Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen von A - Z
Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (§§ 238, 257, 261 HGB). Aus
steuerlichen Gründen haben alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Aufbewahrungsvorschriften nach § 147
Abgabenordnung (AO) zu erfüllen.
Neben den o.g. Vorschriften finden sich weitere unterschiedliche Regelungen zu den Aufbewahrungsfristen in diversen Gesetzen und
Verordnungen so z.B.:
- Produkthaftungsgesetz ProdHaftG
- Beamtenrecht
- Steuerrecht EStG, KStG, GewStG
.
- Röntgenverordnung RöV
- Zivilrecht BGB, ZPO
- Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe EfbV
- Aktiengesetz AktG
- Strahlenschutzverordnung StrlSchV
- Banken- und Versicherungsgesetz
Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen und zur Aufbewahrung von Schriftgut
stimmen nur zum Teil überein. Aus steuerlichen Gründen sind sämtliche Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen (wie z.B. DVDatenträger und Mikrofilme) aufzubewahren, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Die handelsrechtlichen Vorschriften haben
damit für die betriebliche Praxis nicht die Bedeutung, wie sie den steuerrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften zukommt. Im
Folgenden werden daher vornehmlich die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen dargestellt.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Aufbewahrungsfrist gem. der Abgabenordnung (§147) mit dem Schluss des Kalenderjahres
beginnt, in dem der Jahresabschluss aufgestellt worden ist. Daraus ergibt sich, dass die Aufbewahrungsfrist aller zum
Jahresabschluss gehörenden Unterlagen ebenfalls mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem der Jahresabschluss erstellt
wurde.
Die Unterlagen der folgenden Jahrgänge können ab 01. Januar 2016 vernichtet werden
Gesetzliche Aufbewahrungsfrist (Jahre)
A
An-, Ab- und Ummeldungen der AOK und Ersatzkassen
Angebotsunterlagen, die nicht zum Auftrag geführt haben
Angebotsunterlagen, die zum Auftrag geführt haben
Anlagevermögen
Anlageverzeichnisse
Anträge auf Arbeitnehmersparzulage
Anwesenheitsliste (z.B. Stempelkarten) soweit für Lohnbuchhaltung erforderlich
6
0
6
10
10
6
10
2009
2005
2005
2009
2005
B
Bankauszüge, Bankbelege
Beitragsabrechnungen zur Sozialversicherung
Belastungsanzeigen (intern und extern)
Belege, Sammelbelege, Beleglisten soweit Buchungsunterlagen
Bestell- und Auftragsunterlagen
Beteiligungsunterlagen
Betriebsabrechnungsbögen
Betriebskostenabrechnungen
Betriebstagebücher (EfbV)
Bewirtungsunterlagen
Bilanzen
Bilanzen und Bilanzanlagen
Buchungsanweisungen
Bürgschaftsinformationen (nach Vertragsende)
10
10
10
10
6
10
10
10
5
10
10
10
10
6
2005
2005
2005
2005
2009
2005
2005
2005
2010
2005
2005
2005
2005
2009
D
Darlehensunterlagen
Dateien (soweit Verfahrensdokumentationen) (§ 47 AO)
Dauerauftragsunterlagen
Debitorenbuchhaltung
Depotbücher, Depotauszüge und Depotbestätigungen
Doppelbesteuerungsunterlagen
10
10
6
10
10
6
2005
2005
2009
2005
2005
2009
Seite 1 von 3
2009
E
EDV-Unterlagen, soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich (z. B. Ablaufdiagramme,
Blockdiagramme und ähnliche Organisationsbeschreibungen)
Effektenkassenquittungen, Effektenempfangsbescheinigungen (soweit Buchungsbelege), Effektenbuch
Einheitswertunterlagen
E-Mails mit steuerrelevantem Inhalt
Essenmarkenabrechnungen
10
2005
10
10
10
10
2005
2005
2005
2005
10
10
10
2005
2005
2005
10
2005
10
10
6
10
10
10
10
10
10
10
2005
2005
2009
2005
2005
2005
2005
2005
2005
2005
H
Handelsbriefe
Handelsbücher
Hauptbücher
Hauptversammlungen (Beschlüsse, Protokolle, sonstige Unterlagen)
6
10
10
10
2009
2005
2005
2005
I
Inkassobücher, -karteien, -quittungen
Inventare, Inventarnachweise
Inventurunterlagen für Bilanzierungszwecke
10
10
10
2005
2005
2005
J
Jahresabschluss
Jahreslohnnachweise für Berufsgenossenschaften
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent
10
10
10
2005
2005
2005
K
Kassenberichte
Kassenbücher und -blätter
Kassenzettel
Kontenpläne und -änderungen
Kontoauszüge
Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte
Kostenträgerrechnungen
Krankenhaus-Buchführungsunterlagen
Kreditorenbuchhaltung
10
10
10
10
10
10
10
10
10
2005
2005
2005
2005
2005
2005
2005
2005
2005
L
Lastschriftanzeigen
Lieferscheine, wenn Buchungsunterlagen
Lohnkontenarten
Lohnlisten
Lohnsteuer-Jahresausgleichsunterlagen (für Arb./Angest.)
10
10
10
10
10
2005
2005
2005
2005
2005
M
Mahnvorgänge
Maschinenkarteikarten (Inventur)
Mietverträge (nach Vertragsende)
6
10
6
2009
2005
2009
N
Nebenbücher
10
2005
F
Fahrtkostenerstattungsunterlagen
Frachtbriefe
Freistempelabrechnungen
G
Gebäude- und Grundstücksunterlagen (Bauakten, Baupläne, Schätzungen, Genehmigungen,
Abrechnungen über Anschaffungs- oder Herstellungskosten), soweit Inventar
Gehaltslisten
Geschäftsberichte
Geschäftsbriefe
Geschenknachweise
Gesellschafterversammlung /-beschlüsse (Protokolle und sonstige Unterlagen)
Gewinn- und Verlustrechnungen
Grundbuch- und Journalblätter, wenn Inventare
Gründungsakten der Gesellschaft
Gutachten
Gutschriften, Gutschriftsanzeigen
Seite 2 von 3
O
Offenbarungseidanträge
6
2009
P
Pachtverträge (nach Vertragsende)
Patente und Patentunterlagen, nach Ablauf des Patents
Patientenakten (Krankengeschichte) ambulant und stationär
Pensionskassenunterlagen
Personalunterlagen
Pfändungsunterlagen
Prämienunterlagen, z. B. über Versicherungsprämien, soweit Buchungsunterlagen
Provisionsabrechnungen mit Unterlagen
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers
6
6
30
10
6
10
10
10
10
2009
2009
1985
2005
2009
2005
2005
2005
2005
Q
Qualitätsmanagement-Unterlagen
Quittungen, wenn Buchungsunterlagen
10
10
2005
2005
R
Rechnungen und Rechnungsunterlagen
Rechtsstreitfälle mit allen Unterlagen, Klageakten - nach Verfahrensabschluss
Reisekostenabrechnungen
Repräsentationsaufwendungen (Unterlagen)
10
6
10
10
2005
2009
2005
2005
S
Saldenbilanzen
Saldenlisten
Scheck- und Wechselunterlagen
Schriftwechsel
Schriftwechsel (auch innerbetrieblich)
Sozialversicherungsunterlagen
Spendenbescheinigungen
Strahlenschutz-Anwendungen (Röntgenaufnahmen-RöV)*
Strahlenschutz-Anwendungen (Röntgenbehandlung-RöV)*
Strahlenschutzbelehrungen (RöV)*
Strahlenschutzgesundheitsakte (RöV)*
Strahlenschutzmessergebnisse (RöV)*
10
10
10
6
6
6
10
10
30
30
30
30
2005
2005
2005
2009
2009
2009
2005
2005
1985
1985
1985
1985
T
Telefonkostennachweise
10
2005
U
Überstundenlisten
Unterlagen über dubiose Forderungen, Dubiosenbücher
10
10
2005
2005
V
Vermögensverzeichnis
Versand- und Frachtunterlagen
Versorgungsunterlagen, soweit Buchungsunterlagen
VwL-Unterlagen
10
10
10
10
2005
2005
2005
2005
W
Wareneingangs- und -ausgangsbücher
Wechsel
10
10
2005
2005
Z
Zessionen
Zinsabrechnungen
6
6
2009
2009
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
*) § 28 (3) RöV : Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen sind 30 Jahre lang nach der letzten Behandlung aufzubewahren.
Röntgenbilder und die Aufzeichnungen über Röntgenuntersuchungen sind zehn Jahre lang nach der letzten Untersuchung
aufzubewahren. Die Aufzeichnungen von Röntgenuntersuchungen einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind
bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres dieser Person aufzubewahren. .......
Seite 3 von 3