PRESSEINFORMATION 15. Oktober 2015 Bundesverwaltungsgericht entscheidet pro Meinl Bank: Drei FMA-Bescheide gegen Privatbank aufgehoben BVwG hob Straferkenntnisse gegen Meinl Bank Vorstände ersatzlos auf Bank-Vorstand Peter Weinzierl erfreut über positive Entscheidung des BVwG: „FMA schadet mit derartigen Maßnahmen dem Finanzplatz Österreich“ 19 von insgesamt 20 Straferkenntnissen der FMA gegen die Meinl Bank aufgehoben Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in drei Erkenntnissen (W107 2002899-1/11E, W107 2003102-1/11E, W107 2003104-1/13E, Anm.) die Rechtsposition der Meinl Bank AG bestätigt und Vorwürfe der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen die Privatbank bzw. deren Organe abgewiesen. Insgesamt sind bisher 20 Straferkenntnisse der FMA gegen zur Vertretung nach außen berufene bzw. verantwortliche Beauftragte der Meinl Bank AG ergangen. Von diesen wurden 19 (sic!) Straferkenntnisse aufgehoben. Haltlose FMA Bescheide Inhalt der FMA-Bescheide gegen die Meinl Bank Vorstände Peter Weinzierl, Günter Weiß und den ehemaligen Vorstand Robert Kofler war die unterstellte Verletzung der Vorlagepflicht des konsolidierten Jahresabschlusses 2007 der Mutterfinanzholding durch die Meinl Bank AG im Jahr 2008. Damals wurde unter Verweis auf eine Treuhandvereinbarung zwischen der Meinl Bank AG, der FMA, der Österreichischen Nationalbank (OeNB) und Notar Christoph Bieber nur eine geschwärzte Fassung des Jahresabschlusses vorgelegt – die FMA erachtete dies entgegen der Regelung in der von ihr selbst abgeschlossenen Treuhandvereinbarung nicht als ausreichend und erließ Straferkenntnisse gegen alle Vorstände. Die Meinl Bank Vorstände haben daraufhin jeweils Beschwerde erhoben. Nun wurde allen diesen drei Rechtmitteln Folge gegeben und die Straferkenntnisse ersatzlos behoben. Das BVwG begründet seine Entscheidung damit, dass man auf die Treuhandvereinbarung vertrauen durfte, sodass ein Verschulden der Vorstände ausscheidet. „Erneut stehen wir vor der Tatsache, dass die FMA mit ihren Aktionen unser Unternehmen haltlos und unbegründet in Misskredit bringt. Mit derartigen Maßnahmen schadet die Aufsichtsbehörde nicht nur unserer Bank sondern dem Ansehen des Finanzplatzes Österreich.“, so Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl. PRESSEINFORMATION Meinl Bank AG Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate Finance, Fondsmanagement sowie privater und institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen Fundament und ist mit einer ausgewogenen Wachstumsstrategie gut für die Zukunft positioniert. Rückfragehinweis: Meinl Bank AG Pressestelle Thomas Huemer Tel.: +43 1 531 88 – 520 e-mail: [email protected]
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