TEXT ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN IHREM MITTEILUNGSBLATT Brüssel, sam 01/01/2017 Betr.: Informationen über den Heizölsozialfonds für die entsprechende Zielgruppe Sehr geehrte Damen und Herren, Regelmäßig werden Sie mit Fragen über einen möglichen Zuschuss seitens des ÖSHZ zur Heizölrechnung von Haushalten mit einem geringen Einkommen überhäuft. Um Ihnen bei der Beantwortung zu helfen, haben wir einen neuen Text für Sie entworfen, der die neuen Maßnahmen enthält. Wir möchten Sie bitten, diesen Text in Ihrem Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Sie werden dort auch ein Foto (frei von Urheberrechten) mit hoher Auflösung finden, welches Sie dem Text beifügen können. Wir empfehlen Ihnen außerdem, Ihre Telefonnummer anzugeben und Ihre Leser eventuell einzuladen, Ihre Webseite für weitere Infos aufzusuchen. Außerdem könnten Sie auf die Webseite www.Heizölsozialfonds.be hinweisen. Sie werden dort selbst viele nützliche Links finden, die Sie zu den offiziellen Quellen bezüglich der Bestimmungen und ihrer Anwendung führen werden. Die Besucher der Webseite werden dort ebenfalls, dank einer benutzerfreundlichen Suchmaschine, die Adresse des nächsten ÖSHZ ermitteln können. Den Besuchern steht auch die gebührenfreie Nummer 0800/90 929 zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen daher, diese in all Ihren Veröffentlichungen anzugeben. Wir hoffen, dass diese verschiedenen Instrumente Ihnen helfen werden, die Zielgruppe besser über den Heizölsozialfonds zu informieren. Bis bald! Véronique Laurent Stellvertretende Geschäftsführerin Walter Kuylen Geschäftsführer Maryline Longfils Assistentin der Geschäftsführung Zusammenfassung der Bedingungen für den Anspruch auf eine Beihilfe seitens des Heizölsozialfonds Auf welche Brennstoffe bezieht sich die Beihilfe? Die Beihilfe bezieht sich auf die Rechnung, die für häusliche Brennstoffe (Heizöl) aus der Zapfsäule oder in großen Mengen (zur Befüllung eines Tanks im Haus), für Heizpetroleum aus der Zapfsäule und für die Hauslieferung von Propangas in großen Mengen (in einem Tank, nicht in Flaschen) bezahlt wurde. Die Lieferung muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember erfolgen. Wer hat Anspruch auf eine finanzielle Zuwendung? • Kategorie 1: Personen, die Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zur Kranken- und Invalidenversicherung haben. Das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen des Haushalts darf eine Höhe von € 17.649,88 zuzüglich € 3.267,47 pro Person zu Lasten∗ nicht überschreiten. In den nachfolgenden Fällen erlaubt Ihnen der FÖD Mi auf eine Prüfung zu verzichten: - Wenn der Haushalt aus einer allein stehenden Person besteht (mit oder ohne Kinder zu Lasten), die einen Status BIM besitzt - Wenn der gesamte Haushalt einen Status BIM besitzt. • Kategorie 2 : Personen mit einem begrenztem Einkommen, d. h. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahresbruttoeinkommen unter oder gleich € 17.649,88 (zuzüglich € 3.267,47 pro Person zu Lasten∗). Hierbei wird das nicht indexierte Katastereinkommen (x3) aus den Immobilien – außer der Familienunterkunft – berücksichtigt. • Kategorie 3: Verschuldete Personen, die sich in einem Schuldenbegleichungsverfahren gem. Gesetz vom 12.06.1991 über den Verbraucherkredit befinden oder eine kollektive Schuldenregelung gem. Art. 1675-2 ff. Gerichtsgesetzbuch nutzen und nicht in der Lage sind die Heizungsrechnung zu bezahlen. ∗Damit ein Haushaltsmitglied als Person zu Lasten gilt, muss das Nettojahreseinkommen ohne Familienbeihilfe und Unterhalt für Kinder unter € 3.140,- liegen. Wie hoch ist die Beihilfe? Für die Kategorien 1, 2 und 3 schwankt die Beihilfe zwischen 14 und 20 Cent je Liter. Die Höhe hängt von dem Rechnungspreis für den Brennstoff ab. Je höher der Preis, desto höher die Beihilfe. Der Heizölfonds gewährt die Beihilfe für höchstens 1500 Liter je Heizperiode und Familie. Für Personen, die mit Heizöl oder an der Zapfsäule gekauftes Heizpetroleum heizen, hat der Fonds eine Pauschalbeihilfe von 210,- € vorgesehen. Eine einzige Quittung reicht für die Gewährung einer Pauschalbeihilfe. Wie beantragen Sie diese Beihilfe? Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde eingereicht werden. Das ÖSHZ wird prüfen: ob Sie tatsächlich einer der vorgenannten Kategorien angehören, ob Sie tatsächlich einen Brennstoff benutzen, für den ein Anspruch auf Beihilfe besteht, ob der Rechnungspreis tatsächlich über dem festgelegten unteren Schwellenwert liegt, ob die auf der Rechnung angegebene Adresse mit der Lieferadresse und mit Ihrem üblichen Wohnsitz übereinstimmt. Falls Sie den vorgenannten Bedingungen genügen, wird das ÖSHZ auf elektronischem Wege beim FÖD Finanzen Ihre Einkommensdaten sowie die Daten Ihrer Haushaltsmitglieder abfragen und prüfen. Das ÖSHZ wird sich möglicherweise für weitere Auskünfte an Sie wenden. Das ÖSHZ wird Sie bitten, folgende Unterlagen einzureichen: Auf jeden Fall eine Kopie der Lieferrechnung oder des Lieferscheins. Falls Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen, sollten Sie sich beim Eigentümer oder beim Hausverwalter eine Kopie der Rechnung sowie eine Bescheinigung über die Anzahl der Wohnungen, auf die sich die Rechnung bezieht, besorgen. Falls Sie der Kategorie 1 angehören: Ihren Personalausweis, Auf Anforderung durch das ÖSHZ einen Nachweis über das Einkommen des Haushalts (den letzten Steuerbescheid, den letzten Lohn- oder Gehaltsauszug, die letzte Bescheinigung über eine Sozialleistung, die Sie erhalten haben…). Falls Sie der Kategorie 2 angehören: Ihren Personalausweis, Auf Anforderung durch das ÖSHZ einen Nachweis über das Einkommen des Haushalts (den letzten Steuerbescheid, den letzten Lohn- oder Gehaltsauszug, die letzte Bescheinigung über eine Sozialleistung, die Sie erhalten haben…). Falls Sie der Kategorie 3 angehören: Die Entscheidung über die Zulässigkeit der kollektiven Schuldenregelung oder eine Bescheinigung der Person, die bei der Schuldenregelung vermittelt. Wo finden Sie weitere Informationen? beim ÖSHZ im Internet : www.heizoelfonds.be unter der gebührenfreien Nummer : 0800/90 929. Für weitere Informationen für die PRESSE: Fonds Social Chauffage asbl - rue Léon Lepage 4 - Geschäftsführer Walter Kuylen - 1000 Bruxelles E-Mail: [email protected] Internet: www.fondschauffage.be Informationsbrief Der soziale Heizölsozialfonds, eine warme Geste! Weniger Energie schont den Geldbeutel Der Heizölsozialfonds bietet allen eine Unterstützung, die Schwierigkeiten bei der Zahlung ihrer Heizkostenrechnung haben. Ob auch Schon kleine Änderungen können große Wirkung zeigen! Energie einsparen heißt, Ihre Sie Anrecht auf eine Heizkostenzulage haben, können Sie in diesem Informationsbrief lesen. Der soziale Heizölsozialfonds, eine warme Geste! Sie heizen Ihre Wohnung mit einem der folgenden Brennstoffe: ʚ ʚ ʚ )FJ[ÚM )FJ[QFUSPMFVN5ZQ$ Propangas als Massengut Und Sie gehören einer der folgenden Kategorien an: Kategorie 1: Personen mit Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe der Kranken- und Invaliditätsversicherung ʚ ʚ ʚ ʚ ʚ ʚ ʚ ʚ VIPO-Status, bzw.: Witwe(r), Invalide, Rentner(in), Waise Kind mit einer Behinderung mit einer erhöhten Kinderzulage Langzeitarbeitslose(r) (seit über einem Jahr) über 50 Jahre Person mit Anspruch auf eine Einkommensgarantie für Ältere (IGO oder GIB) Person mit Anspruch auf eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens für Personen mit einer Behinderung Person mit Anspruch auf das Eingliederungseinkommen 1FSTPONJU"OTQSVDIBVGFJOFmOBO[JFMMF4P[JBMIJMGFJO)ÚIF des Eingliederungseinkommens Kategorie 2: Familien mit einem geringen Einkommen (Für die Beträge: Erkundigen Sie sich bei dem Heizölsozialfonds oder bei Ihrem ÖSHZ.) Kategorie 3: Überschuldete Personen Sie nehmen Folgendes in Anspruch: eine kollektive Schuldenregelung oder eine Schuldenvermittlung Und darüber hinaus hat das ÖSHZ festgestellt, dass Sie Ihre Heizkostenrechnung nicht bezahlen können. Und Ihr Haushaltseinkommen entspricht höchstens den für die Kategorie 2 festgelegten Grenzen. Dann haben Sie Anrecht auf eine Heizkostenzulage ʚ Der Betrag der Zulage hängt vom Brennstoff, dem Literpreis und der Kategorie, der Sie angehören, ab. ʚ Die Lieferung muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember erfolgt sein. ʚ Für in großen Mengen gelieferte Brennstoffmengen schwankt die Zulage zwischen 14 und 20 Cent pro Liter. ʚ Pro Heizperiode und pro Haushalt wird eine Heizkostenzulage für höchstens 1 500 Liter Brennstoff gewährt. ʚ Für in kleinen Mengen an der Zapfsäule gekauftes Heizöl oder Heizpetroleum (Typ C) wird eine pauschale Heizkostenzulage von 210,00 € gewährt. Wo und wann können Sie den Antrag stellen? Welche Dokumente müssen Sie dazu vorlegen? Beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde, und zwar binnen 60 Tagen nach der Lieferung. Sie müssen auf jeden Fall folgende Dokumente vorlegen: ʚeine Kopie Ihres Personalausweises ʚeine Kopie der Lieferrechnung oder des Lieferscheins ʚ wenn Sie in einem Appartementgebäude wohnen, eine Bescheinigung des Eigentümers oder Verwalters unter Angabe der Anzahl Appartements, auf die sich die Lieferrechnung oder der Lieferschein bezieht ʚfür die Kategorie 3 eine Kopie der Annehmbarkeitsentscheidung oder eine Bescheinigung des Schuldenvermittlers. Um zu prüfen, ob Sie die oben angegebenen Einkommensgrenzen einhalten, wird das ÖSHZ Ihre Einkommensangaben und die der Mitglieder Ihres Haushalts auf elektronischem Wege direkt beim FÖD Finanzen anfordern. Das ÖSHZ kann sich mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn zusätzliche Auskünfte erforderlich sind. (Weitere Auskünfte erhalten Sie beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde, unter der gebührenfreien Rufnummer des Heizölsozialfonds (0800/90.929) oder auf der Website: www.heizölfonds.be) Weniger Energie schont den Geldbeutel Gestaffelte Zahlungen der Heizölrechnung Schon kleine Änderungen können große Wirkung zeigen! Energie einsparen heißt, Ihre täglichen Aktivitäten in einer Weise anzupassen, dass Sie jedes Jahr tatsächlich EnerZur Erleichterung der Rechnung der Verbraucher hat die Regierung die Ausarbeitung gie und also Kosten sparen. Deshalb brauchen Sie noch längst nicht auf Ihren Komfort einer Reihe sozialer Maßnahmen beschlossen. ]XYHU]LFKWHQ/HUQHQ6LHZLHPDQ:lUPH(QHUJLHHIÀ]LHQWHUQXW]W Mindestbedingungen Der Königliche Erlass vom 28. November 2008 sieht Mindestbedingungen für Verträge zur Lieferung von +HL]|OPLWHLQHUYRQUHJLVWULHUWHQ+lQGOHUQDQJHERWHQHQJHVWDIIHOWHQ=DKOXQJYRUQDFKIROJHQGDOVࡐ9HUWUDJ´ bezeichnet). Dieser Königliche Erlass ist am 13. Dezember 2008 in Kraft getreten. Die wichtigsten Mindestbedingungen: ʚEs ist ein exklusiver Vertrag. ʚEin neuer oder erster Vertrag ist ein befristeter Vertrag mit einer Dauer von höchstens 24 Monaten. ʚ Wenn der Vertrag nicht aufgelöst wird, wird er automatisch für eine unbestimmte Dauer verlängert. ʚ Ein unbefristeter Vertrag kann stets unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. ʚ Wenn der neue oder erste Vertrag frühzeitig per Einschreiben aufgelöst wird, fällt eine Vertragsbruchentschädigung an (höchstens 75 Euro). ʚ %FSNPOBUMJDIHFTDIVMEFUF#FUSBHXJSEBVGEFS(SVOEMBHFEFTFSXBSUFUFO)FJ[ÚMWFSCSBVDIT[V )FJ[[XFDLFOCFSFDIOFU ʚ Der monatliche Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden, und zwar sowohl BVG#JUUFOEFT7FSCSBVDIFSTBMTBVDIEFT)ÊOEMFST ʚ 4QÊUFTUFOTBN5BHEFSFSTUFO-JFGFSVOHJTUFJOF"O[BIMVOHBVGEFO3FDIOVOHTCFUSBH[VMFJTUFO ʚ Anzahlung = mindestens 50% des Rechnungspreises für eine Lieferung von mindestens 1000 Litern. ʚ %JFGPMHFOEFO-JFGFSVOHFONBDIFONJOEFTUFOT-JUFSBVTFTTFJEFOOEJF,BQB[JUÊUEFT5BOLT beträgt weniger als 1 200 Liter; in diesem Fall werden 900 Liter geliefert. ʚ Der Verbraucher erhält eine jährliche Abrechnung. ʚ &JOF%PNJ[JMJFSVOHPEFSFJO%BVFSBVGUSBHJTUOJDIU1nJDIU ʚEs müssen mehrere weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden, so u.a. eine Bezahlung per Domizilierung; in diesem Fall ist Artikel 74.32 des Gesetzes vom 6. April 2010 über Marktpraktiken und Verbraucherschutz einzuhalten. Eine gestaffelte Zahlung wird bereits seit dem 1. Januar 2006 angeboten. Der Beschluss vom 28. November 2008 hat zu einer Änderung des Rechtsrahmens für derartige Verträge geführt (ursprünglich Ende 2005 und 2006 ausgearbeitet). Liste der registrierten Händler 'LH/LVWHGHUUHJLVWULHUWHQ+HL]|OKlQGOHUSUR3URYLQ]XQG5HJLRQÀQGHQ6LHDXIGHU:HEVLWH http://economie.fgov.be/nl/consument/Energie/Facture_energie/sociale_energiemaatregelen/ Gespreide_betalingen/Liste_commercants_enregistres/ http://economie.fgov.be/fr/consommateurs/Energie/Facture_energie/mesures_sociales_energetiques 7HLOOLVWHGHU%UHQQVWRIÁLHIHUDQWHQGLHJHVWDIIHOWH=DKOXQJHQDQELHWHQ (gemäß dem K.E. vom 28. November 2008) www.heizölfonds.be Energie sparen lohnt sich! (QHUJLHVSDUHQ'DYRQSURÀWLHUHQ6LH Weniger Energie schont den Geldbeutel Schon kleine Änderungen können große Wirkung zeigen! Energie einsparen heißt, Ihre täglichen Aktivitäten in einer Weise anzupassen, dass Sie jedes Jahr tatsächlich Energie und also Kosten sparen. Deshalb brauchen Sie noch längst nicht auf Ihren Komfort ]XYHU]LFKWHQ/HUQHQ6LHZLHPDQ:lUPH(QHUJLHHIÀ]LHQWHUQXW]W Praktische Tipps zum Energiesparen … in Zusammenarbeit mit den Energiestutzern Dichten Sie Spalten und Zuglöcher ab. Isolierband sperrt die Kälte aus und ist in den meisten Baumärkten erhältlich. Vergessen Sie nicht, die Heizkörper regelmäßig zu entlüften und abzustauben. Drehen Sie die Heizung auf Nachttemperatur, wenn Sie das Haus verlassen oder auch eine Stunde vor dem Schlafengehen. Die Idealtemperatur liegt bei 15°C. Schließen Sie die Rollläden und Vorhänge, sobald es Abend wird. Heizen Sie nur die Zimmer, in denen Sie sich die meiste Zeit aufhalten. Wenn Sie den Thermostat tagsüber um 1°C heruntersetzen, sparen Sie Energiekosten von 5 bis 7 % auf Ihrer Rechnung. Bringen Sie hinter dem Heizkörper HLQHࡐUHÁHNWLHUHQGH´+HL]N|USHUIRlie an. Sie beschränken damit den Wärmeverlust des Heizkörpers auf ein Minimum. Ähnliche Isolierfolien sind auch für die Fenster erhältlich und haben ihren großen Nutzen bewiesen. Ein günstiger Kredit? Fragen Sie Ihre Gemeinde oder das ÖSHZ. Möchten Sie verschiedene Energie einsparende Arbeiten ausführen lassen, aber leider fehlen die notwendigen Finanzen? Reichen Sie über die zuständige Behörde in Ihrer Gemeinde einen Antrag auf einen günstigen Kredit beim Fonds zur Senkung der Gesamtenergiekosten (Fonds de Réduction du Coût global de l‘Energie, FRCE). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder schauen Sie auf www.frce.be für weitere Informationen und die Liste der Organisationen in allen Gemeinden, bei denen ein Antrag gestellt werden kann. (QHUJLHVSDUHQ'DYRQSURÀWLHUHQ6LH Achten Sie darauf, dass die Heizung nicht von Gegenständen verdeckt wird, die auf oder vor sie gestellt werden: Das würde die freie Wärmezirkulation beeinträchtigen. Achten Sie auf die Luftfeuchtigkeit im Raum: Trockene Luft erzeugt rascher das Gefühl, es sei kalt. /IWHQ6LHGLH=LPPHUࡐULFKWLJ´ Öffnen Sie die Fenster 15 Minuten lang ganz und schließen Sie sie daQDFKZLHGHU'DVLVWZHLWDXVHIÀ]LHQter, als sie längere Zeit zu kippen. Der Mazoutfonds übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Comic-Seite und weist daher alle Haftungsansprüche zurück. hallo, hier der mazoutfonds, maryline am apparat. wie kann ich ihnen helfen? für menschen, die mit mazout oder propangas heizen, wurde die vog sozialfonds für heizung, heizpetroleum und propangas gegründet. auch als mazoutfonds bezeichnet, beteiligt dieser sich an der heizkostenrechnung. ich muss jetzt zu einem anderen kunden, aber sie können den mazoutfonds jederzeit für Informationen unter der nummer 0800/90929 (gebührenfrei) erreichen. der mazoutfonds? was ist das? Ausgabedatum: Oktober 2014 © Steve Van Bael - Sozialfonds für Heizung, Heizpetroleum und Propangas. der mazoutfonds trifft keine entscheidungen in individuellen dossiers. diese trifft das ÖSHZ ihrer gemeinde. der sozialfonds für Heizung, heizpetroleum und propangas wird sie an das ÖSHZ verweisen, das aufgrund einer unabhängigen, vom gesetz festgelegten sozialen untersuchung entscheidet, ob Ihre heizkostenrechnung teilweise übernommen werden kann.
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