UBA-Metallpositivliste

BASISINFORMATIONEN AUF EINEN BLICK
Sanitärarmaturen
UBA-Metallpositivliste
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Titel
"Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser
(Metall-Bewertungsgrundlage)"
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Herausgeber
Umweltbundesamt
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Veröffentlichung
10. April 2015 im Bundesanzeiger
28. Januar 2016: Veröffentlichung aktualisierte Positivliste (Datum Liste: 19.01.2016)
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Rechtliche Grundlage
Trinkwasserverordnung §17: "Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung,
Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser"; Bezug: Absätze 2 und 3
(2)
Werkstoffe und Materialien, die für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen für
die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser verwendet werden und
Kontakt mit Trinkwasser haben, dürfen nicht
1.
2.
3.
(3)
Das Umweltbundesamt (UBA) legt zur Konkretisierung der Anforderungen nach Absatz 2
Satz 1 Bewertungsgrundlagen fest. Die Bewertungsgrundlagen können insbesondere
enthalten:
1.
2.
3.
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den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen
Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern,
den Geruch oder den Geschmack des Wassers nachteilig verändern oder
Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind als dies bei Einhaltung
der allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar ist.
Prüfvorschriften mit Prüfparametern, Prüfkriterien und methodischen Vorgaben zur
Bewertung der hygienischen Eignung der Ausgangsstoffe nach Nummer 2, der
Werkstoffe und Materialien nach Nummer 3 sowie von Werkstoffen und Materialien
in daraus gefertigten Produkten,
Positivlisten der Ausgangsstoffe, die zur Herstellung von Werkstoffen und
Materialien hygienisch geeignet sind, einschließlich Beschränkungen für den Einsatz
der Ausgangsstoffe,
Positivlisten von Werkstoffen und Materialien, deren Prüfung ergeben hat, dass
sie für den Kontakt mit Trinkwasser hygienisch geeignet sind, einschließlich
Beschränkungen für den Einsatz dieser Werkstoffe und Materialien in bestimmten
Produkten oder mit bestimmten Trinkwässern.
Rechtlicher Charakter – Bezug Europäische Union
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Liste entspricht nationaler Gesetzgebung mit Bezug Trinkwasserverordnung
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Positivliste von EU notifiziert – aber nicht harmonisiert
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Erstellung Liste in Abstimmung mit 4-Member-States-Gruppe: Deutschland, Niederlande,
Frankreich, Großbritannien
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Übergangszeit: 2 Jahre
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Bewertungsgrundlagen und Positivlisten: 2 Jahre nach Veröffentlichung verbindlich
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Basis: TrinkwasserV § 17 (3): "Hat es (das Umweltbundesamt) Bewertungsgrundlagen für
eine Werkstoff- oder Materialgruppe festgelegt, so gelten sie nach Ablauf von zwei
Jahren nach ihrer Veröffentlichung verbindlich."
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Nach Ende der Übergangszeit – ab 10.04.2017
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Für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen dürfen nur noch solche
Ausgangsstoffe, Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die auf der UBAPositivliste geführt sind
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Werden nach dem 10.04.2017 Materialien verbaut, die nicht gelistet sind:
Ordnungswidrigkeit entsprechend § 25 TrinkwasserV; Strafen bis zu 25.000 Euro
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Verantwortlich für die Trinkwasseranlage und die Einhaltung der TrinkwasserV:
Unternehmer oder sonstiger Inhaber der Wasserversorgungsanlage
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Während Übergangszeit – bis 10.04.2017
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Auch Werkstoffe, die nicht auf der Positivliste stehen, dürfen in Kontakt mit Trinkwasser
verwendet werden
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Voraussetzung: Einhaltung Grenzwerte entsprechend TrinkwasserV (s. Anlage 2)
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Vor allem im Fokus: Grenzwert für Blei, ab 1.12.2013: 10 µg/l.
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Aktueller Umfang Positivliste: Basis = Liste vom 28.01.2016
19 Werkstoffe; Voraussetzung: Nachweis trinkwasserhygienischer Eignung
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CW509L (CuZn40)
CW510L (CuZn42)
CuZn42AI
CW511L (CuZn38As)
CuZn35AI-C
CW617N (CuZn40Pb2)
CW612N (CuZn39Pb2)
CW614N (CuZn39Pb3)*
CW603N (CuZn36Pb3)*
CC757S (CuZn39Pb1AI-C)
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CC770S (CuZn36Pb-C)**
CW626N (CuZn33Pb1.5AIAs)
CW625N (CuZn35Pb1.5AIAs)
CC772S (CuZn36Pb1.5AsSbAI)
CW725R (CuZn33Pb1AISiAs)
CC499K (CuSn5Zn5Pb2-C)
CW724R (CuZn21Si3P)
CC768S (CuZn21Si3P)
CuZn10Si4MnP
* Freigegeben für Produktgruppe C: Komponenten, deren wasserberührte Flächen in der
Summe nicht mehr als 10 % der gesamten Bauteilfläche einnehmen
** Werkstoff hat CC752S (CuZn35Pb2AI-C) ersetzt (auf Liste vom 10.04.2015 enthalten)
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Nächste Schritte
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Liste = "Lebendes Dokument"; sukzessive Erweiterung um Werkstoffe, die die
trinkwasserhygienische Eignung nachgewiesen haben
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Zu erwarten: Aktualisierung UBA-Liste Herbst 2016
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Existiert parallel zur UBA-Liste: Liste der 4-Member-States Gruppe
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4 MS-Liste nicht EU-notifiziert; aktueller Stand 27.05.2016; Umfang: 20 Werkstoffe
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Unterschied UBA-Liste: Werkstoff CC771S (CuZn38AsSb) – nur auf 4 MS-Liste
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Weitere Informationen / Links
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UBA-Liste online unter:
http://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserverteilen/bewertungsgrundlagen-leitlinien
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Link zur 4 MS-Gruppe und deren Positivliste:
http://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserverteilen/anerkennung-harmonisierung-4ms-initiative
S. Oberdörfer
Frankfurt, 31.05.2016