Selbständige Erwerbstätigkeit

Selbständige Erwerbstätigkeit
Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Schweiz
ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Bern beantragt werden. Persönliche Vorsprache
nach Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
Ein Ausländer, der in Deutschland eine selbständige Tätigkeit ausüben will, kann eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn
1. ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht
2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage
gesichert ist.
Allgemeine Informationen:
Das Merkblatt (2. Seite) wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Das Visum kostet 60,- Euro. Die Gebühren müssen bei Antragstellung bar in Schweizer Franken
entrichtet werden.
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten zu rechnen (ohne Gewähr). Vor Ablauf von 2
Monaten wird dringend gebeten, von Sachstandsabfragen Abstand zu nehmen. Unmittelbar nach
Eingang der Stellungnahme der Ausländerbehörde bei der Botschaft werden Sie schriftlich über den
Ausgang des Verfahrens unterrichtet.
Die Botschaft stellt nur Visa mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen aus. Innerhalb dieser Gültigkeit
müssen Sie bei der für Ihren deutschen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen. Dort
erhalten Sie dann Ihren endgültigen Aufenthaltstitel.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin zur Antragstellung:
www.bern.diplo.de/termine
Bitte beachten Sie das Merkblatt auf der folgenden Seite
WICHTIGER HINWEIS
Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden.
Alle Unterlagen müssen im Original und zweifacher Kopie vorgelegt werden.
Durch die vollständige Vorlage der unten genannten Unterlagen entsteht kein Anspruch auf Visumserteilung.
Zur Beantragung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Gültiger Reisepass
2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare im Original
Schweizer Aufenthaltserlaubnis
2 eigenhändig unterschriebene Belehrung und Befragung nach
§ 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
2 aktuelle, biometriefähige Passfotos
Vorlage eines vollständigen Firmenprofils mit folgenden Angaben:
Firmenprofil
Businessplan
Geschäftskonzept
Kapitalbedarfsplan
Finanzierungsplan
Marketingstrategie
Ertragsvorschau
Lebenslauf
Zusatzangaben über Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und Anzahl
der voraussichtlich entstehenden Ausbildungsplätze
falls möglich: Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovation und Forschung von dem
Vorhaben positiv beeinflusst werden.
Gewerbeanmeldung in Deutschland
Unternehmensgründer, die älter sind als 45 Jahre, müssen zusätzlich eine angemessene
Altersversorgung nachweisen. Die erforderliche Höhe des im Alter von 67 Jahren
voraussichtlich angesparten Vermögens erfragen Sie bitte bei der Ausländerbehörde, in deren
Zuständigkeitsbereich Sie sich niederlassen möchten.
Ausreichende Sprachkenntnisse für die geplante Tätigkeit
Nachweis über die Krankenversicherung bis zum Arbeitsantritt in Deutschland
(erst nach positiver Entscheidung)