Landkreis Schwandorf

Landratsamt Schwandorf, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf
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Name: H. Humbs
Zimmer-Nummer: E 04
Telefon: 09431/471-302
Telefax: 09431/471-306
E-Mail: [email protected]
Alle Schulen
Versand per e-mail
Datum: 28.04.2016
Unsere Homepage im Internet: www.landkreis-schwandorf.de
Ab dem Schuljahr 2016/2017 Erfassungsbögen für die Neuanmeldungen nur noch über
Internet unter www.schulantrag.de bzw. www.landkreis-schwandorf.de > Formulare >
Schülerbeförderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum neuen Schuljahr 2016/2017 bitten wir die Fahrschüler-Erfassungsbögen
a) f ü r N e u e i n t r i t t e bis zur 10. Jahrgangsstufe und
b) für
Berufs-GRUNDSCHULJAHR (10. Klasse, Vollzeitunterricht)
und auch für Schüler, die freiwillig auf den Beförderungsanspruch verzichten
bei der erstmaligen Anmeldung oder beim Übertritt aus einer anderen Schule einzureichen. Die
Erfassungsbögen müssen im Internet unter www.schulantrag.de ausgefüllt und ausgedruckt
werden.
Für alle „Aufrücker“ bis zur 10. Jahrgangsstufe heben wir die vorhandenen EDV- Datensätze
um eine Klassenstufe an.
Die neuen Fahrausweise bestellen wir automatisch bei den Verkehrsunternehmen. Deshalb
sollten uns evtl. Änderungshinweise (Austritte, Umzüge, Wiederholer etc.) sofort zugehen.
Dienstgebäude:
Öffnungszeiten:
Wackersdorfer Straße 80
Montag - Donnerstag: von 08:00 - 15:30 Uhr
92421 Schwandorf
Freitag:
von 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon 0 94 31 / 471-0
Telefax 0 94 31 / 471-444
E-Mail: [email protected]
Bankverbindungen:
Sparkasse Schwandorf
IBAN: DE 57 7505 1040 0380 0090 50
SWIFT-BIC: BYLADEM1SAD
Sie erreichen das Landratsamt mit Citybus 102 oder mit Linienbus 105 und 106, halbstündlich ab Zentralem Omnibusbahnhof (am Bahnhof).
Sie werden gebeten, die im Internet ausgefüllten Neuanmeldungen bis spätestens 23.05.2016
vorzulegen. Die Abgabe der Erfassungsbögen für Berufsschüler im Berufsgrundschuljahr kann
später erfolgen.
Die Übersendung der Fahrausweise für Ihre Schule wird zum großen Teil bis zum letzten Schultag im Juli 2016, spätestens jedoch am Schuljahresanfang abgewickelt sein.
SchülerInnen mit Vollzeitunterricht ab der Jahrgangsstufe 11 müssen grundsätzlich für die Beförderung selbst sorgen. Aufrücker zur 11. Jahrgangsstufe löschen wir ausnahmslos aus der
EDV. Bei zutreffenden Ausnahmen (Kindergeldbezug für 3 Kinder zum Stichtag 01.08.2016,
Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Behinderung) sollte der Erfassungsbogen frühestens ab
01. August 2016 angenommen und mit den aktuellen Nachweisen uns zugesandt werden.
Für Ihre zuverlässige Mithilfe danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Humbs
WICHTIG: SchülerInnen, die eine Fahrkarte der Verkehrsunternehmen
Schmid Faszinatour,
Citybus Schmid
oder
Wies Faszinatour
benötigen, müssen bei der erstmaligen Anmeldung dem Erfassungsbogen ein
Lichtbild (mit Namen und Geburtsdatum versehen) beifügen und auf der Rückseite des Erfassungsbogens bei Abfahrtsort die genaue Haltestelle angeben
(z.B. „Rathaus“)!!!
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