte vollständig durch die Therapeuten-Kammer übernommen werden und zwar sowohl bei der Erstellung der Ausbildungsinhalte als auch bei der Prüfung. Auf die Heilmittel-Branche spezialisierte Praxisassistenten könnten mehr Freiraum für die Therapeuten bedeuten. Klare Sprachregelungen und Öffentlichkeitsarbeit wären gut möglich, da auswertbares statistisches Material über die Kammer vorhanden wäre. Wahrnehmung in der Öffentlichkeit einheitlicher und klarer, Lobbyarbeit gelingt einfacher, wirtschaftlicher Nutzen der Heilmittelbranche lässt sich anhand von Ist-Daten gut belegen. Vergütungsverträge sind nicht Aufgabe einer Kammer. Bei den Ärzten werden sie über die Kassenärztliche Vereinigung geregelt. Aber eine Kammer kann den notwendigen politischen Rückhalt bieten, um z. B. Ausschreibungsverfahren oder Aufhebung des Kontraktionszwangs zu verhindern. Keine Änderung, wird hoffentlich auch in Zukunft über Verbände zu regeln sein. Gebührenordnung würde mit PKV verhandelt und durch Gesetzgeber festgelegt. Sicher leichteres Durchsetzen von dann aber vielleicht zu niedrigen Privatpreisen. aktuell Therapeuten-Kammer Aktuelle Situation Heilmittel-Richtlinie Berufsverbände und Fachverbände sind beim G-BA nicht vertreten, dürfen keine Anträge an den G-BA stellen und werden zu Änderungen der Heilmittel-Richtlinie nach Fertigstellung nur unverbindlich angehört. Politische Arbeit/Lobbyismus Einzelne Verbände profilieren sich auf Kosten anderer Verbände. Maximal ein Drittel aller Therapeuten sind überhaupt organisiert. Es gibt niemanden, der ernsthaft behaupten kann, er würde die Mehrheit aller Therapeuten vertreten. Problem: Die eigene Profilierung muss einem Verband naturgemäß wichtiger sein, als die Profilierung des Berufsstandes. Berufsverbände Es gibt aktuell mehrere aktive Berufsverbände. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände vertritt leider nicht die Mehrheit der Therapeuten und wird auch nicht offensiv zur Lobbyarbeit genutzt. Pflicht-/Zwangsmitgliedschaft Keine Notwendigkeit bzw. Pflicht Mitglied in einem Verband zu sein. Selbst eine Kassenzulassung ist nicht an eine Verbandszugehörigkeit gekoppelt. Änderung durch Verkammerung Konsequenz für die niedergelassene Praxis Therapeutenkammer würde auf Sitz im G-BA hinarbeiten. Therapeuten können im Rahmen des SGB V endlich über ihre Kammer Einfluss nehmen. Die Zwangsmitgliedschaft in der Kammer bedeutet, dass Aussagen der Kammer politisch deutlich besser legitimiert sind, als z. B. bei einem Verband. Damit könnte die Profilierung des Berufsstandes deutlich besser und konsequenter vorangetrieben werden. Von der besseren Profilierung des Berufsstandes werden die niedergelassenen Praxen sehr deutlich profitieren. Eine öffentlich-rechtliche Kammer wird zwangsläufig in alle relevanten politischen Entscheidungsprozesse eingebunden. Vertreter der Kammern werden gehört, weil dahinter eine große Gruppe von Mitgliedern (Wählern) stehen. Kammer hat einen klaren gesetzlichen Auftrag zur politischen Arbeit und vertritt dabei alle Therapeuten. Verbände werden weiter gebraucht, um Verträge zu verhandeln, Modellvorhaben zu organisieren oder um als Interessenvertretung einer bestimmten Gruppe von Therapeuten innerhalb der Kammergremien zu agieren. Berufsverbände müssen nicht mehr alle Aufgaben wahrnehmen, sondern können sich besser für bestimmte Ziele einsetzen, auf bestimmte Zielgruppen konzentrieren und dafür sorgen, dass die Kammer solche Ziele innerhalb der politischen Arbeit ausreichend berücksichtigt. Pflicht-/Zwangsmitgliedschaft aller Therapeuten (möglicherweise auch dann, wenn der Beruf nicht ausgeübt wird – dass wird von der jeweiligen Landesgesetzgebung abhängen). Hier entstehen zusätzliche Kosten für den Kammerbeitrag, der in der Regel von der Höhe des jeweiligen Einkommens abhängt. 10.2015 unternehmen praxis
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