Technik_Mechatronik_PO3

Name
Vorname
Anschrift
Matrikel-Nr.
Mechatronik PO 3
Fakultät Technik
Hochschule Pforzheim - Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht
Ich beantrage die Anrechnung der nachfolgend aufgeführten an anderen Hochschulen
erbrachten Studienleistungen auf den Ersten und Zweiten Studienabschnitt und bestätige
die Richtigkeit der Angaben.
Alle Prüfungen, deren Anerkennung ich nicht beantrage, werde ich durch entsprechende
Streichung kenntlich machen.
Es ist mir bekannt, dass die Leistungen nur dann als angerechnet gelten, wenn die
Prüfungskommission des Fachbereichs mit der Anrechnung einverstanden ist und dies
vom Prüfungsamt bestätigt und dem Student mitgeteilt wird.
Die Bestätigung durch den Leiter des Prüfungsamts erfolgt in dem Anschreiben an die
Studierenden.
Pforzheim, den
(Unterschrift der/des Studierenden)
Ablehnungsbegründung (Nr.1)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum/ Unterschrift:
Ablehnungsbegründung (Nr.2)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum / Unterschrift:
Anrechnungen Mechatronik PO3 (B.Eng) - 1. Studienabschnitt Studienbeginn ab WS15/16
Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF
Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en)
Modul-/LVModule und Lehrveranstaltungen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Nummer
Credits
Prüfungsart
6
PLK
2
UPL
4
PLK
2
UPL
5
PLK/PLM
Mathematik 1
MNS1030
Analysis 1
MNS1034
Lineare Algebra
MNS1035
Übungen Mathematik 1
MNS1033
Grundlagen der Informatik
CEN1110
Einführung in die Informatik
CEN1111
Software-Entwicklung
CEN1092
Labor Software-Entwicklung
CEN1112
Grundlagen elektrotechnischer Systeme
EEN1190
Einführung in die Elektrotechnik
EEN1091
Mechanische Auslegung
MEC1020
Festigkeit/Statik
MEC1021
4
PLK
Übungen Festigkeit/Statik
MEC1022
2
UPL
Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen
ISS1050
Physikalische Grundlagen
MNS1054
3
PLK
Lern- und Arbeitstechniken
ISS1022
3
UPL
Mathematik 2
MNS1170
Analysis 2
MNS1171
4
PLK
Rechnergestützte Mathematik
MNS1172
1
PLK
Labor Rechnergestützte Mathematik
MNS1173
1
UPL
Embedded Systems
CEN1180
Mikrocontroller
CEN1083
3
PLK
Labor Mikrocontroller
CEN1084
2
UPL
Digitaltechnik
CEN1025
3
PLK
Konstruktive Auslegung
MEC1060
Rechnergestütztes Konstruieren
MEC1061
5
PLK
Werkstoffkunde
MEN1125
Labor CAD
MEC1062
1
UPL
Elektrische Antriebstechnik
MEC1070
5
PLK/PLM
Elektrische Antriebstechnik
MEC1071
Maschinenelemente
MEC1041
Elektronik
EEN1150
Elektronik
EEN1151
3
PLK/PLM
Labor Elektronik
EEN1152
2
UPL
Hochschule
Prüfungsart
Datum
Credits
Note
Befürwortung*
einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift
Ablehnung**
Begründungsnummer eintragen
Ablehnungsbegründung (Nr.3)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum/ Unterschrift:
Ablehnungsbegründung (Nr.4)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum / Unterschrift:
Anrechnungen Mechatronik PO3 (B.Eng) - 2. Studienabschnitt Teil 1 Studienbeginn ab WS15/16
Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF
Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en)
Modul-/LVModule und Lehrveranstaltungen
11
12
13
14
15
16
Nummer
Grundlagen der Signalverarbeitung
EEN2070
Grundlagen der Signalverarbeitung
EEN2071
Objektorientierte Software-Technik
CEN2270
Credits
Prüfungsart
5
PLK/PLM
3
PLK
2
UPL
Informationsmodelle
CEN2271
Objektorientierte Software-Entwicklung
CEN2272
Labor objektorientierte Software-Entwicklung
CEN2273
Dynamik
MEC2110
Dynamik
MEC2111
4
PLK
Übungen Dynamik
MEC2112
1
UPL
Messtechnik
EEN2180
Messtechnik
EEN2181
3
PLK/PLM
Labor Messtechnik
EEN2182
2
UPL
Steuerungstechnik
EEN2280
Steuerungstechnik
EEN2281
3
PLK/PLM
Labor Steuerungstechnik
EEN2282
2
UPL
Ingenieurmethoden 1
ISS2090
Präsentationstechnik
ISS2091
2
UPL
Technisches Englisch
LAN2041
3
UPL
Technische Dokumentation
ISS2092
1
UPL
Hochschule
Prüfungsart
Datum
Credits
Note
Befürwortung*
einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift
Ablehnung**
Begründungsnummer eintragen
Ablehnungsbegründung (Nr.5)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum/ Unterschrift:
Ablehnungsbegründung (Nr.6)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum / Unterschrift:
Anrechnungen Mechatronik PO3 (B.Eng) - 2. Studienabschnitt Teil 2 Studienbeginn ab WS15/16
Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF
Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en)
Modul-/LVModule und Lehrveranstaltungen
17
18
19
20
21
22
Nummer
Credits
Prüfungsart
Regelungstechnik
EEN2190
Regelungstechnik
EEN2091
3
PLK/PLM
Labor Regelungstechnik
EEN2094
2
UPL
5
PLK/PLM
Software Engineering
CEN2280
Software Engineering
CEN2281
Rechnernetze
EEN2020
Kommunikationsprotokolle
EEN2021
Feldbussysteme
EEN2022
Modellbildung
MEC2280
Modellbildung
MEC2281
3
PLK/PLM
Labor Modellbildung
MEC2282
2
UPL
Sensoren und Aktoren
MEC2150
Sensoren und Aktoren
MEC2151
4
PLK/PLM
Labor Sensoren und Aktoren
MEC2152
1
UPL
Projektarbeit 1
MEC2320
5
PLP
5
PLK/PLM
Hochschule
Prüfungsart
Datum
Credits
Note
Befürwortung*
einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift
Ablehnung**
Begründungsnummer eintragen
Ablehnungsbegründung (Nr.7)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum/ Unterschrift:
Ablehnungsbegründung (Nr.8)
Die Prüfungsleistung
kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen:
Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich
so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden.
Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang
wie an der Hochschule Pforzheim erreicht:
Anderer Grund:
Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen]
Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen.
Datum / Unterschrift:
Anrechnungen Mechatronik PO3 (B.Eng) - 2. Studienabschnitt Teil 3 Studienbeginn ab WS15/16
Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF
Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en)
Modul-/LVModule und Lehrveranstaltungen
23
Praxissemester
Nummer
Credits
Prüfungsart
25
UPL
Blockveranstaltung
INS3051
5
UPL
Höhere Regelungstechnik
EEN3030
Höhere Regelungstechnik
EEN3031
3
PLK/PLM
Labor Höhere Regelungstechnik
EEN3032
2
UPL
Fachübergreifende Qualifikationen
ISS3090
Recht
LAW2032
2
Betriebswirtschaftslehre
BAE1011
2
Produktentwicklung
MEC3036
2
PLK/PLM
26
Wahlpflichtmodul
MEC3500
18
PLK/PLM/
PLL/PLR/ PLP
27
Projektarbeit 2
MEC4230
Projektarbeit 2
MEC4231
7
PLP
Mechatronik Kolloquium
MEC4110
2
UPL
Ingenieurmethoden 2
ISS4020
Fachwissenschaftliches Kolloquium
COL4999
2
UPL
Wissenschaftliche Dokumentation
MEC4500
4
UPL
Seminarvortrag
ISS4023
2
UPL
Abschlussarbeit
THE4998
12
PLT
24
25
28
29
(siehe Hinweis letzte Seite)
Prüfungsart
Datum
Credits
Note
Befürwortung*
einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift
Grundsätzlich nicht anrechenbar - eventuelle Ausnahmen mit dem Prüfungsamt abklären!
MEC3080
INS3021
Praxissemester
Hochschule
PLH/PLK/
PLM/
PLP/PLR/PLS
PLH/PLK/
PLM/
PLP/PLR/PLS
Bitte in Feld 30 eintragen
Ablehnung**
Begründungsnummer eintragen
Anrechnungen Wahlpflicht- und Vertiefungsfächer
Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF
Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en)
Modul-/LVModule und Lehrveranstaltungen
30.
Vertiefungs- und Wahlfächer
Nummer
Credits
Prüfungsart
Hochschule
Prüfungsart
*
* bitte genau die Modulnummer eintragen, für welches Vertiefungs-, Wahl-, bzw. Profilfach die Anrechnung eingetragen werden soll.
Datum
Credits
Note
Befürwortung *
einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift
Ablehnung **
Begründungsnummer eintragen
Bitte zu jedem zur Anrechnung eingereichten Schein, Vorlesungsgliederung/Inhalte, Semesterwochenstunden, Prüfungsdauer nachweisen.
Auf Anforderung ist ggf. das Skript der Vorlesung/Übung vorzulegen.
Der Antrag ist mit einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters zu stellen, in dem die Zulassung erfolgte.
* Vorsitzender des Prüfungsausschuss des Studiengangs, soweit es sich nicht um ein studiengangübergreifendes Fachgebiet handelt
(dann Vorsitzender des Prüfungsausschusses für das studiengangübergreifende Fachgebiet). Wird ein zunächst eingetragenes Fach wieder gestrichen, so ist die
Streichung mit Datum und Unterschrift des Studierenden zu versehen. Dies gilt als Rücknahme des Anerkennungsantrages bezogen auf das gestrichene Fach.
** Im Falle einer Ablehnung ist hier auf die laufende Nummer der Ablehnungsbegründung zu verweisen.
Die Anrechnung des Praxissemesters und der begleitenden Vorlesung (Blockveranstaltung) ist auf dem Formular getrennt auszuweisen und ist nur
nach § 40 StuPo i.v.m. § 1 Abs. 5 Anrechnungssatzung möglich.
Alle Prüfungsleistungen, deren Anerkennung nicht beantragt wird, werden durch entsprechende Streichung kenntlich gemacht.
Erst mit dem Schreiben vom Prüfungsamt erfolgt die Anerkennung!
Die die Anerkennungen außerhalb der studiengangübergreifenden Fachgebiete vornehmenden Personen haben in meinem Auftrag gehandelt.
Datum / Unterschrift:
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Studiengangs)