Heizungsbeihilfe - UPDATE 01-01-2017

TEXT ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN IHREM MITTEILUNGSBLATT
Brüssel, sam 01/01/2017
Betr.: Informationen über den Heizölsozialfonds für die entsprechende Zielgruppe
Sehr geehrte Damen und Herren,
Regelmäßig werden Sie mit Fragen über einen möglichen Zuschuss seitens des ÖSHZ zur
Heizölrechnung von Haushalten mit einem geringen Einkommen überhäuft. Um Ihnen bei der
Beantwortung zu helfen, haben wir einen neuen Text für Sie entworfen, der die neuen
Maßnahmen enthält. Wir möchten Sie bitten, diesen Text in Ihrem Mitteilungsblatt zu
veröffentlichen. Sie werden dort auch ein Foto (frei von Urheberrechten) mit hoher Auflösung
finden, welches Sie dem Text beifügen können. Wir empfehlen Ihnen außerdem, Ihre
Telefonnummer anzugeben und Ihre Leser eventuell einzuladen, Ihre Webseite für weitere
Infos aufzusuchen.
Außerdem könnten Sie auf die Webseite www.Heizölsozialfonds.be hinweisen. Sie werden
dort selbst viele nützliche Links finden, die Sie zu den offiziellen Quellen bezüglich der
Bestimmungen und ihrer Anwendung führen werden.
Die Besucher der Webseite werden dort ebenfalls, dank einer benutzerfreundlichen
Suchmaschine, die Adresse des nächsten ÖSHZ ermitteln können. Den Besuchern steht auch
die gebührenfreie Nummer 0800/90 929 zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen daher, diese in
all Ihren Veröffentlichungen anzugeben.
Wir hoffen, dass diese verschiedenen Instrumente Ihnen helfen werden, die Zielgruppe besser
über den Heizölsozialfonds zu informieren.
Bis bald!
Véronique Laurent
Stellvertretende Geschäftsführerin
Walter Kuylen
Geschäftsführer
Maryline Longfils
Assistentin der Geschäftsführung
Zusammenfassung der Bedingungen für den Anspruch auf eine Beihilfe
seitens des Heizölsozialfonds
Auf welche Brennstoffe bezieht sich die Beihilfe?
Die Beihilfe bezieht sich auf die Rechnung, die für häusliche Brennstoffe (Heizöl) aus der
Zapfsäule oder in großen Mengen (zur Befüllung eines Tanks im Haus), für Heizpetroleum
aus der Zapfsäule und für die Hauslieferung von Propangas in großen Mengen (in einem
Tank, nicht in Flaschen) bezahlt wurde.
Die Lieferung muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember erfolgen.
Wer hat Anspruch auf eine finanzielle Zuwendung?
• Kategorie 1: Personen, die Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zur Kranken- und
Invalidenversicherung haben.
Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen des Haushalts darf eine Höhe von €
17.649,88 zuzüglich € 3.267,47 pro Person zu Lasten∗ nicht überschreiten.
In den nachfolgenden Fällen erlaubt Ihnen der FÖD Mi auf eine Prüfung zu
verzichten:
- Wenn der Haushalt aus einer allein stehenden Person besteht (mit oder ohne Kinder
zu Lasten), die einen Status BIM besitzt
- Wenn der gesamte Haushalt einen Status BIM besitzt.
•
Kategorie 2 : Personen mit einem begrenztem Einkommen, d. h. Haushalte mit einem
zu versteuernden Jahresbruttoeinkommen unter oder gleich € 17.649,88 (zuzüglich €
3.267,47 pro Person zu Lasten∗). Hierbei wird das nicht indexierte
Katastereinkommen (x3) aus den Immobilien – außer der Familienunterkunft –
berücksichtigt.
•
Kategorie 3: Verschuldete Personen, die sich in einem
Schuldenbegleichungsverfahren gem. Gesetz vom 12.06.1991 über den
Verbraucherkredit befinden oder eine kollektive Schuldenregelung gem. Art. 1675-2
ff. Gerichtsgesetzbuch nutzen und nicht in der Lage sind die Heizungsrechnung zu
bezahlen.
∗Damit ein Haushaltsmitglied als Person zu Lasten gilt, muss das Nettojahreseinkommen ohne Familienbeihilfe
und Unterhalt für Kinder unter € 3.140,- liegen.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Für die Kategorien 1, 2 und 3 schwankt die Beihilfe zwischen 14 und 20 Cent je Liter. Die
Höhe hängt von dem Rechnungspreis für den Brennstoff ab. Je höher der Preis, desto höher
die Beihilfe.
Der Heizölfonds gewährt die Beihilfe für höchstens 1500 Liter je Heizperiode und Familie.
Für Personen, die mit Heizöl oder an der Zapfsäule gekauftes Heizpetroleum heizen, hat der
Fonds eine Pauschalbeihilfe von 210,- € vorgesehen. Eine einzige Quittung reicht für die
Gewährung einer Pauschalbeihilfe.
Wie beantragen Sie diese Beihilfe?
Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde
eingereicht werden.
Das ÖSHZ wird prüfen:
 ob Sie tatsächlich einer der vorgenannten Kategorien angehören,
 ob Sie tatsächlich einen Brennstoff benutzen, für den ein Anspruch auf Beihilfe
besteht,
 ob der Rechnungspreis tatsächlich über dem festgelegten unteren Schwellenwert liegt,
 ob die auf der Rechnung angegebene Adresse mit der Lieferadresse und mit Ihrem
üblichen Wohnsitz übereinstimmt.
 Falls Sie den vorgenannten Bedingungen genügen, wird das ÖSHZ auf elektronischem
Wege beim FÖD Finanzen Ihre Einkommensdaten sowie die Daten Ihrer
Haushaltsmitglieder abfragen und prüfen. Das ÖSHZ wird sich möglicherweise für
weitere Auskünfte an Sie wenden.
Das ÖSHZ wird Sie bitten, folgende Unterlagen einzureichen:
 Auf jeden Fall eine Kopie der Lieferrechnung oder des Lieferscheins. Falls Sie in
einem Mehrparteienhaus wohnen, sollten Sie sich beim Eigentümer oder beim
Hausverwalter eine Kopie der Rechnung sowie eine Bescheinigung über die Anzahl
der Wohnungen, auf die sich die Rechnung bezieht, besorgen.
 Falls Sie der Kategorie 1 angehören:
Ihren Personalausweis,
Auf Anforderung durch das ÖSHZ einen Nachweis über das Einkommen des
Haushalts (den letzten Steuerbescheid, den letzten Lohn- oder Gehaltsauszug,
die letzte Bescheinigung über eine Sozialleistung, die Sie erhalten haben…).
 Falls Sie der Kategorie 2 angehören:
Ihren Personalausweis,
Auf Anforderung durch das ÖSHZ einen Nachweis über das Einkommen des
Haushalts (den letzten Steuerbescheid, den letzten Lohn- oder Gehaltsauszug,
die letzte Bescheinigung über eine Sozialleistung, die Sie
erhalten haben…).
 Falls Sie der Kategorie 3 angehören:
Die Entscheidung über die Zulässigkeit der kollektiven Schuldenregelung oder
eine Bescheinigung der Person, die bei der Schuldenregelung vermittelt.
Wo finden Sie weitere Informationen?
 beim ÖSHZ
 im Internet : www.heizoelfonds.be
 unter der gebührenfreien Nummer : 0800/90 929.
Für weitere Informationen für die PRESSE:
Fonds Social Chauffage asbl - rue Léon Lepage 4 - Geschäftsführer Walter Kuylen - 1000
Bruxelles
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fondschauffage.be
Informationsbrief
Der soziale Heizölsozialfonds,
eine warme
Geste!
Weniger Energie
schont
den Geldbeutel
Der Heizölsozialfonds bietet allen eine Unterstützung, die Schwierigkeiten bei der Zahlung ihrer Heizkostenrechnung haben. Ob auch
Schon kleine Änderungen
können große Wirkung zeigen! Energie einsparen heißt, Ihre
Sie Anrecht auf eine Heizkostenzulage haben, können Sie in diesem
Informationsbrief lesen.
Der soziale Heizölsozialfonds, eine warme Geste!
Sie heizen Ihre Wohnung mit einem der folgenden Brennstoffe:
ʚ
ʚ
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)FJ[QFUSPMFVN5ZQ$
Propangas als Massengut
Und Sie gehören einer der folgenden Kategorien an:
Kategorie 1: Personen mit Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe der
Kranken- und Invaliditätsversicherung
ʚ
ʚ
ʚ
ʚ
ʚ
ʚ
ʚ
ʚ
VIPO-Status, bzw.: Witwe(r), Invalide, Rentner(in), Waise
Kind mit einer Behinderung mit einer erhöhten Kinderzulage
Langzeitarbeitslose(r) (seit über einem Jahr) über 50 Jahre
Person mit Anspruch auf eine Einkommensgarantie für Ältere
(IGO oder GIB)
Person mit Anspruch auf eine Beihilfe zur Ersetzung
des Einkommens für Personen mit einer Behinderung
Person mit Anspruch auf das Eingliederungseinkommen
1FSTPONJU"OTQSVDIBVGFJOFmOBO[JFMMF4P[JBMIJMGFJO)ÚIF
des Eingliederungseinkommens
Kategorie 2: Familien mit einem geringen
Einkommen
(Für die Beträge: Erkundigen Sie sich bei dem Heizölsozialfonds oder bei Ihrem ÖSHZ.)
Kategorie 3: Überschuldete Personen
Sie nehmen Folgendes in Anspruch: eine kollektive
Schuldenregelung oder eine Schuldenvermittlung
Und darüber hinaus hat das ÖSHZ festgestellt,
dass Sie Ihre Heizkostenrechnung nicht bezahlen
können.
Und Ihr Haushaltseinkommen entspricht höchstens den für die
Kategorie 2 festgelegten Grenzen.
Dann haben Sie Anrecht auf eine Heizkostenzulage
ʚ Der Betrag der Zulage hängt vom Brennstoff, dem Literpreis und der Kategorie, der Sie angehören, ab.
ʚ Die Lieferung muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember erfolgt sein.
ʚ Für in großen Mengen gelieferte Brennstoffmengen schwankt die Zulage zwischen 14 und 20 Cent pro Liter.
ʚ Pro Heizperiode und pro Haushalt wird eine Heizkostenzulage für höchstens 1 500 Liter Brennstoff gewährt.
ʚ Für in kleinen Mengen an der Zapfsäule gekauftes Heizöl oder Heizpetroleum (Typ C) wird eine pauschale Heizkostenzulage von 210,00 € gewährt.
Wo und wann können Sie
den Antrag stellen?
Welche Dokumente
müssen Sie dazu
vorlegen?
Beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde, und zwar binnen 60 Tagen
nach der Lieferung.
Sie müssen auf jeden Fall folgende Dokumente vorlegen:
ʚeine Kopie Ihres Personalausweises
ʚeine Kopie der Lieferrechnung oder des Lieferscheins
ʚ wenn Sie in einem Appartementgebäude wohnen, eine Bescheinigung des
Eigentümers oder Verwalters unter Angabe der Anzahl Appartements, auf die sich
die Lieferrechnung oder der Lieferschein bezieht
ʚfür die Kategorie 3 eine Kopie der Annehmbarkeitsentscheidung oder eine
Bescheinigung des Schuldenvermittlers.
Um zu prüfen, ob Sie die oben angegebenen Einkommensgrenzen einhalten, wird das ÖSHZ Ihre Einkommensangaben und die
der Mitglieder Ihres Haushalts auf elektronischem Wege direkt beim FÖD Finanzen anfordern. Das ÖSHZ kann sich mit Ihnen
in Verbindung setzen, wenn zusätzliche Auskünfte erforderlich sind.
(Weitere Auskünfte erhalten Sie beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde, unter der gebührenfreien Rufnummer des Heizölsozialfonds (0800/90.929) oder auf der Website: www.heizölfonds.be)
Weniger Energie schont den Geldbeutel
Gestaffelte
Zahlungen der Heizölrechnung
Schon kleine Änderungen können große Wirkung zeigen! Energie einsparen heißt, Ihre
täglichen Aktivitäten in einer Weise anzupassen, dass Sie jedes Jahr tatsächlich EnerZur Erleichterung der Rechnung der Verbraucher hat die Regierung die Ausarbeitung
gie und also Kosten sparen. Deshalb brauchen Sie noch längst nicht auf Ihren Komfort
einer Reihe sozialer Maßnahmen beschlossen.
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Mindestbedingungen
Der Königliche Erlass vom 28. November 2008 sieht Mindestbedingungen für Verträge zur Lieferung von
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bezeichnet). Dieser Königliche Erlass ist am 13. Dezember 2008 in Kraft getreten.
Die wichtigsten Mindestbedingungen:
ʚEs ist ein exklusiver Vertrag.
ʚEin neuer oder erster Vertrag ist ein befristeter Vertrag mit einer Dauer von höchstens 24 Monaten.
ʚ Wenn der Vertrag nicht aufgelöst wird, wird er automatisch für eine unbestimmte Dauer verlängert.
ʚ Ein unbefristeter Vertrag kann stets unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgelöst
werden.
ʚ Wenn der neue oder erste Vertrag frühzeitig per Einschreiben aufgelöst wird, fällt eine
Vertragsbruchentschädigung an (höchstens 75 Euro).
ʚ %FSNPOBUMJDIHFTDIVMEFUF#FUSBHXJSEBVGEFS(SVOEMBHFEFTFSXBSUFUFO)FJ[ÚMWFSCSBVDIT[V
)FJ[[XFDLFOCFSFDIOFU
ʚ Der monatliche Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden, und zwar sowohl
BVG#JUUFOEFT7FSCSBVDIFSTBMTBVDIEFT)ÊOEMFST
ʚ 4QÊUFTUFOTBN5BHEFSFSTUFO-JFGFSVOHJTUFJOF"O[BIMVOHBVGEFO3FDIOVOHTCFUSBH[VMFJTUFO
ʚ Anzahlung = mindestens 50% des Rechnungspreises für eine Lieferung von mindestens 1000 Litern.
ʚ %JFGPMHFOEFO-JFGFSVOHFONBDIFONJOEFTUFOT-JUFSBVTFTTFJEFOOEJF,BQB[JUÊUEFT5BOLT
beträgt weniger als 1 200 Liter; in diesem Fall werden 900 Liter geliefert.
ʚ Der Verbraucher erhält eine jährliche Abrechnung.
ʚ &JOF%PNJ[JMJFSVOHPEFSFJO%BVFSBVGUSBHJTUOJDIU1nJDIU
ʚEs müssen mehrere weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden, so u.a. eine Bezahlung per
Domizilierung; in diesem Fall ist Artikel 74.32 des Gesetzes vom 6. April 2010 über Marktpraktiken und
Verbraucherschutz einzuhalten.
Eine gestaffelte Zahlung wird bereits seit dem 1. Januar 2006 angeboten. Der Beschluss vom 28. November 2008
hat zu einer Änderung des Rechtsrahmens für derartige Verträge geführt (ursprünglich Ende 2005 und 2006
ausgearbeitet).
Liste der registrierten Händler
'LH/LVWHGHUUHJLVWULHUWHQ+HL]|OKlQGOHUSUR3URYLQ]XQG5HJLRQÀQGHQ6LHDXIGHU:HEVLWH
http://economie.fgov.be/nl/consument/Energie/Facture_energie/sociale_energiemaatregelen/
Gespreide_betalingen/Liste_commercants_enregistres/
http://economie.fgov.be/fr/consommateurs/Energie/Facture_energie/mesures_sociales_energetiques
7HLOOLVWHGHU%UHQQVWRIÁLHIHUDQWHQGLHJHVWDIIHOWH=DKOXQJHQDQELHWHQ
(gemäß dem K.E. vom 28. November 2008)
www.heizölfonds.be
Energie sparen lohnt sich!
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Weniger Energie schont den Geldbeutel
Schon kleine Änderungen können große Wirkung zeigen! Energie einsparen heißt, Ihre
täglichen Aktivitäten in einer Weise anzupassen, dass Sie jedes Jahr tatsächlich Energie und also Kosten sparen. Deshalb brauchen Sie noch längst nicht auf Ihren Komfort
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Praktische Tipps zum Energiesparen …
in Zusammenarbeit mit den Energiestutzern
Dichten Sie Spalten und Zuglöcher ab.
Isolierband sperrt die Kälte aus und ist
in den meisten Baumärkten erhältlich.
Vergessen Sie nicht, die Heizkörper
regelmäßig zu entlüften und abzustauben.
Drehen Sie die Heizung auf Nachttemperatur, wenn Sie das Haus verlassen oder auch eine Stunde vor dem
Schlafengehen. Die Idealtemperatur
liegt bei 15°C.
Schließen Sie die Rollläden und
Vorhänge, sobald es Abend wird.
Heizen Sie nur die Zimmer, in denen
Sie sich die meiste Zeit aufhalten.
Wenn Sie den Thermostat tagsüber
um 1°C heruntersetzen, sparen Sie
Energiekosten von 5 bis 7 % auf Ihrer
Rechnung.
Bringen Sie hinter dem Heizkörper
HLQHࡐUHÁHNWLHUHQGH´+HL]N|USHUIRlie an. Sie beschränken damit den
Wärmeverlust des Heizkörpers auf ein
Minimum. Ähnliche Isolierfolien sind
auch für die Fenster erhältlich und
haben ihren großen Nutzen bewiesen.
Ein günstiger Kredit? Fragen Sie Ihre Gemeinde oder das ÖSHZ.
Möchten Sie verschiedene Energie einsparende Arbeiten ausführen lassen,
aber leider fehlen die notwendigen Finanzen? Reichen Sie über die zuständige
Behörde in Ihrer Gemeinde einen Antrag auf einen günstigen Kredit beim Fonds
zur Senkung der Gesamtenergiekosten (Fonds de Réduction du Coût global de
l‘Energie, FRCE). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder schauen Sie auf
www.frce.be für weitere Informationen und die Liste der Organisationen in allen
Gemeinden, bei denen ein Antrag gestellt werden kann.
(QHUJLHVSDUHQ'DYRQSURÀWLHUHQ6LH
Achten Sie darauf, dass die Heizung
nicht von Gegenständen verdeckt
wird, die auf oder vor sie gestellt
werden: Das würde die freie Wärmezirkulation beeinträchtigen.
Achten Sie auf die Luftfeuchtigkeit im
Raum: Trockene Luft erzeugt rascher
das Gefühl, es sei kalt.
/IWHQ6LHGLH=LPPHUࡐULFKWLJ´
Öffnen Sie die Fenster 15 Minuten
lang ganz und schließen Sie sie daQDFKZLHGHU'DVLVWZHLWDXVHIÀ]LHQter, als sie längere Zeit zu kippen.
Der Mazoutfonds übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Informationen auf dieser Comic-Seite und weist daher alle Haftungsansprüche zurück.
hallo, hier der mazoutfonds,
maryline am apparat. wie kann
ich ihnen helfen?
für menschen, die mit mazout oder
propangas heizen, wurde die vog
sozialfonds für heizung,
heizpetroleum und propangas
gegründet. auch als mazoutfonds
bezeichnet, beteiligt dieser sich an
der heizkostenrechnung.
ich muss jetzt zu einem anderen
kunden, aber sie können den mazoutfonds jederzeit für Informationen
unter der nummer 0800/90929
(gebührenfrei) erreichen.
der mazoutfonds? was
ist das?
Ausgabedatum: Oktober 2014
© Steve Van Bael - Sozialfonds für Heizung,
Heizpetroleum und Propangas.
der mazoutfonds trifft keine
entscheidungen in individuellen
dossiers. diese trifft das ÖSHZ
ihrer gemeinde.
der sozialfonds für Heizung, heizpetroleum und
propangas wird sie an das ÖSHZ verweisen, das
aufgrund einer unabhängigen, vom gesetz festgelegten sozialen untersuchung entscheidet, ob Ihre heizkostenrechnung teilweise übernommen werden kann.