Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder Kinder und Jugendliche reagieren oft spontan, arglos und unvorsichtig und sind deshalb gerade beim Spielen, Sport oder im Straßenverkehr besonderen Unfallgefahren ausgesetzt. Eine LVM-Kinder-Unfallversicherung gilt jeden Tag, 24 Stunden lang, weltweit, in der Schule und in der Freizeit! Erschreckend, aber wahr! Fast zwei Millionen Kinder verunglücken jährlich in Deutschland. Die schlimmsten Folgen sind lebenslange Behinderungen. Aufwändige Spezialbehandlungen und teure Umbaumaßnahmen im Haus oder in der Wohnung müssen dann finanziert werden. Schlechtere bis schlimmstenfalls gar keine Chancen für den Start ins Berufsleben kommen hinzu. Zwar besteht während des Kindergarten- und Schulbesuchs gesetzlicher Versicherungsschutz, aber 80 Prozent aller Unfälle ereignen sich außerhalb dieser Zeit. Und: Säuglinge und Kleinkinder sind überhaupt nicht versichert! Die wichtigste Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verletztenrente bei Erwerbsminderung. Aber eine Leistung erfolgt hier erst ab 20 Prozent Erwerbsminderung und eine Dauerrente kann bei wesentlicher Änderung der Erwerbsminderung jährlich neu festgesetzt werden. Die fünf häufigsten Unfallsituationen der Kinder: 1. Freizeit (Verkehr) 20 % 2. Freizeit (Sport) 18 % 3. Freizeit (andere Ursachen) 40 % 4. Schule (Sport) 6% 5. Schule (andere Ursachen) 10 % 6. Sonstiges 6% Grundlage für die Berechnung der Verletztenrente ist die sogenannte Bezugsgröße (§ 18 SGB IV). Sie ergibt sich aus dem durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelt aller in der Rentenversicherung versicherten Arbeiter und Angestellten. Für 2015 beträgt die Bezugsgröße in den neuen Bundesländern 28.980 Euro und in den alten Bundesländern 34.020 Euro. Kinder brauchen privaten Schutz In einer Zeit, in der die Vollkaskoversicherung für ein neues Auto schon als selbstverständlich gilt, sind bisher nicht einmal 30 Prozent aller Kinder durch eine private Unfallversicherung abgesichert. Gerade bei einer lebenslangen Behinderung reichen die gesetzlichen Rentenleistungen keinesfalls aus. Deshalb ist die private Kinder-Unfallversicherung eine notwendige Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes, insbesondere dann, wenn sich ein Unfall außerhalb der Kindergarten- und Schulzeit oder bei Säuglingen und Kleinkindern ereignet. Informieren Sie sich bei uns! Gesetzlicher Unfallschutz bei Kindern 2015 Erwerbsminderung Verletztenrente bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres* 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % (25 % von 2/3 der Bezugsgröße) Verletztenrente bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres* 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % (33,33 % von 2/3 der Bezugsgröße) Verletztenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres* 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % (40 % von 2/3 der Bezugsgröße) Verletztenrente ab Vollendung des 18. Lebensjahres* (60 % von 2/3 der Bezugsgröße) 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % Monatliche Verletztenrente Alte Bundesländer Neue Bundesländer 34.020 € 28.980 € 472,50 € 402,50 € 378,00 € 322,00 € 283,50 € 241,50 € 189,00 € 161,00 € 94,50 € 80,50 € 5.670,00 € 4.830,00 € 629,94 € 536,61 € 503,95 € 429,29 € 377,96 € 321,97 € 251,97 € 214,65 € 125,99 € 107,32 € 7.559,24 € 6.439,36 € 756,00 € 644,00 € 604,80 € 515,20 € 453,60 € 386,40 € 302,40 € 257,60 € 151,20 € 128,80 € 9.072,00 € 7.728,00 € 1.134,00 € 966,00 € 907,20 € 772,80 € 680,40 € 579,60 € 453,60 € 386,40 € 226,80 € 193,20 € 13.608,00 € 11.592,00 € * Hinweis: Die Verletztenrente steigt während der Bezugszeit, wenn eine andere Altersstufe erreicht wird. W 3114 (02/2015) Kinder sind besonders unfallgefährdet!
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