FMA stiftet mit neuem Bescheid Verwirrung und

PRESSEINFORMATION
Freitag 13. November 2015
Meinl Bank: „FMA stiftet mit neuem Bescheid Verwirrung und schadet dem heimischen
Finanzplatz“
 Nach gestriger Aufhebung des FMA - Bescheids durch Bundesverwaltungsgericht
liegt nun neuer FMA - Bescheid vor
 FMA fordert erneut Abberufung des Bank- Vorstands
 Einzigartiges Vorgehen der FMA sorgt für Kopfschütteln am Finanzplatz Österreich
 Vorstand Weinzierl: „Nach mehrmaligen Versuchen mit der FMA, konstruktive
Lösungen zu finden, kommt die Aktion der FMA einer persönlichen Vendetta
unter Ausnutzung staatlicher Mittel gleich“
 Juristen arbeiten an entsprechenden Rechtsmitteln
Das Vorgehen der heimischen Finanzmarktaufsicht (FMA) sorgt zunehmend für
Kopfschütteln am österreichischen Finanzplatz: Nachdem erst gestern (12.11.2015) ein
Bescheid der FMA, wonach die Vorstände der Meinl Bank abzuberufen wären, vom
Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde, erlässt die Aufsichtsbehörde nur einen Tag
später, am Abend des 13. November, erneut einen einschlägigen Bescheid und fordert die
Abberufung von Bank Vorstand Peter Weinzierl binnen eines Monats. Mit im Prinzip
denselben Vorwürfen wie im ursprünglichen ( nun aufgehobenen, Anm.) Bescheid von
Ende Juni 2015.
„Aktionistisches Vorgehen der Finanzmarktaufsicht“
Nach juristischer Einschätzung ist dies ist ein äußerst ungewöhnliches, ja geradezu
aktionistisches Vorgehen der FMA, das vorverurteilenden Charakter trägt und dessen
Rechtmäßigkeit in Frage steht. Denn dem Bescheid zur Abberufung liegt überhaupt keine
von einem unabhängigen Gericht oder rechtskräftig von einer Behörde festgestellte
Verfehlung zu Grunde. Die Juristen der Bank arbeiten nun bereits an den entsprechenden
Rechtsmitteln gegen diesen Bescheid.
„Vendetta“ gegen Bank Vorstand
Vorstand Peter Weinzierl: „Wir haben uns als Bank in der Wirtschafts- und Finanzkrise gut
geschlagen. Und nun wirft uns ständig die FMA Prügel vor die Füße. Das kann es nicht
sein.“ Umso unverständlicher findet der Bank Vorstand die Vorgehensweise der FMA, als
die Meinl Bank in den letzten Wochen immer wieder konstruktive Signale Richtung FMA
gesendet hat.
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Weinzierl: „Eine Behörde, die durch Inaktivität und Unfähigkeit das Staatsbudget zum
Explodieren brachte (siehe Hypo Alpe Adria,) hat offenbar nichts Besseres zu tun, als im
Alleingang eine rechthaberische Vendetta gegen den Vorstand einer Bank zu führen. Denn
wie ist es sonst erklärbar, dass knapp 24 Stunden nachdem ein unabhängiges Gericht den
ursprünglichen Bescheid verworfen hat, die FMA bereits einen neuen, mehr als 400
seitigen Bescheid aus dem Hut zaubert; dem man auf den ersten Blick ansieht, dass es sich
hierbei um ein schnelles ‚copy and paste‘ Machwerk aus bereits existierenden Texten
schlechter Qualität, handelt. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig.“
Hintergrundinformationen:
Die österreichische Finanzmarktaufsicht hatte am 24.07.2015 einen Bescheid erlassen, wonach die beiden Vorstände der
Meinl Bank, Peter Weinzierl und Günter Weiß, binnen drei Monaten abzuberufen seien. Dieser Bescheid wurde mit
gestriger Wirkung vom zuständigen Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Nun erlässt die FMA erneut einen solchen
Bescheid.
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate Finance, Fondsmanagement sowie privater und
institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene
Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen Fundament und ist mit
einer ausgewogenen Wachstumsstrategie gut für die Zukunft positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 – 520
e-mail.: [email protected]