Antrag und Bescheid hinsichtlich der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen anderer Studiengänge oder außerhochschulisch erworbener Qualifikationen Eine Studien- oder Prüfungsleistung kann nur angerechnet werden, wenn die Anrechnung vor der Teilnahme an der vergleichbaren Leistung an der WHZ beantragt wurde. Name, Vorname Student/in Seminargruppen-Nr. Matrikel-Nr. Art der Prüfungsleistung/Qualifikation, die anerkannt werden soll (Nachweise beifügen) Datum Unterschrift Student/in Äquivalenzprüfung des Modulverantwortlichen/Prüfers und Anrechnungsempfehlung: Name, Vorname Dienststellung Die o. a. Prüfungsleistung wird als gleichwertig mit dem Modul Modul-Nr. ECTS-Punkte anerkannt nicht anerkannt Als Note wird festgesetzt: Begründung bei Nichtanerkennung: Datum Unterschrift des Modulverantwortlichen/Prüfers Der Antrag auf Anrechnung wird bewilligt abgelehnt. Datum Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in der jeweiligen Fakultät beim Prüfungsausschuss der Westsächsischen Hochschule Zwickau einzulegen. Drucken
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