Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement Kantonsärztlicher Dienst Vorgehen Varizellenfall in einer Asylunterkunft Allgemeines zu Varizellen (VZV): - Inkubationszeit 10 – 21 Tage (üblich 14-16 Tage) - äusserst ansteckend, Tröpfchen- und Schmierinfektion - ansteckend während 1-2 Tage vor Exanthem bis Verkrustung des letzten Bläschens Alle Mitarbeitende in den Asylzentren sollten Varizellen durchgemacht haben oder – wenn nicht – sich impfen lassen gegen Varizellen (besonders die Frauen) Massnahmen bei einem Fall: VZV kranke Personen: - Isolation bis Verkrustung des letzten Bläschens - Bei immungesunden Kindern (bis 12 Jahre alt) keine Therapie notwendig - Bei immungesunden Erwachsenen: Valtrex 3 x 1 g po für 5 d (Therapie innerhalb der ersten 24 h); bei Immunsuppression/Schwangerschaft: Acyclovir 3x10 mg /kgKG i.v.,7 d Potenziell mit VZV infizierte Personen (Personen mit nahem Kontakt): - Isolation bis 21 Tage nach letzter Exposition (Einzelzimmer für die ganze Familie) und Impfen der nicht-immunen Personen - Schwangere und Immunsupprimierte: Bei negativer VZV-Serologie: Isolation während 21 Tagen; Behandlung mit VZV-Immunoglobulin innert 4 Tagen nach Exposition resp. Acyclovir in Betracht ziehen. - Aufheben der Isolation: bei Personen, die VZV schon durchgemacht haben und/oder die schon geimpft sind oder sich innert 3 Tagen nach Exposition impfen lassen. Bei im Zentrum wohnende Asylsuchende (kein naher Kontakt): - Impfung* der nicht-immunen Personen ab 11 Jahre (im Zweifelsfall nochmals impfen) innert 3 Tagen nach Exposition (2 Dosen, Zeitpunkte 0 und 4-6 Wochen); - Bei exponierten Kindern kann eine Impfung ab 12 Monaten in Betracht gezogen werden Was soll das Asylzentrum tun? - Liste der Asylsuchenden erstellen mit folgenden Angaben: Datum des Eintritts ins Zentrum (nicht nur der erkrankten Personen) Wo und wann fand eine mögliche Exposition statt? Wer muss noch geimpft werden? - Meldung an das vorgelagerte Zentrum, aus welchem die an VZV erkrankte Person stammt, dass aus ihrem Zentrum möglicherweise VZV kommen. Wichtig ist: - Krankheitsfälle müssen isoliert werden - Keine Transfers von an VZV erkrankten Personen oder von nicht-immunen Kontaktpersonen (letzter Kontakt innert der letzten 21 Tage; innert 3 Tage nach erster Exposition geimpfte Kontakte gelten als immun). Wenn dies nicht möglich ist, dann muss das aufnehmende Zentrum über die VZV-Fälle vorinformiert werden. *Kontraindikationen VZV-Impfung: - Schwangerschaft (nach Impfung soll eine Schwangerschaft bis einen Monat nach der 2. Dosis verhütet werden) - weitere Kontraindikationen: siehe Bull BAG 2004; Nr. 45: 846-848 Literatur: http://www.medicalforum.ch/docs/smf/archiv/de/2007/2007-44/2007-44-259.pdf Be-1-02-2016
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