PRESSEINFORMATION Freitag 13. November 2015 Meinl Bank: „FMA stiftet mit neuem Bescheid Verwirrung und schadet dem heimischen Finanzplatz“ Nach gestriger Aufhebung des FMA - Bescheids durch Bundesverwaltungsgericht liegt nun neuer FMA - Bescheid vor FMA fordert erneut Abberufung des Bank- Vorstands Einzigartiges Vorgehen der FMA sorgt für Kopfschütteln am Finanzplatz Österreich Vorstand Weinzierl: „Nach mehrmaligen Versuchen mit der FMA, konstruktive Lösungen zu finden, kommt die Aktion der FMA einer persönlichen Vendetta unter Ausnutzung staatlicher Mittel gleich“ Juristen arbeiten an entsprechenden Rechtsmitteln Das Vorgehen der heimischen Finanzmarktaufsicht (FMA) sorgt zunehmend für Kopfschütteln am österreichischen Finanzplatz: Nachdem erst gestern (12.11.2015) ein Bescheid der FMA, wonach die Vorstände der Meinl Bank abzuberufen wären, vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde, erlässt die Aufsichtsbehörde nur einen Tag später, am Abend des 13. November, erneut einen einschlägigen Bescheid und fordert die Abberufung von Bank Vorstand Peter Weinzierl binnen eines Monats. Mit im Prinzip denselben Vorwürfen wie im ursprünglichen ( nun aufgehobenen, Anm.) Bescheid von Ende Juni 2015. „Aktionistisches Vorgehen der Finanzmarktaufsicht“ Nach juristischer Einschätzung ist dies ist ein äußerst ungewöhnliches, ja geradezu aktionistisches Vorgehen der FMA, das vorverurteilenden Charakter trägt und dessen Rechtmäßigkeit in Frage steht. Denn dem Bescheid zur Abberufung liegt überhaupt keine von einem unabhängigen Gericht oder rechtskräftig von einer Behörde festgestellte Verfehlung zu Grunde. Die Juristen der Bank arbeiten nun bereits an den entsprechenden Rechtsmitteln gegen diesen Bescheid. „Vendetta“ gegen Bank Vorstand Vorstand Peter Weinzierl: „Wir haben uns als Bank in der Wirtschafts- und Finanzkrise gut geschlagen. Und nun wirft uns ständig die FMA Prügel vor die Füße. Das kann es nicht sein.“ Umso unverständlicher findet der Bank Vorstand die Vorgehensweise der FMA, als die Meinl Bank in den letzten Wochen immer wieder konstruktive Signale Richtung FMA gesendet hat. PRESSEINFORMATION Weinzierl: „Eine Behörde, die durch Inaktivität und Unfähigkeit das Staatsbudget zum Explodieren brachte (siehe Hypo Alpe Adria,) hat offenbar nichts Besseres zu tun, als im Alleingang eine rechthaberische Vendetta gegen den Vorstand einer Bank zu führen. Denn wie ist es sonst erklärbar, dass knapp 24 Stunden nachdem ein unabhängiges Gericht den ursprünglichen Bescheid verworfen hat, die FMA bereits einen neuen, mehr als 400 seitigen Bescheid aus dem Hut zaubert; dem man auf den ersten Blick ansieht, dass es sich hierbei um ein schnelles ‚copy and paste‘ Machwerk aus bereits existierenden Texten schlechter Qualität, handelt. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig.“ Hintergrundinformationen: Die österreichische Finanzmarktaufsicht hatte am 24.07.2015 einen Bescheid erlassen, wonach die beiden Vorstände der Meinl Bank, Peter Weinzierl und Günter Weiß, binnen drei Monaten abzuberufen seien. Dieser Bescheid wurde mit gestriger Wirkung vom zuständigen Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Nun erlässt die FMA erneut einen solchen Bescheid. Meinl Bank AG: Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate Finance, Fondsmanagement sowie privater und institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen Fundament und ist mit einer ausgewogenen Wachstumsstrategie gut für die Zukunft positioniert. Rückfragehinweis: Meinl Bank AG Pressestelle Thomas Huemer Tel.: +43 1 531 88 – 520 e-mail.: [email protected]
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