Markt Schwarzenfeld Bekanntmachung

Markt Schwarzenfeld
3.11- 6420-009409
Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze;
Inkrafttreten der Änderung der Verordnung über das Wasserschutzgebiet „Im
Mies“ in der Marktgemeinde Schwarzenfeld;
Das Düngen mit Gülle, Jauche, Festmist, Gärsubstrat aus Biogasanlagen und
Festmistkompost in der engeren Schutzzone von Wasserschutzgebieten entspricht
nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das zuständige Landratsamt
Schwandorf (Kreisverwaltungsbehörde) war daher gehalten, die bestehenden
Schutzgebietsverordnungen anzupassen, die bislang kein Verbot für das Ausbringen
von Gülle usw. in der engeren Schutzzone vorsahen.
Die Verordnung über das Wasserschutzgebiet „im Mies“ vom 13.01.1978 wurde
durch das Landratsamt Schwandorf geändert und durch Bekanntmachung im
Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 14 vom 19.06.2015 in Kraft gesetzt.
Danach sind gemäß § 3 Abs. 1 der geänderten Verordnung folgende Handlungen
verboten oder nur beschränkt zugelassen.
Die genauen Festsetzungen können zu den allgemeinen Geschäftszeiten in der
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Viktor-Koch-Str. 4, 92521 Schwarzenfeld,
Zimmer 111 oder im Amtsblatt Nr. 14/2015 auf der Internetseite des Landkreises
Schwandorf unter www.landkreis-schwandorf.de eingesehen werden.
Schwarzenfeld, 24.06.2015
Rodde
1. Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Anschlag an den Amtstafeln am: 24.06.2015
Abgenommen am:
06.08.2015
Aushang bestätigt:
Verteiler:
4 x Aushang
2 x Presse (NT, MZ)
2 x z.A.
1 x Internet
1 x LRA z.K.