Schulärztlicher- und schulzahnärztlicher Untersuch Bestätigung der jährlichen zahnärztlichen Untersuchung Liebe Eltern §7 der Volkschulverordnung regelt den Zahnuntersuch der Kinder wie folgt: § 7. 1 Die Zähne der Schüler sind mindestens einmal im Jahr durch einen Zahnarzt zu untersuchen. Die Untersuchung ist obligatorisch. 2 Die Gemeinden tragen die Kosten. Untenstehend finden Sie den Bon, der Sie zur kostenlosen jährlichen Zahnuntersuchung berechtigt. -------------------------------------------durch die Eltern abzutrennen und dem Zahnarzt abgeben--------------------------Zürcher Schulzahnuntersuchung Gutschein für das Schuljahr 2015/2016 für _____________________________ Wert: max. Fr. 55.einzulösen bis Ende Juli 2016 bei einer Zahnärztin, einem Zahnarzt oder einer Zahnklinik nach Wahl der Eltern Liebe Eltern An die behandelnde Praxis dieser Gutschein berechtigt zu einer kostenlosen Zürcher Schulzahnuntersuchung (obligatorische jährliche zahnärztliche Untersuchung) bei einer Zahnärztin / einem Zahnarzt nach Ihrer Wahl. Diesen Gutschein bitte bis Ende August 2016 mit EZS einsenden an: Gemeindeverwaltung Altikon, Schloss 2, 8479 Altikon -----------------------------------------durch die Zahnarztpraxis abzutrennen und den Eltern abzugeben---------------------Durch die Eltern auszufüllen: Name:_______________________________ Diese Mitteilungskarte ist durch die untersuchende Zahnärztin/den untersuchenden Zahnarzt abzutrennen, auf der Rückseite auszufüllen und den Eltern abzugeben/zuzustellen. Vorname:____________________________ Adresse:_____________________________ PLZ Ort:______________________________ Zahnärztliche Behandlungsempfehlung Schulzahnuntersuchung 2015/2016 Liebe Eltern Die jährliche Schulzahnuntersuchung wurde durchgeführt. Meine Behandlungsempfehlung finden Sie umstehend. Stempel/ Unterschrift
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