Fachärztin, Facharzt
(Innere Medizin)
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TÄTIGKEITSMERKMALE
Die Innere Medizin umfasst die Prävention, Erkennung und nicht-chirurgische Behandlung bei
Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens und Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren
und ableitenden Harnwege, des Blutes und der Blut bildenden Organe, des Stoffwechsels und inneren
Sekretion, der internen allergischen Erkrankungen und der internen Erkrankungen des Stütz- und
Bewegungsapparates. Innere MedizinerInnen behandeln auch Infektionskrankheiten und Vergiftungen und
sind in der Intensivmedizin tätig, darüber hinaus arbeiten sie im Bereich der Prophylaxe und Rehabilitation.
Siehe auch den Kernberuf Arzt/Ärztin.
ANFORDERUNGEN
Genauigkeit und Sorgfalt, hohes Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenzen (vor allem
Empathievermögen), hohe Konzentrations- und Merkfähigkeit, interdisziplinäres Denken, Bereitschaft zu
unregelmäßigen Arbeitszeiten, in bestimmten Fachbereichen u.a. auch feinmotorisches Geschick und gutes
Sehvermögen, räumliches Vorstellungsvermögen, Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Die Berufsberechtigung für FachärztInnen gilt nur für das jeweilige Fach in der die Fachprüfung
erfolgreich abgelegt wurde. Ärztinnen und Ärzte arbeiten selbstständig oder in einem Dienstverhältnis in
verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, beispielsweise in Ordinationen oder Gruppenpraxen,
in Krankenhäusern, in Ambulatorien, im Rettungswesen, in Rehabilitations- oder Kuranstalten etc.
ÄrztInnen können aber auch im Bereich der Arbeitsmedizin, in Schulen, in Forschung und Lehre, in der
pharmazeutischen Industrie oder im Versicherungswesen Beschäftigung finden.
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Fachärztin, Facharzt
(Innere Medizin)
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit von Fachärzten und -ärztinnen in einer eigenen Ordination besteht die
Möglichkeit, als Privat-, Kassen- oder Wahlarzt (w/m) tätig zu sein.
Für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte ohne eine zusätzliche Beschäftigung im Rahmen eines
Dienstverhältnisses – etwa in einem Spital oder Ambulatorium – gilt jedoch ein Kassenvertrag mit einem
österreichischen Sozialversicherungsträger vielfach als wirtschaftliche Notwendigkeit. Die Wartezeit bei
der Vergabe von Kassenverträgen ist aber je nach Region nicht unerheblich. Die Verträge werden nach
ausgeschriebenen Planstellen der Reihe nach vergeben.
Eine weitere Möglichkeit der Berufsausübung ist die Tätigkeit als sogenannter "Wohnsitzarzt" (w/m).
WohnsitzärztInnen sind zur selbständigen Berufsausübung berechtigte ÄrztInnen, die weder in einem
Anstellungsverhältnis tätig, noch eine eigene Ordination führen: Dazu zählen beispielsweise gutachterliche
Tätigkeiten, Praxisvertretungen, Tätigkeiten als Schularzt/Schulärztin, Teilnahme an ärztlichen Notdiensten,
etc.
Zwar ist die ÄrztInnendichte in Österreich insgesamt relativ hoch, aber trotzdem gibt es teilweise
Versorgungslücken – sowohl in fachlicher als auch in regionaler Hinsicht.
AUSBILDUNG
Seit Juni 2015 gilt die neue Ärztinnen/Ärzte-Ausbildungsverordnung, siehe im österreichischen
Rechtssystem - RIS.
Uni: Medizinische Universitäten Wien, Graz, Innsbruck: Diplomstudium Humanmedizin, Die Johannes
Kepler Universität Linz bietet gemeinsam mit dem Kooperationspartner Medizinische Universität Graz das
Studium Humanmedizin im Bachelor/Master System an.
Privatuni: Paracelsus Medizinische Privatuniversität: Studium der Humanmedizin.
Während der Ausbildung ist das sog. Klinisch Praktische Jahr (KPJ) zu absolvieren. Das KPJ findet im 6.
Studienjahr statt und umfasst eine praktische Ausbildung von 48 Wochen á 35 Wochenstunden, die im Spital
absolviert werden. Infos über Ausbildungsplätze bietet auch der Wiener Krankenanstaltenverbund - KAV.
Eine Spezialisierung kann erst nach der Erlangung der selbstständigen Berufsberechtigung als Arzt/
Ärztin verliehen werden. Infos zu Sonderfächer und Spezialisierungen sowie ein Rasterzeugnis mit
Ausbildungsinhalten bietet die Website der österr. Ärztekammer.
WEITERBILDUNG
Es gehört zum ethischen Selbstverständnis der Ärztinnen und Ärzte ihre fachliche Kompetenz laufend zu
erweitern und auf den neuesten Stand der Forschung zu bringen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtung zur
Fortbildung im Ärztegesetz (ÄrzteG §49) verankert.
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) bietet beispielsweise zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten für
ÄrztInnen in Form von Diplomen, Zertifikaten und CPD's (continuing professional development).
Außerdem besteht z.B. auch die Möglichkeit der Weiterbildung in Form von Universitäts- und
Hochschullehrgängen, wie beispielsweise International Health Care Management, Interdisziplinäre
Schmerzmedizin, Pflegemanagement, Public Health, Toxikologie, Traditionelle Chinesische Medizin etc.
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Fachärztin, Facharzt
(Innere Medizin)
Zudem bilden sich ÄrztInnen auch durch den Besuch von Symposien und Fachtagungen sowie durch das
Studium von Literatur und Fachzeitschriften weiter.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 3.080,00 - € 3.420,00
Das Einkommen bezieht sich auf ein Angestelltenverhältnis. Für die selbständige Ausübung des Berufs kann
das Einstiegseinkommen in der Regel nicht eindeutig angegeben werden.
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
IMPRESSUM
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