Der Oberbürgermeister Bundesstadt Bonn - Amt 33 - 53103 Bonn Bürgerdienste - Ausländeramt Oxfordstr. 19 53111 Bonn Ansprechpartner/in (auch für barrierefreie Dokumente) Telefon Telefax E-Mail Aufzugsgruppe, Etage, Zimmer — Mein Zeichen 33-65 Datum Informationen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und zur Vorlage bei Ihrem möglichen Arbeitgeber Bürgertelefon: 0228 - 770 Internet: www.bonn.de Sehr geehrte/r Frau/Herr ___________________ Virtuelle Poststelle Kommunikationsregeln unter www.bonn.de/dialog Sie hatten einen Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Aufgrund dessen sind Sie derzeit im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender Duldung, welche Ihnen die Erwerbstätigkeit zurzeit untersagt. Möglicherweise kann Ihnen jedoch eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden. Die Beschäftigungserlaubnis umfasst die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung (§ 2 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz, § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch) Um eine Beschäftigungserlaubnis zu erhalten, bedarf es immer Ihres schriftlichen Antrags bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Der Antrag kann selbstverständlich bei der Ausländerbehörde auch zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Abgabe des Antrags gibt es keine Fristen, das heißt, Sie können ihn jederzeit stellen. Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, erfahren Sie bei der Ausländerbehörde: Die für Ihren Antrag zuständigen Ansprechpartner der Ausländerbehörde Bonn sind am Ende dieses Schreibens mit Telefonnummer genannt. Möchten Sie vorab eine Beratung erhalten, oder Ihren Antrag nicht postalisch, sondern persönlich stellen, wird gebeten, telefonisch einen Termin mit einem der Ansprechpartner zu vereinbaren. Öffnungszeiten Mo, Do: 8.00 - 18.00 Uhr Di, Mi, Fr: 8.00 - 13.00 Uhr Zusätzliche telefonische Servicezeit Di, Mi: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel Bahnen: 61, 62, 66, 67 Busse: 602, 604, 605 Sparkasse KölnBonn Bankleitzahl: 370 501 98 Konto: 11 312 IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12 BIC: COLSDE33 Postbank Köln Bankleitzahl: 370 100 50 Konto: 11 890 501 IBAN: DE04 3701 0050 0011 8905 01 BIC: PBNKDEFF Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG Bankleitzahl: 380 601 86 Konto: 2 003 753 010 IBAN: DE95 3806 0186 2003 7530 10 BIC: GENODED1BRS Dieses Schreiben wurde auf 100 % Recyclingpapier gedruckt Seite 2 Weitere Informationen: Die Regelungen zur Beschäftigungserlaubnis sind umfangreich. Diese finden sich im Aufenthaltsgesetz (§§ 2 Abs. 2, 39-41, 60a Abs. 7), in der Beschäftigungsverordnung (dort insbesondere §§ 32 u. 33) und im Asylgesetz (§ 61). Es soll daher hier nur auf einzelne Regelungsinhalte hingewiesen werden: - Grundsätzlich kann die Beschäftigungserlaubnis frühestens nach einem geduldeten oder gestatteten Aufenthalt von 3 Monaten erteilt werden (Näheres in § 32 Abs. 1 Beschäftigungsverordnung und § 61 Asylgesetz), wobei Voraufenthalte ggfls. anrechenbar sind. — - Grundsätzlich ist von der Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit zu Ihrem Antrag zu beteiligen, welche unter anderem prüft, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und/oder die Arbeitsbedingungen den Anforderungen entsprechen. Hierzu gibt es eine Reihe von Ausnahmen und Einschränkungen (§ 32 Abs. 2, 3 und 5 Beschäftigungsverordnung). Genannt seien hier beispielsweise anerkannte Berufsausbildungen oder auch entsprechende Voraufenthaltszeiten von 15, bzw. 48 Monaten, bei denen eine Vorrangprüfung entfällt, bzw. die Bundesagentur gar nicht zu beteiligen ist. In der Regel wird zu Ihrem Antrag Folgendes benötigt: - Ein Arbeitsangebot des Arbeitgebers unter Angabe - der Anschrift des Arbeitgebers - einer Beschreibung der Art und des Umfangs der vorgesehenen Beschäftigung - des vorgesehenen Arbeitsortes des Mitarbeiters - der Höhe des Entgelts. - Ihre Aufenthaltsgestattung, bzw. die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender oder Duldung und - Ihren Nationalpass oder Passersatz Gerne teilen Ihnen Ihre Ansprechpartner in der Ausländerbehörde vor Antragstellung mit, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen. Ihre Ansprechpartner in der Ausländerbehörde Bonn sind: Herr Küpper Telefon 77 6321 (1. Etage, Zimmer 1.06/1.07) Herr Lettau Telefon 77 6320 (Erdgeschoss, Zimmer 0.16) Herr Eriel Telefon 77 6385 (1. Etage, Zimmer 1.08) Herr Birkendahl Telefon 77 6382 (Erdgeschoss, Zimmer 0.13) Frau Rieck Telefon 77 6342 (1.Etage, Zimmer 1.02)
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