Landratsamt Freudenstadt Amt für Ordnung und Verkehr Nr. 11.14-103.18 Merkblatt zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz 1. Umfang der Verpflichtungserklärung Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (zum Beispiel Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten, Sozialhilfe und Unterbringungskosten). Um das Risiko von unvorhergesehenen hohen Krankheitskosten auszuschließen, muss eine Krankenversicherung für die eingeladene(n) Person(en) abgeschlossen werden. Die Verpflichtung umfasst außerdem die Ausreisekosten (zum Beispiel Flugticket, Abschiebekosten). 2. Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde ist eine Bonitätsprüfung des Verpflichtungserklärenden erforderlich. Diese Prüfung erfolgt durch die Ausländerbehörde. Die Verpflichtungserklärung kann grundsätzlich nur von einer Person abgegeben werden, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht. Ausländer, die im Besitz einer Duldung sind oder sich selbst zu Besuch in Deutschland aufhalten, können keine Verpflichtungserklärung abgeben. Folgende Unterlagen (Originale) müssen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt im Rahmen einer persönlichen Vorsprache des Verpflichtungserklärenden vorgelegt werden. Gültiger Reisepass oder Personalausweis des Verpflichtungserklärenden Aktuelle Lohnabrechnungen (der letzten drei Monate) oder Rentenbescheid oder (bei Selbständigen) Bescheinigung vom Steuerberater (Gewinn- und Verlustrechnung) Mietvertrag (mit Angaben über die Wohnungsgröße) Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 25,00 € Diese Unterlagen müssen vollständig bei der Abgabe des Antrages vorliegen, da dieser sonst nicht bearbeitet werden kann. 3. Antragsvordruck Um die Verpflichtungserklärung ausfüllen zu können, sind folgende Angaben zum Besucher zwingend erforderlich: Familienname, Vorname Geburtstag und Geburtsort Staatsangehörigkeit Reisepass Nr. des (der) eingeladenen Person(en) – nicht unbedingt erforderlich – Adresse im Heimatland Verwandtschaftsbeziehung mit dem Verpflichtungserklärenden bzw. Freund / Bekannter Name, Vorname und Geburtstag der begleitenden Personen (Ehegatte und/oder Kinder) Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird. Voraussichtliches Einreisedatum (tatsächliche) Dauer und Grund des Aufenthalts Amt für Ordnung und Verkehr Az.: 11.14-103.18 Seite 2 4. Verfahrensbelehrung Das an den Verpflichtungserklärenden vom Ausländeramt ausgehändigte Original der Verpflichtungserklärung ist von ihm an den besuchswilligen Ausländer weiterzuleiten. Dieser muss die Verpflichtungserklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zur Beantragung des Besuchsvisums vorlegen. Visumsverlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich. Die Verpflichtungserklärung dient nur für eine reine Besuchseinladung. Mit dieser Erklärung kann kein Familiennachzug beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie ebenfalls bei der Ausländerbehörde. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit Besuchsvisum ist nicht gestattet. Nach Ablauf des Besuchsvisums muss der Besucher auf jeden Fall wieder ausreisen. Adressen von Krankenversicherungsunternehmen für kurzfristige Aufenthalte Name ADAC Württemberg e.V. Hauptverwaltung Telefon Ort 70190 Stuttgart, Am Neckartor 2 Tel: 0711 / 2800-0 Fax: 0711 / 2800-167 http://www.adac.de/produkte/versicherungen/ incomingversicherung Hanse-Merkur Reiseversicherung AG 20352 Hamburg, Siegfried-Wedells-Platz 1 Tel: 040 / 4119-1501 Fax: 040 / 4119-3040 http://www.hansemerkur.de/produkte/reiseversich erung/auslaendische-gaeste DKV Deutsche Krankenversicherung-AG 50933 Köln, Aachener Str. 300 Tel: 0221 / 578-0 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Schwanenweg 10 Tel: 02247 / 9194-0 53203 Bonn, Postfach 33 01 51 Tel: http://www.dkv.com/produktereisekrankenversicherung-incoming Dr. Walter GmbH Fax: 02247 / 9194-20 http://www.dr-walter.com/produkte/provisitvisum.html Care Concept AG 0800 977 35 00 Fax: 0800 977 35 35 http://www.care-concept.de Stand: 02/2015
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