Bestätigung der jährlichen zahnärztlichen Untersuchung [PDF, 24.0

Schulärztlicher- und schulzahnärztlicher Untersuch
Bestätigung der jährlichen zahnärztlichen Untersuchung
Liebe Eltern
§7 der Volkschulverordnung regelt den Zahnuntersuch der Kinder wie folgt:
§ 7. 1 Die Zähne der Schüler sind mindestens einmal im Jahr durch einen Zahnarzt zu untersuchen. Die Untersuchung ist
obligatorisch.
2 Die Gemeinden tragen die Kosten.
Untenstehend finden Sie den Bon, der Sie zur kostenlosen jährlichen
Zahnuntersuchung berechtigt.
-------------------------------------------durch die Eltern abzutrennen und dem Zahnarzt abgeben--------------------------Zürcher Schulzahnuntersuchung
Gutschein für das Schuljahr 2015/2016 für _____________________________
Wert: max. Fr. 55.einzulösen bis Ende Juli 2016 bei einer Zahnärztin, einem Zahnarzt oder einer
Zahnklinik nach Wahl der Eltern
Liebe Eltern
An die behandelnde Praxis
dieser Gutschein berechtigt zu einer
kostenlosen Zürcher Schulzahnuntersuchung
(obligatorische jährliche zahnärztliche
Untersuchung) bei einer Zahnärztin / einem
Zahnarzt nach Ihrer Wahl.
Diesen Gutschein bitte bis Ende August 2016
mit EZS einsenden an:
Gemeindeverwaltung Altikon, Schloss 2, 8479
Altikon
-----------------------------------------durch die Zahnarztpraxis abzutrennen und den Eltern abzugeben---------------------Durch die Eltern auszufüllen:
Name:_______________________________
Diese Mitteilungskarte ist durch die untersuchende
Zahnärztin/den untersuchenden Zahnarzt abzutrennen, auf
der Rückseite auszufüllen und den Eltern
abzugeben/zuzustellen.
Vorname:____________________________
Adresse:_____________________________
PLZ Ort:______________________________
Zahnärztliche Behandlungsempfehlung
Schulzahnuntersuchung 2015/2016
Liebe Eltern
Die jährliche Schulzahnuntersuchung
wurde durchgeführt. Meine
Behandlungsempfehlung finden Sie
umstehend.
Stempel/ Unterschrift