Bundesverwaltungsgericht entscheidet pro Meinl Bank: Drei FMA

PRESSEINFORMATION
15. Oktober 2015
Bundesverwaltungsgericht entscheidet pro Meinl Bank:
Drei FMA-Bescheide gegen Privatbank aufgehoben
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BVwG hob Straferkenntnisse gegen Meinl Bank Vorstände ersatzlos auf
Bank-Vorstand Peter Weinzierl erfreut über positive Entscheidung des BVwG:
„FMA schadet mit derartigen Maßnahmen dem Finanzplatz Österreich“
19 von insgesamt 20 Straferkenntnissen der FMA gegen die Meinl Bank
aufgehoben
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in drei Erkenntnissen (W107 2002899-1/11E,
W107 2003102-1/11E, W107 2003104-1/13E, Anm.) die Rechtsposition der Meinl Bank
AG bestätigt und Vorwürfe der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen die Privatbank bzw. deren
Organe abgewiesen. Insgesamt sind bisher 20 Straferkenntnisse der FMA gegen zur
Vertretung nach außen berufene bzw. verantwortliche Beauftragte der Meinl Bank AG
ergangen. Von diesen wurden 19 (sic!) Straferkenntnisse aufgehoben.
Haltlose FMA Bescheide
Inhalt der FMA-Bescheide gegen die Meinl Bank Vorstände Peter Weinzierl, Günter Weiß
und den ehemaligen Vorstand Robert Kofler war die unterstellte Verletzung der
Vorlagepflicht des konsolidierten Jahresabschlusses 2007 der Mutterfinanzholding durch
die Meinl Bank AG im Jahr 2008. Damals wurde unter Verweis auf eine
Treuhandvereinbarung zwischen der Meinl Bank AG, der FMA, der Österreichischen
Nationalbank (OeNB) und Notar Christoph Bieber nur eine geschwärzte Fassung des
Jahresabschlusses vorgelegt – die FMA erachtete dies entgegen der Regelung in der von ihr
selbst abgeschlossenen Treuhandvereinbarung nicht als ausreichend und erließ
Straferkenntnisse gegen alle Vorstände.
Die Meinl Bank Vorstände haben daraufhin jeweils Beschwerde erhoben. Nun wurde allen
diesen drei Rechtmitteln Folge gegeben und die Straferkenntnisse ersatzlos behoben. Das
BVwG begründet seine Entscheidung damit, dass man auf die Treuhandvereinbarung
vertrauen durfte, sodass ein Verschulden der Vorstände ausscheidet. „Erneut stehen wir vor
der Tatsache, dass die FMA mit ihren Aktionen unser Unternehmen haltlos und
unbegründet in Misskredit bringt. Mit derartigen Maßnahmen schadet die Aufsichtsbehörde
nicht nur unserer Bank sondern dem Ansehen des Finanzplatzes Österreich.“, so Meinl
Bank-Vorstand Peter Weinzierl.
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Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate Finance, Fondsmanagement sowie privater und
institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene
Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen Fundament und ist mit
einer ausgewogenen Wachstumsstrategie gut für die Zukunft positioniert.
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