Name
Vorname
Anschrift
Matrikel-Nr.
BW/ Marketing – PO5
- Fakultät für Wirtschaft und Recht -
Hochschule Pforzheim - Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht
Ich beantrage die Anrechnung der nachfolgend aufgeführten an anderen Hochschulen
erbrachten Studienleistungen auf den Ersten und Zweiten Studienabschnitt und bestätige
die Richtigkeit der Angaben.
Alle Prüfungen, deren Anerkennung ich nicht beantrage, werde ich durch entsprechende
Streichung kenntlich machen.
Es ist mir bekannt, dass die Leistungen nur dann als angerechnet gelten, wenn die
Prüfungskommission des Fachbereichs mit der Anrechnung einverstanden ist und dies
vom Prüfungsamt bestätigt und dem Student mitgeteilt wird.
Die Bestätigung durch den Leiter des Prüfungsamts erfolgt in dem Anschreiben an die
Studierenden.
Pforzheim, den
(Unterschrift der/des Studierenden)
Ablehnungsbegründung (Nr.1)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum/ Unterschrift:
Ablehnungsbegründung (Nr.2)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum / Unterschrift:
Anerkennungen für den ersten Studienabschnitt der betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiengänge ab Studienbeginn WS 2012/13 - PO5
Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF
Module und Lehrveranstaltungen
Modul-/LVNummer
Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en)
Sprache
1. Allgemeine Handlungskompetenz
SIC1100
Sozial- und Methodenkompetenz
SIC1011
D
Nachweis der Sprachkompetenz Englisch B2 im hochsschuleigenen Test
SIC1102
E
Belegung englischsprachiger Veranstaltungen im Umfang von mind. 12
ECTS
SIC1103
E
2. Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I
Credits
Prüfungsart
5
3
UPL
UPL
GMT1200
Buchführung
GMT1011
D
2
PLK
Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen I
GMT1202
D
4
PLK
D
5
PLK
4
PLK+PLL
3. Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre II
Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen II
GMT1210
GMT1022
4. Einführung in die Wirtschaftsinformatik
BIS1010
Einführung in die Wirtschaftsinformatik
BIS1011
D
Übungen am Rechner
BIS1012
D
IT-Lernmodule der E-learning-Plattform der Hochschule
BIS1013
D
1
UPL
D
5
PLK
D/E
5
PLK
D/E
5
PLK
D
5
PLK
D
6
PLK
5. Unternehmensbesteuerung
Unternehmensbesteuerung
6. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I
Einführung und Mikroökonomie
7. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre II
Makroökonomie
8. Recht I
Vertragsmanagement I
9. Recht II
Vertragsmanagement II und Kreditsicherungsrecht
10. Grundlagen der Mathematik
TAX1010
TAX1011
ECO1200
ECO1011
ECO1210
ECO1012
LAW1010
LAW1011
LAW1200
LAW1201
AQM1010
Grundlagen der Analysis und Linearen Algebra (Propädeutik)
AQM1011
D
2
UPL (PLK)
Grundlagen der Finanzmathematik
AQM1012
D
3
PLK
11. Quantitative Methoden I
AQM1100
Grundlagen der Deskriptiven Statistik
AQM1021
D
2
PLK
Operations Research I
AQM1102
D
3
PLK
Hochschule
Prüfungsart
Datum
Credits
Note
Befürwortung*
einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift
Ablehnung**
Begründungsnummer eintragen
Ablehnungsbegründung (Nr.3)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum/ Unterschrift:
Ablehnungsbegründung (Nr.4)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum / Unterschrift:
Anerkennungen für den zweiten Studienabschnitt der betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiengänge ab Studienbeginn WS 2012/13 - PO5
Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF
Module und Lehrveranstaltungen
1. Grundlagen der Kostenrechnung
Kostenrechnung
2. Bilanzierung und Finanzwirtschaft
Modul-/LVNummer
Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en)
Sprache
GMT2100
GMT2101
Hochschule
Prüfungsart
Datum
Credits
Note
Befürwortung*
einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift
5
D
PLK + PVL
GMT2110
Bilanzierung, Investition und Finanzierung I
GMT2111
D/E
Bilanzierung, Investition und Finanzierung II
GMT2112
D/E
3. Unternehmensführung
Credits
Prüfungsart
7
PLK
GMT3100
Betriebsw. Unternehmensplanspiel
GMT3025
D
2
UPL
Strategisches Management
GMT3013
D/E
3
PLK
4. Branchenorientierte BWL
GMT3310
Spezielle BWL - Wahlfach / Anlage PO
Bitte Fach + Modulnr. unterhalb eintragen!
6
Wahlfach:
5. Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Vertiefungen
Managementseminar
GMT4100
GMT4101
6. Internationale Wirtschaftsbeziehungen
ECO2100
Internationale Wirtschaftsbeziehungen
ECO2011
7. Vertiefungenund Anwendungen der VWL
D
5
PLR/ PLH/
PLP/ PLM
D/E
5
PLK + PVL
5
PLH + PLR
E
2
PLK + PVL
ECO2110
Wissenschaftliches Arbeiten; Medienkompetenz, Informationsgewinnung/recherche
ECO2111
D
Wirtschaftspolitisches Seminar
ECO2012
D/E
Allgemeine Handlungskompetenz
SIC1100
Interkulturelle Kompetenz
SIC1104
8. Quantitative Methoden II
AQM2100
Grundlagen der induktiven Statistik
AQM2101
D
3
PLK + PVL
Operations Research II
AQM2102
D
2
PLK + PVL
9. Ethik und Gesellschaftliche Verantwortung
ESR3100
5
WPFs Ethik und Gesellschaftliche Verantwortung / Anlage PO
Bitte Fach + Modulnr. unterhalb eintragen!
Wahlfach:
11. Praxissemester
Grundsätzlich nicht anrechenbar - eventuelle Ausnahmen mit dem Prüfungsamt abklären!
INS3020
Arbeitserfahrung Praxissemester (siehe Hinweis letzte Seite)
INS3021
D
26
UPL
Begleitende Vorlesung (Blockveranstaltung)
INS3022
D
2
UPL
12. Abschlussprüfungsleistung
EXA4999
Fachwissenschaftliches Kolloquium
COL4999
D
2
UPL
Mündliche Bachelor-Prüfung
ORA4999
D
3
PLM
THE4999
D
12
PLT
13. Thesis
Ablehnung**
Begründungsnummer eintragen
Ablehnungsbegründung (Nr.5)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum/ Unterschrift:
Ablehnungsbegründung (Nr.6)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum / Unterschrift:
Anerkennungen Vertiefung - Marketing - PO5
Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF
Module und Lehrveranstaltungen
1. Einführung ins Marketing
Theoretische Fundierung des Marketing und Grundlagen des
Marketingmanagements
2. Recht im Marketing
Gewerblicher Rechtsschutz, Multimedia- und Internetrecht
3. Marketing-Informationsmanagement
Modul-/LVNummer
Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en)
Sprache
Credits
Prüfungsart
D
5
PLK
D
5
PLK
MKT1100
MKT1101
LAW2300
LAW4001
MKT2110
Grundlagen des Marketing-Informationsmanagements
MKT2111
D
4
PLK
Compurtergestützte Management-Methoden
AQM2135
D
3
PLH/PLR
10
PLH/PLR+
PLM
9
PLR/PLH+
PLM
4. Produkt- und Leistungsmanagement
Gestaltung des Leistungsangebots (incl. Preispolitik)
Innovationsmanagement
5. Markenmanagement
Strategien der Markenführung
Reputationsmanagement
6. WPF Spezifische Marketing-Aspekte
Bitte entsprechendes Wahlfach in Zeile ankreuzen!
MKT2200
MKT2201
MKT2202
D
D
MKT2300
MKT2301
MKT2302
D
D
6
MKT3200
Sektorales Marketing
MKT3201
D
(3)
PLH/PLR/
PLK
Online-Marketing
MKT3204
D
(3)
PLH/PLR/
PLK
International Marketing
MKT3031
E
(3)
PLK/PLH/
PLM
Digitales Marketing
MKT3202
D
(3)
PLK/PLH/
PLM
2
PLK
D
8
PLP
7. Praxisprojekt Marketing & Controlling
MKT3300
Marketing-Controlling
MKT3301
Praxisprojekt Marketing
MKT3302
8. Kundenmanagement
MKT4200
Interaktionspolitik und Social Media
MKT4201
D
5
PLR
Distribution & Vertrieb
MKT4202
D
3
PLR
Hochschule
Prüfungsart
Datum
Credits
Note
Befürwortung*
einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift
Ablehnung**
Begründungsnummer eintragen
Bitte zu jedem zur Anrechnung eingereichten Schein, Vorlesungsgliederung/Inhalte, Semesterwochenstunden, Prüfungsdauer nachweisen.
Auf Anforderung ist ggf. das Skript der Vorlesung/Übung vorzulegen.
Der Antrag ist mit einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters zu stellen, in dem die Zulassung erfolgte.
* Vorsitzender des Prüfungsausschuss des Studiengangs, soweit es sich nicht um ein studiengangübergreifendes Fachgebiet handelt
(dann Vorsitzender des Prüfungsausschusses für das studiengangübergreifende Fachgebiet). Wird ein zunächst eingetragenes Fach wieder gestrichen, so ist die
Streichung mit Datum und Unterschrift des Studierenden zu versehen. Dies gilt als Rücknahme des Anerkennungsantrages bezogen auf das gestrichene Fach.
** Im Falle einer Ablehnung ist hier auf die laufende Nummer der Ablehnungsbegründung zu verweisen.
Die Anrechnung des Praxissemesters und der begleitenden Vorlesung (Blockveranstaltung) ist auf dem Formular getrennt auszuweisen und ist nur
nach § 40 StuPo i.v.m. § 1 Abs. 5 Anrechnungssatzung möglich.
Alle Prüfungsleistungen, deren Anerkennung nicht beantragt wird, werden durch entsprechende Streichung kenntlich gemacht.
Erst mit dem Schreiben vom Prüfungsamt erfolgt die Anerkennung!