Privat-Schutz Sicher ist einfach. Wenn man Sicherheit für den Alltag im Paket zusammenstellen kann. Manchmal reicht schon eine kleine Unachtsamkeit – und etwas ist passiert: die teure umgestoßene Vase bei Bekannten, der Unfall mit dem Fahrrad, der Streit mit dem Nachbarn. Für alle diese Fälle gibt es jetzt den Sparkassen-Privat-Schutz, mit dem sich Versicherungsschutz individuell im Paket kombinieren lässt – ganz einfach und komfortabel. Das neue Sicherheitspaket sorgt dafür, dass man immer handlungsfähig bleibt, auch wenn mal etwas passiert. So viel Schutz gibt’s schon für wenig Geld Finanzielle Sicherheit im Paket Mit der Privat-Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung werden die wichtigsten Sicherheitslücken im Alltag einfach in einem Versicherungspaket geschlossen. Die einzelnen Bausteine können auch separat abgeschlossen werden. Umfang der Privat-Haftpflichtversicherung Schutz bei Ansprüchen Dritter Die Privat-Haftpflichtversicherung bietet Privatpersonen Sicherheit im Alltag. Denn schnell kann es passieren, dass man einem Dritten versehentlich einen Schaden zufügt. Prüfung der Haftpflichtfrage Zum Schutz der Versicherten wird die Haftung geprüft und werden unberechtigte bzw. überhöhte Forderungen abgewehrt. Muss die Haftungsfrage gerichtlich entschieden werden, kümmern wir uns um die Vertretung der Versicherten und übernehmen die Kosten. Schadenersatz Bei begründeten Haftpflichtansprüchen übernehmen wir den Schadenersatz und leisten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei Personenschäden: • Ersatz der Heilkosten, Verdienstausfall / entgangener Gewinn, Invaliditätsrente bei Sachschäden: • Reparaturkosten und evtl. Ersatz der Wertminderung beschädigter Sachen, wenn die Reparatur nicht vollständig möglich ist • Wertersatz für zerstörte oder beschädigte Sachen (Zeitwert) • weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Sachschaden (z. B. Anwaltskosten) Wer ist versichert? • Versicherungsnehmer • Ehegatte / eingetragener Lebenspartner / Lebensgefährte im selben Haushalt • minderjährige Kinder • volljährige Kinder während Schule, Erstausbildung (Lehre / Studium), Zweitausbildung (innerhalb von zwölf Monaten), freiwilligem Wehrdienst / Bundesfreiwilligendienst, sozialem / ökologischem Jahr • vorübergehend im Haushalt eingegliederte Personen (z. B. Au pair, Austauschschüler) • Lebensgefährte / volljährige Kinder in Pflegeeinrichtung • Familienangehörige im selben Haushalt ab Pflegestufe II • Personen, die nicht oder nur beschränkt deliktsfähig sind (z. B. kleine Kinder), auch Enkelkinder 10.000 EUR • Bauherren bis zu einer Bausumme von 200.000 EUR 924Ap-0116 Seite 1 von 6 Versicherungssummen • Personen- und Sachschäden 50 Mio. EUR • Vermögensschäden 15 Mio. EUR • Höchstersatzleistung je geschädigter Person 15 Mio. EUR Selbstbeteiligung • 150 EUR (optional 0 EUR) Was ist versichert? • Ehrenamtliche nicht verantwortliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit Haushalt und Familie • gelegentliche Beaufsichtigung minderjähriger Kinder • gewässerschädliche Stoffe im Haushalt (z. B. Putzmittel) Sport und Freizeit Haus und Wohnung • Sachschäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen (z. B. Handwerksgeräten) 10.000 EUR • Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen 10.000 EUR • zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere und Bienen • Hüten fremder Hunde • Hobbys, wie das Windsurfen, (fremde) Motorboote fahren oder Lenkdrachen fliegen • Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung 10 Mio. EUR • Mietsachschäden an Gebäuden 10 Mio. EUR • Mietsachschäden an Inventar in Hotels, Reha-Einrichtungen oder Ferienwohnungen • Besitz und Unterhaltung einer Photovoltaikanlage • Abhandenkommen von Schlüsseln / Codekarten Straßenverkehr Schadenersatzausfall 100.000 EUR • Fußgänger und Fahrradfahrer • nicht versicherungspflichtige Elektro-Fahrräder (Pedelecs) bis maximal 25 km/h • Kfz, Anhänger, Arbeitsmaschinen ohne Pflichtversicherung • Schadenersatz, wenn Schädiger nicht zahlen können Weitere Pluspunkte der Privat-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz auf der ganzen Welt Ob Urlaubsreise oder Auslandssemester – wer sich bis zu zwei Jahren lang im Ausland aufhält, hat auch dort Versicherungsschutz, in Europa sogar zeitlich unbegrenzt. Vorsorgeversicherung Brauchen Versicherte weiteren Haftpflicht-Versicherungsschutz, ist dieser automatisch mitversichert (bis 10 Mio. EUR). Damit dieser Schutz weiter besteht, benötigen wir innerhalb eines Monats, nachdem sie ihre nächste Beitragsrechnung erhalten, eine Information darüber. 924Ap-0116 Seite 2 von 6 Umfang der Hausratversicherung Schutz für den Hausrat Die Hausratversicherung sorgt für die finanziellen Mittel, um Schäden in der Wohnung zu beseitigen, die durch Feuer, Blitz, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub entstehen. Versicherungssumme • Die Versicherungssumme berechnet sich nach der Wohnfläche (in m²). Selbstbeteiligung • 150 EUR (optional 0 EUR) Was ist versichert? • Feuer-, Blitz-, Explosionsschäden • Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschlagschäden • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus • Weitere Elementarschäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch (Wartezeit: ein Monat) • Überspannungsschäden durch Blitz, Implosionsschäden (bis 10 % Versicherungssumme) • Reparaturkosten für Gebäude- und Nässeschäden • Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten • Transport- und Lagerkosten (bis 100 Tage) • Hotel, wenn Wohnung unbewohnbar wird (bis 100 Tage) • Schlossänderungskosten für die Wohnung • Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Fußbodenheizung • Hausrat in Räumen in Nebengebäuden (auf dem Grundstück, auf dem sich die Wohnung befindet) • Hausrat in Garagen in der Nähe der Wohnung (bis ca. 1 km, z. B. nächstgelegener Garagenhof) • Wertsachen wie z. B. Urkunden, Sparbücher, Schmuck, Edelsteine, Perlen • Bargeld außerhalb verschlossener Stahlschränke • Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden (z. B. in einem Hotelzimmer) Was lässt sich zusätzlich absichern? 50 EUR/Tag • Fahrraddiebstahl einschließlich Fahrradanhänger Inklusive Diebstahl von • Skiern, Snow- und Funboards sowie Schlitten • Dingen, die Kinder / Schüler in den Kindergarten / die Schule mitnehmen (außer Fahrräder, elektronische Geräte oder Spiele, Personaldokumente, Monatskarten, Fahrausweise, Schlüssel) bis 2.500 EUR bis 500 EUR bis 1.000 EUR bis 500 oder 1.000 EUR Weitere Pluspunkte der Hausratversicherung Zusätzlicher Versicherungsschutz bei Umzug Ziehen Versicherte innerhalb Deutschlands um, haben sie bis zu zwei Monaten Versicherungsschutz in der alten und neuen Wohnung – und das ohne einen weiteren Beitrag. Unterversicherungsverzicht Wurde z. B. die Fläche der Wohnung korrekt angegeben und die empfohlene Versicherungssumme vereinbart, verzichten wir im Schadenfall auf Prüfung der Unterversicherung. 924Ap-0116 Seite 3 von 6 Umfang der Unfallversicherung Schutz bei Unfällen Die Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz vor den Folgen eines Unfalles. So können sich nach einem Unfall zum Beispiel Einkommenseinbußen wegen einem sich ändernden Berufsbild ergeben, und erhöhte Kosten durch behindertengerechten Umbau oder Pflegebedarf entstehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur eine Ausschnittsdeckung darstellt (z. B. während der Berufsausübung, im Kindergarten und in der Schule), bietet die private Unfallversicherung einen 24 Stunden Versicherungsschutz. Wer ist versichert? • Versicherungsnehmer • Bei Heirat: Heiraten Versicherte, sind Ehepartner bis zu drei Monaten mitversichert. Wird uns die Heirat in den ersten drei Monaten mitgeteilt, verlängert sich der Schutz um weitere drei Monate. • Bei Geburt: Ab dem Tag ihrer Geburt sind Kinder bis zu sechs Monaten mitversichert. Wird uns die Geburt innerhalb von sechs Monaten mitgeteilt, verlängert sich der Schutz um weitere sechs Monate. Versicherungssummen Was ist versichert? Was lässt sich zusätzlich absichern? • Kapitalleistung ab 50 % Invalidität Bei schwerer Invalidität wächst in der Regel der Kapitalbedarf, z. B. für einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, eine Haushaltshilfe und vieles mehr. 100.000 EUR • Kapitalleistung ab 90 % Invalidität Davon lassen sich z.B. Umbauten am Haus (z. B. Einbau von breiteren Türen oder Treppen bzw. Fahrstuhl), ein behindertengerechtes Fahrzeug und vieles mehr finanzieren. 200.000 EUR • Sofortleistung ab voraussichtlich 50 % Invalidität Damit können die wichtigsten Sofortmaßnahmen (z. B. medizinische Hilfsmittel) finanziert werden, sobald eine hohe Beeinträchtigung absehbar ist. Ohne lange Wartezeit und bürokratische Umwege. 25.000 EUR • Bergungskosten (z. B. Rettung nach einem Verkehrsunfall, Transport ins nächste Krankenhaus oder Heimreise) 5.000 EUR • Reha-Management ab voraussichtlich 50 % Invalidität Ganzheitliche Optimierung des gesundheitlichen Genesungsprozesses und Unterstützung zur Wiedereingliederung in Familie, Gesellschaft und Beruf nach einem schweren Unfall. • Unfälle infolge von Herzinfarkt, Schlaganfall • bestimmte Infektionskrankheiten (z. B. Borreliose, Malaria, Meningitis) durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen einschließlich der Folgen von Schutzimpfungen • Vergiftungen (außer durch Medikamente, Drogen, Rausch- und Genussmittel), auch durch Einwirkung von Gasen, Dämpfen und Sporen • Zusatzleistung von 1.000 EUR je 1 % Invalidität Auch eine geringere Invalidität führt oftmals zu höheren Ausgaben. So werden z. B. die Kosten für teure Spezialbehandlungen oder medizinische Maßnahmen nicht immer von der Krankenkasse übernommen. In manchen Fällen müssen auch eine Umschulung oder ein Berufswechsel finanziert werden. Weitere Pluspunkte der Unfallversicherung Weltweiter Versicherungsschutz Die Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz – rund um die Uhr und auf der ganzen Welt. Lebenslange Sicherheit Auch im Alter bleibt der Versicherungsschutz zu den vereinbarten Bedingungen und Beiträgen unverändert bestehen – lebenslang. Verzicht auf Anrechnung von Vorerkrankungen Haben bereits vor dem Unfall Krankheiten oder Gebrechen bestanden, werden diese nur dann auf die Invaliditätsleistung angerechnet, wenn sie zu mehr als 40 % an der Bemessung des Invaliditätsgrades mitgewirkt haben. Verlängerte Meldefrist Der Anspruch auf die Invaliditätsleistung kann innerhalb von 24 Monaten nach einem Unfall geltend gemacht werden. So lange dauert es oftmals, bis die ärztliche Feststellung vorliegt. Doppelte Steuerersparnis Die Beiträge können zu 50 % als Werbungskosten und zu 50 % als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Außerdem sind die Leistungen aus dem Vertrag steuerfrei. 924Ap-0116 Seite 4 von 6 Umfang der Rechtsschutzversicherung Schutz bei Rechtsstreitigkeiten Die Rechtsschutzversicherung sorgt mit fachlicher und finanzieller Unterstützung dafür, dass Ihre Kunden Recht ohne finanzielles Risiko bekommen. Sie zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand Beklagter oder Kläger ist. Wer ist versichert? • Versicherungsnehmer • Lebenspartner (wenn Bausteine P und V abgeschlossen werden) • Minderjährige Kinder (wenn Bausteine P und V abgeschlossen werden) • Unverheiratete volljährige Kinder bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit (wenn Bausteine P und V abgeschlossen werden) • unbegrenzte Deckung (weltweit 200.000 EUR) • Strafkaution (500.000 EUR) Selbstbeteiligung • 150 EUR (optional 0 EUR) Was ist versichert? • Schadenersatzforderungen (z. B. Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall) • Vertragsstreitigkeiten (z. B. Probleme mit einer Werkstatt nach der Autoreparatur) • Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Überfahren einer roten Ampel) • Verwaltungsrechtliche Dispute in Verkehrssachen (z. B. bei Entzug der Fahrerlaubnis) • Strafsachen im Verkehr (z. B. Vorwurf der Unfallflucht) • Steuerstreitigkeiten vor Gericht (z. B. Einspruch gegen KfzSteuerbescheid) • INFO§TEL klärt sofort, ob im vorliegenden Fall Versicherungsschutz besteht, wie die Erfolgsaussichten sind, und gibt allgemeine Hinweise. • Rechtsschutz für telefonische Erstberatung: Bei Bedarf vermittelt INFO§TEL qualifizierte, extern niedergelassene Rechtsanwälte für die telefonische Erstberatung – in Notsituationen dank des 24-StundenAnwaltsnotrufs sogar rund um die Uhr. • Ihren Kunden wird dazu die INFO§TEL-Service-Nummer, mit der ServiceKarte als Anlage zum Versicherungsschein, zur Verfügung gestellt. Was lässt sich zusätzlich absichern? • Schadenersatzforderungen (z. B. Schmerzensgeld nach einem Unfall) • Vertragsstreitigkeiten (z. B. Reklamation eines defekten Elektrogerätes) Baustein Privat P • Streitigkeiten aus Internet-Kaufverträgen (weltweit 200.000 EUR je Fall) • Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Einleitung eines Verfahrens durch das Ordnungsamt) • Streitigkeiten im Straf- / Disziplinar- / Standesrecht (z. B. Disziplinarverfahren gegen einen Beamten) • Steuerstreitigkeiten (z. B. Werbungskosten werden durch das Finanzamt nicht anerkannt) • Erstberatungen im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (z. B. Scheidungsberatung) • Streit mit Sozialversicherungsträgern • Mitversicherung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sogenannte Minijobs) • Mitversicherung von älteren (ab 60 Jahre), nicht mehr erwerbstätigen Haushaltsangehörigen (nicht im Verkehrsbereich) Versicherungssumme Baustein Verkehr V INFO§TEL 924Ap-0116 Seite 5 von 6 Baustein Haus & Wohnung H Baustein Beruf B • Schadenersatzforderungen • Steuerstreitigkeiten (z. B. Einspruch gegen Abgabenbescheid der Stadt) • Ärger im Wohnungs- und Grundstücksrecht (z. B. Schimmelbildung in einer Wohnung oder Nachbarschaftsstreitigkeiten) • Eingeschlossen sind auch die Wohnungen mitversicherter Kinder (z. B. Studentenwohnungen) • Schadenersatzforderungen (z. B. Schmerzensgeldforderungen nach einem Berufsunfall) • Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit • Streit mit Sozialversicherungsträgern (z. B. Nichtanerkennung einer Berufsunfähigkeit durch die Berufsgenossenschaft) • Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen (z. B. bei Kündigung durch den Arbeitgeber) • Streitigkeiten im Straf- / Disziplinar- / Standesrecht Bei den aufgeführten Leistungen handelt es sich um Auszüge aus dem Leistungsumfang. Für den Versicherungsschutz sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. Dort sind auch geltende Einschränkungen des Versicherungsschutzes, wie z. B. Selbstbehalte oder Höchstentschädigungsgrenzen bei einigen Leistungspositionen geregelt. 924Ap-0116 Seite 6 von 6
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