Pflegepersonen in der Rentenversicherung

17.12.2015
Pflegepersonen in der Rentenversicherung
Überleitung bei Pflegepersonen in der Rentenversicherung
Pflegebedürftigkeit sechs Bereiche
Für Personen, die am 31. Dezember 2016 wegen nicht er­
NEU: Arbeitslosenversicherung der Pflegeperson
werbsmäßiger Pflege rentenversicherungspflichtig waren und Anspruch auf die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen RV Neu ist, dass Pflegepersonen ab 2017 nach den Vorschriften hatten, besteht die Versicherungspflicht für die Dauer dieser des SGB III in der Arbeitslosenversicherung versichert werden. Pflegetätigkeit fort. Die beitragspflichtigen Einnahmen bestim­
men sich nach Maßgabe des § 166 Absatz 2 SGB VI in der bis Hierbei ist nach § 26 SGB III grundsätzlich erforderlich, dass unmittelber vor der Pflegetätigkeit eine Versicherungspflicht in zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung. Sofern nach neuem Recht eine günstigere Regelung gilt, so ist diese der Arbeitslosenversicherung bestanden haben muss oder eine Leistung nach dem SGB III (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen anzuwenden.
wurde. Diese Regelung greift nur, sofern nicht ohnehin schon Beiträge
eine Absicherung in der Arbeitslosenversicherung ­ z.B. aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung etc. ­ besteht.
Beitragspflichtige Einnahmen sind bei nicht erwerbsmäßig Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden aus 50 % der tätigen Pflegepersonen bei Pflege einer
monatlichen Bezugsgröße berechnet. Dies entspricht im Jahre 1. pflegebedürftigen Person des Pflegegrades 5 2016 1.452,50 EUR mtl. und damit einem monatlichen Beitrag von ca. 43,58 EUR. Im Jahre 2017 dürfte dieser Beitrag durch Pflegestufen Neuordnung
die bis dahin noch anstehenden Anpassungen tatsächlich noch a) 100 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die pflegebedürftige Person Pflegegeld bezieht,
etwas höher ausfallen.
b) 85 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die pflegebedürftige Person Kombinationsleistungen bezieht,
Für Pflegepersonen besteht damit die Möglichkeit, nach dem Ende der Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld zu beantragen und c) 70 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die Leistungen der Arbeitsförderung zu beanspruchen.
Pflegestufen Reform
pflegebedürftige Person Pflegesachleistungen bezieht,
2. pflegebedürftigen Person des Pflegegrades 4 a) 70 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die pflegebedürftige Person Pflegegeld bezieht,
b) 59,5 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die Vergleichswerte
pflegebedürftige Person Kombinationsleistungen bezieht,
c) 49 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die pflegebedürftige Person Pflegesachleistungen bezieht,
3. pflegebedürftigen Person des Pflegegrades 3 a) 43 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die pflegebedürftige Person Pflegegeld bezieht,
Entwicklungen
b) 36,55 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die pflegebedürftige Person Kombinationsleistungen bezieht,
c) 30,1 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die pflegebedürftige Person Pflegesachleistungen bezieht,
4. pflegebedürftigen Person des Pflegegrades 2 a) 27 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die pflegebedürftige Person Pflegegeld bezieht,
b) 22,95 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die pflegebedürftige Person Kombinationsleistungen bezieht,
c) 18,9 vom Hundert der Bezugsgröße, wenn die pflegebedürftige Person Pflegesachleistungen bezieht.
http://127.0.0.1:8000/virt43f00965/Pflegepersonen%20in%20der%20Rentenversicherung.htm
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