Informationen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und zur Vorlage

Der Oberbürgermeister
Bundesstadt Bonn - Amt 33 - 53103 Bonn
Bürgerdienste
- Ausländeramt Oxfordstr. 19
53111 Bonn
Ansprechpartner/in
(auch für barrierefreie Dokumente)
Telefon
Telefax
E-Mail
Aufzugsgruppe, Etage, Zimmer
—
Mein Zeichen
33-65
Datum
Informationen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und
zur Vorlage bei Ihrem möglichen Arbeitgeber
Bürgertelefon: 0228 - 770
Internet: www.bonn.de
Sehr geehrte/r Frau/Herr ___________________
Virtuelle Poststelle
Kommunikationsregeln unter
www.bonn.de/dialog
Sie hatten einen Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Aufgrund dessen sind Sie derzeit im Besitz einer
Aufenthaltsgestattung oder einer Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchender
Duldung,
welche Ihnen die Erwerbstätigkeit zurzeit untersagt.
Möglicherweise kann Ihnen jedoch eine Beschäftigungserlaubnis erteilt
werden.
Die Beschäftigungserlaubnis umfasst die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind
eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die
Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung (§ 2 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz, § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch)
Um eine Beschäftigungserlaubnis zu erhalten, bedarf es immer Ihres
schriftlichen Antrags bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Der
Antrag kann selbstverständlich bei der Ausländerbehörde auch zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Abgabe des Antrags gibt es keine Fristen,
das heißt, Sie können ihn jederzeit stellen.
Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, erfahren Sie bei der Ausländerbehörde: Die für Ihren Antrag zuständigen Ansprechpartner der Ausländerbehörde Bonn sind am Ende dieses Schreibens mit Telefonnummer genannt. Möchten Sie vorab eine Beratung erhalten, oder Ihren Antrag nicht postalisch, sondern persönlich stellen, wird gebeten, telefonisch einen Termin mit
einem der Ansprechpartner zu vereinbaren.
Öffnungszeiten
Mo, Do: 8.00 - 18.00 Uhr
Di, Mi, Fr: 8.00 - 13.00 Uhr
Zusätzliche
telefonische Servicezeit
Di, Mi: 13.00 - 16.00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnen: 61, 62, 66, 67
Busse: 602, 604, 605
Sparkasse KölnBonn
Bankleitzahl: 370 501 98
Konto: 11 312
IBAN:
DE79 3705 0198 0000 0113 12
BIC:
COLSDE33
Postbank Köln
Bankleitzahl: 370 100 50
Konto: 11 890 501
IBAN:
DE04 3701 0050 0011 8905 01
BIC:
PBNKDEFF
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG
Bankleitzahl: 380 601 86
Konto: 2 003 753 010
IBAN:
DE95 3806 0186 2003 7530 10
BIC:
GENODED1BRS
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Weitere Informationen:
Die Regelungen zur Beschäftigungserlaubnis sind umfangreich. Diese finden sich im Aufenthaltsgesetz
(§§ 2 Abs. 2, 39-41, 60a Abs. 7), in der Beschäftigungsverordnung (dort insbesondere §§ 32 u. 33) und
im Asylgesetz (§ 61).
Es soll daher hier nur auf einzelne Regelungsinhalte hingewiesen werden:
- Grundsätzlich kann die Beschäftigungserlaubnis frühestens nach einem geduldeten oder gestatteten
Aufenthalt von 3 Monaten erteilt werden (Näheres in § 32 Abs. 1 Beschäftigungsverordnung und § 61
Asylgesetz), wobei Voraufenthalte ggfls. anrechenbar sind.
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- Grundsätzlich ist von der Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit zu Ihrem Antrag zu beteiligen, welche unter anderem prüft, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und/oder die
Arbeitsbedingungen den Anforderungen entsprechen.
Hierzu gibt es eine Reihe von Ausnahmen und Einschränkungen (§ 32 Abs. 2, 3 und 5 Beschäftigungsverordnung). Genannt seien hier beispielsweise anerkannte Berufsausbildungen oder auch entsprechende Voraufenthaltszeiten von 15, bzw. 48 Monaten, bei denen eine Vorrangprüfung entfällt,
bzw. die Bundesagentur gar nicht zu beteiligen ist.
In der Regel wird zu Ihrem Antrag Folgendes benötigt:
- Ein Arbeitsangebot des Arbeitgebers unter Angabe
- der Anschrift des Arbeitgebers
- einer Beschreibung der Art und des Umfangs der vorgesehenen Beschäftigung
- des vorgesehenen Arbeitsortes des Mitarbeiters
- der Höhe des Entgelts.
- Ihre Aufenthaltsgestattung, bzw. die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender oder Duldung und
- Ihren Nationalpass oder Passersatz
Gerne teilen Ihnen Ihre Ansprechpartner in der Ausländerbehörde vor Antragstellung mit, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen.
Ihre Ansprechpartner in der Ausländerbehörde Bonn sind:
Herr Küpper
Telefon 77 6321 (1. Etage, Zimmer 1.06/1.07)
Herr Lettau
Telefon 77 6320 (Erdgeschoss, Zimmer 0.16)
Herr Eriel
Telefon 77 6385 (1. Etage, Zimmer 1.08)
Herr Birkendahl Telefon 77 6382 (Erdgeschoss, Zimmer 0.13)
Frau Rieck
Telefon 77 6342 (1.Etage, Zimmer 1.02)