FAQs für beglaubigte Übersetzungen - Tinnirello

FAQs für beglaubigte
Übersetzungen
© 2015 Francesca Tinnirello
Die am häufigsten gestellten Fragen für
beglaubigte Übersetzungen
1)
2)
3)
Was sind beglaubigte Übersetzungen?
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Muss ich das Original oder eine Kopie für die Übersetzung
einreichen?
4) Kann ich Scans der Originale für die Übersetzung einreichen?
5) Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
6) Wo finde ich Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen
anfertigen dürfen?
7) Was ist eine Legalisation und wofür wird sie benötigt?
8) Brauche ich eine Apostille für die Übersetzung?
9) Darf der Übersetzer Fehler im Text korrigieren, wenn ich ihm diese
mitteile?
10) Werden Noten/Credits von Zeugnissen und Diplomen
umgerechnet bei der Übersetzung?
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Beglaubigte Übersetzungen (auch „amtlich bestätigte
Übersetzungen“ genannt) sind Übersetzungen von Dokumenten,
die von Übersetzern mit Ihrer Unterschrift und Ihrem Stempel
erstellt werden.
Sie bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Übersetzung und geben damit eine Sicherheit, dass die
Übersetzung vertrauenswürdig ist.
Bevor ein Übersetzer die Übersetzungen beglaubigen darf, muss
er zuvor vom Präsidenten des Landgerichts seines Wohnsitzes
dazu ermächtigt und beeidigt worden sein. Dies wird in der
Regel für Übersetzungen von Urkunden benötigt, wie
beispielsweise Zeugnisse, Diplome, Urteile, Vollmachten,
Testamente, etc.
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Das kommt immer auf den Aufwand an. Manche Übersetzer
rechnen wortgenau ab oder Sie berechnen nach Zeilen (eine
sogenannte „Normzeile“ enthält in der Regel 55 Anschläge
inklusive Leerzeichen pro Zeile).
Andere wiederum berechnen für die Übersetzung Seiten-,
Stunden- oder Pauschalpreise.
Tipp:
Senden Sie dem Übersetzer zunächst den Text, damit dieser
anhand des Textes ein Angebot unterbreiten und Ihnen die
Lieferzeiten mitteilen kann.
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Ich empfehle immer das Original einzureichen, denn dann sind Sie auf
der sicheren Seite.
Hintergrund ist folgender:
Am Ende der Übersetzung muss der Übersetzer in seiner
Beglaubigungsformel angeben, ob er das Original oder eine Abschrift
(=Kopie, Scan, Foto) gesehen hat. Jede Behörde stellt andere
Anforderungen, aber Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie die
Originaldokumente einreichen. Das können Sie entweder persönlich
beim Übersetzer abgeben oder per Post schicken (am besten immer
per Einschreiben mit Unterschrift).
Wenn die beglaubigte Übersetzung nicht für Behörden benötigt
werden, weil es sich um Zeugnisse handelt, die Sie für eine Bewerbung
einreichen möchten, reicht häufig auch nur eine Kopie.
Empfehlenswert ist dennoch immer die Einreichung des Originals.
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Ja, grundsätzlich können Sie dem Übersetzer Scans einreichen.
Scans werden wie Kopien behandelt und können nicht als
Originale angesehen werden. Der Übersetzer kann anhand des
Scans ein Angebot mit Liefertermin unterbreiten und vorab mit
dem Scan übersetzen. Ich empfehle immer das Original
einzureichen, da das die meisten Behörden verlangen. In einigen
Fällen wird akzeptiert, dass die Übersetzung auch ohne
Einreichung des Originals erstellt wurde. Am besten klären Sie
vorab, wie die Vorgaben des Empfängers der Übersetzung sind.
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Das hängt von einigen Faktoren ab.
Wie zum Beispiel:
– Länge des Textes
– Layout (sind viele Grafiken, Tabellen, etc. vorhanden?)
– Verfügbarkeit des Übersetzers
Nachdem Sie dem Übersetzer den Text zur Einsicht schicken,
wird er Ihnen einen Liefertermin nennen können. Da jeder Text
unterschiedlich ist, variiert das von Fall zu Fall.
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Datenbanken, die Sie durchsuchen könnten:
• www.justiz-dolmetscher.de/suche_action (Justizportal)
• http://suche.bdue.de/ (Bundesverband BDÜ)
• http://www.vvubw.de/cms/iwebs/default.aspx?mmid=5457&smid=20130
(Übersetzerverband VVU)
• http://www.consstoccarda.esteri.it/NR/rdonlyres/46C7F49
0-9D25-4D9F-B8B5-6F014998AE57/0/Traduttori.pdf
(italienisches Konsulat in Stuttgart)
• Oder fragen Sie Übersetzer, die Sie bereits kennen.
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Eine Legalisation ist eine Art Überbeglaubigung, die zum Beispiel
von Botschaften und Konsulaten vorgenommen wird.
Sie stellt eine Echtheitsbestätigung dar und somit eine Art
Akzeptanz des Dokuments. Ob eine Legalisation notwendig ist,
hängt von dem jeweiligen Land ab, für das die Übersetzung
benötigt wird.
Zwingend notwendig ist dies bei Übersetzungen von deutschen
Vollmachten ins Italienische, da diese ohne eine Legalisation in
Italien nicht anerkannt werden würden.
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Das kommt auf das Dokument und das Zielland an. Eine Apostille
ist, wie die Legalisation auch, eine Form der
Echtheitsbescheinigung, die auf der Urkunde aufgestempelt
wird. Sie ist im Gegensatz zur Legalisation eine vereinfachte
Echtheitsbestätigung.
Apostillen bekommt man beim zuständigen Landgericht. Dabei
muss die Angabe des Ziellandes gemacht werden.
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Nein. Der Übersetzer bestätigt mit seinem Stempel und seiner
Unterschrift, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist,
dies bedeutet auch, dass die Übersetzung genau dem Original
entspricht. Die Urkunde muss daher zunächst von der Behörde
korrigiert werden, damit der Übersetzer den Fehler beseitigen
kann. Der Übersetzer sollte allerdings bei der Vermutung, dass
sich ein Fehler im Original befindet, einen Hinweis in seinen
Anmerkungen machen.
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In der Regel nicht. Die Umrechnung von Noten liegt in der
Verantwortung der Anerkennungsstellen. Die Übersetzung dient
nur als „Lesehilfe“, dies bedeutet, dass eine ausgeschriebene
Note übersetzt werden muss, damit die Anerkennungsstelle in
den Umrechnungstabellen nachsehen kann, wie die Noten zu
deuten sind. Der Übersetzer kann zur Information eine
Anmerkung machen, was eine Entsprechung sein könnte, muss
dies allerdings nicht tun.
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Schreiben Sie mir Ihre Fragen an:
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