Arzt/Ärztin (Allgemeinmedizin)

Ärztin, Arzt
(Allgemeinmedizin)
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Aufstieg und Selbstständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
TÄTIGKEITSMERKMALE
ÄrtztInnen führen körperliche Untersuchungen durch (z.B. Abhören, Blutdruckmessen, Labortests,
Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen etc.).
Aufgrund der Diagnose legen sie gemeinsam mit den PatientInnen vorbeugende und/oder therapeutische
Maßnahmen fest oder überweisen die PatientInnen zu (anderen) Fachärzten bzw. anderen
GesundheitsdiensteanbieterInnen (z.B. PsychotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen etc.).
Manchmal ist die Zuweisung an Krankenhäuser, Ambulatorien oder anderen Gesundheitseinrichtungen
notwendig. AllgemeinmedzinerInnen nehmen daher eine koordinatorische Schnittstellenfunktion zu anderen
Institutionen innerhalb des Gesundheitswesens ein.
AllgemeinmedizinerInnen sind oft die erste Anlaufstelle für Erkrankte, unabhängig von Alter, Geschlecht oder
Art der Erkrankung. Besondere Bedeutung kommt AllgemeinmedizinerInnen daher in der Früherkennung
von Erkrankungen, im Bereich der Gesundheitsvorsorge, -nachsorge und -förderung, in der Diagnose
jeglicher Erkrankungen (inklusive lebensbedrohlicher Krankheitszustände, z.B. Notfallmaßnahmen) und in
der allgemeinmedizinischen Betreuung (chronisch) kranker junger und alter Menschen zu.
AllgemeinmedizinerInnen führen auch Hausbesuche durch, wenn PatientInnen krankheitsbedingt nicht in
der Lage sind, die Ordination aufzusuchen. Ärzte/Ärztinnen können sich auch zusätzlich auf verschiedene
Sonderfächer spezialisieren.
ANFORDERUNGEN
Genauigkeit und Sorgfalt, hohes Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenzen (vor allem
Empathievermögen), hohe Konzentrations- und Merkfähigkeit, interdisziplinäres Denken, Bereitschaft zu
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unregelmäßigen Arbeitszeiten, in bestimmten Fachbereichen u.a. auch feinmotorisches Geschick und gutes
Sehvermögen, räumliches Vorstellungsvermögen.
Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht!
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Ärztinnen und Ärzte arbeiten selbstständig oder in einem Dienstverhältnis in verschiedenen Bereichen
des Gesundheitswesens, beispielsweise in Ordinationen oder Gruppenpraxen, in Krankenhäusern, in
Ambulatorien, im Rettungswesen, in Rehabilitations- oder Kuranstalten etc. ÄrztInnen können aber auch im
Bereich der Arbeitsmedizin, in Schulen, in Forschung und Lehre, in der pharmazeutischen Industrie oder im
Versicherungswesen Beschäftigung finden.
AllgemeinmedizinerInnen (Österreich) arbeiten in der Regel freiberuflich in einer eigenen Ordination als
Privat-, Kassen- oder Wahlarzt. Für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte ohne eine zusätzliche Beschäftigung im
Rahmen eines Dienstverhältnisses – etwa in einem Spital oder Ambulatorium, gilt jedoch ein Kassenvertrag
mit einem österreichischen Sozialversicherungsträger vielfach als wirtschaftliche Notwendigkeit.
Eine weitere Möglichkeit der Berufsausübung ist die Tätigkeit als sogenannter "Wohnsitzarzt" (w/m).
WohnsitzärztInnen sind zur selbständigen Berufsausübung berechtigte ÄrztInnen, die weder in einem
Anstellungsverhältnis tätig, noch eine eigene Ordination führen: Dazu zählen beispielsweise gutachterliche
Tätigkeiten, Praxisvertretungen, Tätigkeiten als Schularzt/Schulärztin, Teilnahme an ärztlichen Notdiensten,
etc.
Jobbörsen bietet die Jobbörse für Ärzte der Wiener Ärztekammer unter www.aekwien.at. Freie Stellen für
Ärzte/Ärztinnen im In- und Ausland unter www.arztjobs.at.
BERUFSAUSSICHTEN
Obwohl die ÄrztInnendichte in Österreich insgesamt relativ hoch ist, aber trotzdem gibt es teilweise
Versorgungslücken – sowohl in fachlicher als auch in regionaler Hinsicht.
Der Zugang zu Kassenverträgen ist regionsabhängig unterschiedlich: Im städtischen Raum werden zwar
mehr Kassenstellen ausgeschrieben, allerdings besteht erheblich stärkere Konkurrenz als im ländlichen
Raum (LandärztInnen), wo mitunter ein Mangel an BewerberInnen vorherrscht.
Die Wartezeit bei der Vergabe von Kassenverträgen ist nicht unerheblich. Die Verträge werden nach
ausgeschriebenen Planstellen der Reihe nach vergeben. Dabei kommt ein Punktesystem zum Tragen,
das neben der Reihung (Wartezeit) beispielsweise auch Berufserfahrung und fachliche Qualifikation
berücksichtigt.
AUSBILDUNG
Seit Juni 2015 gilt die neue Ärztinnen/Ärzte-Ausbildungsverordnung, siehe im österreichischen
Rechtssystem - RIS.
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Uni: Medizinische Universitäten Wien, Graz, Innsbruck: Diplomstudium Humanmedizin, Die Johannes
Kepler Universität Linz bietet gemeinsam mit der Medizinischen Universität Graz das Studium
Humanmedizin im Bachelor/Master System an.
Privatuni: Paracelsus Medizinische Privatuniversität: Humanmedizin.
Während der Ausbildung ist das sog. Klinisch Praktische Jahr (KPJ) zu absolvieren. Das KPJ findet im 6.
Studienjahr statt und umfasst eine praktische Ausbildung von 48 Wochen á 35 Wochenstunden, die im Spital
absolviert werden. Infos über Ausbildungsplätze bietet auch der Wiener Krankenanstaltenverbund - KAV.
Nach dem Studium sind 9 Monate Basisausbildung (sog. Common Trunk) zum Erwerb klinischer
Grundkompetenzen vorgesehen. Die verschiedenen Ausbildungen dauern unterschiedlich lange.
Die einzelnen Ausbildungsschritte müssen in sog. Rasterzeugnissen dokumentiert werden. Infos zu
Rasterzeugnissen, Sonderfächer und Spezialisierungen bietet die Österreichische Ärztekammer.
WEITERBILDUNG
Die Verpflichtung zur Fortbildung ist im Ärztegesetz (ÄrzteG §49) verankert.
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) bietet beispielsweise zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten für
ÄrztInnen in Form von Diplomen, Zertifikaten und CPD's (continuing professional development).
Außerdem besteht z.B. auch die Möglichkeit der Weiterbildung in Form von Universitäts- und
Hochschullehrgängen, wie beispielsweise International Health Care Management, Interdisziplinäre
Schmerzmedizin, Pflegemanagement, Public Health, Toxikologie, Traditionelle Chinesische Medizin etc.
Zudem bilden sich ÄrztInnen auch durch den Besuch von Symposien und Fachtagungen sowie durch das
Studium von Literatur und Fachzeitschriften weiter.
AUFSTIEG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT
Bei entsprechender Qualifikation (Fühhrungskompetenz) kann die klinische bzw. medizinische Leitung
eines Krankenhauses oder einer Abteilung angestrebt werden. Auch der Bereich Forschung & Entwicklung,
etwa im Bereich Krankheiten bei Menschen in ärmeren Ländern bietet Möglichkeiten. Beispiel: Zugang zu
lebensnotwendigen Medikamenten und Forschung und Entwicklung, insbesondere in den Bereichen HIV/
Aids, Tuberkulose u.a. Weitere Themen und Projekte, wie etwa die von Ärzte ohne Grenzen, spielen in der
politischen Arbeit ebenfalls eine große Rolle.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 3.080,00 - € 3.420,00
Das Einkommen bezieht sich auf ein Angestelltenverhältnis. Für die selbständige Ausübung des Berufs kann
das Einstiegseinkommen in der Regel nicht eindeutig angegeben werden.
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
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