Markt Schwarzenfeld 3.11- 6420-009409 Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze; Inkrafttreten der Änderung der Verordnung über das Wasserschutzgebiet „Im Mies“ in der Marktgemeinde Schwarzenfeld; Das Düngen mit Gülle, Jauche, Festmist, Gärsubstrat aus Biogasanlagen und Festmistkompost in der engeren Schutzzone von Wasserschutzgebieten entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das zuständige Landratsamt Schwandorf (Kreisverwaltungsbehörde) war daher gehalten, die bestehenden Schutzgebietsverordnungen anzupassen, die bislang kein Verbot für das Ausbringen von Gülle usw. in der engeren Schutzzone vorsahen. Die Verordnung über das Wasserschutzgebiet „im Mies“ vom 13.01.1978 wurde durch das Landratsamt Schwandorf geändert und durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 14 vom 19.06.2015 in Kraft gesetzt. Danach sind gemäß § 3 Abs. 1 der geänderten Verordnung folgende Handlungen verboten oder nur beschränkt zugelassen. Die genauen Festsetzungen können zu den allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Viktor-Koch-Str. 4, 92521 Schwarzenfeld, Zimmer 111 oder im Amtsblatt Nr. 14/2015 auf der Internetseite des Landkreises Schwandorf unter www.landkreis-schwandorf.de eingesehen werden. Schwarzenfeld, 24.06.2015 Rodde 1. Bürgermeister Bekanntmachungsvermerk: Anschlag an den Amtstafeln am: 24.06.2015 Abgenommen am: 06.08.2015 Aushang bestätigt: Verteiler: 4 x Aushang 2 x Presse (NT, MZ) 2 x z.A. 1 x Internet 1 x LRA z.K.
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