2447 A - Abgeordnetenhaus von Berlin

2447 A
Senatsverwaltung für Finanzen
IB - BT 7103 - 23/2015
Berlin, den 9. November 2015
9(0)20 - 2745
[email protected]
An den
den Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
Bericht zur Unterstützung der Flüchtlingsunterbringung durch die Berlinovo
Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo)
Vorgang:
83. Sitzung des Hauptausschusses vom 23. September 2015
Der Hauptausschuss hat in seiner 83. Sitzung Folgendes beschlossen:
„SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 04.11.2015
(2. Lesung Einzelplan 15) zu berichten, wie die berlinovo unterstützend zur
Unterbringung von Flüchtlingen tätig ist und inwieweit Fälle bekannt sind, in
denen Mieter der berlinovo ihrerseits Wohnungen an das LAGesO zur
Flüchtlingsunterbringung vermieten und mit welchen Mechanismen dagegen
vorgegangen wird.“
Ich bitte, den Vorgang zur Kenntnis zu nehmen.
Hierzu wird berichtet:
1. Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen
Die berlinovo unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Politik des Senats zur
Unterbringung von Flüchtlingen.
Berliner Bestand
Der Mietwohnungsbestand, der in Berlin von der berlinovo verwaltet wird, ist nahezu
voll vermietet. Bei frei werdenden Wohnungen können sich anerkannte Flüchtlinge
wie jeder andere Wohnungssuchende ebenfalls bewerben. Gründe für eine
Bevorzugung oder Benachteiligung von Flüchtlingen bestehen aus Sicht der
berlinovo nicht.
Auch die Apartments der berlinovo Apartment GmbH (berlinovo Apartment) sind
derzeit sehr gut ausgelastet.
Soweit Möglichkeiten bestehen, stellt die berlinovo dem Landesamt für Gesundheit
und Soziales (LAGeSo) Unterkünfte zur Verfügung. In einem Erstaufnahmeheim der
berlinovo Apartment, das von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) betrieben wird, sind
360 Flüchtlinge untergebracht. Daneben ist mit dem LAGeSo inzwischen vereinbart,
dass 6 unmöblierte Ein- und Mehr-Zimmer-Apartments in Lichtenberg noch im
September 2015 zur Flüchtlingsunterbringung an die AWO vermietet werden.
Weitere 20 unmöblierte Ein-Zimmer-Apartments (eine Etage) in Spandau sollen im
Oktober 2015 ebenfalls an die AWO zur Unterbringung von alleinstehenden Frauen
bzw. Müttern mit Kindern, die geflüchtet sind, vermietet werden. Die
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales strebt an, über dieses Kontingent
hinaus weitere Apartments für Flüchtlinge und Asylbewerber mit hoher
Bleiberechtsperspektive zu erhalten. Eine Aussage über die Erfolgsperspektive ist
derzeit noch nicht möglich.
Weiterhin hat die berlinovo Apartment der Staatssekretärin für Jugend und Familie
Unterstützung bei der Unterbringung von allein reisenden Flüchtlingskindern
zugesagt und bereits entsprechende Objekte hierfür vorgeschlagen.
Darüber hinaus unterstützt die berlinovo das LAGeSO seit Januar 2015 im Wege der
Arbeitnehmerüberlassung mit drei Mitarbeiter/-innen bei der Errichtung von
Flüchtlingsunterkünften in Berlin. Zudem prüft die berlinovo die eigenintiiative
Errichtung von Wohn- und Gemeinschaftsunterkünften mit dem Ziel der späteren
Vermietung durch das LAGeSO.
Bestand außerhalb Berlins
Auch außerhalb Berlins engagiert sich die berlinovo im Bereich der
Flüchtlingsunterbringung: Ein Bürogebäude bei München mit knapp 18 Tm²
Mietfläche wurde zum 07.09.2015 zunächst befristet bis zum 30.11.2015 durch den
Freistaat Bayern (vertreten durch das Regierungspräsidium Oberbayern) als
Notaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge angemietet. Parallel hierzu wird derzeit mit
dem Freistaat Bayern über eine langfristige Anmietung (Mietvertragslaufzeit 10
Jahre) und bauliche Herrichtung als Erstaufnahmeeinrichtung verhandelt.
Zudem konnte die berlinovo dem Land Hessen Anfang Oktober kurzfristig ein zuvor
leerstehendes Gartencenter in Kassel-Lohfelden übergeben. Das Land Hessen hat
das Grundstück und den Gartenmarkt bis zum 30.09.2017 angemietet.
Weitere behördliche Anfragen erreichten die berlinovo überdies zu Objekten in Bebra
und Dresden; jedoch liegen konkrete Anmietungsbekundungen nicht vor.
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2. Untervermietungen an das LAGesO
Es wurde ein Fall bekannt, in welchem von der berlinovo betreute Objekte an das
LAGeSO weiter vermietet wurden. Dies betraf 26 Apartments, welche von den
Firmen Freshmilk NetTV GmbH und Feshmilk Immobilien und Dienstleistungs GmbH
& Co. KG angemietet worden waren. Die Firmen hatten gegenüber berlinovo die
Anmietung mit der Unterbringung von Firmenmitarbeitern begründet. Dem
widersprechend bot die Firma BerlinLux GmbH diese Apartments ohne Wissen der
berlinovo Apartment auf ihrer Internetseite an und vermietete sie an das LAGeSo.
Nach Bekanntwerden dieser unzulässigen Untervermietung kündigte die berlinovo
die Mietverträge fristlos. Trotz des Angebots der berlinovo Apartment, dass die
Flüchtlinge in den Apartments verbleiben könnten und mit dem LAGeSo eine Lösung
für die weitere Unterbringung gesucht werden könne, wurden die Apartments
unbewohnt an die berlinovo Apartment zurückgegeben.
Ganz generell gilt, dass die berlinovo Apartment ihre Apartments nicht an Firmen
vermietet, die Ferienwohnungen und Apartments anbieten. Im Zusammenhang mit
der bei Vertragsabschlüssen üblichen Bonitätsprüfung werden auch Daten zum
Unternehmen und zum Unternehmenszweck durch einen externen Dienstleister
abgefragt. Darüber hinaus wird auch immer der Grund der Anmietung hinterfragt, z.
B. Beteiligung an Projekten, Bauvorhaben, Verlagerung Firmensitz usw.
Kontrollmechanismen bezüglich der unerlaubten Weitervermietung der angemieteten
Apartments nach Vertragsabschluss gibt es dahingehend, als dass durch die in
jedem Apartmenthaus tätigen Hausmeister Auffälligkeiten registriert werden. Sofern
der Anschein der unerlaubteren Weitervermietung entsteht, werden die Sachverhalte
sofort geprüft und ggf. Maßnahmen eingeleitet.
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen
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