Feuerwerk zünden – gewusst wie

Aktuell
22.07.2016
Feuerwerk zünden – gewusst wie
Bald ist es wieder soweit: In der ganzen Schweiz darf Feuerwerk gezündet werden. Für das Abbrennen
von Feuerwerk braucht es in der Regel eine Bewilligung, ausser am 1. August und an Sylvester/Neujahr.
Um Unfällen vorzubeugen, ist der richtige Umgang damit äusserst wichtig. Halten Sie sich deshalb an die
Tipps der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Lassen Sie sich beim Kauf über die Handhabung der Feuerwerkskörper beraten.
Vermeiden Sie Rauchen in der Nähe von Feuerwerk.
Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen und vor Kindern geschützten Ort. Grössere Kinder
müssen über den richtigen Umgang mit Feuerwerk instruiert und beaufsichtigt werden.
Schützen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerk auf dem Festplatz vor Funkenwurf durch örtliches Trennen
oder Abdecken.
Lesen Sie die Gebrauchsanweisung frühzeitig, am besten noch bei Tageslicht, und beachten Sie die
Hinweise.
Kleine Raketen können aus verankerten Flaschen gestartet werden, grössere nur aus Abschussstäben
oder -rohren. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
Vermeiden Sie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Menschenansammlungen. Schliessen Sie
die Fenster und ziehen Sie die Sonnenstoren hoch.
Basteln Sie keine Eigenkreationen. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern kann zu
gefährlichen Situationen führen.
Brennen Sie bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern oder Feldern ab.
Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, nähern Sie sich frühestens nach fünf Minuten. Versuchen Sie
nicht, den Feuerwerkskörper nochmals anzuzünden. Geben Sie den Blindgänger an die Verkaufsstelle
zurück.
Bedenken Sie beim Abbrennen von Feuerwerk, dass nicht alle Nachbarn Freude daran haben.
Respektieren Sie ältere Leute, Familien mit Kleinkindern und Haustiere.
Wir wünschen Ihnen einen schönen und unfallfreien 1. August!
Patrik Hasler-Olbrych
Leiter Marketing & Kommunikation
Agrisano
Tel. 056 461 71 11
www.agrisano.ch
5201 Brugg | Laurstrasse 10 | Tel. 056 461 71 11 | Fax 056 461 71 07
[email protected] | www.agrisano.ch