aktuell Therapeuten-Kammer

aktuell
Therapeuten-Kammer
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Was genau bedeutet eine TherapeutenKammer für die niedergelassene Praxis?
Bei Diskussionen über eine Therapeuten-Kammer
fällt immer wieder auf, dass es ein relativ großes
Informationsdefizit zum Thema gibt. Dabei würde
Aktuelle Situation
Fortbildung
Fortbildungspflicht wird für Therapeuten
nahezu ausschließlich über die Rahmenverträge mit der GKV geregelt.
Regelungen der einzelnen Verbände und
Fachgesellschaften sind freiwillig und
werden nicht kontrolliert.
sich mit Einführung von Therapeuten-Kammern
im Vergleich zur heutigen Situation einiges ändern.
Welche Konsequenzen hätte die Verkammerung für
den niedergelassenen Praxisinhaber? Wir haben die
wichtigsten Punkte in einer Übersicht für Sie zusammengefasst.
Änderung durch Verkammerung
Konsequenz für die niedergelassene Praxis
Verbindliche, einheitliche Fortbildungspflicht für alle Therapeuten, festgelegt,
zertifiziert und überprüft durch die eigene Therapeuten-Kammer.
Klarere Regeln: Heute hängt die Anerkennung von der GKV ab, mit allem
Interpretationsspielraum – eine eigene
Kammer stellt klare Richtlinien auf.
Besserer Wettbewerb: Die Fobi-Pflicht
gilt für jeden einzelnen Therapeuten,
egal ob GKV-Zulassung oder nicht.
Qualitätssicherung: Die gesamte
Branche bekommt einen einheitlichen
Fobi-Standard. Das sollte die Qualität
spürbar verbessern.
Weiterbildung
Weiterbildung im klassischen Sinn wird
in der Therapie fast vollständig über Zertifikatsbehandlungen abgewickelt. Hier
gelten erneut Regeln, die maßgeblich
von der GKV beeinflusst bzw. bestimmt
werden.
Berufsordnung
Über die Berufsgesetze hinaus gibt es nur
die „freiwilligen Berufsordnungen“ der
Verbände. Die haben rechtlich aber keine
Wirkung.
Überwachung der Berufsausübung der
Therapeuten
Eine Kontrolle der Berufsausbildung
findet nach der staatlichen Anerkennung
faktisch nicht statt. Lediglich Verstöße gegen Gesetze (Heilpraktiker) werden vom
Gesundheitsamt verfolgt. Die Kontrollen
der GKV über die Rahmenverträge wirken
oft willkürlich und wenig berechenbar.
Bei reinen Privatpraxen gibt es über das
Gesundheitsamt hinaus keine weitere
Kontrolle.
Eine verbindliche Weiterbildungsordnung
könnte das Führen von Fachbezeichnungen klar regeln, und zwar unabhängig
von der GKV. Damit wäre es möglich benannte Fach-Therapeuten zu etablieren.
Würde die Außendarstellung für Praxen
mit guter Qualifikation erleichtern.
Weniger Wettbewerb durch geringer
Qualifizierte.
Verbindliche Berufsordnung regelt das
Selbstverständnis des gesamten Berufsstands.
Wer sich nicht an die Regeln hält, kann
von der Kammer bestraft werden.
Besserer Wettbewerb: Regeln gelten für
alle Therapeuten gleichermaßen und
werden einheitlich durch die Kammer
sanktioniert.
Eine Therapeuten-Kammer muss die Einhaltung der Berufsordnung überwachen
und aktiv gegen Verstöße vorgehen.
Praxen wären gegen Behörden und
auch Kassen besser geschützt, weil die
Überwachung durch die Kammer vorgeschrieben wäre. Die Kammer vertritt im
Zweifel eher die Sicht der Praxis als eine
Behörde.
10.2015 unternehmen praxis
aktuell
Therapeuten-Kammer
Aktuelle Situation
Berufsständisches Versorgungswerk/
Altersversorgung
Bei vielen Praxisinhabern fehlt eine
angemessen Altersversorgung, weil die
Rentenversicherungspflicht aufgehoben
ist.
Ausbildung z. B. Gesundheitskaufmann
oder Praxisassistenten
Wird heute über die IHK geregelt. Berufsbild des Gesundheitskaufmanns ist
wenig auf die Situation in der Heilmittelbranche zugeschnitten.
Auskünfte gegenüber Öffentlichkeit/
Statistik
Auskünfte durch Krankenkassen, Gesundheitspolitiker und Verbände sind
unterschiedlich und wenig fundiert, weil
es wenig bis keine verlässlichen, berufsspezifischen Daten gibt.
Verträge mit Kostenträgern
Kontraktionszwang: Kasse muss jedem
Therapeuten die Zulassung erteilen, der
die Voraussetzungen erfüllt.
Kassen streben hier eine Lockerung des
Kontraktionszwangs an und möchten
am liebsten Ausschreibungen für Praxissitze einführen.
Gebührenordnungen für Selbstzahler
(PKV)
Es gibt keine offizielle Gebührenordnung/keinen Tarif – empirisch ermittelte
Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) ist freiwillig. Immer wieder Streit
über Höhe von Preisen der Patienten mit
ihrer PKV.
unternehmen praxis 10.2015
Änderung durch Verkammerung
Konsequenz für die niedergelassene Praxis
In einem Kammergesetz könnte eine
Versicherungspflicht für alle Kammermitglieder festgeschrieben werden. Das
wäre dann eine Therapeuteninterne
Altersversorgung.
Vermutlich ist die Politik jedoch nicht
bereit, noch mehr Mitglieder aus der
gesetzlichen Altersversorgung auszukoppeln (siehe Pflegekammern).
Die Altersversorgung in den schon
bestehenden Kammern von Ärzten,
Architekten, Apothekern etc. ist regelmäßig deutlich lukrativer als die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung.
Das würde die Attraktivität des Berufs
sicherlich erhöhen – und eine bessere
Altersversorgung bedeuten.
Das Ausbildungsverfahren könnte vollständig durch die Therapeuten-Kammer
übernommen werden und zwar sowohl
bei der Erstellung der Ausbildungsinhalte als auch bei der Prüfung.
Auf die Heilmittel-Branche spezialisierte Praxisassistenten könnten mehr
Freiraum für die Therapeuten bedeuten.
Klare Sprachregelungen und Öffentlichkeitsarbeit wären gut möglich, da
auswertbares statistisches Material über
die Kammer vorhanden wäre.
Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
einheitlicher und klarer, Lobbyarbeit gelingt einfacher, wirtschaftlicher Nutzen
der Heilmittelbranche lässt sich anhand
von Ist-Daten gut belegen.
Vergütungsverträge sind nicht Aufgabe
einer Kammer. Bei den Ärzten werden
sie über die Kassenärztliche Vereinigung
geregelt.
Aber eine Kammer kann den notwendigen politischen Rückhalt bieten, um
z. B. Ausschreibungsverfahren oder
Aufhebung des Kontraktionszwangs zu
verhindern.
Keine Änderung, wird hoffentlich auch
in Zukunft über Verbände zu regeln sein.
Gebührenordnung würde mit PKV verhandelt und durch Gesetzgeber festgelegt.
Sicher leichteres Durchsetzen von dann
aber vielleicht zu niedrigen Privatpreisen.
aktuell
Therapeuten-Kammer
Aktuelle Situation
Heilmittel-Richtlinie
Berufsverbände und Fachverbände sind
beim G-BA nicht vertreten, dürfen keine
Anträge an den G-BA stellen und werden
zu Änderungen der Heilmittel-Richtlinie
nach Fertigstellung nur unverbindlich
angehört.
Politische Arbeit/Lobbyismus
Einzelne Verbände profilieren sich auf
Kosten anderer Verbände. Maximal ein
Drittel aller Therapeuten sind überhaupt
organisiert. Es gibt niemanden, der
ernsthaft behaupten kann, er würde die
Mehrheit aller Therapeuten vertreten.
Problem: Die eigene Profilierung muss
einem Verband naturgemäß wichtiger
sein, als die Profilierung des Berufsstandes.
Berufsverbände
Es gibt aktuell mehrere aktive Berufsverbände. Der Spitzenverband der
Heilmittelverbände vertritt leider nicht
die Mehrheit der Therapeuten und wird
auch nicht offensiv zur Lobbyarbeit
genutzt.
Pflicht-/Zwangsmitgliedschaft
Keine Notwendigkeit bzw. Pflicht Mitglied in einem Verband zu sein. Selbst
eine Kassenzulassung ist nicht an eine
Verbandszugehörigkeit gekoppelt.
Änderung durch Verkammerung
Konsequenz für die niedergelassene Praxis
Therapeutenkammer würde auf Sitz im
G-BA hinarbeiten.
Therapeuten können im Rahmen des
SGB V endlich über ihre Kammer Einfluss nehmen.
Die Zwangsmitgliedschaft in der Kammer bedeutet, dass Aussagen der Kammer politisch deutlich besser legitimiert
sind, als z. B. bei einem Verband. Damit
könnte die Profilierung des Berufsstandes deutlich besser und konsequenter
vorangetrieben werden.
Von der besseren Profilierung des
Berufsstandes werden die niedergelassenen Praxen sehr deutlich profitieren.
Eine öffentlich-rechtliche Kammer wird
zwangsläufig in alle relevanten politischen Entscheidungsprozesse eingebunden. Vertreter der Kammern werden
gehört, weil dahinter eine große Gruppe
von Mitgliedern (Wählern) stehen.
Kammer hat einen klaren gesetzlichen
Auftrag zur politischen Arbeit und vertritt dabei alle Therapeuten.
Verbände werden weiter gebraucht, um
Verträge zu verhandeln, Modellvorhaben
zu organisieren oder um als Interessenvertretung einer bestimmten Gruppe
von Therapeuten innerhalb der Kammergremien zu agieren.
Berufsverbände müssen nicht mehr
alle Aufgaben wahrnehmen, sondern
können sich besser für bestimmte Ziele
einsetzen, auf bestimmte Zielgruppen
konzentrieren und dafür sorgen, dass
die Kammer solche Ziele innerhalb der
politischen Arbeit ausreichend berücksichtigt.
Pflicht-/Zwangsmitgliedschaft aller Therapeuten (möglicherweise auch dann,
wenn der Beruf nicht ausgeübt wird
– dass wird von der jeweiligen Landesgesetzgebung abhängen).
Hier entstehen zusätzliche Kosten für
den Kammerbeitrag, der in der Regel
von der Höhe des jeweiligen Einkommens abhängt.
10.2015 unternehmen praxis