Merkblatt Nicht EU Zahnärzte - Bezirksregierung Düsseldorf

Merkblatt:
(Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)
Telefonzeiten:
Montag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Besuchszeiten (persönliche Vorsprache):
Dienstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Allgemeine Anfragen:
[email protected] (Achtung: Anträge, die per E-Mail übersandt werden,
können nicht bearbeitet werden.)
Ihre Ansprechpartner sind:
Buchstaben A – K:
Frau Porten, Telefon 0211 475-5263, Fax 0211 475-5900
Buchstaben L – N:
Frau Jeschwitz, Telefon 0211 475-5261, Fax 0211 475-5900
Buchstaben O – Z:
Frau Hollmeyer, Telefon 0211 475-3616, Fax 0211 475-5900
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt als Zahnärztin/Zahnarzt
tätig werden möchten, benötigen Sie eine Approbation. Ohne Approbation ist eine
zahnärztliche Tätigkeit unter gewissen Voraussetzungen mit einer Berufserlaubnis
möglich, die für eine Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden kann.
Approbation und Berufserlaubnis können unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit beantragt werden, wenn (§ 2 Abs. 1 Zahnheilkundegesetz, ZHG)
•
Sie eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung nachweisen und
dadurch über einen gleichwertigen Ausbildungsstand mit der deutschen Ausbildung verfügen. Ein ausländisches Studium ist nur dann als gleichwertig anzusehen, wenn es nach gutachterlicher Überprüfung keine wesentlichen Unterschiede gegenüber einer deutschen Ausbildung aufweist.
Grundlage für die Überprüfung der Gleichwertigkeit ist § 2 Abs.3 i. V. m. Abs.
2 des ZHG. Sofern die Überprüfung ergibt, dass Ihre Ausbildung nicht gleichwertig ist, können Sie Ihren Kenntnisstand mit einer Gleichwertigkeitsprüfung
(Kenntnisprüfung) nachweisen;
•
Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre
Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs
ergibt;
•
Sie zur Ausübung des Berufs gesundheitlich geeignet sind;
•
Sie über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse
der deutschen Sprache verfügen.
Für den Antrag auf Erteilung der Approbation gem. § 2 Zahnheilkundegesetz
(ZHG) werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen benötigt:
formloser schriftlicher Antrag in deutscher Sprache – bitte unterschreiben
(Anlage 1)
eine Erklärung darüber, dass beabsichtigt ist, die zahnärztliche Tätigkeit im
Regierungsgebiet Düsseldorf auszuüben (Absichtserklärung, Anlage 6)
Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik
Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben oder
stellen werden (Anlage 5)
aktueller Lebenslauf mit Lichtbild, Datum und Unterschrift in deutscher Sprache – darin sind Studium und der berufliche Werdegang lückenlos darzustellen. Bitte geben Sie alle Vornahmen in der Reihenfolge, wie sie in Ihrer Geburtsurkunde eingetragen sind, und gegebenfalls Ihren Geburtsnamen an
Diplom- und Prüfungszeugnis (bzw. Anlage zum Diplom) – siehe Hinweise
Stoffverteilungsplan (Fächer- und Stundennachweise): Aus diesen Unterlagen des Medizinstudiums müssen die Studienfächer und deren zeitlicher Umfang ersichtlich sein (Fächer- und Stundennachweis). Ihre Angaben müssen
sich immer auf die Studienordnung beziehen, die zur Zeit des Studiums gültig
war – siehe Hinweise
Nachweis über die Erlaubnis zur uneingeschränkten Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Form einer Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde
des Studienlandes
Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde oder anderen zuständigen
Behörden des Studienlandes, aus der hervorgeht, dass gegen Sie keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Schritte eingeleitet wurden oder dies
beabsichtigt ist (Unbedenklichkeitsbescheinigung/Certificate of good
standing)
amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises. Bitte
beachten Sie, dass Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, von
Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden können. Dies gilt insbesondere für die
auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer
Führungszeugnis der Belegart O unter Angabe des Verwendungszweckes
„Approbation Zahnärztin/Zahnarzt“, das bei Antragstellung nicht älter als 3
Monate sein darf (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird
direkt hierher übersandt), bei ausländischen Bewerbern entsprechende amtliche Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftslandes mit qualifizierter Übersetzung
eine schriftliche Erklärung, dass gegen Sie „kein gerichtliches Strafverfahren,
staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder Berufsgerichtsverfahren
anhängig ist oder war“ (Straffreiheitserklärung, Anlage 2)
eine ärztliche Bescheinigung mit Datum und Stempel, wonach aufgrund ärztlicher Untersuchung keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Herr…/Frau…
in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs ungeeignet ist (Gesundheitszeugnis, Anlage 3). Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Es wird darauf hingewiesen, dass
das Attest vom Hausarzt, jedoch nicht von verwandten oder verschwägerten
Ärzten oder aber vom (künftigen) Arbeitgeber ausgestellt werden darf
Zeugnisse über absolvierte Praktika (z.B. Internship, Internatur, praktisches
Jahr)
schriftliche Kostenübernahmeerklärung bezüglich der Gutachterkosten (Anlage 2)
Erklärung, dass Ihre eingereichten Unterlagen einem Gutachter vorgelegt
werden dürfen (Name, Datum und Unterschrift)
Zum Nachweis der Sprachkenntnisse ist die erfolgreiche Teilnahme an der
Fachsprachprüfung erforderlich, die bei der Zahnärztekammer Nordrhein angeboten wird und zu der Sie von der Bezirksregierung angemeldet werden.
und falls vorhanden:
Nachweise über Weiterbildungen
ausführliche Arbeitszeugnisse
Kopie der letzten Berufserlaubnis
amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Anerkennung als Fachärztin/Facharzt.
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie die durch die Beauftragung des Gutachtens entstehenden Kosten tragen müssen. Reichen Sie Unterlagen verspätet ein, tragen Sie
zusätzlich die Kosten einer Nachbegutachtung. Reichen Sie daher immer alle Unterlagen noch vor der Gutachterprüfung ein. Wenn Sie Zweifel an der Vollständigkeit haben, stehen wir gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Sollten Sie Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, so müssen Sie vor Übersendung der Unterlagen an einen Gutachter
eine Sicherheitsleistung in Höhe von 650,- € für die Auslagen des Gutachtens
überweisen. Näheres hierzu wird während des Antragverfahrens mitgeteilt.
Hinweise:
Die Echtheit der ausländischen Urkunden ist durch die zuständige deutsche
Auslandsvertretung (Legalisation) oder durch die Haager Apostille zu bestätigen.
Fremdsprachige Dokumente und Urkunden bedürfen einer qualifizierten Übersetzung z.B. von einer in Deutschland gerichtlich ermächtigten Person (eine
Liste der gerichtlich ermächtigten Übersetzer gibt es beim Oberlandesgericht
(OLG)) oder einen Übersetzer aus dem Ausland, der von der deutschen Auslandsvertretung anerkannt ist.
Eine im Ausland gefertigte Übersetzung steht einer qualifizierten Übersetzung
gleich, wenn die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt.
Reichen Sie bitte keine Originale, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien ein.
Ihren Antrag senden Sie an:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24
Approbation/Zahnmedizin nicht EU
z. Hd. Frau Jeschwitz / Frau Hollmeyer / Frau Porten
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Anlage 1
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24
_________________________
Ort, Datum
Approbation / Zahnmedizin nicht EU
z.Hd. Frau Jeschwitz / Frau Hollmeyer / Frau Porten
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
____________________________
Name, Vorname
____________________________
Straße, Hausnummer
____________________________
PLZ, Ort
__________________________________________
E-Mail / Telefonnummer
Antrag auf Approbation gem. § 2 Zahnheilkundegesetz (ZHG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, ___________________________ nach abgeschlossener
zahnärztlicher Ausbildung in ___________________________ die Approbation als
Zahnärztin/Zahnarzt sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit meines Ausbildungstandes.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
Unterschrift
Anlage 2
Erklärung Gutachter / Kostenübernahme
Ich, _____________________________, erkläre mich damit einverstanden, dass
meine Unterlagen im Rahmen des Approbationsantrages, einem Gutachter zur
Überprüfung der Gleichwertigkeit meines Ausbildungstandes vorgelegt werden. Die
dadurch entstehenden Kosten übernehme ich in voller Höhe.
_____________________
_________________________
Ort, Datum
Unterschrift
Anlage 3
Straffreiheitserklärung
_________________________
Ort, Datum
Hiermit erkläre ich, _____________________________, dass gegen mich weder ein
gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
anhängig ist oder war, noch berufs- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen getroffen
oder eingeleitet worden sind.
_________________________________
Unterschrift
Anlage 4
Gesundheitszeugnis
Frau / Herr ________________________________________,
wohnhaft in _______________________________________ wurde
heute von mir untersucht.
Anhaltspunkte dafür, dass ihr / ihm in gesundheitlicher Hinsicht die Eignung für die
Ausübung des zahnärztlichen Berufes im Sinne des § 2 Abs. 1 ZHG fehlt, liegen
nicht vor.
__________________, den ___________________________________________
Ort
Datum
Praxisstempel und Unterschrift der
Ärztin/des Arztes, die/der die Untersuchung
durchgeführt hat
Anlage 5
Erklärung
Hiermit erkläre ich, _________________________ geb. am _____________, dass
ich in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf
Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt gestellt habe oder stellen werde.
____________________________________________
Ort
Datum
Unterschrift
Anlage 6
Absichtserklärung
Hiermit erkläre ich, _______________________________, dass ich beabsichtige,
die zahnärztliche Tätigkeit im Regierungsbezirk* Düsseldorf auszuüben.
____________________________________________
Ort
Datum
Unterschrift
*Regierungsbezirk Düsseldorf
Kreise
Kreisfreie Städte
Kleve
Mettmann
Rhein-Kreis Neuss
Viersen
Wesel
Düsseldorf
Duisburg
Essen
Krefeld
Mönchengladbach
Mülheim an der Ruhr
Oberhausen
Remscheid
Solingen
Wuppertal