2447 A Senatsverwaltung für Finanzen IB - BT 7103 - 23/2015 Berlin, den 9. November 2015 9(0)20 - 2745 [email protected] An den den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Bericht zur Unterstützung der Flüchtlingsunterbringung durch die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) Vorgang: 83. Sitzung des Hauptausschusses vom 23. September 2015 Der Hauptausschuss hat in seiner 83. Sitzung Folgendes beschlossen: „SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 04.11.2015 (2. Lesung Einzelplan 15) zu berichten, wie die berlinovo unterstützend zur Unterbringung von Flüchtlingen tätig ist und inwieweit Fälle bekannt sind, in denen Mieter der berlinovo ihrerseits Wohnungen an das LAGesO zur Flüchtlingsunterbringung vermieten und mit welchen Mechanismen dagegen vorgegangen wird.“ Ich bitte, den Vorgang zur Kenntnis zu nehmen. Hierzu wird berichtet: 1. Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen Die berlinovo unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Politik des Senats zur Unterbringung von Flüchtlingen. Berliner Bestand Der Mietwohnungsbestand, der in Berlin von der berlinovo verwaltet wird, ist nahezu voll vermietet. Bei frei werdenden Wohnungen können sich anerkannte Flüchtlinge wie jeder andere Wohnungssuchende ebenfalls bewerben. Gründe für eine Bevorzugung oder Benachteiligung von Flüchtlingen bestehen aus Sicht der berlinovo nicht. Auch die Apartments der berlinovo Apartment GmbH (berlinovo Apartment) sind derzeit sehr gut ausgelastet. Soweit Möglichkeiten bestehen, stellt die berlinovo dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Unterkünfte zur Verfügung. In einem Erstaufnahmeheim der berlinovo Apartment, das von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) betrieben wird, sind 360 Flüchtlinge untergebracht. Daneben ist mit dem LAGeSo inzwischen vereinbart, dass 6 unmöblierte Ein- und Mehr-Zimmer-Apartments in Lichtenberg noch im September 2015 zur Flüchtlingsunterbringung an die AWO vermietet werden. Weitere 20 unmöblierte Ein-Zimmer-Apartments (eine Etage) in Spandau sollen im Oktober 2015 ebenfalls an die AWO zur Unterbringung von alleinstehenden Frauen bzw. Müttern mit Kindern, die geflüchtet sind, vermietet werden. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales strebt an, über dieses Kontingent hinaus weitere Apartments für Flüchtlinge und Asylbewerber mit hoher Bleiberechtsperspektive zu erhalten. Eine Aussage über die Erfolgsperspektive ist derzeit noch nicht möglich. Weiterhin hat die berlinovo Apartment der Staatssekretärin für Jugend und Familie Unterstützung bei der Unterbringung von allein reisenden Flüchtlingskindern zugesagt und bereits entsprechende Objekte hierfür vorgeschlagen. Darüber hinaus unterstützt die berlinovo das LAGeSO seit Januar 2015 im Wege der Arbeitnehmerüberlassung mit drei Mitarbeiter/-innen bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Berlin. Zudem prüft die berlinovo die eigenintiiative Errichtung von Wohn- und Gemeinschaftsunterkünften mit dem Ziel der späteren Vermietung durch das LAGeSO. Bestand außerhalb Berlins Auch außerhalb Berlins engagiert sich die berlinovo im Bereich der Flüchtlingsunterbringung: Ein Bürogebäude bei München mit knapp 18 Tm² Mietfläche wurde zum 07.09.2015 zunächst befristet bis zum 30.11.2015 durch den Freistaat Bayern (vertreten durch das Regierungspräsidium Oberbayern) als Notaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge angemietet. Parallel hierzu wird derzeit mit dem Freistaat Bayern über eine langfristige Anmietung (Mietvertragslaufzeit 10 Jahre) und bauliche Herrichtung als Erstaufnahmeeinrichtung verhandelt. Zudem konnte die berlinovo dem Land Hessen Anfang Oktober kurzfristig ein zuvor leerstehendes Gartencenter in Kassel-Lohfelden übergeben. Das Land Hessen hat das Grundstück und den Gartenmarkt bis zum 30.09.2017 angemietet. Weitere behördliche Anfragen erreichten die berlinovo überdies zu Objekten in Bebra und Dresden; jedoch liegen konkrete Anmietungsbekundungen nicht vor. 2 2. Untervermietungen an das LAGesO Es wurde ein Fall bekannt, in welchem von der berlinovo betreute Objekte an das LAGeSO weiter vermietet wurden. Dies betraf 26 Apartments, welche von den Firmen Freshmilk NetTV GmbH und Feshmilk Immobilien und Dienstleistungs GmbH & Co. KG angemietet worden waren. Die Firmen hatten gegenüber berlinovo die Anmietung mit der Unterbringung von Firmenmitarbeitern begründet. Dem widersprechend bot die Firma BerlinLux GmbH diese Apartments ohne Wissen der berlinovo Apartment auf ihrer Internetseite an und vermietete sie an das LAGeSo. Nach Bekanntwerden dieser unzulässigen Untervermietung kündigte die berlinovo die Mietverträge fristlos. Trotz des Angebots der berlinovo Apartment, dass die Flüchtlinge in den Apartments verbleiben könnten und mit dem LAGeSo eine Lösung für die weitere Unterbringung gesucht werden könne, wurden die Apartments unbewohnt an die berlinovo Apartment zurückgegeben. Ganz generell gilt, dass die berlinovo Apartment ihre Apartments nicht an Firmen vermietet, die Ferienwohnungen und Apartments anbieten. Im Zusammenhang mit der bei Vertragsabschlüssen üblichen Bonitätsprüfung werden auch Daten zum Unternehmen und zum Unternehmenszweck durch einen externen Dienstleister abgefragt. Darüber hinaus wird auch immer der Grund der Anmietung hinterfragt, z. B. Beteiligung an Projekten, Bauvorhaben, Verlagerung Firmensitz usw. Kontrollmechanismen bezüglich der unerlaubten Weitervermietung der angemieteten Apartments nach Vertragsabschluss gibt es dahingehend, als dass durch die in jedem Apartmenthaus tätigen Hausmeister Auffälligkeiten registriert werden. Sofern der Anschein der unerlaubteren Weitervermietung entsteht, werden die Sachverhalte sofort geprüft und ggf. Maßnahmen eingeleitet. In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen 3
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