Merkblatt zur Verpflichtungserklärung

Landratsamt Freudenstadt
Amt für Ordnung und Verkehr
Nr. 11.14-103.18
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
nach § 68 Aufenthaltsgesetz
1.
Umfang der Verpflichtungserklärung
Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (zum Beispiel Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten, Sozialhilfe und Unterbringungskosten). Um das Risiko von unvorhergesehenen hohen Krankheitskosten auszuschließen, muss eine Krankenversicherung für die eingeladene(n) Person(en)
abgeschlossen werden. Die Verpflichtung umfasst außerdem die Ausreisekosten (zum Beispiel Flugticket, Abschiebekosten).
2.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde ist eine Bonitätsprüfung des Verpflichtungserklärenden erforderlich. Diese Prüfung erfolgt durch die Ausländerbehörde.
Die Verpflichtungserklärung kann grundsätzlich nur von einer Person abgegeben werden, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht.
Ausländer, die im Besitz einer Duldung sind oder sich selbst zu Besuch in Deutschland aufhalten, können keine
Verpflichtungserklärung abgeben.
Folgende Unterlagen (Originale) müssen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt im Rahmen einer
persönlichen Vorsprache des Verpflichtungserklärenden vorgelegt werden.
Gültiger Reisepass oder Personalausweis des Verpflichtungserklärenden
Aktuelle Lohnabrechnungen (der letzten drei Monate)
oder Rentenbescheid
oder (bei Selbständigen) Bescheinigung vom Steuerberater (Gewinn- und Verlustrechnung)
Mietvertrag (mit Angaben über die Wohnungsgröße)
Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 25,00 €
Diese Unterlagen müssen vollständig bei der Abgabe des Antrages vorliegen, da dieser sonst nicht bearbeitet
werden kann.
3.
Antragsvordruck
Um die Verpflichtungserklärung ausfüllen zu können, sind folgende Angaben zum Besucher zwingend erforderlich:
Familienname, Vorname
Geburtstag und Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Reisepass Nr. des (der) eingeladenen Person(en) – nicht unbedingt erforderlich –
Adresse im Heimatland
Verwandtschaftsbeziehung mit dem Verpflichtungserklärenden bzw. Freund / Bekannter
Name, Vorname und Geburtstag der begleitenden Personen (Ehegatte und/oder Kinder)
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird.
Voraussichtliches Einreisedatum
(tatsächliche) Dauer und Grund des Aufenthalts
Amt für Ordnung und Verkehr
Az.: 11.14-103.18
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4.
Verfahrensbelehrung
Das an den Verpflichtungserklärenden vom Ausländeramt ausgehändigte Original der Verpflichtungserklärung ist von ihm
an den besuchswilligen Ausländer weiterzuleiten. Dieser muss die Verpflichtungserklärung bei der zuständigen deutschen
Auslandsvertretung zur Beantragung des Besuchsvisums vorlegen.
Visumsverlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Die Verpflichtungserklärung dient nur für eine reine Besuchseinladung. Mit dieser Erklärung kann kein Familiennachzug beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie ebenfalls bei der Ausländerbehörde.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit Besuchsvisum ist nicht gestattet.
Nach Ablauf des Besuchsvisums muss der Besucher auf jeden Fall wieder ausreisen.
Adressen von Krankenversicherungsunternehmen für kurzfristige Aufenthalte
Name
ADAC Württemberg e.V. Hauptverwaltung
Telefon
Ort
70190 Stuttgart, Am Neckartor 2
Tel:
0711 / 2800-0
Fax: 0711 / 2800-167
http://www.adac.de/produkte/versicherungen/
incomingversicherung
Hanse-Merkur Reiseversicherung AG
20352 Hamburg, Siegfried-Wedells-Platz 1
Tel:
040 / 4119-1501
Fax: 040 / 4119-3040
http://www.hansemerkur.de/produkte/reiseversich
erung/auslaendische-gaeste
DKV Deutsche Krankenversicherung-AG
50933 Köln, Aachener Str. 300
Tel:
0221 / 578-0
53819 Neunkirchen-Seelscheid,
Schwanenweg 10
Tel:
02247 / 9194-0
53203 Bonn, Postfach 33 01 51
Tel:
http://www.dkv.com/produktereisekrankenversicherung-incoming
Dr. Walter GmbH
Fax: 02247 / 9194-20
http://www.dr-walter.com/produkte/provisitvisum.html
Care Concept AG
0800 977 35 00
Fax: 0800 977 35 35
http://www.care-concept.de
Stand: 02/2015