rte alisie Aktu e zur g Aufla - SEPA ion at Migr ar 2016 Febru Konkrete Umstellungsunterstützung zu SEPA Information zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Umstellung auf SEPA 2 Was ist zum 01.02.2016 zu beachten? Bei den folgenden Formaten und Instrumenten gibt es noch Handlungsbedarf, da es mit der Umstellung auf SEPA in jedem Fall zu Änderungen kommt. DTAUS-Lastschriften aus Kartenzahlungen im girocard-/electronic cash-Verfahren (POS) Die technische Umstellung auf das SEPA Cards Clearing erfolgt durch Ihren electronic cash-Netzbetreiber im Zeitraum von April 2015 bis Januar 2016, der hierzu folgende Informationen von Ihnen benötigt: • Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer • IBAN Ihres Kontos bei der HypoVereinsbank, bei dem die Gegenwerte der Zahlungsaufträge gutgeschrieben werden Die HypoVereinsbank benötigt ebenfalls die Information über Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer, soweit Sie diese nicht bereits für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren hinterlegt haben. Elektronisches Lastschriftverfahren ELV Das Elektronische Lastschriftverfahren ELV im DTAUS-Format wird zum 1. Februar 2016 abgeschaltet. ELV-Zahlungen können bereits heute in Form von SEPA-Basislastschriften eingereicht und verarbeitet werden. Lassen Sie Ihre ELV-Zahlungen über den technischen Service anbieter (Netzbetreiber oder Service-Rechenzentrum) verarbeiten, stellt dieser das ELV für Sie auf SEPA um. Analog zum girocard-/ electronic cash-Verfahren benötigt der technische Serviceanbieter hierfür die folgenden Informationen von Ihnen: Reichen Sie Lastschriften mittels ELV direkt bei der HypoVereins bank ein, ohne einen Serviceanbieter einzuschalten, so sind diese Lastschriften von Ihnen spätestens bis zum 1. Februar 2016 auf die SEPA-Basislastschrift umzustellen. Die HVB nimmt Ihre DTAUS-ELV-Lastlastschriftgen noch am 29. Januar 2016 bis zu den Cut-off-Zeiten (www.hvb.de/cutoff) der jeweiligen Einlieferungswege an, darüber hinaus nicht mehr. Nach diesem Termin kann die HypoVereinsbank keine ELV-Zahlungen im Altformat mehr entgegennehmen. Beleghafte Einzel-Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl Dieser Einreichungsweg wird ab 1. Februar 2016 nicht mehr unter stützt. Verwenden Sie hier bitte SEPA-Einzelüberweisungsbelege. BIC optional im gesamten SEPA-Raum Bereits heute kann bei SEPA-Überweisungen und -Lastschriften auf die Angabe des BIC verzichtet werden, sofern es sich um nationale Zahlungen (z. B. innerhalb Deutschlands) handelt. Ab 1. Februar 2016 gilt dies für alle SEPA-Zahlungen im gesamten SEPA-Raum*. Die HVB bietet eine Reihe von eBanking-Lösungen, die fortlaufend an die sich ändernden Bedingungen angepasst werden. Sollten Sie eine dieser auf der folgenden Seite genannten Lösungen im Einsatz haben, sind Sie auf o. g. Veränderungen vorbereitet und können auch die integrierten Konvertierungsmöglichkeiten nutzen. • Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer • IBAN Ihres Kontos bei der HypoVereinsbank, bei dem die Gegenwerte der Zahlungsaufträge gutgeschrieben werden Die HypoVereinsbank benötigt ebenfalls die Information über Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer, sofern diese uns noch nicht vorliegt. * Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich FranzösischGuayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. Sonstige Staaten und Gebiete: Monaco, Schweiz, San Marino, Saint-Pierre und Miquelon. 3 Einreichung von Zahlungsverkehrsdateien Eine Einreichung von Zahlungsverkehrsdateien erfolgt in der Regel von Nichtverbrauchern – beispielsweise von Vereinen und Unternehmen. Verbraucher (Privatpersonen) nutzen zumeist Einzelzahlungen. DTAUS-Lastschriften aus Kartenzahlungen • girocard/electronic cash: Garantierte Zahlungen, bei denen der Käufer seine PIN am Kartenterminal eingibt, werden im Zeitraum von April 2015 bis Januar 2016 auf SEPA umgestellt. Die Umstellung erfolgt durch die Netzbetreiber, d. h. die technischen Serviceanbieter zur Bereitstellung des Point-of-Sale-Terminals beim Händler. • Elektronisches Lastschriftverfahren ELV: Aus der ecKarte generierte Lastschriften, die Ihnen der Kunde durch seine Unterschrift am POS autorisiert, sind spätestens bis zum 1. Februar 2016 auf SEPA umzustellen. Als Händler lassen Sie Ihre ELV-Zahlungen i. d. R. über den technischen Servicean bieter (Netzbetreiber oder Service-Rechenzentrum) verarbeiten, der Ihnen Ihr Point-of-Sale-Terminal bereitstellt und auch die Umstellung durchführt. Reichen Sie Lastschriften mittels ELV direkt bei der HypoVereinsbank ein, ohne einen Serviceanbieter einzuschalten, so sind diese Lastschriften von Ihnen spätestens bis zum 29. Januar 2016 auf die SEPA-Basislastschrift umzustellen. Nach diesem Termin kann die HypoVereinsbank keine ELV-Zahlungen im Altformat mehr entgegennehmen. DTAUS-Überweisung im Eilzahlungsverkehr DTE Eilzahlungen mit Auftragsart DTE können auch über den 1. Februar 2016 hinaus im DTAUS verarbeitet werden, jedoch wird die Auftragsart DTE ab November 2017 ganz entfallen. Daher empfehlen wir, bereits jetzt auf die alternative Möglichkeit, Eilzahlungen im XML-Format über die Auftragsart CCU einzureichen, umzusteigen. Ab November 2015 können Sie auch Eilzahlungen als Sammelzahlung verbuchen lassen, wenn Sie das XML-Kennzeichen Batchbooking = „true“ auch für CCU nutzen. Fragen Sie hierzu Ihren Betreuer. DTAZV-Überweisungsdateien Im Auslandszahlungsverkehr eingereichte Dateien/Formate (DTAZV und MT101), die SEPA-fähig sind, werden bei der HVB in eine SEPA-Datei mit einem Posten konvertiert und als SEPA Zahlung ausgeführt. Konvertierung von DTAUS-Zahlungsverkehrsdateien über EBICS oder FinTS-Standard (HBCI) Die in unseren eBanking-Lösungen vorhanden „DTAUS in SEPA“Konvertierungsmöglichkeiten stehen für die aktuellen SEPAFormatversionen (Stand Oktober 2015) weiterhin zu Verfügung. Diese konvertierten Dateien können Sie dann auf dem bekannten Weg an die Bank übermitteln. Für zukünftige neue Format versionen wird eine Konvertierung nicht mehr unterstützt. HVB eBanking-Lösungen für Ihre erfolgreiche Umstellung auf „SEPA ready“ HVB eFIN UC eBanking prime UC eBanking global Weiterführende Informationen unter HVB eFIN ist unsere multibankfähige eBanking-Software für Geschäfts- und Firmenkunden. Auf Basis des FinTS-Standards (ehem. HBCI) erledigen Sie Ihren betrieblichen Zahlungsverkehr einfach und kostengünstig. UC eBanking global ist eine browserbasierte eBanking-Anwendung für Firmen- und Geschäftskunden der HypoVereinsbank. UC eBanking global ist optimiert für den schnellen und komfortablen Austausch von Daten zwischen den Kunden und unserer Bank. Die neue browserbasierte Plattform bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kommunikation auf das sichere EBICS-Protokoll umzustellen und das ohne Installation eines Programms auf Ihrem lokalen PC oder Server. Mit UC eBanking prime stellen wir Ihnen eine multibankund mehrplatzfähige Software für Zahlungsverkehr und Cash Management auf Basis von EBICS zur Verfügung www.hvb.de/sepa-ebanking 4 Einreichung von Einzelzahlungen Eine Einreichung von Einzelzahlungen erfolgt in der Regel von Verbrauchern – also Privatpersonen. Beleghafte Einzel-Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl Sie können die bisherigen Kontonummer/Bankleitzahl-Überweisungsbelege (Belegschlüssel 20) sowie die Belege Spendenüberweisung (Belegschlüssel 19) und die prüfzifferngesicherten BZÜFormulare (Belegschlüssel 17) noch bis Januar 2016 aufbrauchen und bei der HVB einreichen. Jedoch werden diese Vordrucke bereits in 2015 sukzessive nicht mehr in unseren Filialen angeboten. Schecks Zum 21. November 2016 wird die Scheckverrechnung ebenfalls auf IBAN umgestellt. Daher werden die Scheckvordrucke geändert und in die Kodierzeile wird der IBAN aufgenommen anstatt Kontonummer und BLZ. Ab dem 21. November 2016 dürfen Schecks nur noch mit dem IBAN in der Kodierzeile hergestellt werden. Online-Banking-Überweisungen im Internet Überweisungen am SB-Terminal Telefonbanking-Überweisungen HBCI-Einzelüberweisungen Daueraufträge Bereits heute können Sie bei der Erfassung bzw. Erteilung von SEPA-Überweisungs- und -Daueraufträgen auf die Angabe des BIC verzichten, sofern es sich um eine Zahlung innerhalb Deutschlands handelt. Ab 1. Februar 2016 gilt dies für alle SEPA-Über weisungs- und -Daueraufträge in den gesamten SEPA-Raum. Des Weiteren können Sie ab diesem Zeitpunkt Zahlungen nur noch im SEPA-Format, d. h. mit IBAN und BIC (optional), erfassen. Bitte beachten Sie auch für die von Ihnen ausgestellten Rechnungen und Briefe, dass Sie hier Ihre IBAN angeben und nicht mehr BLZ und Kontonummer. Beleghafte Einzel-Überweisungen mit SEPA-Beleg In den SEPA-Überweisungsträgern (Belegschlüssel 06, 07, 08 und 16) darf nur IBAN und BIC verwendet werden. Die Angabe des BIC kann für nationale Zahlungen – und ab dem 1. Februar 2016 auch für grenzüberschreitende im SEPA-Raum – entfallen. Im Online-Banking ist es weiterhin möglich, aus Kontonummer und Bankleitzahl IBAN und BIC zu ermitteln und anschließend in die SEPA-Überweisung oder den SEPA-Dauerauftrag zu über nehmen. IBAN-Ermittlung IBAN und BIC für Ihr eigenes Konto finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, in der Umsatzanzeige des HVB Direct B@nking oder auch auf jeder neu ausgegebenen HVB ecKarte. Wenn Sie eine Überweisung tätigen, entnehmen Sie IBAN und BIC bitte der Rechnung oder dem Briefbogen des Zahlungsempfängers. Sind diese nicht angegeben, fragen Sie beim Empfänger einfach nach. IBAN und BIC für HVB Konten können Sie auch einfach und kostenlos im Internet unter www.hvb.de/sepa ermitteln. 5 Übersicht Zahlungsverkehrsinstrumente Welche Formate laufen unverändert weiter oder werden abgelehnt? ZV-Instrument Identifizierungen Abschaltung IZV-Überweisungen Textschlüssel 51, 52, 53, 54, 56, 67, 68, 69 DTE-Überweisungen Auftragsart DTE DTAZV / MT101-Einreichung mit IBAN (SEPA ready) MT101-Einreichung mit Kontonummer und Bankleitzahl 01.08.2014 DTAUS EinzugsermächtigungsLastschriften (ohne ELV) Textschlüssel 05 mit Ergänzung 444, 445, 844, 845, 888, 008 01.08.2014 DTAUS Kartenlastschriften (POS) Textschlüssel 05 und Ergänzung 011, Textschlüssel 14 DTAUS Kartenlastschriften (ELV) Textschlüssel 05 und Ergänzung 019 (ELV) 01.02.2016* DTAUS EinzugsermächtigungsLastschriften (ELV) Textschlüssel 05 und Ergänzung 000 01.02.2016* Abbuchungsaufträge Textschlüssel 04 01.02.2014 Schecks / Wechsel Textschlüssel 01 – 03, 10 – 12 21.11.2016 Retouren Textschlüssel 09 und 59 15.04.2016 DTAUS-Medien z. B. Disketten, CDs , USB-Sticks 01.02.2014 XML (DK /CGI / EPC) SEPA / URGP / AZV Beleghafte Lastschriften Lastschriftbeleg 01.02.2014 Beleghafte Sammelüberweisung Beleg 01.02.2014 Beleghafte Einzelüberweisung mit Beleg Kontonummer und Bankleitzahl 01.02.2016 01.08.2014 Umstellung auf XML urgent empfohlen SEPA Umstellung bis 01.2016 * Ab Ausführungstag 1. Februar 2016 (betrifft auch Einreichungen im Januar mit zukünftigem Ausführungstag) : kann unverändert weiterlaufen : wird abgelehnt SEPA: wird als SEPA-CT ausgeführt Impressum UniCredit Bank AG Corporate & Investment Banking Global Transaction Banking Am Tucherpark 1 80538 München www.hvb.de/sepa Die hier vorgestellten Produktideen dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine auf die individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse abgestimmte Beratung dar. Bitte holen Sie vor einer Entscheidung für eines dieser Produkte den Rat Ihres Bankberaters ein. Die UniCredit Bank AG untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Stand 1. September 2015 Alle Informationen rund um das Thema SEPA Online: Allgemeine Informationen zu SEPA www.hvb.de/sepa ONLINE Online: HVB eBanking-Lösungen www.hvb.de/sepa-ebanking ONLINE Persönlich Ihr Betreuer BRANCH
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