Landratsamt Schwandorf, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 1.33-204 Unsere Nachricht vom: Name: H. Humbs Zimmer-Nummer: E 04 Telefon: 09431/471-302 Telefax: 09431/471-306 E-Mail: [email protected] Alle Schulen Versand per e-mail Datum: 28.04.2016 Unsere Homepage im Internet: www.landkreis-schwandorf.de Ab dem Schuljahr 2016/2017 Erfassungsbögen für die Neuanmeldungen nur noch über Internet unter www.schulantrag.de bzw. www.landkreis-schwandorf.de > Formulare > Schülerbeförderung Sehr geehrte Damen und Herren, zum neuen Schuljahr 2016/2017 bitten wir die Fahrschüler-Erfassungsbögen a) f ü r N e u e i n t r i t t e bis zur 10. Jahrgangsstufe und b) für Berufs-GRUNDSCHULJAHR (10. Klasse, Vollzeitunterricht) und auch für Schüler, die freiwillig auf den Beförderungsanspruch verzichten bei der erstmaligen Anmeldung oder beim Übertritt aus einer anderen Schule einzureichen. Die Erfassungsbögen müssen im Internet unter www.schulantrag.de ausgefüllt und ausgedruckt werden. Für alle „Aufrücker“ bis zur 10. Jahrgangsstufe heben wir die vorhandenen EDV- Datensätze um eine Klassenstufe an. Die neuen Fahrausweise bestellen wir automatisch bei den Verkehrsunternehmen. Deshalb sollten uns evtl. Änderungshinweise (Austritte, Umzüge, Wiederholer etc.) sofort zugehen. Dienstgebäude: Öffnungszeiten: Wackersdorfer Straße 80 Montag - Donnerstag: von 08:00 - 15:30 Uhr 92421 Schwandorf Freitag: von 08:00 - 12:00 Uhr Telefon 0 94 31 / 471-0 Telefax 0 94 31 / 471-444 E-Mail: [email protected] Bankverbindungen: Sparkasse Schwandorf IBAN: DE 57 7505 1040 0380 0090 50 SWIFT-BIC: BYLADEM1SAD Sie erreichen das Landratsamt mit Citybus 102 oder mit Linienbus 105 und 106, halbstündlich ab Zentralem Omnibusbahnhof (am Bahnhof). Sie werden gebeten, die im Internet ausgefüllten Neuanmeldungen bis spätestens 23.05.2016 vorzulegen. Die Abgabe der Erfassungsbögen für Berufsschüler im Berufsgrundschuljahr kann später erfolgen. Die Übersendung der Fahrausweise für Ihre Schule wird zum großen Teil bis zum letzten Schultag im Juli 2016, spätestens jedoch am Schuljahresanfang abgewickelt sein. SchülerInnen mit Vollzeitunterricht ab der Jahrgangsstufe 11 müssen grundsätzlich für die Beförderung selbst sorgen. Aufrücker zur 11. Jahrgangsstufe löschen wir ausnahmslos aus der EDV. Bei zutreffenden Ausnahmen (Kindergeldbezug für 3 Kinder zum Stichtag 01.08.2016, Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Behinderung) sollte der Erfassungsbogen frühestens ab 01. August 2016 angenommen und mit den aktuellen Nachweisen uns zugesandt werden. Für Ihre zuverlässige Mithilfe danken wir Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Humbs WICHTIG: SchülerInnen, die eine Fahrkarte der Verkehrsunternehmen Schmid Faszinatour, Citybus Schmid oder Wies Faszinatour benötigen, müssen bei der erstmaligen Anmeldung dem Erfassungsbogen ein Lichtbild (mit Namen und Geburtsdatum versehen) beifügen und auf der Rückseite des Erfassungsbogens bei Abfahrtsort die genaue Haltestelle angeben (z.B. „Rathaus“)!!! Dienstgebäude: Öffnungszeiten: Wackersdorfer Straße 80 Montag - Donnerstag: von 08:00 - 15:30 Uhr 92421 Schwandorf Freitag: von 08:00 - 12:00 Uhr Telefon 0 94 31 / 471-0 Telefax 0 94 31 / 471-444 E-Mail: [email protected] Bankverbindungen: Sparkasse Schwandorf IBAN: DE 57 7505 1040 0380 0090 50 SWIFT-BIC: BYLADEM1SAD Sie erreichen das Landratsamt mit Citybus 102 oder mit Linienbus 105 und 106, halbstündlich ab Zentralem Omnibusbahnhof (am Bahnhof).
© Copyright 2024 ExpyDoc