Antrag und Bescheid auf Anerkennung Prüfungsleistungen

Antrag und Bescheid hinsichtlich der Anerkennung von Studien- und
Prüfungsleistungen anderer Studiengänge oder außerhochschulisch
erworbener Qualifikationen
Eine Studien- oder Prüfungsleistung kann nur angerechnet werden, wenn die Anrechnung vor der
Teilnahme an der vergleichbaren Leistung an der WHZ beantragt wurde.
Name, Vorname Student/in
Seminargruppen-Nr.
Matrikel-Nr.
Art der Prüfungsleistung/Qualifikation, die anerkannt werden soll (Nachweise
beifügen)
Datum
Unterschrift Student/in
Äquivalenzprüfung des Modulverantwortlichen/Prüfers und Anrechnungsempfehlung:
Name, Vorname
Dienststellung
Die o. a. Prüfungsleistung wird als gleichwertig mit dem Modul
Modul-Nr.
ECTS-Punkte
anerkannt
nicht anerkannt
Als Note wird festgesetzt:
Begründung bei Nichtanerkennung:
Datum
Unterschrift des Modulverantwortlichen/Prüfers
Der Antrag auf Anrechnung wird
bewilligt
abgelehnt.
Datum
Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in der jeweiligen Fakultät beim Prüfungsausschuss der
Westsächsischen Hochschule Zwickau einzulegen.
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