Vorgehen Varizellenfall in einer Asylunterkunft

Kanton St.Gallen
Gesundheitsdepartement
Kantonsärztlicher Dienst
Vorgehen Varizellenfall in einer Asylunterkunft
Allgemeines zu Varizellen (VZV):
- Inkubationszeit 10 – 21 Tage (üblich 14-16 Tage)
- äusserst ansteckend, Tröpfchen- und Schmierinfektion
- ansteckend während 1-2 Tage vor Exanthem bis Verkrustung des letzten Bläschens
Alle Mitarbeitende in den Asylzentren sollten Varizellen durchgemacht haben oder –
wenn nicht – sich impfen lassen gegen Varizellen (besonders die Frauen)
Massnahmen bei einem Fall:
VZV kranke Personen:
- Isolation bis Verkrustung des letzten Bläschens
- Bei immungesunden Kindern (bis 12 Jahre alt) keine Therapie notwendig
- Bei immungesunden Erwachsenen: Valtrex 3 x 1 g po für 5 d (Therapie innerhalb der
ersten 24 h); bei Immunsuppression/Schwangerschaft: Acyclovir 3x10 mg /kgKG i.v.,7 d
Potenziell mit VZV infizierte Personen (Personen mit nahem Kontakt):
- Isolation bis 21 Tage nach letzter Exposition (Einzelzimmer für die ganze Familie) und
Impfen der nicht-immunen Personen
- Schwangere und Immunsupprimierte: Bei negativer VZV-Serologie: Isolation während
21 Tagen; Behandlung mit VZV-Immunoglobulin innert 4 Tagen nach Exposition resp.
Acyclovir in Betracht ziehen.
- Aufheben der Isolation: bei Personen, die VZV schon durchgemacht haben und/oder
die schon geimpft sind oder sich innert 3 Tagen nach Exposition impfen lassen.
Bei im Zentrum wohnende Asylsuchende (kein naher Kontakt):
- Impfung* der nicht-immunen Personen ab 11 Jahre (im Zweifelsfall nochmals impfen)
innert 3 Tagen nach Exposition (2 Dosen, Zeitpunkte 0 und 4-6 Wochen);
- Bei exponierten Kindern kann eine Impfung ab 12 Monaten in Betracht gezogen werden
Was soll das Asylzentrum tun?
- Liste der Asylsuchenden erstellen mit folgenden Angaben:
Datum des Eintritts ins Zentrum (nicht nur der erkrankten Personen)
Wo und wann fand eine mögliche Exposition statt?
Wer muss noch geimpft werden?
- Meldung an das vorgelagerte Zentrum, aus welchem die an VZV erkrankte Person
stammt, dass aus ihrem Zentrum möglicherweise VZV kommen.
Wichtig ist:
- Krankheitsfälle müssen isoliert werden
- Keine Transfers von an VZV erkrankten Personen oder von nicht-immunen Kontaktpersonen (letzter Kontakt innert der letzten 21 Tage; innert 3 Tage nach erster Exposition
geimpfte Kontakte gelten als immun). Wenn dies nicht möglich ist, dann muss das aufnehmende Zentrum über die VZV-Fälle vorinformiert werden.
*Kontraindikationen VZV-Impfung:
- Schwangerschaft (nach Impfung soll eine Schwangerschaft bis einen Monat nach der 2.
Dosis verhütet werden)
- weitere Kontraindikationen: siehe Bull BAG 2004; Nr. 45: 846-848
Literatur:
http://www.medicalforum.ch/docs/smf/archiv/de/2007/2007-44/2007-44-259.pdf
Be-1-02-2016