„Bronzepumpen“: Nicht mehr trinkwassertauglich! Kommentar von Friedrich Klütsch, VDMA Pumpen + Systeme: Das nicht enden wollende Thema „Produkte in Trinkwasseranwendungen“ hat ein akutes Stadium erreicht. Von Beginn an mussten Hersteller von Produkten im Zusammenhang mit Trinkwasser die unterschiedlichsten nationalen Auflagen erfüllen. In der Mehrheit der Fälle waren dafür Zertifikate unabhängiger Prüfstellen von Nöten. Anfang des Jahrtausends startete die EU Kommission ein Großprojekt unter dem Kürzel EAS (European Acceptance Scheme), mit dem Ziel, ein einheitliches Abnahmesystem in Europa für Produkte in Kontakt mit Trinkwasser zu entwickeln. Um es kurz zu machen - dieses Unterfangen wurde 2006 ohne Ergebnis eingestellt. Es fand sich eine Gruppe von Staaten, die sog. 4MS (four Member States - F, NL, UK und D), die zunächst mit Mandat der EU an einer „Minimallösung“ die Arbeiten fortführen. In verschiedenen Werkstoffgruppen (Metalle, Kunststoffe, Keramik) wurde an Positivlisten und Prüfregeln mit der Zielvorgabe gefeilt, diese den EU Mitgliedsstaaten am Ende als einvernehmliche Lösung vorzuschlagen. Es kam, wie es kommen musste - der Dissens wuchs mit der Unzufriedenheit einzelner Mitspieler und so greift aktuell die nationale Vielfalt mit all ihren Nachteilen (Marktzugangshemmnisse, höhere Kosten) wieder um sich. Nachdem nun die EU Kommission mit der Aussage: „ …wir sehen in Positivlisten keine zielführende Lösung!“ sich, wenn auch nicht unbegründet, direkt gegen bisher Erreichtes stellt, ist die Bundesregierung nun vorgeprescht und hat eine Positivliste - rechtlich verbindlich ab April 2017 veröffentlicht (siehe Anhang). Das Problem? - Auf dieser Liste ist aktuell kein Bronzewerkstoff gelistet. Bronze wird aber von einigen Pumpenherstellern für Produkte in Trinkwasseranwendungen verwendet. Die Konsequenz des deutschen Vorstoßes: Ab April 2017 dürften „Bronzepumpen“ - zunächst in Deutschland - nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Um den anstehenden Problemen vorzubeugen hatten wir bereits im VDMA Fachverband - AK Heizungspumpen begonnen, einen Referenz-Bronzewerkstoff zu generieren, der die Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie erfüllen sollte. Vor dem Hintergrund gegensätzlicher Aussagen aus Brüssel und dem Umweltbundesamt (Berlin/Dessau) wurde dieses Projekt zunächst eingestellt. Mit der Veröffentlichung der Bundesregierung jedoch tritt das Problem erneut und mit gestiegener Brisanz wieder auf. Der Fachverband hat sich daher entschlossen, unter Einbindung der Arbeitsgruppe des AK Heizungspumpen eine Ad-Hoc Arbeitsgruppe "Trinkwasser Richtlinie" zu gründen, um alle betroffenen Pumpenhersteller aus unserem Fachverband in die Erarbeitung einer zeitnah zu realisierenden Lösung (Bronzewerkstoff) - die Liste kann bis Mitte 2016 ergänzt werden einzubeziehen. Dabei kann z.T. auf die bereits vorliegenden Ergebnisse aufgebaut werden. Im Wesentlichen stellen sich uns drei Aufgaben: 1. Den Grad an Betroffenheit bei unseren Mitgliedsfirmen feststellen 2. Die Kosten für die Zulassung eines Werkstoffs müssten von den Betroffenen, in einem noch zu definierenden Umlageverfahren getragen werden. Diese belaufen sich auf ca. 200.000,- €. 3. Der Zeitraum ist eng bemessen. Die Migrationsversuche mit den Prüfkörpern müssten bald gestartet werden, um auf der Basis eines sicheren Ergebnisses einen Bronzewerkstoff auf die Positivliste zu setzen – Termin Mitte 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc