Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt

Landesamt für Soziales,
Jugend und Versorgung
– Referat 55 –
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Bearbeiter
Ralph Krudewig
Telefon 0261 4041-325
Telefax 0261 4041-353
Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
(Zahnärztliche Prüfung in Rheinland-Pfalz)
Name, Vorname(n)
Telefon, ggf. Telefax
E-Mail-Adresse
Datum
Ich beantrage die Approbation und füge folgende Unterlagen bei:
1.
einen kurzgefassten Lebenslauf
2.
die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen die Geburtsurkunde und die Eheurkunde
3.
einen Identitätsnachweis
4.
ein amtliches Führungszeugnis (Behördenführungszeugnis), das nicht früher als einen
Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf.
(Das Behördenführungszeugnis beantragen Sie bei der örtlichen Meldebehörde.
Verwendungszweck: „Approbation als Zahnarzt“ oder „Approbation als Zahnärztin“
zur Vorlage bei dem
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
– Referat 55 –
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz)
5.
eine Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
6.
eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet
sind, und
7.
das Zeugnis über die zahnärztliche Prüfung
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Die Unterlagen sind in Form von Originalen oder beglaubigten Kopien vorzulegen. Soweit die
Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter
Übersetzung vorzulegen.
Urkunde bitte an folgende Adresse senden (Genaue Anschrift in Blockschrift):
Unterschrift
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