Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Telefonzeiten: Montag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Besuchszeiten (persönliche Vorsprache): Dienstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr Donnerstag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Allgemeine Anfragen: [email protected] (Achtung: Anträge, die per E-Mail übersandt werden, können nicht bearbeitet werden.) Ihre Ansprechpartner sind: Buchstaben A – K: Frau Porten, Telefon 0211 475-5263, Fax 0211 475-5900 Buchstaben L – N: Frau Jeschwitz, Telefon 0211 475-5261, Fax 0211 475-5900 Buchstaben O – Z: Frau Hollmeyer, Telefon 0211 475-3616, Fax 0211 475-5900 Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt als Zahnärztin/Zahnarzt tätig werden möchten, benötigen Sie eine Approbation. Ohne Approbation ist eine zahnärztliche Tätigkeit unter gewissen Voraussetzungen mit einer Berufserlaubnis möglich, die für eine Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden kann. Approbation und Berufserlaubnis können unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit beantragt werden, wenn (§ 2 Abs. 1 Zahnheilkundegesetz, ZHG) • Sie eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung nachweisen und dadurch über einen gleichwertigen Ausbildungsstand mit der deutschen Ausbildung verfügen. Ein ausländisches Studium ist nur dann als gleichwertig anzusehen, wenn es nach gutachterlicher Überprüfung keine wesentlichen Unterschiede gegenüber einer deutschen Ausbildung aufweist. Grundlage für die Überprüfung der Gleichwertigkeit ist § 2 Abs.3 i. V. m. Abs. 2 des ZHG. Sofern die Überprüfung ergibt, dass Ihre Ausbildung nicht gleichwertig ist, können Sie Ihren Kenntnisstand mit einer Gleichwertigkeitsprüfung (Kenntnisprüfung) nachweisen; • Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs ergibt; • Sie zur Ausübung des Berufs gesundheitlich geeignet sind; • Sie über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Für den Antrag auf Erteilung der Approbation gem. § 2 Zahnheilkundegesetz (ZHG) werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen benötigt: formloser schriftlicher Antrag in deutscher Sprache – bitte unterschreiben (Anlage 1) eine Erklärung darüber, dass beabsichtigt ist, die zahnärztliche Tätigkeit im Regierungsgebiet Düsseldorf auszuüben (Absichtserklärung, Anlage 6) Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben oder stellen werden (Anlage 5) aktueller Lebenslauf mit Lichtbild, Datum und Unterschrift in deutscher Sprache – darin sind Studium und der berufliche Werdegang lückenlos darzustellen. Bitte geben Sie alle Vornahmen in der Reihenfolge, wie sie in Ihrer Geburtsurkunde eingetragen sind, und gegebenfalls Ihren Geburtsnamen an Diplom- und Prüfungszeugnis (bzw. Anlage zum Diplom) – siehe Hinweise Stoffverteilungsplan (Fächer- und Stundennachweise): Aus diesen Unterlagen des Medizinstudiums müssen die Studienfächer und deren zeitlicher Umfang ersichtlich sein (Fächer- und Stundennachweis). Ihre Angaben müssen sich immer auf die Studienordnung beziehen, die zur Zeit des Studiums gültig war – siehe Hinweise Nachweis über die Erlaubnis zur uneingeschränkten Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Form einer Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Studienlandes Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde oder anderen zuständigen Behörden des Studienlandes, aus der hervorgeht, dass gegen Sie keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Schritte eingeleitet wurden oder dies beabsichtigt ist (Unbedenklichkeitsbescheinigung/Certificate of good standing) amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises. Bitte beachten Sie, dass Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, von Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden können. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer Führungszeugnis der Belegart O unter Angabe des Verwendungszweckes „Approbation Zahnärztin/Zahnarzt“, das bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein darf (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt hierher übersandt), bei ausländischen Bewerbern entsprechende amtliche Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftslandes mit qualifizierter Übersetzung eine schriftliche Erklärung, dass gegen Sie „kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder Berufsgerichtsverfahren anhängig ist oder war“ (Straffreiheitserklärung, Anlage 2) eine ärztliche Bescheinigung mit Datum und Stempel, wonach aufgrund ärztlicher Untersuchung keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Herr…/Frau… in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs ungeeignet ist (Gesundheitszeugnis, Anlage 3). Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Es wird darauf hingewiesen, dass das Attest vom Hausarzt, jedoch nicht von verwandten oder verschwägerten Ärzten oder aber vom (künftigen) Arbeitgeber ausgestellt werden darf Zeugnisse über absolvierte Praktika (z.B. Internship, Internatur, praktisches Jahr) schriftliche Kostenübernahmeerklärung bezüglich der Gutachterkosten (Anlage 2) Erklärung, dass Ihre eingereichten Unterlagen einem Gutachter vorgelegt werden dürfen (Name, Datum und Unterschrift) Zum Nachweis der Sprachkenntnisse ist die erfolgreiche Teilnahme an der Fachsprachprüfung erforderlich, die bei der Zahnärztekammer Nordrhein angeboten wird und zu der Sie von der Bezirksregierung angemeldet werden. und falls vorhanden: Nachweise über Weiterbildungen ausführliche Arbeitszeugnisse Kopie der letzten Berufserlaubnis amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Anerkennung als Fachärztin/Facharzt. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie die durch die Beauftragung des Gutachtens entstehenden Kosten tragen müssen. Reichen Sie Unterlagen verspätet ein, tragen Sie zusätzlich die Kosten einer Nachbegutachtung. Reichen Sie daher immer alle Unterlagen noch vor der Gutachterprüfung ein. Wenn Sie Zweifel an der Vollständigkeit haben, stehen wir gerne für Rückfragen zur Verfügung. Sollten Sie Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, so müssen Sie vor Übersendung der Unterlagen an einen Gutachter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 650,- € für die Auslagen des Gutachtens überweisen. Näheres hierzu wird während des Antragverfahrens mitgeteilt. Hinweise: Die Echtheit der ausländischen Urkunden ist durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Legalisation) oder durch die Haager Apostille zu bestätigen. Fremdsprachige Dokumente und Urkunden bedürfen einer qualifizierten Übersetzung z.B. von einer in Deutschland gerichtlich ermächtigten Person (eine Liste der gerichtlich ermächtigten Übersetzer gibt es beim Oberlandesgericht (OLG)) oder einen Übersetzer aus dem Ausland, der von der deutschen Auslandsvertretung anerkannt ist. Eine im Ausland gefertigte Übersetzung steht einer qualifizierten Übersetzung gleich, wenn die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Reichen Sie bitte keine Originale, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien ein. Ihren Antrag senden Sie an: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 Approbation/Zahnmedizin nicht EU z. Hd. Frau Jeschwitz / Frau Hollmeyer / Frau Porten Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Anlage 1 Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 _________________________ Ort, Datum Approbation / Zahnmedizin nicht EU z.Hd. Frau Jeschwitz / Frau Hollmeyer / Frau Porten Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf ____________________________ Name, Vorname ____________________________ Straße, Hausnummer ____________________________ PLZ, Ort __________________________________________ E-Mail / Telefonnummer Antrag auf Approbation gem. § 2 Zahnheilkundegesetz (ZHG) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich, ___________________________ nach abgeschlossener zahnärztlicher Ausbildung in ___________________________ die Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit meines Ausbildungstandes. Mit freundlichen Grüßen ________________________ Unterschrift Anlage 2 Erklärung Gutachter / Kostenübernahme Ich, _____________________________, erkläre mich damit einverstanden, dass meine Unterlagen im Rahmen des Approbationsantrages, einem Gutachter zur Überprüfung der Gleichwertigkeit meines Ausbildungstandes vorgelegt werden. Die dadurch entstehenden Kosten übernehme ich in voller Höhe. _____________________ _________________________ Ort, Datum Unterschrift Anlage 3 Straffreiheitserklärung _________________________ Ort, Datum Hiermit erkläre ich, _____________________________, dass gegen mich weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder war, noch berufs- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind. _________________________________ Unterschrift Anlage 4 Gesundheitszeugnis Frau / Herr ________________________________________, wohnhaft in _______________________________________ wurde heute von mir untersucht. Anhaltspunkte dafür, dass ihr / ihm in gesundheitlicher Hinsicht die Eignung für die Ausübung des zahnärztlichen Berufes im Sinne des § 2 Abs. 1 ZHG fehlt, liegen nicht vor. __________________, den ___________________________________________ Ort Datum Praxisstempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes, die/der die Untersuchung durchgeführt hat Anlage 5 Erklärung Hiermit erkläre ich, _________________________ geb. am _____________, dass ich in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt gestellt habe oder stellen werde. ____________________________________________ Ort Datum Unterschrift Anlage 6 Absichtserklärung Hiermit erkläre ich, _______________________________, dass ich beabsichtige, die zahnärztliche Tätigkeit im Regierungsbezirk* Düsseldorf auszuüben. ____________________________________________ Ort Datum Unterschrift *Regierungsbezirk Düsseldorf Kreise Kreisfreie Städte Kleve Mettmann Rhein-Kreis Neuss Viersen Wesel Düsseldorf Duisburg Essen Krefeld Mönchengladbach Mülheim an der Ruhr Oberhausen Remscheid Solingen Wuppertal
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