Bearbeiter/-in Maria Nick Heinz Rommerskirchen Telefon 0261 4041-324/273 Telefax 0261 4041-353 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Referat 55 – Baedekerstraße 2-20 56073 Koblenz Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt Name, Vorname(n) Telefon, ggf. Telefax E-Mail-Adresse Datum Wichtiger Hinweis Bitte lesen Sie unbedingt die Erläuterungen auf der Rückseite des Antrages aufmerksam durch. Ich beantrage die Approbation und füge folgende Unterlagen im Original bei: 1. meinen kurzgefassten Lebenslauf 2. meine Geburtsurkunde bzw. einen Auszug aus dem Familienbuch meiner Eltern, 3. meine Heiratsurkunde bzw. einen Auszug aus dem für meine Ehe geführten Familienbuch oder eine Namensänderungsurkunde 4. den Nachweis der Staatsangehörigkeit (siehe Rückseite), 5. eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt ist, wonach ich in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Arztberufs geeignet bin (Vordruck) 6. (ggf.) meine Promotions- bzw. Nostrifikationsurkunde. Die nachträgliche Aufnahme eines akademischen Grades in die Approbationsurkunde ist ausgeschlossen. 7. Ein amtliches Führungszeugnis Belegart O – zur Vorlage bei einer Behörde – unter Angabe des Verwendungszwecks: Approbation als Ärztin oder Arzt, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt ist, habe ich beantragt. Es wird dem Landesamt direkt übersandt. 1 8. Erklärung (Zutreffendes bitte ankreuzen) Gegen mich ist kein ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren bei anhängig. Urkunde bitte an folgende inländische Adresse senden (Genaue Anschrift in Blockschrift): Unterschrift Bitte beachten Sie Folgendes: Kopien, die auf dem Postwege vorgelegt werden, müssen unbedingt amtlich beglaubigt sein (z.B. von Gemeinde- oder Stadtverwaltung, Notar, Polizei). Falls Sie Ihren Antrag persönlich abgeben, genügen unbeglaubigte Kopien unter Vorlage der Originale. Zu 1. Zeitlücken dürfen nicht größer als drei Monate sein. Zu 2. und 3. Bitte entweder Familienbücher vorlegen, ggf. sämtliche Personenstands- und Namensänderungsurkunden im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie. Zu 4. Bei Antragstellerinnen bzw. Antragstellern mit eindeutig deutscher Staatsangehörigkeit von Geburt an bzw. bei Angehörigen eines EU/EWR-Staates mit Geburtsort innerhalb der EU/des EWR genügt eine amtlich beglaubigte Kopie des gültigen Passes, Personalausweises oder des Identitätsausweises. Deutsche Staatsangehörige bzw. Angehörige eines EU/EWR-Staates mit Geburtsort oder mehrjährigem Aufenthalt (mehr als 4 Jahre) außerhalb der EU/des EWR müssen einen Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher) oder den entsprechenden Nachweis des Herkunftslandes vorlegen. Von Antragstellerinnen bzw. Antragstellern, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben, ist eine amtlich beglaubigte Kopie der Einbürgerungsurkunde vorzulegen. Dies gilt auch, wenn diese im Bundesgebiet geboren wurden. Zu 5. Der Text der ärztlichen Bescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben. 2
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