Neu beginnende Strafverfahren ab 02.11.2015

1
Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
02.11.2015 bis zum 06.11.2015
Stand: 26.10.2015
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
2
Montag, 02. November 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
08:30 Uhr:
7 Ns 115/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41jährigen Angeklagten X aus Bissendorf.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 28. April 2015 wegen
Betruges zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2013 den Inhaber einer Firma aus Allendorf mit
der Durchführung einer Akku-Reparatur für sein eBike beauftragt zu haben und in der
Folgezeit den Rechnungsbetrag in Höhe von 320,00 € nicht gezahlt zu haben. Der
Angeklagte soll bereits bei Auftragserteilung nicht die Absicht gehabt haben, den Werklohn
zu zahlen. Er soll bis heute keine Zahlungen geleistet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
-------------10:00 Uhr:
7 Ns 131/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
28-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. Mai 2015 wegen Betruges
in Tateinheit mit der Fälschung beweiserheblicher Daten zu einer Freiheitsstrafe von 3
Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2014 unter dem Namen seines
Mitbewohners ein Notebook zum Preis von 397,56 € und ein Notebook zum Preis von
474,61 € bestellt zu haben und in der Folgezeit die Rechnungen nicht bezahlt zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen.
-------------14:00 Uhr:
7 Ns 43/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
41-jährigen Angeklagten X aus Belm, zurzeit JVA Lingen. Das Amtsgericht in Osnabrück hat
den Angeklagten am 17. November 2014 freigesprochen.
Dem Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, gemeinsam mit dem
Y in einem Pkw des Angeklagten öffentliche Straßen in Osnabrück befahren zu haben,
obwohl das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert gewesen sein soll. Zum Schein soll der
Angeklagte am Fahrzeug ein nicht für dieses Fahrzeug ausgegebenes Kfz-Kennzeichen
befestigt und eigenmächtig mit Siegeln des TÜV versehen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen.
--------------
3
Montag, 02. November 2015, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 3, mit Fortsetzungen am 09. Nov. um 14:00 Uhr und 23. Nov. 2015 um 14:30 Uhr,
Saal 3
14:00 Uhr:
15 KLs 22/15
Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 35-jährigen
Angeklagten X, z. Zt. JVA Osnabrück, wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Geschädigten G im Januar 2014 in seiner
Wohnung in Osnabrück aufgesucht zu haben, um ihn zu verprügeln. Dabei soll er sich in
Begleitung einer unbekannten Person befunden haben. Zudem soll er Carbonhandschuhe
getragen haben, um G stärker verletzten zu können. In der Wohnung soll der Angeklagte
direkt auf G eingeschlagen haben. Während sich der Begleiter des Angeklagten um den
ebenfalls anwesenden Zeugen A kümmerte, soll der Angeklagte mindestens 20mal auf G
eingeschlagen haben, bis dieser sich nicht mehr bewegt haben soll. Danach soll der
Angeklagte die Wohnung des Geschädigten nach mitnehmenswerten Gegenständen
durchsucht haben. Mit einer Schreckschusspistole mit Pfefferpatronen sollen der Angeklagte
und sein Begleiter dann die Wohnung verlassen haben. Der Geschädigte soll unter anderem
eine Unterkieferfraktur und eine Nasenbeinfraktur erlitten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1
Nebenklägervertreter geladen.
--------------
Montag, 02. November 2015, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz:
VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1, mit Fortsetzungen am 04. Nov., 18. Nov. 2015, jeweils
um 09:00 Uhr, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 29/14
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 74-jährigen
Angeklagten X aus Emlichheim.
Das Amtsgericht in Nordhorn sprach den Angeklagten am 18. Juni 2015 vom Vorwurf der
Vergewaltigung frei.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 2 Zeugen, 1
Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.
-------------Dienstag, 03. November 2015, 3. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer,
Saal 1, mit Fortsetzungen am 06. Nov. und 26. Nov. 2015, jeweils um 09:00 Uhr, Saal 1
09:00 Uhr:
3 KLs14/15
Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 47-jährigen
Angeklagten X aus Schüttorf wegen des Verdachts des Bestimmens Minderjähriger zum
Betäubungsmittelhandel u. a..
4
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von März bis Mai 2014 seinem 1998
geborenen Sohn mindestens einmal in der Woche entgeltlich oder unentgeltlich mindestens
eine Konsumeinheit Marihuana übergeben zu haben.
Zwischen dem Juni 2014 und August 2014 soll der Angeklagte in mindestens 3 Fällen
zwischen 50 und 100 g Marihuana in den Niederlanden erworben und in das Bundesgebiet
eingeführt haben. Einen Teil dieser Drogen soll er an bislang unbekannte Abnehmer verkauft
haben. Zudem soll er seinen Sohn gebeten haben, die Drogen für ihn zu verkaufen. So soll
sein Sohn im Tatzeitraum in insgesamt 12 Fällen Marihuana an gesondert verfolgte
Personen verkauft haben. Durch die Verkaufserlöse soll sich der Angeklagte eine zusätzliche
Einnahmequelle von einigem Umfang verschafft haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-------------Dienstag, 03. November 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal
277
09:00 Uhr:
5 Ns 90/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. Oktober 2014 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung sowie Leistungserschleichung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 4 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2014 den Zeugen A mit der Hand ins Gesicht
geschlagen zu haben. Im August 2014 soll er einen Bus der Stadtwerke Osnabrück ohne
gültigen Fahrausweis bestiegen haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
-------------11:00 Uhr:
5 Ns 140/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
41-jährigen Angeklagten X aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 13. August 2015 wegen
Urkundenfälschung in Tateinheit mit fahrlässigem Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
in Tateinheit mit vorsätzlichem Gestatten des Fahrens ohne Versicherungsschutz zu einer
Freiheitsstrafe von 5 Monaten.
Der Angeklagte soll im August 2014 geduldet haben, dass die Zeugin A mit einem Pkw
öffentliche Straßen befuhr, obwohl sie nicht die zum Führen des Fahrzeuges benötigte
Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gehabt haben soll. Auch soll das Fahrzeug nicht
haftpflichtversichert gewesen sein. An den entstempelten Kennzeichen soll der Angeklagte
eine nachgemachte Siegelplakette angebracht haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
--------------
5
13:30 Uhr:
5 Ns 75/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
32-jährigen Angeklagten X aus Lathen.
Das Amtsgericht Papenburg verwarf mit Urteil vom 20. Januar 2015 den Einspruch des
Angeklagten gegen einen Strafbefehl, mit dem er wegen Urkundenfälschung zu einer
Geldstrafe von 45 Tagessätzen verurteilt worden war.
Der Angeklagte soll im April 2014 einen Überweisungsauftrag bei der Filiale der
Kreissparkasse Emsland in Lathen eingereicht haben. Damit soll der Angeklagte versucht
haben, vom Konto seines ehemaligen Arbeitsgebers 3.000,00 € auf sein Konto zu
überweisen. Den Überweisungsträger soll er mit dem Namenszug des damals zuständigen
Prokuristen unterzeichnet haben. Die Fälschung soll jedoch erkannt worden sein, so dass es
nicht zu einer Auszahlung kam.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
-------------Dienstag, 03. November 2015, 15. große Strafkammer, Vorsitz: RiLG Kolbe, Saal 3, mit
Fortsetzungen am 17. Nov., 08. Dez., 14. Dez., 04. Jan., 13. Jan., jeweils um 13:45 Uhr,
29. Jan., 12. Febr., 22. Febr., 26. Febr., 29. Febr., 07. März, 09. März und 11 März 2016,
jeweils um 09:30 Uhr
14:00 Uhr:
15 KLs 23/15
Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den 37-jährigen
Angeklagten V aus Papenburg, z. Zt. JVA Oldenburg, den 44-jährigen Angeklagten W aus
Meppen, z. Zt. JVA Oldenburg, den 49-jährigen Angeklagten X aus Meppen, den 56-jährigen
Angeklagten Y aus Haren und den 34-jährigen Angeklagten Z aus Meppen wegen Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Angeklagten sollen sich spätestens im Herbst 2014 zu einer Bande zusammengetan
haben, um sich durch die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und deren
gewinnbringenden Weiterverkauf eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Dabei
sollen die Angeklagten V und W als Organisatoren Kontakte zu den aus den Niederlanden
stammenden Lieferanten wie auch mit den potentiellen Abnehmern gehalten und den
Transport organisiert haben. Die geschmuggelten Drogen sollen in der Wohnung des Y in
Haren gelagert worden sein. Dieser soll damit beauftragt gewesen sein, die Drogen
umzupacken oder an Abnehmer herauszugeben. Der Angeklagte X soll in der Gruppe als
Auslieferungsfahrer für Großabnehmer im Bundesgebiet fungiert haben. Die zum Erwerb der
Drogen benötigten Barmittel sollen absprachegemäß in der Wohnung des Angeklagten Z
gelagert worden sein; dieser soll das Geld auch verwaltet haben.
Insgesamt soll es zu 8 Taten gekommen sein, unter anderem:
Im Dezember 2014 soll der Angeklagte V bei der nicht näher identifizierten Person J 4 kg
Marihuana sowie Proben von „Speed“ und „XTC“ bestellt haben. In der Folgezeit sollen diese
„Bestellung“ auf 6,5 kg Marihuana und 30 g Haschisch erweitert worden sein. Im Januar
2015 soll sich der Angeklagte W zu der Wohnung des Z begeben und dort das Bargeld
entgegen genommen haben. Direkt danach sollen W und V in die Niederlande gereist sein,
um sich mit J zu treffen. Nach Übergabe der Betäubungsmittel sollen sie zurück in das
Bundesgebiet gereist sein und die Drogen dann zur Wohnung des Y gebracht haben.
6
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Dolmetscher und 1
Sachverständiger geladen.
--------------
Mittwoch, 04. November 2015, 6. große Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG
Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 06. Nov., 11. Nov. und 13. Nov. 2015,
jeweils um 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
6 Ks 10/15
Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 33-jährigen
Angeklagten X aus Sögel wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlichen Eingriffs
in den Straßenverkehr.
Im September 2014 soll sich seine ehemalige Freundin F vom Angeklagten getrennt haben.
Diese Trennung soll der Angeklagte nicht akzeptiert haben und F nachgestellt haben. Er soll
mit seinem Pkw häufig in der Nähe des Wohnhauses der F aufgehalten und sie beobachtet
haben, um zu erfahren, ob sie einen neuen Freund habe.
Im Dezember 2014 soll sich der Geschädigte A bei F aufgehalten haben und mit seinem
Fahrzeug vor dem Haus geparkt haben. Der Angeklagte soll von Zuhause einen
Seitenschneider geholt haben und damit den Bremsschlauch des Pkw des A vollständig
durchtrennt haben. Dabei soll er in der Absicht gehandelt haben, den vermeintlichen
Konkurrenten durch einen zu erwartenden Verkehrsunfall auszuschalten. Der Angeklagte
habe also den Tod des A billigend in Kauf genommen. Tatsächlich soll A ohne Kenntnis der
Gefahr sein Fahrzeug gestartet und die Bahnhofstraße in Lathen befahren haben. Erst kurz
vor einem Bahnübergang soll er festgestellt haben, dass die Bremsen versagten. Mit Mühe
soll es ihm gelungen sein, das Fahrzeug mit der Handbremse zum Stehen zu bringen,
allerdings erst nach dem Bahnübergang.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------Mittwoch, 04. November 2015, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG QuereDegener, Saal 176
09:00 Uhr:
18 KLs 16/15
Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 22-jährigen
Angeklagten X aus Dänemark, z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2015 mit einem Pkw aus den Niederlanden
kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 1.994,0 g Kokain mit sich
geführt zu haben. Die Drogen sollen in der Plastikverkleidung der Fahrertür versteckt und für
den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Für die Kurierfahrt soll der
Angeklagten einen Kurierlohn von 30.000 dkr erhalten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 2 Zeugen
geladen.
--------------
7
Donnerstag, 05. November 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht,
Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 122/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
32-jährigen Angeklagten X aus Georgsmarienhütte.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. Juli 2014 wegen
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit Kennzeichenmissbrauch
zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 17,00 €.
Der Angeklagte soll im September 2013 bei einer Firma in Achim einen Lkw Kastenwagen
zum Kaufpreis von ca. 8.000,00 € erworben haben. Bei Abholung des Fahrzeuges soll er
Kurzzeitkennzeichen mit sich geführt haben, die allerdings bereits im April 2011 abgelaufen
sein sollen. Damit soll der Angeklagte versucht haben, den Anschein einer gültigen
Zulassung zu erwecken. Trotz fehlenden Versicherungsschutzes soll der Angeklagte den
Kauf abgewickelt haben und mit dem Lkw zurück nach Osnabrück gefahren sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 128/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
24-jährigen Angeklagten X aus Bad Iburg.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 29. Juni 2015 wegen
Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und
Beleidigung zu einer Freiheitstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
Der stark alkoholisierte Angeklagte soll sich im Oktober 2014 in den Geschäftsräumen eines
Schnellrestaurants in Osnabrück aufgehalten haben, wo gerade Polizeibeamte mit einer
Sachverhaltsaufnahme wegen einer Körperverletzung beschäftigt waren. Der Angeklagte soll
die Sachverhaltsaufnahme gestört haben. Danach soll er laut wahrnehmbar gerufen haben:
„Tschüss Ihr Bullendreckschweine!“. Trotz Aufforderung soll er seine Personalien nicht
angeben haben. Mit zwei weiteren Beamten soll dann versucht worden sein, den
Angeklagten zur Identitätsfeststellung zur Wache zu bringen. Dabei soll der Angeklagte
unvermittelt mit seinem Ellenbogen in Richtung des Gesichts eines Zeugen geschlagen
haben. Auch gegen die darauf folgende Fixierung soll er sich mit großer Kraft gesperrt
haben. Erst mit Hilfe weiterer Polizeibeamten soll es gelungen sein, den Angeklagten zu
fixieren und abzuführen. Auf der Fahrt zur Wache soll er die Beamten mehrfach mit den
Worten: „Verspisst euch ihr Fotzen, Hurensöhne, Drecksbullen“ beleidigt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1
Bewährungshelfer geladen.
-------------Donnerstag, 05. November 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87,
mit Fortsetzung am 12. Nov., 2015, 08:30 Uhr
08:30 Uhr:
7 Ns 110/15
8
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den 25-jährigen
Angeklagten X aus Nordhorn, den 27-jährigen Angeklagten Y aus Nordhorn und den 25jährigen Angeklagten Z aus Nordhorn.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte die Angeklagten am 24. Februar 2015 wegen
gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von je 9 Monaten, deren
Vollstreckungen jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Im Übrigen wurden die
Angeklagten freigesprochen.
Im April 2014 soll es auf dem Gelände der ehemaligen Kaufhalle in Nordhorn zwischen den
Angeklagten und dem Geschädigten A zu erheblichen Streitigkeiten gekommen sein, in
deren Verlauf sich die Beteiligten gegenseitig mit Bierflaschen beworfen haben sollen. Als A
und sein unbekannter Begleiter flüchten wollten, sollen sie von den Angeklagten verfolgt
worden sein. Auf den A sollen die Angeklagten in bewusstem und gewollten
Zusammenwirken mit Fäusten eingeschlagen und mit Füßen eingetreten haben. Auch als A
bereits am Boden lag, sollen sie weiter auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben.
Danach sollen sie ihn am Kragen zu naheliegenden Bahnschienen geschleift und dort liegen
gelassen haben. Der Geschädigte soll u. a. ein Schädel-Hirn-Trauma davon getragen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 3 Zeugen, 1
Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.
-------------Donnerstag, 05. November 2015, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken,
Saal 3
12:00 Uhr:
22 Ns 19/15
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24jährigen Angeklagten X aus Hamburg.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 02. März 2015 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von
Betäubungsmitteln und wegen falscher Namensangabe zu einer Freiheitsstrafe von 6
Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 18 Monaten
keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2014 mit seinem Pkw öffentliche Straßen
befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein
soll. Auch soll er unter der Wirkung von Cannabis gestanden haben. Im Rahmen einer
Polizeikontrolle soll er im Grenzgebiet zu den Niederlanden im Besitz von ca. 7,5 g
Haschisch und einer Packung Hanfsamen gewesen sein. Bei der Personalienfeststellung soll
er falsche Personalien angegeben haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen
geladen.
--------------