Technische Details zur SEPA-Umstellung (1.152

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Konkrete Umstellungs­unterstützung zu SEPA
Information zum erfolgreichen
Abschluss Ihrer Umstellung auf SEPA
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Was ist zum 01.02.2016
zu beachten?
Bei den folgenden Formaten und Instrumenten gibt es noch
Handlungsbedarf, da es mit der Umstellung auf SEPA in jedem
Fall zu Änderungen kommt.
DTAUS-Lastschriften aus Kartenzahlungen im
girocard-/electronic cash-Verfahren (POS)
Die technische Umstellung auf das SEPA Cards Clearing erfolgt
durch Ihren electronic cash-Netzbetreiber im Zeitraum von April
2015 bis Januar 2016, der hierzu folgende Informationen von
Ihnen benötigt:
• Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer
• IBAN Ihres Kontos bei der HypoVereinsbank, bei dem die
Gegenwerte der Zahlungsaufträge gutgeschrieben werden
Die HypoVereinsbank benötigt ebenfalls die Information über Ihre
Gläubiger-Identifikationsnummer, soweit Sie diese nicht bereits
für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren hinterlegt haben.
Elektronisches Lastschriftverfahren ELV
Das Elektronische Lastschriftverfahren ELV im DTAUS-Format
wird zum 1. Februar 2016 abgeschaltet. ELV-Zahlungen können
bereits heute in Form von SEPA-Basislastschriften eingereicht
und verarbeitet werden.
Lassen Sie Ihre ELV-Zahlungen über den technischen Service­
anbieter (Netzbetreiber oder Service-Rechenzentrum) verarbeiten,
stellt dieser das ELV für Sie auf SEPA um. Analog zum girocard-/
electronic cash-Verfahren benötigt der technische Serviceanbieter
hierfür die folgenden Informationen von Ihnen:
Reichen Sie Lastschriften mittels ELV direkt bei der HypoVereins­
bank ein, ohne einen Serviceanbieter einzuschalten, so sind diese
Lastschriften von Ihnen spätestens bis zum 1. Februar 2016
auf die SEPA-Basislastschrift umzustellen. Die HVB nimmt Ihre
DTAUS-ELV-Lastlastschriftgen noch am 29. Januar 2016 bis zu
den Cut-off-Zeiten (www.hvb.de/cutoff) der jeweiligen Einlieferungswege an, darüber hinaus nicht mehr. Nach diesem Termin
kann die HypoVereinsbank keine ELV-Zahlungen im Altformat
mehr entgegennehmen.
Beleghafte Einzel-Überweisungen mit
Kontonummer und Bankleitzahl
Dieser Einreichungsweg wird ab 1. Februar 2016 nicht mehr unter­
stützt. Verwenden Sie hier bitte SEPA-Einzelüberweisungsbelege.
BIC optional im gesamten SEPA-Raum
Bereits heute kann bei SEPA-Überweisungen und -Lastschriften
auf die Angabe des BIC verzichtet werden, sofern es sich um
nationale Zahlungen (z. B. innerhalb Deutschlands) handelt.
Ab 1. Februar 2016 gilt dies für alle SEPA-Zahlungen im gesamten
SEPA-Raum*.
Die HVB bietet eine Reihe von eBanking-Lösungen, die fortlaufend
an die sich ändernden Bedingungen angepasst werden. Sollten
Sie eine dieser auf der folgenden Seite genannten Lösungen
im Einsatz haben, sind Sie auf o. g. Veränderungen vorbereitet
und können auch die integrierten Konvertierungsmöglichkeiten
nutzen.
• Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer
• IBAN Ihres Kontos bei der HypoVereinsbank, bei dem die
Gegenwerte der Zahlungsaufträge gutgeschrieben werden
Die HypoVereinsbank benötigt ebenfalls die Information über Ihre
Gläubiger-Identifikationsnummer, sofern diese uns noch nicht
vorliegt.
* Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Belgien, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich FranzösischGuayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien,
Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Groß­britannien und Nordirland, Zypern.
Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen.
Sonstige Staaten und Gebiete: Monaco, Schweiz, San Marino, Saint-Pierre und
Miquelon.
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Einreichung von
Zahlungsverkehrsdateien
Eine Einreichung von Zahlungsverkehrsdateien erfolgt in der
Regel von Nichtverbrauchern – beispielsweise von Vereinen und
Unternehmen. Verbraucher (Privatpersonen) nutzen zumeist
Einzelzahlungen.
DTAUS-Lastschriften aus Kartenzahlungen
• girocard/electronic cash: Garantierte Zahlungen, bei denen der
Käufer seine PIN am Kartenterminal eingibt, werden im Zeitraum von April 2015 bis Januar 2016 auf SEPA umgestellt. Die
Umstellung erfolgt durch die Netzbetreiber, d. h. die technischen
Serviceanbieter zur Bereitstellung des Point-of-Sale-Terminals
beim Händler.
• Elektronisches Lastschriftverfahren ELV: Aus der ecKarte
generierte Lastschriften, die Ihnen der Kunde durch seine
Unterschrift am POS autorisiert, sind spätestens bis zum
1. Februar 2016 auf SEPA umzustellen. Als Händler lassen Sie
Ihre ELV-Zahlungen i. d. R. über den technischen Servicean­
bieter (Netzbetreiber oder Service-Rechenzentrum) verarbeiten,
der Ihnen Ihr Point-of-Sale-Terminal bereitstellt und auch die
Umstellung durchführt. Reichen Sie Lastschriften mittels ELV
direkt bei der HypoVereinsbank ein, ohne einen Serviceanbieter
einzuschalten, so sind diese Lastschriften von Ihnen spätestens
bis zum 29. Januar 2016 auf die SEPA-Basislastschrift umzustellen. Nach diesem Termin kann die HypoVereinsbank keine
ELV-Zahlungen im Altformat mehr entgegennehmen.
DTAUS-Überweisung im Eilzahlungsverkehr DTE
Eilzahlungen mit Auftragsart DTE können auch über den 1. Februar
2016 hinaus im DTAUS verarbeitet werden, jedoch wird die Auftragsart DTE ab November 2017 ganz entfallen. Daher empfehlen
wir, bereits jetzt auf die alternative Möglichkeit, Eilzahlungen im
XML-Format über die Auftragsart CCU einzureichen, umzusteigen.
Ab November 2015 können Sie auch Eilzahlungen als Sammelzahlung verbuchen lassen, wenn Sie das XML-Kennzeichen Batchbooking = „true“ auch für CCU nutzen. Fragen Sie hierzu Ihren Betreuer.
DTAZV-Überweisungsdateien
Im Auslandszahlungsverkehr eingereichte Dateien/Formate
(DTAZV und MT101), die SEPA-fähig sind, werden bei der HVB
in eine SEPA-Datei mit einem Posten konvertiert und als SEPA­
Zahlung ausgeführt.
Konvertierung von DTAUS-Zahlungsverkehrsdateien über EBICS oder FinTS-Standard (HBCI)
Die in unseren eBanking-Lösungen vorhanden „DTAUS in SEPA“Konvertierungsmöglichkeiten stehen für die aktuellen SEPAFormatversionen (Stand Oktober 2015) weiterhin zu Verfügung.
Diese konvertierten Dateien können Sie dann auf dem bekannten
Weg an die Bank übermitteln. Für zukünftige neue Format­
versionen wird eine Konvertierung nicht mehr unterstützt.
HVB eBanking-Lösungen für Ihre erfolgreiche Umstellung auf „SEPA ready“
HVB eFIN
UC eBanking prime
UC eBanking global
Weiterführende Informationen unter
HVB eFIN ist unsere multibankfähige eBanking-Software für
Geschäfts- und Firmenkunden. Auf Basis des FinTS-Standards
(ehem. HBCI) erledigen Sie Ihren betrieblichen Zahlungsverkehr
einfach und kostengünstig.
UC eBanking global ist eine browserbasierte eBanking-Anwendung für Firmen- und Geschäftskunden der HypoVereinsbank. UC eBanking global ist optimiert für den schnellen und
komfortablen Austausch von Daten zwischen den Kunden und
unserer Bank. Die neue browserbasierte Plattform bietet Ihnen
die Möglichkeit, Ihre Kommunikation auf das sichere
EBICS-Protokoll umzustellen und das ohne Installation eines
Programms auf Ihrem lokalen PC oder Server.
Mit UC eBanking prime stellen wir Ihnen eine multibankund mehrplatzfähige Software für Zahlungsverkehr und
Cash Management auf Basis von EBICS zur Verfügung
www.hvb.de/sepa-ebanking
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Einreichung von Einzelzahlungen
Eine Einreichung von Einzelzahlungen erfolgt in der Regel von
Verbrauchern – also Privatpersonen.
Beleghafte Einzel-Überweisungen
mit Kontonummer und Bankleitzahl
Sie können die bisherigen Kontonummer/Bankleitzahl-Überweisungsbelege (Belegschlüssel 20) sowie die Belege Spendenüberweisung (Belegschlüssel 19) und die prüfzifferngesicherten BZÜFormulare (Belegschlüssel 17) noch bis Januar 2016 aufbrauchen
und bei der HVB einreichen. Jedoch werden diese Vordrucke bereits in 2015 sukzessive nicht mehr in unseren Filialen angeboten.
Schecks
Zum 21. November 2016 wird die Scheckverrechnung ebenfalls auf
IBAN umgestellt. Daher werden die Scheckvordrucke geändert und
in die Kodierzeile wird der IBAN aufgenommen anstatt Kontonummer und BLZ. Ab dem 21. November 2016 dürfen Schecks nur noch
mit dem IBAN in der Kodierzeile hergestellt werden.
Online-Banking-Überweisungen im Internet
Überweisungen am SB-Terminal
Telefonbanking-Überweisungen
HBCI-Einzelüberweisungen
Daueraufträge
Bereits heute können Sie bei der Erfassung bzw. Erteilung von
SEPA-Überweisungs- und -Daueraufträgen auf die Angabe des BIC
verzichten, sofern es sich um eine Zahlung innerhalb Deutschlands handelt. Ab 1. Februar 2016 gilt dies für alle SEPA-Über­
weisungs- und -Daueraufträge in den gesamten SEPA-Raum.
Des Weiteren können Sie ab diesem Zeitpunkt Zahlungen nur
noch im SEPA-Format, d. h. mit IBAN und BIC (optional), erfassen.
Bitte beachten Sie auch für die von Ihnen ausgestellten Rechnungen und Briefe, dass Sie hier Ihre IBAN angeben und nicht mehr
BLZ und Kontonummer.
Beleghafte Einzel-Überweisungen
mit SEPA-Beleg
In den SEPA-Überweisungsträgern (Belegschlüssel 06, 07, 08 und
16) darf nur IBAN und BIC verwendet werden. Die Angabe des BIC
kann für nationale Zahlungen – und ab dem 1. Februar 2016 auch
für grenzüberschreitende im SEPA-Raum – entfallen.
Im Online-Banking ist es weiterhin möglich, aus Kontonummer
und Bankleitzahl IBAN und BIC zu ermitteln und anschließend in
die SEPA-Überweisung oder den SEPA-Dauer­auftrag zu über­
nehmen.
IBAN-Ermittlung
IBAN und BIC für Ihr eigenes Konto finden Sie auf Ihrem
Kontoauszug, in der Umsatzanzeige des HVB Direct B@nking
oder auch auf jeder neu ausgegebenen HVB ecKarte. Wenn
Sie eine Überweisung tätigen, entnehmen Sie IBAN und BIC
bitte der Rechnung oder dem Briefbogen des Zahlungsempfängers. Sind diese nicht angegeben, fragen Sie beim
Empfänger einfach nach.
IBAN und BIC für HVB Konten können Sie auch einfach und
kostenlos im Internet unter www.hvb.de/sepa ermitteln.
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Übersicht
Zahlungsverkehrsinstrumente
Welche Formate laufen unverändert weiter oder werden abgelehnt?
ZV-Instrument
Identifizierungen
Abschaltung
IZV-Überweisungen
Textschlüssel 51, 52, 53, 54, 56, 67, 68, 69
DTE-Überweisungen
Auftragsart DTE
DTAZV / MT101-Einreichung
mit IBAN (SEPA ready)
MT101-Einreichung
mit Kontonummer und Bankleitzahl
01.08.2014
DTAUS EinzugsermächtigungsLastschriften (ohne ELV)
Textschlüssel 05 mit Ergänzung 444, 445, 844, 845, 888, 008
01.08.2014
DTAUS Kartenlastschriften (POS)
Textschlüssel 05 und Ergänzung 011, Textschlüssel 14
DTAUS Kartenlastschriften (ELV)
Textschlüssel 05 und Ergänzung 019 (ELV)
01.02.2016*
DTAUS EinzugsermächtigungsLastschriften (ELV)
Textschlüssel 05 und Ergänzung 000
01.02.2016*
Abbuchungsaufträge
Textschlüssel 04
01.02.2014
Schecks / Wechsel
Textschlüssel 01 – 03, 10 – 12
21.11.2016
Retouren
Textschlüssel 09 und 59
15.04.2016
DTAUS-Medien
z. B. Disketten, CDs , USB-Sticks
01.02.2014
XML (DK /CGI / EPC)
SEPA / URGP / AZV
Beleghafte Lastschriften
Lastschriftbeleg
01.02.2014
Beleghafte Sammelüberweisung
Beleg
01.02.2014
Beleghafte Einzelüberweisung mit Beleg
Kontonummer und Bankleitzahl
01.02.2016
01.08.2014
Umstellung auf XML urgent empfohlen
SEPA
Umstellung bis 01.2016
* Ab Ausführungstag 1. Februar 2016 (betrifft auch Einreichungen im Januar mit zukünftigem Ausführungstag)
: kann unverändert weiterlaufen : wird abgelehnt
SEPA: wird als SEPA-CT ausgeführt
Impressum
UniCredit Bank AG
Corporate & Investment Banking
Global Transaction Banking
Am Tucherpark 1
80538 München
www.hvb.de/sepa
Die hier vorgestellten Produktideen dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine auf die individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse abgestimmte
Beratung dar. Bitte holen Sie vor einer Entscheidung für eines dieser Produkte den Rat Ihres Bankberaters ein. Die UniCredit Bank AG untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Stand 1. September 2015
Alle Informationen rund um das Thema SEPA
Online: Allgemeine Informationen zu SEPA
www.hvb.de/sepa
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