Name Vorname Anschrift Matrikel-Nr. BW/ Marketing – PO5 - Fakultät für Wirtschaft und Recht - Hochschule Pforzheim - Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht Ich beantrage die Anrechnung der nachfolgend aufgeführten an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen auf den Ersten und Zweiten Studienabschnitt und bestätige die Richtigkeit der Angaben. Alle Prüfungen, deren Anerkennung ich nicht beantrage, werde ich durch entsprechende Streichung kenntlich machen. Es ist mir bekannt, dass die Leistungen nur dann als angerechnet gelten, wenn die Prüfungskommission des Fachbereichs mit der Anrechnung einverstanden ist und dies vom Prüfungsamt bestätigt und dem Student mitgeteilt wird. Die Bestätigung durch den Leiter des Prüfungsamts erfolgt in dem Anschreiben an die Studierenden. Pforzheim, den (Unterschrift der/des Studierenden) Ablehnungsbegründung (Nr.1) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum/ Unterschrift: Ablehnungsbegründung (Nr.2) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum / Unterschrift: Anerkennungen für den ersten Studienabschnitt der betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiengänge ab Studienbeginn WS 2012/13 - PO5 Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF Module und Lehrveranstaltungen Modul-/LVNummer Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en) Sprache 1. Allgemeine Handlungskompetenz SIC1100 Sozial- und Methodenkompetenz SIC1011 D Nachweis der Sprachkompetenz Englisch B2 im hochsschuleigenen Test SIC1102 E Belegung englischsprachiger Veranstaltungen im Umfang von mind. 12 ECTS SIC1103 E 2. Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Credits Prüfungsart 5 3 UPL UPL GMT1200 Buchführung GMT1011 D 2 PLK Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen I GMT1202 D 4 PLK D 5 PLK 4 PLK+PLL 3. Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre II Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen II GMT1210 GMT1022 4. Einführung in die Wirtschaftsinformatik BIS1010 Einführung in die Wirtschaftsinformatik BIS1011 D Übungen am Rechner BIS1012 D IT-Lernmodule der E-learning-Plattform der Hochschule BIS1013 D 1 UPL D 5 PLK D/E 5 PLK D/E 5 PLK D 5 PLK D 6 PLK 5. Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung 6. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I Einführung und Mikroökonomie 7. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre II Makroökonomie 8. Recht I Vertragsmanagement I 9. Recht II Vertragsmanagement II und Kreditsicherungsrecht 10. Grundlagen der Mathematik TAX1010 TAX1011 ECO1200 ECO1011 ECO1210 ECO1012 LAW1010 LAW1011 LAW1200 LAW1201 AQM1010 Grundlagen der Analysis und Linearen Algebra (Propädeutik) AQM1011 D 2 UPL (PLK) Grundlagen der Finanzmathematik AQM1012 D 3 PLK 11. Quantitative Methoden I AQM1100 Grundlagen der Deskriptiven Statistik AQM1021 D 2 PLK Operations Research I AQM1102 D 3 PLK Hochschule Prüfungsart Datum Credits Note Befürwortung* einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift Ablehnung** Begründungsnummer eintragen Ablehnungsbegründung (Nr.3) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum/ Unterschrift: Ablehnungsbegründung (Nr.4) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum / Unterschrift: Anerkennungen für den zweiten Studienabschnitt der betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiengänge ab Studienbeginn WS 2012/13 - PO5 Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF Module und Lehrveranstaltungen 1. Grundlagen der Kostenrechnung Kostenrechnung 2. Bilanzierung und Finanzwirtschaft Modul-/LVNummer Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en) Sprache GMT2100 GMT2101 Hochschule Prüfungsart Datum Credits Note Befürwortung* einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift 5 D PLK + PVL GMT2110 Bilanzierung, Investition und Finanzierung I GMT2111 D/E Bilanzierung, Investition und Finanzierung II GMT2112 D/E 3. Unternehmensführung Credits Prüfungsart 7 PLK GMT3100 Betriebsw. Unternehmensplanspiel GMT3025 D 2 UPL Strategisches Management GMT3013 D/E 3 PLK 4. Branchenorientierte BWL GMT3310 Spezielle BWL - Wahlfach / Anlage PO Bitte Fach + Modulnr. unterhalb eintragen! 6 Wahlfach: 5. Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Vertiefungen Managementseminar GMT4100 GMT4101 6. Internationale Wirtschaftsbeziehungen ECO2100 Internationale Wirtschaftsbeziehungen ECO2011 7. Vertiefungenund Anwendungen der VWL D 5 PLR/ PLH/ PLP/ PLM D/E 5 PLK + PVL 5 PLH + PLR E 2 PLK + PVL ECO2110 Wissenschaftliches Arbeiten; Medienkompetenz, Informationsgewinnung/recherche ECO2111 D Wirtschaftspolitisches Seminar ECO2012 D/E Allgemeine Handlungskompetenz SIC1100 Interkulturelle Kompetenz SIC1104 8. Quantitative Methoden II AQM2100 Grundlagen der induktiven Statistik AQM2101 D 3 PLK + PVL Operations Research II AQM2102 D 2 PLK + PVL 9. Ethik und Gesellschaftliche Verantwortung ESR3100 5 WPFs Ethik und Gesellschaftliche Verantwortung / Anlage PO Bitte Fach + Modulnr. unterhalb eintragen! Wahlfach: 11. Praxissemester Grundsätzlich nicht anrechenbar - eventuelle Ausnahmen mit dem Prüfungsamt abklären! INS3020 Arbeitserfahrung Praxissemester (siehe Hinweis letzte Seite) INS3021 D 26 UPL Begleitende Vorlesung (Blockveranstaltung) INS3022 D 2 UPL 12. Abschlussprüfungsleistung EXA4999 Fachwissenschaftliches Kolloquium COL4999 D 2 UPL Mündliche Bachelor-Prüfung ORA4999 D 3 PLM THE4999 D 12 PLT 13. Thesis Ablehnung** Begründungsnummer eintragen Ablehnungsbegründung (Nr.5) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum/ Unterschrift: Ablehnungsbegründung (Nr.6) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum / Unterschrift: Anerkennungen Vertiefung - Marketing - PO5 Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF Module und Lehrveranstaltungen 1. Einführung ins Marketing Theoretische Fundierung des Marketing und Grundlagen des Marketingmanagements 2. Recht im Marketing Gewerblicher Rechtsschutz, Multimedia- und Internetrecht 3. Marketing-Informationsmanagement Modul-/LVNummer Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en) Sprache Credits Prüfungsart D 5 PLK D 5 PLK MKT1100 MKT1101 LAW2300 LAW4001 MKT2110 Grundlagen des Marketing-Informationsmanagements MKT2111 D 4 PLK Compurtergestützte Management-Methoden AQM2135 D 3 PLH/PLR 10 PLH/PLR+ PLM 9 PLR/PLH+ PLM 4. Produkt- und Leistungsmanagement Gestaltung des Leistungsangebots (incl. Preispolitik) Innovationsmanagement 5. Markenmanagement Strategien der Markenführung Reputationsmanagement 6. WPF Spezifische Marketing-Aspekte Bitte entsprechendes Wahlfach in Zeile ankreuzen! MKT2200 MKT2201 MKT2202 D D MKT2300 MKT2301 MKT2302 D D 6 MKT3200 Sektorales Marketing MKT3201 D (3) PLH/PLR/ PLK Online-Marketing MKT3204 D (3) PLH/PLR/ PLK International Marketing MKT3031 E (3) PLK/PLH/ PLM Digitales Marketing MKT3202 D (3) PLK/PLH/ PLM 2 PLK D 8 PLP 7. Praxisprojekt Marketing & Controlling MKT3300 Marketing-Controlling MKT3301 Praxisprojekt Marketing MKT3302 8. Kundenmanagement MKT4200 Interaktionspolitik und Social Media MKT4201 D 5 PLR Distribution & Vertrieb MKT4202 D 3 PLR Hochschule Prüfungsart Datum Credits Note Befürwortung* einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift Ablehnung** Begründungsnummer eintragen Bitte zu jedem zur Anrechnung eingereichten Schein, Vorlesungsgliederung/Inhalte, Semesterwochenstunden, Prüfungsdauer nachweisen. Auf Anforderung ist ggf. das Skript der Vorlesung/Übung vorzulegen. Der Antrag ist mit einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters zu stellen, in dem die Zulassung erfolgte. * Vorsitzender des Prüfungsausschuss des Studiengangs, soweit es sich nicht um ein studiengangübergreifendes Fachgebiet handelt (dann Vorsitzender des Prüfungsausschusses für das studiengangübergreifende Fachgebiet). Wird ein zunächst eingetragenes Fach wieder gestrichen, so ist die Streichung mit Datum und Unterschrift des Studierenden zu versehen. Dies gilt als Rücknahme des Anerkennungsantrages bezogen auf das gestrichene Fach. ** Im Falle einer Ablehnung ist hier auf die laufende Nummer der Ablehnungsbegründung zu verweisen. Die Anrechnung des Praxissemesters und der begleitenden Vorlesung (Blockveranstaltung) ist auf dem Formular getrennt auszuweisen und ist nur nach § 40 StuPo i.v.m. § 1 Abs. 5 Anrechnungssatzung möglich. Alle Prüfungsleistungen, deren Anerkennung nicht beantragt wird, werden durch entsprechende Streichung kenntlich gemacht. Erst mit dem Schreiben vom Prüfungsamt erfolgt die Anerkennung!
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