Die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder

Unfallversicherung
Die gesetzliche
Unfallversicherung für Kinder
Kinder und Jugendliche reagieren oft spontan, arglos und
unvorsichtig und sind deshalb gerade beim Spielen, Sport oder
im Straßenverkehr besonderen Unfallgefahren ausgesetzt.
Eine LVM-Kinder-Unfallversicherung gilt jeden Tag,
24 Stunden lang, weltweit, in der Schule und in der Freizeit!
Erschreckend, aber wahr! Fast zwei
Millionen Kinder verunglücken jährlich in Deutschland. Die schlimmsten
Folgen sind lebenslange Behinderungen.
Aufwändige Spezialbehandlungen und
teure Umbaumaßnahmen im Haus oder
in der Wohnung müssen dann finanziert
werden. Schlechtere bis schlimmstenfalls gar keine Chancen für den Start
ins Berufsleben kommen hinzu. Zwar
besteht während des Kindergarten- und
Schulbesuchs gesetzlicher Versicherungsschutz, aber 80 Prozent aller Unfälle ereignen sich außerhalb dieser Zeit.
Und: Säuglinge und Kleinkinder
sind überhaupt nicht versichert!
Die wichtigste Leistung der gesetzlichen
Unfallversicherung ist die Verletztenrente
bei Erwerbsminderung. Aber eine Leistung
erfolgt hier erst ab 20 Prozent Erwerbsminderung und eine Dauerrente kann bei
wesentlicher Änderung der Erwerbsminderung jährlich neu festgesetzt werden.
Die fünf häufigsten Unfallsituationen
der Kinder:
1. Freizeit (Verkehr)
20 %
2. Freizeit (Sport)
18 %
3. Freizeit (andere Ursachen)
40 %
4. Schule (Sport)
6%
5. Schule (andere Ursachen)
10 %
6. Sonstiges
6%
Grundlage für die Berechnung der Verletztenrente ist die sogenannte Bezugsgröße (§ 18 SGB IV). Sie ergibt sich aus
dem durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelt aller in der Rentenversicherung
versicherten Arbeiter und Angestellten.
Für 2015 beträgt die Bezugsgröße in den
neuen Bundesländern 28.980 Euro und in
den alten Bundesländern 34.020 Euro.
Kinder brauchen privaten Schutz
In einer Zeit, in der die Vollkaskoversicherung für ein neues Auto schon als
selbstverständlich gilt, sind bisher nicht
einmal 30 Prozent aller Kinder durch
eine private Unfallversicherung abgesichert. Gerade bei einer lebenslangen
Behinderung reichen die gesetzlichen
Rentenleistungen keinesfalls aus.
Deshalb ist die private Kinder-Unfallversicherung eine notwendige Ergänzung
des gesetzlichen Versicherungsschutzes,
insbesondere dann, wenn sich ein Unfall
außerhalb der Kindergarten- und Schulzeit oder bei Säuglingen und Kleinkindern ereignet.
Informieren Sie sich bei uns!
Gesetzlicher Unfallschutz bei Kindern 2015
Erwerbsminderung
Verletztenrente
bis zur Vollendung
des 6. Lebensjahres*
100 %
80 %
60 %
40 %
20 %
(25 % von 2/3 der Bezugsgröße)
Verletztenrente
bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres*
100 %
80 %
60 %
40 %
20 %
(33,33 % von 2/3 der Bezugsgröße)
Verletztenrente
bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres*
100 %
80 %
60 %
40 %
20 %
(40 % von 2/3 der Bezugsgröße)
Verletztenrente
ab Vollendung
des 18. Lebensjahres*
(60 % von 2/3 der Bezugsgröße)
100 %
80 %
60 %
40 %
20 %
Monatliche Verletztenrente
Alte Bundesländer Neue Bundesländer
34.020 €
28.980 €
472,50 €
402,50 €
378,00 €
322,00 €
283,50 €
241,50 €
189,00 €
161,00 €
94,50 €
80,50 €
5.670,00 €
4.830,00 €
629,94 €
536,61 €
503,95 €
429,29 €
377,96 €
321,97 €
251,97 €
214,65 €
125,99 €
107,32 €
7.559,24 €
6.439,36 €
756,00 €
644,00 €
604,80 €
515,20 €
453,60 €
386,40 €
302,40 €
257,60 €
151,20 €
128,80 €
9.072,00 €
7.728,00 €
1.134,00 €
966,00 €
907,20 €
772,80 €
680,40 €
579,60 €
453,60 €
386,40 €
226,80 €
193,20 €
13.608,00 €
11.592,00 €
* Hinweis: Die Verletztenrente steigt während der Bezugszeit, wenn eine andere Altersstufe erreicht wird.
W 3114 (02/2015)
Kinder sind besonders unfallgefährdet!