FAQs für beglaubigte Übersetzungen © 2015 Francesca Tinnirello Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) 2) 3) Was sind beglaubigte Übersetzungen? Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? Muss ich das Original oder eine Kopie für die Übersetzung einreichen? 4) Kann ich Scans der Originale für die Übersetzung einreichen? 5) Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung? 6) Wo finde ich Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen? 7) Was ist eine Legalisation und wofür wird sie benötigt? 8) Brauche ich eine Apostille für die Übersetzung? 9) Darf der Übersetzer Fehler im Text korrigieren, wenn ich ihm diese mitteile? 10) Werden Noten/Credits von Zeugnissen und Diplomen umgerechnet bei der Übersetzung? © 2015 Francesca Tinnirello Beglaubigte Übersetzungen (auch „amtlich bestätigte Übersetzungen“ genannt) sind Übersetzungen von Dokumenten, die von Übersetzern mit Ihrer Unterschrift und Ihrem Stempel erstellt werden. Sie bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und geben damit eine Sicherheit, dass die Übersetzung vertrauenswürdig ist. Bevor ein Übersetzer die Übersetzungen beglaubigen darf, muss er zuvor vom Präsidenten des Landgerichts seines Wohnsitzes dazu ermächtigt und beeidigt worden sein. Dies wird in der Regel für Übersetzungen von Urkunden benötigt, wie beispielsweise Zeugnisse, Diplome, Urteile, Vollmachten, Testamente, etc. © 2015 Francesca Tinnirello Das kommt immer auf den Aufwand an. Manche Übersetzer rechnen wortgenau ab oder Sie berechnen nach Zeilen (eine sogenannte „Normzeile“ enthält in der Regel 55 Anschläge inklusive Leerzeichen pro Zeile). Andere wiederum berechnen für die Übersetzung Seiten-, Stunden- oder Pauschalpreise. Tipp: Senden Sie dem Übersetzer zunächst den Text, damit dieser anhand des Textes ein Angebot unterbreiten und Ihnen die Lieferzeiten mitteilen kann. © 2015 Francesca Tinnirello Ich empfehle immer das Original einzureichen, denn dann sind Sie auf der sicheren Seite. Hintergrund ist folgender: Am Ende der Übersetzung muss der Übersetzer in seiner Beglaubigungsformel angeben, ob er das Original oder eine Abschrift (=Kopie, Scan, Foto) gesehen hat. Jede Behörde stellt andere Anforderungen, aber Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie die Originaldokumente einreichen. Das können Sie entweder persönlich beim Übersetzer abgeben oder per Post schicken (am besten immer per Einschreiben mit Unterschrift). Wenn die beglaubigte Übersetzung nicht für Behörden benötigt werden, weil es sich um Zeugnisse handelt, die Sie für eine Bewerbung einreichen möchten, reicht häufig auch nur eine Kopie. Empfehlenswert ist dennoch immer die Einreichung des Originals. © 2015 Francesca Tinnirello Ja, grundsätzlich können Sie dem Übersetzer Scans einreichen. Scans werden wie Kopien behandelt und können nicht als Originale angesehen werden. Der Übersetzer kann anhand des Scans ein Angebot mit Liefertermin unterbreiten und vorab mit dem Scan übersetzen. Ich empfehle immer das Original einzureichen, da das die meisten Behörden verlangen. In einigen Fällen wird akzeptiert, dass die Übersetzung auch ohne Einreichung des Originals erstellt wurde. Am besten klären Sie vorab, wie die Vorgaben des Empfängers der Übersetzung sind. © 2015 Francesca Tinnirello Das hängt von einigen Faktoren ab. Wie zum Beispiel: – Länge des Textes – Layout (sind viele Grafiken, Tabellen, etc. vorhanden?) – Verfügbarkeit des Übersetzers Nachdem Sie dem Übersetzer den Text zur Einsicht schicken, wird er Ihnen einen Liefertermin nennen können. Da jeder Text unterschiedlich ist, variiert das von Fall zu Fall. © 2015 Francesca Tinnirello Datenbanken, die Sie durchsuchen könnten: • www.justiz-dolmetscher.de/suche_action (Justizportal) • http://suche.bdue.de/ (Bundesverband BDÜ) • http://www.vvubw.de/cms/iwebs/default.aspx?mmid=5457&smid=20130 (Übersetzerverband VVU) • http://www.consstoccarda.esteri.it/NR/rdonlyres/46C7F49 0-9D25-4D9F-B8B5-6F014998AE57/0/Traduttori.pdf (italienisches Konsulat in Stuttgart) • Oder fragen Sie Übersetzer, die Sie bereits kennen. © 2015 Francesca Tinnirello Eine Legalisation ist eine Art Überbeglaubigung, die zum Beispiel von Botschaften und Konsulaten vorgenommen wird. Sie stellt eine Echtheitsbestätigung dar und somit eine Art Akzeptanz des Dokuments. Ob eine Legalisation notwendig ist, hängt von dem jeweiligen Land ab, für das die Übersetzung benötigt wird. Zwingend notwendig ist dies bei Übersetzungen von deutschen Vollmachten ins Italienische, da diese ohne eine Legalisation in Italien nicht anerkannt werden würden. © 2015 Francesca Tinnirello Das kommt auf das Dokument und das Zielland an. Eine Apostille ist, wie die Legalisation auch, eine Form der Echtheitsbescheinigung, die auf der Urkunde aufgestempelt wird. Sie ist im Gegensatz zur Legalisation eine vereinfachte Echtheitsbestätigung. Apostillen bekommt man beim zuständigen Landgericht. Dabei muss die Angabe des Ziellandes gemacht werden. © 2015 Francesca Tinnirello Nein. Der Übersetzer bestätigt mit seinem Stempel und seiner Unterschrift, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist, dies bedeutet auch, dass die Übersetzung genau dem Original entspricht. Die Urkunde muss daher zunächst von der Behörde korrigiert werden, damit der Übersetzer den Fehler beseitigen kann. Der Übersetzer sollte allerdings bei der Vermutung, dass sich ein Fehler im Original befindet, einen Hinweis in seinen Anmerkungen machen. © 2015 Francesca Tinnirello In der Regel nicht. Die Umrechnung von Noten liegt in der Verantwortung der Anerkennungsstellen. Die Übersetzung dient nur als „Lesehilfe“, dies bedeutet, dass eine ausgeschriebene Note übersetzt werden muss, damit die Anerkennungsstelle in den Umrechnungstabellen nachsehen kann, wie die Noten zu deuten sind. Der Übersetzer kann zur Information eine Anmerkung machen, was eine Entsprechung sein könnte, muss dies allerdings nicht tun. © 2015 Francesca Tinnirello Haben Sie Fragen? Schreiben Sie mir Ihre Fragen an: [email protected]! © 2015 Francesca Tinnirello
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