Komitee „Heiratsstrafe abschaffen – JA!“ Postfach 5835 3001 Bern Tel: 031 357 33 33, Fax: 031 352 24 30 [email protected] Heiratsstrafe abschaffen – JA! Abstimmung vom 28. Februar 2016 Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ Ungerechtigkeit Heiratsstrafe endlich abschaffen Die Heiratsstrafe ist nicht nur ein Wortkonstrukt, sondern seit Jahrzehnten eine Tatsache für zehntausende von verheirateten und seit 2007 auch eingetragenen Paaren. Unter der sogenannten „Heiratsstrafe“ versteht man die steuerliche Schlechterstellung von Doppelverdiener‐Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften gegenüber unverheirateten Paaren (Konkubinatspaaren). Diese Benachteiligung gilt bei den Steuern und den Sozialversicherungen und ist ungerecht. Obwohl das Parlament seit über 30 Jahren den Auftrag hat, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, ist wenig geschehen. Nun kann das Volk dies ändern und mit einem Ja zur Heiratsstrafe‐Initiative die Heiratsstrafe endlich abschaffen. Stimmen Sie deshalb am 28. Februar 2016 für den Ausgleich der Steuerlast zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Die Heiratsstrafe ist ungerecht Es ist ungerecht: Verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften werden gegenüber Konkubinatspaaren bei den Steuern und den Sozialversicherungen benachteiligt. Bei gleichen Einkommens‐ und Vermögensverhältnissen bezahlen sie mehr Steuern und erhalten tiefere AHV‐Renten. Es gibt keinen Grund dafür, unverheiratete Paare zu bevorzugen. Das Bundesgericht hat dies bereits 1984 unmissverständlich festgehalten. Aber geschehen ist zu wenig! Seit 2007 gilt die Heiratsstrafe bei den Steuern und den Sozialversicherungen auch für eingetragene Paare, welche den Ehepaaren gleichgestellt sind. Diese Ungerechtigkeit kann nun endlich abgeschafft werden. Deshalb stimme ich am 28. Februar 2016 klar Ja zur Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Tun Sie es mir gleich. Keine Ungerechtigkeit im Alter Es ist beschämend: Im meinem Freundeskreis hat sich ein Paar kurz vor der Pensionierung scheiden lassen – nicht weil sie sich nicht mehr lieben, sondern weil sie ausgerechnet haben, dass sie mit 1,5 Altersrenten nur knapp über die Runden kommen würden. Das ist nicht nur beschämend, sondern auch sehr ungerecht. Mit der Abschaffung der Heiratsstrafe, wie sie die CVP verlangt, wird diese Ungerechtigkeit aufgehoben: Verheiratete Paare bekommen wie Konkubinatspaare zwei volle Renten. Dies steht ihnen zu! Ich sage am 28. Februar darum JA zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“. Fairplay? Stellen Sie sich vor, dass Rothaarige wegen ihrer Haarfarbe einen Drittel mehr Steuern zahlen und einen Viertel weniger AHV erhalten. Absurd, nicht? Heute ist es aber so, dass Verheiratete genau deswegen, weil sie verheiratet sind, mehr Steuern bezahlen müssen und weniger AHV erhalten. Wenn Sie das ebenso absurd finden wie ich, dann stimmen Sie Ja am 28. Februar zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Komitee „Heiratsstrafe abschaffen – JA!“ Jetzt reicht’s! Ich bin verheiratet. Seit über dreissig (30!) Jahren sagt das Bundesgericht, dass Verheiratete wegen des Trauscheins eigentlich nicht mehr Steuern bezahlen sollten als Unverheiratete. Ausserdem erhalten sie beträchtlich weniger AHV als ein unverheiratetes Paar. Seit Jahrzehnten ist das bekannt – aber in Bern passiert nichts! Das ist ein Skandal. Mir reicht es, dass ich als Verheirateter diskriminiert zu werden – nur weil ich aus Liebe geheiratet und Verantwortung übernommen habe. Ich will, dass endlich etwas geht! Helfen Sie mit? Dann stimmen Sie am 28. Februar Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Bundesgerichtsentscheid Seit 1984 verfassungswidrig! Die CVP will mit ihrer Initiative, etwas abzuschaffen, was bereits 1984 vom Bundesgericht als verfassungswidrig abgestempelt wurde: die Heiratsstrafe. Es ist absolut unverständlich, warum ich plötzlich mehr Steuern zahlen muss, nur weil ich geheiratet habe. Nach dem Bundesgerichtsurteil wäre ja eigentlich das Parlament beauftragt gewesen, die Diskriminierung abzuschaffen. Aber während über 30 Jahren konnte sich das Parlament nicht einigen, wie sie das Problem lösen wollen: Individualbesteuerung für alle oder Splitting? Bei einer Individualbesteuerung müssten wir zwei separate Steuerformulare ausfüllen und die Gemeinde müsste auch beide bearbeiten. Das ist unnötiger Verwaltungsaufwand, deshalb befürworte ich grundsätzlich eine Gemeinschaftsbesteuerung. Hier gibt es dank des Splittings auch noch Spielraum zugunsten einer gerechten Besteuerung der Ehepaare. Ich stimme deshalb Ja, weil nur mit der CVP‐Initiative das Bundesgerichtsurteil endlich vollzogen wird. Das Parlament hat versagt und konnte das Problem während 30 Jahren nicht lösen. Deshalb muss es nun das Volk regeln. Bundesgerichtsentscheid umsetzen und Ehepaare entlasten! Das Bundesgericht fällte bereits 1984 einen richtungsweisenden Entscheid im Bereich der Familienbesteuerung. Es hat festgestellt, dass manche Ehepaare bei den Steuern gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt sind. Die Diskriminierung liegt gemäss eines weiteren Entscheids des Bundesgerichts 1994 bei einer Differenz von mehr als 10 Prozent vor. Das Bundesgericht hielt zudem fest, dass die Verfassung keine Steuerform vorschreibt und sowohl die Gemeinsam‐ wie auch die Individualbesteuerung die Diskriminierung aufheben könnte. Trotz dieses Entscheids blieb diese diskriminierende Praxis vorerst bestehen, da sich das Parlament bisher nicht auf eine Besteuerungsform einigen konnte. Weil das Parlament eine Lösung blockiert, hat die CVP zum Instrument der Volksinitiative gegriffen. Der Bund hat jahrelang zu viel Geld eingenommen! 1984 hat das Bundesgericht festgelegt, dass die Heiratsstrafe verfassungswidrig ist. Seither ist wenig geschehen und noch immer bezahlen verheiratete Paare zu viel Steuern im Vergleich mit unverheirateten Paaren. Der Bund nimmt den Ehepaaren Jahr für Jahr (und das seit über 30 Jahren) zu viel Geld weg. Speziell betroffen ist der Mittelstand. Das muss aufhören! Weil sich das Parlament seit Jahren in dieser Frage selbst blockiert, muss nun das Volk entscheiden und endlich einen Entscheid treffen. Mit der Verankerung der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren in der Verfassung kann die Heiratsstrafe und somit der alte Bundesgerichtsentscheid endlich umgesetzt werden. Deshalb stimme ich Ja am 28. Februar zur Abschaffung der Heiratsstrafe. www.heiratsstrafe.ch 2 Komitee „Heiratsstrafe abschaffen – JA!“ Diskriminierung Auch eingetragene Partnerschaften profitieren Gewisse Kreise bekämpfen die Initiative darum weil sie befürchten, dass durch die Änderung der Bundesverfassung der Begriff der Ehe als Institution zwischen Mann und Frau zementiert und damit die gleichgeschlechtliche Ehe verhindern werde. Das ist unverständlich. Dies trifft allein deshalb nicht zu, weil die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ohnehin eine Volksabstimmung bedingen würde. Beide Entschiede können unabhängig voneinander getroffen werden. Vergessen wir nicht, dass auch eingetragene Paare von der Abschaffung der Heiratsstrafe profitieren! Ich sage am 28. Februar darum JA zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“. Höhere Rente weil unverheiratet Meine pensionierten Nachbarn leben zusammen und haben eine maximale Altersrente der AHV von je 2340 Franken pro Monat, zusammen also Fr. 4680 Franken pro Monat. Sie sind unverheiratet und erhalten deshalb beide die volle Maximalrente. Sie leben gut, denn sie sind unverheiratet. Denn wären sie verheiratet, würde ihre Renten auf 150 Prozent des Höchstbetrages von 2340 Franken gekürzt. Sie erhalten also 3510 Franken pro Monat. Das gibt eine Differenz von 1170 Franken pro Monat oder 14 040 Franken im Jahr. Diese Heiratsstrafe für Rentnerpaare ist ungerecht und gehört abgeschafft. Eine faire Plafonierung, die keiner Heiratsstrafe mehr gleich kommt, wäre die Lösung. Mit einem Ja zur Heiratsstrafe‐Initiative geben wir dem Parlament den Auftrag, hier für einen Ausgleich zu sorgen. Deshalb stimme ich Ja am 28. Februar zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Diskriminierung bei den Sozialversicherungen Bei den Sozialversicherungen werden verheiratete und eingetragene Paare diskriminiert. Die Mehrheit der verheirateten Paare bekommt eine sogenannte Maximalrente, die heute tiefer ausfällt als jene von unverheirateten Paaren in der gleichen Einkommenssituation. 86 Prozent der verheirateten und eingetragenen Paare haben eine auf 150 Prozent plafonierte Rente. Bei der direkten Bundessteuer sind Rentnerehepaare mit einem Pensionseinkommen ab 50'000 Franken von der Heiratsstrafe betroffen – werden also gleich doppelt bestraft! Das Parlament wird mit der Initiative aufgefordert, Wege auszuarbeiten um die Benachteiligung zu beseitigen. Deshalb braucht es am 28. Februar ein klares Ja zur Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe! Gemeinsame Besteuerung / Individualbesteuerung Tausende neuer Steuerkommissare? Am 28. Februar geht es bei der Abstimmung über die Heiratsstrafe auch darum, ob wir tausende neuer Steuerkommissare wollen. Warum? Weil die Gegner der Abschaffung der Heiratsstrafe die Individualbesteuerung einführen wollen! Alle Verheirateten müssen dann neu zwei statt eine Steuererklärung ausfüllen. Diese Steuererklärungen müssen dann aufwändig von den Behörden kontrolliert werden. Nur schon „auszubeinlen“, wem welcher Abzug zusteht – wie viel der Schuldzinsen für die Hypothek darf der Mann oder die Frau geltend machen? – wird zu einer Wissenschaft. Das ist absurd. Denn zur Kontrolle der Steuererklärungen werden Kantone und Gemeinden tausende neuer Steuerkommissare einstellen müssen. Deren Löhne bezahlen wir dann wieder mit höheren Steuern. Wer gegen Bürokratie und aufgeblasene Steuerverwaltungen ist, der stimmt am 28. Februar überzeugt Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Ehepaare: Doppelte Bürokratie – zwei Steuererklärungen ausfüllen? www.heiratsstrafe.ch 3 Komitee „Heiratsstrafe abschaffen – JA!“ Wenn die Individualbesteuerung eingeführt wird – wie dies von den Gegnern der Abschaffung der Heiratsstrafe gefordert wird – hat das konkrete Auswirkungen für alle Verheirateten. Heute muss ein Ehepaar gemeinsam nur eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. Mit der Individualbesteuerung müssen beide je einzeln eine Steuererklärung ausfüllen. Das bedeutet doppelte Bürokratie – und zwei Mal Ärger und Aufwand! Dazu kommt, dass es viel komplizierter wird: Wer von den Verheirateten darf welchen Abzug geltend machen? Wie viel Kinderabzug steht dem Mann, der Frau zu? Wer darf die Schuldzinsen abziehen? Wer die Kita‐Beiträge – etwa wenn sie der Mann oder die Frau zu 100% bezahlt? Ich sage ja zur gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren – und deshalb auch Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Aus Abneigung gegen Bürokratie – und aus Liebe zur Schweiz. Die Individualbesteuerung ist ein Bürokratiemonster Erdrückend viele Gründe sprechen gegen die Einführung der Individualbesteuerung bei Ehepaaren. Der grösste ist wohl der bürokratische Aufwand, den sie mit sich ziehen würde. Die Kantone und Gemeinden hätten einen Zusatzaufwand von 30‐50 %! Nicht daran zu denken, wie viele neue Stellen dies auf der Verwaltung schweizweit bedeuten würde. Tragen würden diese Kosten die Allgemeinheit und wieder der Mittelstand. Auch deshalb haben sich die Kantone allesamt für die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren entschieden. Nur der Bund hat sich nicht durchringen können und blockiert sich in dieser Entscheidung. Am 28. Februar kann endlich ein Systementscheid getroffen und die bürokratische Individualbesteuerung verhindert werden. Deshalb stimme ich klar Ja zur Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe und zur Festlegung der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren. Die „liberale“ FDP und glp kämpfen für mehr Bürokratie Die selbst ernannte „Anti‐Bürokratie‐Partei“ FDP kämpft wohl für das bürokratischste Besteuerungssystem, das es gibt: die Individualbesteuerung. Mit ihrem Kampf gegen die Heiratsstrafe‐Initiative, mit dem Grund, die Individualbesteuerung wie die richtige Lösung, machen sie sich unglaubwürdig. Man muss kein Steuerexperte sein, um zu wissen, dass, wenn alle Ehepaare und eingetragenen Paare der Schweiz auf einmal zwei Steuerrechnungen ausfüllen müssen, der Aufwand für die Steuerbehörde steigt. Die Kantone sprechen von Plus 30 ‐ 50 Prozent! Im Gegenteil muss die gemeinsame Besteuerung der Paare, welche alle Kantone bereits kennen und somit die Heiratsstrafe abgeschafft haben, auch auf Bundesebene endlich festgeschrieben werden. Das macht die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Verheiratete und eingetragene Paare gelten als Wertegemeinschaft und sollen eine einzelne Steuerrechnung ausfüllen. Mit diesem Entscheid kann endlich die Heiratsstrafe auch auf Bundesebene abgeschafft und die Steuerlast ausgeglichen werden. Sagen Sie deshalb Ja am 28. Februar 2016 zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Gemeinschaftsbesteuerung Stellen Sie sich vor, Sie sind verheiratete und müssten sich an einem Abend zusammensetzen und beide füllen ihre eigene Steuerrechnung aus. Wer verrechnet nun die Kinderzulagen? Wer macht den Familienabzug? Wem gehört nun das Haus mit der gemeinsamen Hypothek? Fragen über Fragen, die alle Bürokratie mit sich ziehen. Was heute Konkubinatspaare kennen, müssen verheiratete nicht auch haben. Deshalb ist die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren die richtige Lösung. Alle Kantone haben sich zur Abschaffung der Heiratsstrafe für dieses Modell entschieden und nicht für die bürokratische Individualbesteuerung. Weil der Bund sich dazu noch nicht durchringen konnte, gibt es die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Sie definiert die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft und verhindert so die Individualbesteuerung – jahrelange Diskussionen werden endlich ein Ende gesetzt und die Heiratsstrafe abgeschafft. Deshalb stimme ich klar Ja am 28. Februar 2016 zur Abschaffung der Heiratsstrafe und zur Initiative. www.heiratsstrafe.ch 4 Komitee „Heiratsstrafe abschaffen – JA!“ Allgemein Kantone haben ihre Aufgaben gemacht Seit dem Bundesgerichtsentscheid zur Heiratsstrafe im 1984 haben die Kantone ihre Hausaufgaben gemacht und die Heiratsstrafe beseitigt. Die Form der Entlastung für Ehepaare ist unterschiedlich geregelt, alle Kantone haben sich aber für ein Modell entschieden, welches Ehepaare als Wirtschaftsgemeinschaft besteuert. Die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe möchte, dass der Bund hier nachzieht und sich endlich auch für ein für Verheiratete faires Steuersystem entscheidet. Der Initiativtext schreibt den Kantonen und dem Bund keine bestimmte Methode der gemeinsamen Besteuerung vor. Die Finanzdirektorenkonferenz FDK – die Vereinigung der kantonalen Regierungsrätinnen und –räte, die in ihrem Kanton für die Finanzen zuständig sind ‐ unterstützt das Anliegen der Initiative. Die FDK ist der Auffassung, dass die Initiative wichtigen Spielraum für eine finanzpolitisch tragbare Umsetzung belässt. Die Initiative nimmt dem Bund diese Entscheidung in Übereinstimmung mit den Kantonen ab und ebnet den Weg zur Abschaffung der Heiratsstrafe auf Bundesebene. Deshalb braucht es am 28. Februar 2016 ein klares Ja zur Heiratsstrafe‐Initiative. www.heiratsstrafe.ch 5
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