Seniorenpension Obigrueh Heimvertrag zwischen der Seniorenpension „Obigrueh“ , Schübelbach vertreten durch die Heimleitung und Frau/Herrn ……………………………………………………………………………………. vertreten durch: ………………………………………………………………………………. 1. Der/Die unterzeichnete Pensionär/in tritt am ………………………………………… ins Alters- und Pflegeheim Schübelbach ein. 2. Der Pensionspreis setzt sich zusammen aus der Heimtaxe und der möglichen Pflege- und Betreuungstaxe (gemäss der jeweiligen gültigen Taxordnung des Gemeinderates), sowie den privaten Auslagen. 3. Der/die Bewohner/in hat vor dem Eintritt in die Institution eine Anzahlung an Pflege und Betreuung in der Höhe von Fr. 6‘000.-- auf das Postkonto 8012068-7 (IBAN CH95 0900 0000 8001 2068 7) des Gemeindekassieramts Schübelbach zu leisten. Der/die Bewohner/in ist damit einverstanden, dass bei Beendigung des Pensionsvertrages noch offenstehende Verpflichtungen mit der Voraus-zahlung verrechnet werden. Diese Vorauszahlung wird nicht verzinst, nach Vertragsende mit der Endabrechnung verrechnet und das Restguthaben an die Berechtigten überwiesen. 4. In - der Heimtaxe inbegriffen sind: Zimmermiete drei Tagesmahlzeiten Reinigung der Bett- und persönlichen Wäsche Zimmer- und Nasszellenreinigung Benützung des Heimbades nicht inbegriffen sind: - private Auslagen wie z.b. persönliche Versicherungen (z.b. Haftpflicht, Diebstahl); - Gebühren (wie Radio, Fernseh, Telefon); - TV-Kabelanschluss; - Zeitungen, Zeitschriften; - Manikür; Pedikür, Coiffeur; - Arztkosten, Arzneimittel, persönliche Toilettenartikel; - Zimmerservice aus Komfortgründen; Chemische Reinigung, Flickdienst, Wäschenamen annähen; Schlussreinigung; besondere Dienstleistungen; 5. Die notwendigen Pflegeleistungen werden nach dem Leistungskatalog des BESA-Systems, auf Anordnung der Krankenversicherer, mindestens zweimal im Jahr neu erfasst. 6. Bei Abwesenheit infolge Ferien wird auf die Heimtaxe eine Reduktion (Verpflegungskosten) für max. 4 Wochen jährlich gewährt An- und Abreisetag gelten nicht als Abwesenheitstage. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit wird diese Rückvergütung während jährlich 8 Wochen ausgerichtet. Die Rückvergütung wird erst nach fünf aufeinanderfolgenden Tagen erstattet. 7. Bei Abwesenheit in Folge Ferien, Spital- oder Kuraufenthalt werden die Pflegezuschläge ab dem 2. Abwesenheitstag nicht mehr in Rechnung gestellt. 8. Für ausserordentliche Schäden an den Einrichtungen oder im Zimmer wird der Ersatz oder die Renovation in Rechnung gestellt. 9. Bei Verlust von Wertsachen und Bargeld wird jede Haftung abgelehnt. Geldbeträge und Wertsachen können im Tresor der Heimleitung deponiert werden. Finanzielle Entgelte (z.B. AHV) sind wenn immer möglich über eine Bankverbindung oder Post abzuwickeln. 10. Heim-Reglement, Taxordnung und Hausordnung sind integrierende Bestandteile dieses Vertrages und werden mit der Unterschrift anerkannt. 11. Der Vertrag kann auf ein Monat von beiden Parteien gekündigt werden. Bei einem Austritt innerhalb von 1 Monat wird ein Zuschlag zusätzlich verrechnet. 12. Bei Freigabe des Zimmers infolge Todesfall wird die Heimtaxe für weitere 15 Tage unter Reduktion der Verpflegungskosten in Rechnung gestellt. Das Zimmer muss innerhalb von 5 Tagen geräumt werden. 13. Differenzen zwischen den Pensionären werden durch die Heimleitung, schwerwiegende Differenzen zwischen Pensionären und Heimleitung werden durch die Betriebskommission geschlichtet. Schübelbach, den ...................................... Die Heimleitung: Der/Die Pensionär/in: …………………………………………………………….. ………………………………………………………
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