Ärztin, Arzt (Allgemeinmedizin) INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Aufstieg und Selbstständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 TÄTIGKEITSMERKMALE ÄrtztInnen führen körperliche Untersuchungen durch (z.B. Abhören, Blutdruckmessen, Labortests, Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen etc.). Aufgrund der Diagnose legen sie gemeinsam mit den PatientInnen vorbeugende und/oder therapeutische Maßnahmen fest oder überweisen die PatientInnen zu (anderen) Fachärzten bzw. anderen GesundheitsdiensteanbieterInnen (z.B. PsychotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen etc.). Manchmal ist die Zuweisung an Krankenhäuser, Ambulatorien oder anderen Gesundheitseinrichtungen notwendig. AllgemeinmedzinerInnen nehmen daher eine koordinatorische Schnittstellenfunktion zu anderen Institutionen innerhalb des Gesundheitswesens ein. AllgemeinmedizinerInnen sind oft die erste Anlaufstelle für Erkrankte, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Art der Erkrankung. Besondere Bedeutung kommt AllgemeinmedizinerInnen daher in der Früherkennung von Erkrankungen, im Bereich der Gesundheitsvorsorge, -nachsorge und -förderung, in der Diagnose jeglicher Erkrankungen (inklusive lebensbedrohlicher Krankheitszustände, z.B. Notfallmaßnahmen) und in der allgemeinmedizinischen Betreuung (chronisch) kranker junger und alter Menschen zu. AllgemeinmedizinerInnen führen auch Hausbesuche durch, wenn PatientInnen krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, die Ordination aufzusuchen. Ärzte/Ärztinnen können sich auch zusätzlich auf verschiedene Sonderfächer spezialisieren. ANFORDERUNGEN Genauigkeit und Sorgfalt, hohes Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenzen (vor allem Empathievermögen), hohe Konzentrations- und Merkfähigkeit, interdisziplinäres Denken, Bereitschaft zu Seite 1 von 4 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Ärztin, Arzt (Allgemeinmedizin) unregelmäßigen Arbeitszeiten, in bestimmten Fachbereichen u.a. auch feinmotorisches Geschick und gutes Sehvermögen, räumliches Vorstellungsvermögen. Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht! BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Ärztinnen und Ärzte arbeiten selbstständig oder in einem Dienstverhältnis in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, beispielsweise in Ordinationen oder Gruppenpraxen, in Krankenhäusern, in Ambulatorien, im Rettungswesen, in Rehabilitations- oder Kuranstalten etc. ÄrztInnen können aber auch im Bereich der Arbeitsmedizin, in Schulen, in Forschung und Lehre, in der pharmazeutischen Industrie oder im Versicherungswesen Beschäftigung finden. AllgemeinmedizinerInnen (Österreich) arbeiten in der Regel freiberuflich in einer eigenen Ordination als Privat-, Kassen- oder Wahlarzt. Für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte ohne eine zusätzliche Beschäftigung im Rahmen eines Dienstverhältnisses – etwa in einem Spital oder Ambulatorium, gilt jedoch ein Kassenvertrag mit einem österreichischen Sozialversicherungsträger vielfach als wirtschaftliche Notwendigkeit. Eine weitere Möglichkeit der Berufsausübung ist die Tätigkeit als sogenannter "Wohnsitzarzt" (w/m). WohnsitzärztInnen sind zur selbständigen Berufsausübung berechtigte ÄrztInnen, die weder in einem Anstellungsverhältnis tätig, noch eine eigene Ordination führen: Dazu zählen beispielsweise gutachterliche Tätigkeiten, Praxisvertretungen, Tätigkeiten als Schularzt/Schulärztin, Teilnahme an ärztlichen Notdiensten, etc. Jobbörsen bietet die Jobbörse für Ärzte der Wiener Ärztekammer unter www.aekwien.at. Freie Stellen für Ärzte/Ärztinnen im In- und Ausland unter www.arztjobs.at. BERUFSAUSSICHTEN Obwohl die ÄrztInnendichte in Österreich insgesamt relativ hoch ist, aber trotzdem gibt es teilweise Versorgungslücken – sowohl in fachlicher als auch in regionaler Hinsicht. Der Zugang zu Kassenverträgen ist regionsabhängig unterschiedlich: Im städtischen Raum werden zwar mehr Kassenstellen ausgeschrieben, allerdings besteht erheblich stärkere Konkurrenz als im ländlichen Raum (LandärztInnen), wo mitunter ein Mangel an BewerberInnen vorherrscht. Die Wartezeit bei der Vergabe von Kassenverträgen ist nicht unerheblich. Die Verträge werden nach ausgeschriebenen Planstellen der Reihe nach vergeben. Dabei kommt ein Punktesystem zum Tragen, das neben der Reihung (Wartezeit) beispielsweise auch Berufserfahrung und fachliche Qualifikation berücksichtigt. AUSBILDUNG Seit Juni 2015 gilt die neue Ärztinnen/Ärzte-Ausbildungsverordnung, siehe im österreichischen Rechtssystem - RIS. Seite 2 von 4 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Ärztin, Arzt (Allgemeinmedizin) Uni: Medizinische Universitäten Wien, Graz, Innsbruck: Diplomstudium Humanmedizin, Die Johannes Kepler Universität Linz bietet gemeinsam mit der Medizinischen Universität Graz das Studium Humanmedizin im Bachelor/Master System an. Privatuni: Paracelsus Medizinische Privatuniversität: Humanmedizin. Während der Ausbildung ist das sog. Klinisch Praktische Jahr (KPJ) zu absolvieren. Das KPJ findet im 6. Studienjahr statt und umfasst eine praktische Ausbildung von 48 Wochen á 35 Wochenstunden, die im Spital absolviert werden. Infos über Ausbildungsplätze bietet auch der Wiener Krankenanstaltenverbund - KAV. Nach dem Studium sind 9 Monate Basisausbildung (sog. Common Trunk) zum Erwerb klinischer Grundkompetenzen vorgesehen. Die verschiedenen Ausbildungen dauern unterschiedlich lange. Die einzelnen Ausbildungsschritte müssen in sog. Rasterzeugnissen dokumentiert werden. Infos zu Rasterzeugnissen, Sonderfächer und Spezialisierungen bietet die Österreichische Ärztekammer. WEITERBILDUNG Die Verpflichtung zur Fortbildung ist im Ärztegesetz (ÄrzteG §49) verankert. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) bietet beispielsweise zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten für ÄrztInnen in Form von Diplomen, Zertifikaten und CPD's (continuing professional development). Außerdem besteht z.B. auch die Möglichkeit der Weiterbildung in Form von Universitäts- und Hochschullehrgängen, wie beispielsweise International Health Care Management, Interdisziplinäre Schmerzmedizin, Pflegemanagement, Public Health, Toxikologie, Traditionelle Chinesische Medizin etc. Zudem bilden sich ÄrztInnen auch durch den Besuch von Symposien und Fachtagungen sowie durch das Studium von Literatur und Fachzeitschriften weiter. AUFSTIEG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT Bei entsprechender Qualifikation (Fühhrungskompetenz) kann die klinische bzw. medizinische Leitung eines Krankenhauses oder einer Abteilung angestrebt werden. Auch der Bereich Forschung & Entwicklung, etwa im Bereich Krankheiten bei Menschen in ärmeren Ländern bietet Möglichkeiten. Beispiel: Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten und Forschung und Entwicklung, insbesondere in den Bereichen HIV/ Aids, Tuberkulose u.a. Weitere Themen und Projekte, wie etwa die von Ärzte ohne Grenzen, spielen in der politischen Arbeit ebenfalls eine große Rolle. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 3.080,00 - € 3.420,00 Das Einkommen bezieht sich auf ein Angestelltenverhältnis. Für die selbständige Ausübung des Berufs kann das Einstiegseinkommen in der Regel nicht eindeutig angegeben werden. Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. Seite 3 von 4 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Ärztin, Arzt (Allgemeinmedizin) IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 12.02.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! 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