Name Vorname Anschrift Matrikel-Nr. Mechatronik PO 3 Fakultät Technik Hochschule Pforzheim - Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht Ich beantrage die Anrechnung der nachfolgend aufgeführten an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen auf den Ersten und Zweiten Studienabschnitt und bestätige die Richtigkeit der Angaben. Alle Prüfungen, deren Anerkennung ich nicht beantrage, werde ich durch entsprechende Streichung kenntlich machen. Es ist mir bekannt, dass die Leistungen nur dann als angerechnet gelten, wenn die Prüfungskommission des Fachbereichs mit der Anrechnung einverstanden ist und dies vom Prüfungsamt bestätigt und dem Student mitgeteilt wird. Die Bestätigung durch den Leiter des Prüfungsamts erfolgt in dem Anschreiben an die Studierenden. Pforzheim, den (Unterschrift der/des Studierenden) Ablehnungsbegründung (Nr.1) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum/ Unterschrift: Ablehnungsbegründung (Nr.2) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum / Unterschrift: Anrechnungen Mechatronik PO3 (B.Eng) - 1. Studienabschnitt Studienbeginn ab WS15/16 Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en) Modul-/LVModule und Lehrveranstaltungen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Nummer Credits Prüfungsart 6 PLK 2 UPL 4 PLK 2 UPL 5 PLK/PLM Mathematik 1 MNS1030 Analysis 1 MNS1034 Lineare Algebra MNS1035 Übungen Mathematik 1 MNS1033 Grundlagen der Informatik CEN1110 Einführung in die Informatik CEN1111 Software-Entwicklung CEN1092 Labor Software-Entwicklung CEN1112 Grundlagen elektrotechnischer Systeme EEN1190 Einführung in die Elektrotechnik EEN1091 Mechanische Auslegung MEC1020 Festigkeit/Statik MEC1021 4 PLK Übungen Festigkeit/Statik MEC1022 2 UPL Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen ISS1050 Physikalische Grundlagen MNS1054 3 PLK Lern- und Arbeitstechniken ISS1022 3 UPL Mathematik 2 MNS1170 Analysis 2 MNS1171 4 PLK Rechnergestützte Mathematik MNS1172 1 PLK Labor Rechnergestützte Mathematik MNS1173 1 UPL Embedded Systems CEN1180 Mikrocontroller CEN1083 3 PLK Labor Mikrocontroller CEN1084 2 UPL Digitaltechnik CEN1025 3 PLK Konstruktive Auslegung MEC1060 Rechnergestütztes Konstruieren MEC1061 5 PLK Werkstoffkunde MEN1125 Labor CAD MEC1062 1 UPL Elektrische Antriebstechnik MEC1070 5 PLK/PLM Elektrische Antriebstechnik MEC1071 Maschinenelemente MEC1041 Elektronik EEN1150 Elektronik EEN1151 3 PLK/PLM Labor Elektronik EEN1152 2 UPL Hochschule Prüfungsart Datum Credits Note Befürwortung* einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift Ablehnung** Begründungsnummer eintragen Ablehnungsbegründung (Nr.3) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum/ Unterschrift: Ablehnungsbegründung (Nr.4) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum / Unterschrift: Anrechnungen Mechatronik PO3 (B.Eng) - 2. Studienabschnitt Teil 1 Studienbeginn ab WS15/16 Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en) Modul-/LVModule und Lehrveranstaltungen 11 12 13 14 15 16 Nummer Grundlagen der Signalverarbeitung EEN2070 Grundlagen der Signalverarbeitung EEN2071 Objektorientierte Software-Technik CEN2270 Credits Prüfungsart 5 PLK/PLM 3 PLK 2 UPL Informationsmodelle CEN2271 Objektorientierte Software-Entwicklung CEN2272 Labor objektorientierte Software-Entwicklung CEN2273 Dynamik MEC2110 Dynamik MEC2111 4 PLK Übungen Dynamik MEC2112 1 UPL Messtechnik EEN2180 Messtechnik EEN2181 3 PLK/PLM Labor Messtechnik EEN2182 2 UPL Steuerungstechnik EEN2280 Steuerungstechnik EEN2281 3 PLK/PLM Labor Steuerungstechnik EEN2282 2 UPL Ingenieurmethoden 1 ISS2090 Präsentationstechnik ISS2091 2 UPL Technisches Englisch LAN2041 3 UPL Technische Dokumentation ISS2092 1 UPL Hochschule Prüfungsart Datum Credits Note Befürwortung* einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift Ablehnung** Begründungsnummer eintragen Ablehnungsbegründung (Nr.5) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum/ Unterschrift: Ablehnungsbegründung (Nr.6) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum / Unterschrift: Anrechnungen Mechatronik PO3 (B.Eng) - 2. Studienabschnitt Teil 2 Studienbeginn ab WS15/16 Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en) Modul-/LVModule und Lehrveranstaltungen 17 18 19 20 21 22 Nummer Credits Prüfungsart Regelungstechnik EEN2190 Regelungstechnik EEN2091 3 PLK/PLM Labor Regelungstechnik EEN2094 2 UPL 5 PLK/PLM Software Engineering CEN2280 Software Engineering CEN2281 Rechnernetze EEN2020 Kommunikationsprotokolle EEN2021 Feldbussysteme EEN2022 Modellbildung MEC2280 Modellbildung MEC2281 3 PLK/PLM Labor Modellbildung MEC2282 2 UPL Sensoren und Aktoren MEC2150 Sensoren und Aktoren MEC2151 4 PLK/PLM Labor Sensoren und Aktoren MEC2152 1 UPL Projektarbeit 1 MEC2320 5 PLP 5 PLK/PLM Hochschule Prüfungsart Datum Credits Note Befürwortung* einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift Ablehnung** Begründungsnummer eintragen Ablehnungsbegründung (Nr.7) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum/ Unterschrift: Ablehnungsbegründung (Nr.8) Die Prüfungsleistung kann nicht anerkannt werden, weil wesentliche Unterschiede zu den Leistungen bestehen, die ersetzt werden sollen: Es fehlen wesentliche Inhalte, nämlich so dass die Qualifikationsziele nicht erreicht wurden. Die zu vermittelnde Kompetenz konnte somit nicht erreicht werden. Die zur Anerkennung beantragte extern abgelegte Prüfungsleistung betrifft zwar teilweise dieselben Inhalte, wie die Prüfungsleistung der Hochschule Pforzheim, es wird jedoch nicht derselbe Tiefgang wie an der Hochschule Pforzheim erreicht: Anderer Grund: Der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung nicht bereitgestellt (Obliegenheit nach § 36a Abs. 2 Satz 1 LHG). [nachfolgend Unzutreffendes bitte streichen] Es wurden keine den Antrag untermauernden Unterlagen vorgelegt / Die Unterlagen reichen nicht aus, weil Aussagen zu den nachfolgend genannten entscheidungserheblichen Punkten fehlen. Datum / Unterschrift: Anrechnungen Mechatronik PO3 (B.Eng) - 2. Studienabschnitt Teil 3 Studienbeginn ab WS15/16 Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en) Modul-/LVModule und Lehrveranstaltungen 23 Praxissemester Nummer Credits Prüfungsart 25 UPL Blockveranstaltung INS3051 5 UPL Höhere Regelungstechnik EEN3030 Höhere Regelungstechnik EEN3031 3 PLK/PLM Labor Höhere Regelungstechnik EEN3032 2 UPL Fachübergreifende Qualifikationen ISS3090 Recht LAW2032 2 Betriebswirtschaftslehre BAE1011 2 Produktentwicklung MEC3036 2 PLK/PLM 26 Wahlpflichtmodul MEC3500 18 PLK/PLM/ PLL/PLR/ PLP 27 Projektarbeit 2 MEC4230 Projektarbeit 2 MEC4231 7 PLP Mechatronik Kolloquium MEC4110 2 UPL Ingenieurmethoden 2 ISS4020 Fachwissenschaftliches Kolloquium COL4999 2 UPL Wissenschaftliche Dokumentation MEC4500 4 UPL Seminarvortrag ISS4023 2 UPL Abschlussarbeit THE4998 12 PLT 24 25 28 29 (siehe Hinweis letzte Seite) Prüfungsart Datum Credits Note Befürwortung* einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift Grundsätzlich nicht anrechenbar - eventuelle Ausnahmen mit dem Prüfungsamt abklären! MEC3080 INS3021 Praxissemester Hochschule PLH/PLK/ PLM/ PLP/PLR/PLS PLH/PLK/ PLM/ PLP/PLR/PLS Bitte in Feld 30 eintragen Ablehnung** Begründungsnummer eintragen Anrechnungen Wahlpflicht- und Vertiefungsfächer Anrechnung auf Prüfungsleistung an HS PF Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistung(en) Modul-/LVModule und Lehrveranstaltungen 30. Vertiefungs- und Wahlfächer Nummer Credits Prüfungsart Hochschule Prüfungsart * * bitte genau die Modulnummer eintragen, für welches Vertiefungs-, Wahl-, bzw. Profilfach die Anrechnung eingetragen werden soll. Datum Credits Note Befürwortung * einzutragende Note/ Datum/ Unterschrift Ablehnung ** Begründungsnummer eintragen Bitte zu jedem zur Anrechnung eingereichten Schein, Vorlesungsgliederung/Inhalte, Semesterwochenstunden, Prüfungsdauer nachweisen. Auf Anforderung ist ggf. das Skript der Vorlesung/Übung vorzulegen. Der Antrag ist mit einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters zu stellen, in dem die Zulassung erfolgte. * Vorsitzender des Prüfungsausschuss des Studiengangs, soweit es sich nicht um ein studiengangübergreifendes Fachgebiet handelt (dann Vorsitzender des Prüfungsausschusses für das studiengangübergreifende Fachgebiet). Wird ein zunächst eingetragenes Fach wieder gestrichen, so ist die Streichung mit Datum und Unterschrift des Studierenden zu versehen. Dies gilt als Rücknahme des Anerkennungsantrages bezogen auf das gestrichene Fach. ** Im Falle einer Ablehnung ist hier auf die laufende Nummer der Ablehnungsbegründung zu verweisen. Die Anrechnung des Praxissemesters und der begleitenden Vorlesung (Blockveranstaltung) ist auf dem Formular getrennt auszuweisen und ist nur nach § 40 StuPo i.v.m. § 1 Abs. 5 Anrechnungssatzung möglich. Alle Prüfungsleistungen, deren Anerkennung nicht beantragt wird, werden durch entsprechende Streichung kenntlich gemacht. Erst mit dem Schreiben vom Prüfungsamt erfolgt die Anerkennung! Die die Anerkennungen außerhalb der studiengangübergreifenden Fachgebiete vornehmenden Personen haben in meinem Auftrag gehandelt. Datum / Unterschrift: (Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Studiengangs)
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