Name Vorname Anschrift Matrikel-Nr. BW/ Steuern und Wirtschaftsprüfung – PO5 - Fakultät für Wirtschaft und Recht - Hochschule Pforzheim - Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht Ich beantrage die Anrechnung der nachfolgend aufgeführten an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen auf den Ersten und Zweiten Studienabschnitt und bestätige die Richtigkeit der Angaben. Alle Prüfungen, deren Anerkennung ich nicht beantrage, werde ich durch entsprechende Streichung kenntlich machen. Es ist mir bekannt, dass die Leistungen nur dann als angerechnet gelten, wenn die Prüfungskommission des Fachbereichs mit der Anrechnung einverstanden ist und dies vom Prüfungsamt bestätigt und dem Student mitgeteilt wird. Die Bestätigung durch den Leiter des Prüfungsamts erfolgt in dem Anschreiben an die Studierenden. Pforzheim, den (Unterschrift der/des Studierenden) Ablehnungsbegründung (Nr.1) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum/ Unterschrift: Ablehnungsbegründung (Nr.2) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum / Unterschrift: Anerkennungen für den ersten Studienabschnitt der betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiengänge ab Studienbeginn WS 2012/13 - PO5 Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF Module und Lehrveranstaltungen Modul-/LVNummer Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en) Sprache 1. Allgemeine Handlungskompetenz SIC1100 Sozial- und Methodenkompetenz SIC1011 D Nachweis der Sprachkompetenz Englisch B2 im hochsschuleigenen Test SIC1102 E Belegung englischsprachiger Veranstaltungen im Umfang von mind. 12 ECTS SIC1103 E 2. Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Credits Prüfungsart 5 3 UPL UPL GMT1200 Buchführung GMT1011 D 2 PLK Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen I GMT1202 D 4 PLK D 5 PLK 4 PLK+PLL 3. Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre II Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen II GMT1210 GMT1022 4. Einführung in die Wirtschaftsinformatik BIS1010 Einführung in die Wirtschaftsinformatik BIS1011 D Übungen am Rechner BIS1012 D IT-Lernmodule der E-learning-Plattform der Hochschule BIS1013 D 1 UPL D 5 PLK D/E 5 PLK D/E 5 PLK D 5 PLK D 6 PLK 5. Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung 6. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I Einführung und Mikroökonomie 7. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre II Makroökonomie 8. Recht I Vertragsmanagement I 9. Recht II Vertragsmanagement II und Kreditsicherungsrecht 10. Grundlagen der Mathematik TAX1010 TAX1011 ECO1200 ECO1011 ECO1210 ECO1012 LAW1010 LAW1011 LAW1200 LAW1201 AQM1010 Grundlagen der Analysis und Linearen Algebra (Propädeutik) AQM1011 D 2 UPL (PLK) Grundlagen der Finanzmathematik AQM1012 D 3 PLK 11. Quantitative Methoden I AQM1100 Grundlagen der Deskriptiven Statistik AQM1021 D 2 PLK Operations Research I AQM1102 D 3 PLK Hochschule Prüfungsart Datum Credits Note Befürwortung* einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift Ablehnung** Begründungsnummer eintragen Ablehnungsbegründung (Nr.3) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum/ Unterschrift: Ablehnungsbegründung (Nr.4) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum / Unterschrift: Anerkennungen für den zweiten Studienabschnitt der betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiengänge ab Studienbeginn WS 2012/13 - PO5 Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF Module und Lehrveranstaltungen 1. Grundlagen der Kostenrechnung Kostenrechnung 2. Bilanzierung und Finanzwirtschaft Modul-/LVNummer Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en) Sprache GMT2100 GMT2101 Hochschule Prüfungsart Datum Credits Note Befürwortung* einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift 5 D PLK + PVL GMT2110 Bilanzierung, Investition und Finanzierung I GMT2111 D/E Bilanzierung, Investition und Finanzierung II GMT2112 D/E 3. Unternehmensführung Credits Prüfungsart 7 PLK GMT3100 Betriebsw. Unternehmensplanspiel GMT3025 D 2 UPL Strategisches Management GMT3013 D/E 3 PLK 4. Branchenorientierte BWL GMT3310 Spezielle BWL - Wahlfach / Anlage PO Bitte Fach + Modulnr. unterhalb eintragen! 6 Wahlfach: 5. Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Vertiefungen Managementseminar GMT4100 GMT4101 6. Internationale Wirtschaftsbeziehungen ECO2100 Internationale Wirtschaftsbeziehungen ECO2011 7. Vertiefungenund Anwendungen der VWL D 5 PLR/ PLH/ PLP/ PLM D/E 5 PLK + PVL 5 PLH + PLR E 2 PLK + PVL ECO2110 Wissenschaftliches Arbeiten; Medienkompetenz, Informationsgewinnung/recherche ECO2111 D Wirtschaftspolitisches Seminar ECO2012 D/E Allgemeine Handlungskompetenz SIC1100 Interkulturelle Kompetenz SIC1104 8. Quantitative Methoden II AQM2100 Grundlagen der induktiven Statistik AQM2101 D 3 PLK + PVL Operations Research II AQM2102 D 2 PLK + PVL 9. Ethik und Gesellschaftliche Verantwortung ESR3100 5 WPFs Ethik und Gesellschaftliche Verantwortung / Anlage PO Bitte Fach + Modulnr. unterhalb eintragen! Wahlfach: 11. Praxissemester Grundsätzlich nicht anrechenbar - eventuelle Ausnahmen mit dem Prüfungsamt abklären! INS3020 Arbeitserfahrung Praxissemester (siehe Hinweis letzte Seite) INS3021 D 26 UPL Begleitende Vorlesung (Blockveranstaltung) INS3022 D 2 UPL 12. Abschlussprüfungsleistung EXA4999 Fachwissenschaftliches Kolloquium COL4999 D 2 UPL Mündliche Bachelor-Prüfung ORA4999 D 3 PLM THE4999 D 12 PLT 13. Thesis Ablehnung** Begründungsnummer eintragen Ablehnungsbegründung (Nr.5) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum/ Unterschrift: Ablehnungsbegründung (Nr.6) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum / Unterschrift: Anerkennungen Vertiefung - Steuern und Wirtschaftsprüfung - PO5 Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF Module und Lehrveranstaltungen 1. Rechnungslegung im Einzelabschluss Handelsbilanzen 2. Steuern I Ertragsteuern 3. Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht 4. Datenverarbeitung und Computergestützte Managementmethoden Modul-/LVNummer Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en) Sprache Credits Prüfungsart AUD2020 AUD2021 D 5 PLK/PLM + PVL für alle Prüfungsleistungen des 7. Semesters D 5 PLK + PVL für alle Prüfungsleistungen des 7. Semesters D 5 PLK TAX2100 TAX2011 LAW2020 LAW2023 TAX2050 Datenverarbeitung in der StB und WP TAX2021 D 2 PLR/PLM Computergestützte Managementmethoden (CMM) im Steuer- und Revisionswesen AQM2132 D 3 PLH/PLR/ PLM 5. Rechnungslegung und Steuern AUD2030 Steuerbilanzrecht TAX2031 D 4 PLK Seminar Rechnungslegung, Prüfungswesen und Steuern AUD2031 D 4 PLH/PLR 6 PLK 6 PLR+PLK 7 PLK 6. Steuern II TAX2200 Umsatzsteuer im Binnenmarkt TAX2201 D Verfahrensrecht - Grundlagen TAX2202 D 7. Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung Prüfungswesen 8. Rechnungslegung im Konzern AUD2040 AUD2012 D AUD3020 Konzernrechnungslegung AUD3021 D Internationale Rechnungslegung AUD3022 D 9. WPF Steuern und Prüfungswesen Bitte entsprechendes Wahlfach in Zeile ankreuzen! TAX3020 Internationales Steuerrecht Investitionscontrolling Umwandlungssteuerrecht Europäisches und internationales Gesellschaftsrecht 10. Besteuerung der Vermögensnachfolge TAX3021 FIN3201 TAX3022 LAW4011 TAX4030 D E D D (3) (3) (3) (3) PLR/PLH/PLK PLR/PLH/PLK PLR/PLH/PLK TAX4031 D 7 PLR+PLM Besteuerung der Vermögensnachfolge 6 PLK Hochschule Prüfungsart Datum Credits Note Befürwortung* einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift Ablehnung** Begründungsnummer eintragen Bitte zu jedem zur Anrechnung eingereichten Schein, Vorlesungsgliederung/Inhalte, Semesterwochenstunden, Prüfungsdauer nachweisen. Auf Anforderung ist ggf. das Skript der Vorlesung/Übung vorzulegen. Der Antrag ist mit einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters zu stellen, in dem die Zulassung erfolgte. * Vorsitzender des Prüfungsausschuss des Studiengangs, soweit es sich nicht um ein studiengangübergreifendes Fachgebiet handelt (dann Vorsitzender des Prüfungsausschusses für das studiengangübergreifende Fachgebiet). Wird ein zunächst eingetragenes Fach wieder gestrichen, so ist die Streichung mit Datum und Unterschrift des Studierenden zu versehen. Dies gilt als Rücknahme des Anerkennungsantrages bezogen auf das gestrichene Fach. ** Im Falle einer Ablehnung ist hier auf die laufende Nummer der Ablehnungsbegründung zu verweisen. Die Anrechnung des Praxissemesters und der begleitenden Vorlesung (Blockveranstaltung) ist auf dem Formular getrennt auszuweisen und ist nur nach § 40 StuPo i.v.m. § 1 Abs. 5 Anrechnungssatzung möglich. Alle Prüfungsleistungen, deren Anerkennung nicht beantragt wird, werden durch entsprechende Streichung kenntlich gemacht. Erst mit dem Schreiben vom Prüfungsamt erfolgt die Anerkennung!
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