Annahmefristen Depotbanken 2015 - fonds-for

Annahmefristen Depotbanken 2015
FFB
Orderzeiten – Auftragsbearbeitung:
Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Fonds können wie immer durchgehend – also
auch „zwischen den Jahren“ – erteilt werden. Die Auftragsbearbeitung erfolgt entsprechend
der Orderschlusszeiten noch in diesem Jahr.
Wichtig! Diese Vorgehensweise kann dazu führen, dass Orders über den Jahreswechsel
offen bleiben und daher im Jahresdepotauszug ein zu niedriger Depotbestand ausgewiesen
wird. Eine nachträgliche Korrektur bzw. Neuerstellung ist nicht vorgesehen.
Depoteröffnung: 28.12.2015 (Eingang FFB)
Einlieferungen/Auslieferungen:
Hier gibt es ebenfalls keine Einschränkungen. Eingehende Fondsanteile werden bis
einschließlich 30. Dezember 2015 in den jeweiligen Kundendepots eingebucht. Bei
Auslieferungen, die ab Mitte Dezember von der FFB veranlasst werden, kann es allerdings
dazu kommen, dass die Fondsanteile bei der empfangenden Stelle nicht mehr bis Ende
2015 gutgeschrieben werden.
Wichtig! In Irland werden Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, „nachgeholt“. Bei
Aufträgen in Fonds, die in Irland domiziliert sind (z. B. Griffin) ergeben sich insbesondere
nach Weihnachten daher erhebliche Verzögerungen bei der Auftragsannahme seitens der
Investmentgesellschaften. In allen anderen Ländern kann „normal“ geordert werden.
Umstellung auslaufender VL-Verträge Anfang Januar 2016
Die Umstellung von VL-Verträgen, bei denen die siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, in
„freie“ Anteile erfolgt am 07. Januar 2016. Das Entgelt für den VL-Vertrag wird Mitte
Dezember 2015 vereinnahmt. Die Kunden erhalten hierüber separate Abrechnungen.
Wichtig! Bedingt durch das neue SEPA-Format gibt es bei VL-Zahlungen keine Möglichkeit
mehr, ein vom Arbeitgeber angegebenes Lohnzurechnungsjahr für eine VL-Zahlung zu
berücksichtigen. Zahlungen, die ab dem 04. Januar 2016 bei der FFB eingehen, finden
daher in der VL-Bescheinigung 2016 Berücksichtigung, auch wenn der Arbeitgeber im
Verwendungszweck „2015“ angegeben hat.
Versand der Jahresdepotauszüge und VL-Bescheinigungen Ende Januar 2015
Der Versand der Jahresdepotauszüge und der VL-Bescheinigungen 2015 ist für Ende
Januar 2016 geplant. Für Kunden mit Online-Posteingang werden die Unterlagen nicht mit
der Post versendet, sondern dort eingestellt.
Zusammen mit dem Jahresdepotauszug erhalten alle Kunden ohne Online-Zugang eine
Übersicht mit den bei uns hinterlegten Stammdaten. Der Kunde kann seine Daten so ganz
einfach kontrollieren und bei Bedarf ändern bzw. ergänzen – in vielen Fällen fehlt uns eine
aktuelle Bankverbindung des Kunden.
Antrag auf Verlustbescheinigung
Der Antrag muss bis spätestens zum 15. Dezember des aktuellen Jahres vorliegen. Hat der
Kunde einen Antrag gestellt, wird ihm der Verlust in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.
Über den Versand der Steuerunterlagen informieren wir Sie separat.
FodB
Für die Abwicklung von Aufträgen bei der Fondsdepot Bank gelten die in Deutschland
relevanten Feiertagsregelungen. Sowohl der 24. als auch der 31. Dezember 2015 sind
Bankfeiertage. Zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel liegen lediglich drei
Bankarbeitstage, was für Tauschaufträge in der Regel nicht mehr ausreichend ist. Bitte
berücksichtigen Sie dies bei Ihren Dispositionen.
Orderzeiten-Kauf, Tausch sowie Verkauf:
Aufträge zum Kauf, Verkauf und Tausch von Investmentfonds sollten möglichst bis Mitte
Dezember (Montag 14. Dezember 2015) erteilt werden. Sofern Aufträge erst später
eingehen, kann es dazu kommen, dass Dispositionen über den Jahreswechsel offen sind.
Diese werden dann im Jahresdepotauszug 2015 nicht ausgewiesen und erst im Jahr 2016
gebucht.
Achtung: Letzter Buchungstag/Abrechnungslauf ist der 30. Dezember 2015. Bitte achten Sie
daher ganz besonders auf die Abwicklungsmodalitäten der einzelnen Fonds.
Depoteröffnungen:
Depoteröffnungen werden bis einschließlich 30. Dezember 2015 bearbeitet. Für alle, bis
Montag den 21. Dezember 2015 um 14 Uhr eingehenden Depoteröffnungsanträge, wird
die Eröffnung der Depots noch im Jahr 2015 gewährleistet. Für nach dem 21. Dezember
2015 eingehende Anträge ist die Eröffnung im Jahr 2015 nicht mehr garantiert.
Einlieferungen von Fondsanteilen werden bis einschließlich 30. Dezember 2015 in die
entsprechenden Kundendepots eingebucht.
Bei Depotüberträgen von einer anderen Verwahrstelle zur Fondsdepot Bank, die uns
aktuell vorliegen, kann davon ausgegangen werden (unter Voraussetzung, dass alle
relevanten Formulare vollständig vorliegen und es sich um keine ausländische Lagerstelle
handelt), dass eine Einbuchung der Bestände in die entsprechenden Kundendepots noch im
Jahr 2015 erfolgt.
Bei Übertragungen, die ab KW50 eingereicht werden, besteht die Gefahr, dass diese über
den Jahreswechsel andauern und der Bestand weder in dem Depot bei der abgebenden,
noch bei der aufnehmenden Bank verbucht ist und die steuerliche Zuordnung zu einem der
Kalenderjahre erschwert wird. Insbesondere bei der Übertragung von Fonds, die heute bei
einer Lagerstelle verwahrt werden, die steuerliche Daten liefert, kann es unter Umständen
ratsam sein, die Bestände erst im neuen Jahr zu übertragen, um eine eindeutige Zuordnung
der Anteilbestände sicherzustellen.
Depotüberträge von der Fondsdepot Bank an Drittinstitute werden bis einschließlich 11.
Dezember 2015 veranlasst. Danach eingehende Aufträge werden im neuen Jahr ausgeführt.
Diese Aussagen setzen voraus, dass die Aufträge / Anträge ordnungsgemäß ausgefüllt und
vollständig sind.
ebase
Depoteröffnungsanträge
Depot- und Kontoeröffnungsanträge werden bis einschließlich 30. Dezember 2015
bearbeitet. Für alle bis zum 21. Dezember 2015 eingehenden Anträge (Posteingang
ebase) ist die Eröffnung des Depots/Kontos noch im Jahr 2015 gewährleistet.
Ausblick Jahresendversand 2015
Der Jahresdepotauszug und die Steuerbescheinigung 2015 werden im Zeitraum Ende
Februar bis Mitte März 2016 versandt (Ausnahme: Kunden mit betrieblichem Vermögen, für
die noch Informationen zum Bescheinigungsjahr 2014 ausstehen; Näheres siehe hierzu
unter 4.).
Der Jahresendversand beinhaltet zusammengefasst folgende Bestandteile:
• Jahresdepotauszug mit Stand 30. Dezember 2015
• Steuerbescheinigung 2015
• Sowie ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2015 nach § 43a Abs. 3 Satz 2 EStG
• Sowie ggf. eine VL-Bescheinigung 2015
Der postalische Versand der Jahresendunterlagen für 2015 beginnt voraussichtlich
Ende Februar 2016 und wird ca. 2 Wochen dauern. Der Versand aller oben genannten
Unterlagen erfolgt in einem Umschlag, wenn der Kunde nicht über einen Online-Postkorb
verfügt. Auch Online-Kunden werden die Steuerbescheinigungen im genannten Zeitraum auf
postalischem Weg erhalten. Der Jahresdepotauszug wird für Kunden mit einem OnlineZugang ausschließlich im Online-Postkorb zur Verfügung gestellt. Dieser steht für den
Kunden bereits ab Mitte Januar und die Steuerbescheinigung ab Ende Februar im OnlinePostkorb zum Abruf bereit. Die Bedingungsänderungen zum 1. Mai 2016 finden Sie im
Februar 2016 auf unserer Homepage. Die Musterdokumente der Steuerbescheinigung 2015
erhalten Sie rechtzeitig mit separater ebase News Anfang 2016.
Gültigkeit von Freistellungsaufträgen ohne steuerliche Identifikationsnummer nach
dem 1. Januar 2016
Durch die Änderung des § 45d EStG verlieren Freistellungsaufträge (FSA) ohne gültige
steuerliche Identifikationsnummer (ID-Nr.) ab 1. Januar 2016 ihre Gültigkeit. Vor diesem
Hintergrund wurden Kunden mit aktivem FSA bereits Mitte 2015 angeschrieben und um
Mitteilung der ID-Nr. gebeten. Kunden können die ID-Nr. formlos mitteilen (telefonisch,
schriftlich, per E-Mail oder Telefax). Liegt bis zum Jahresende 2015 für einen der FSAInhaber noch keine ID-Nr. vor, wird der Freistellungsauftrag zum 31. Dezember 2015
gelöscht. Die betreffenden Kunden werden mit einem Hinweis auf dem Jahresdepotauszug
darüber informiert und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass jederzeit ein neuer FSA unter
Angabe der ID-Nr. erteilt werden kann.
Frist verpasst für die nachträgliche Meldung der ID-Nr.?
Sollte die Frist zum Ende des Jahres 2015 versäumt worden sein und es kommt zur
Löschung des Freibetrages, kann im Laufe des Jahres 2016 jederzeit ein neuer
Freistellungsauftrag eingereicht werden. Mit Vormerkung des neuen Freibetrages erfolgt
automatisch eine Verlustverrechnung und die bisher einbehaltene Steuer wird
zurückerstattet. Verpasst der Kunde auch diese Möglichkeit, so kann er sich die abgeführte
Steuer im Rahmen der Steuererklärung für 2016 zurückholen.
comdirect
Servicezeiten zu den Feiertagen:
Sie erreichen uns am 21.,22.,+ 23.12. sowie 28.,29., + 30.12. wie gewohnt zwischen 8:00
Uhr
und 20:00 Uhr.
Börsenhandelszeiten:
23.12. regulärer Handel
24.12. bis 27.12. kein Handel
28. + 29.12. regulärer Handel
30.12. verkürzter Handel bis 14 Uhr an deutschen Börsen
31.12. + 1.1. kein Handel an deutschen Börsen
Depotüberträge:
Ausgehende Depotüberträge werden bis zum 15.12.2015 verarbeitet, sofern der
Kontrahent
diese noch entgegennimmt.
Freistellungsaufträge:
Kunden können den Freistellungsauftrag noch bis zum 30.12.2015 (20:00 Uhr) online
erfassen. Postalische Aufträge zur Änderung reichen Sie uns bitte bis zum 30.12.2015
(18 Uhr) per Fax ein.
Verlustbescheinigung:
Sofern Kunden sich den Stand der Verrechnungstöpfe (Verlust) bescheinigen lassen
wollen,
legen Sie bitte den formlosen, schriftlichen Auftrag des Kunden per Fax bis zum
15.12.2015
vor. Erfolgt keine Beauftragung, werden Verluste in das Jahr 2016 übernommen und
fortgeführt.
Finanzreport mit Jahresdepotabstimmung:
Den Jahresfinanzreport werden wir Mitte KW 2 versenden bzw. in die PostBox der
Kunden einstellen.
Kontoeröffnungen:
Für Depot/Kontoeröffnungen, die uns bis zum 14.12.2015 erreichen, garantieren wir eine
Eröffnung bis spätestens 31.12.2015. Natürlich werden auch später eingehende
Eröffnungsanträge möglichst zeitnah bearbeitet.
DAB
Entnehmen Sie nachfolgend unsere Servicezeiten für das Jahresende – damit Sie keine Frist
verpassen!
Handel/Kundenbetreuung/Consulting & Sales Development:
Am 24.12. und 25.12.2015 sowie am 31.12.2015 und 01.01.2016 sind unsere
Handelsabteilung, die Kundenbetreuung sowie IT Consulting & Sales Development nicht
besetzt.
Zahlungsverkehr:
Am 24.12., 25.12., sowie am 31.12.2015 und 01.01.2016 ist der Zahlungsverkehr nicht
besetzt. An diesen Tagen werden auch keine Überweisungen verbucht, die von
Vermögensverwaltern in B3 erfasst werden, oder die von Endkunden über das
Onlinebanking oder Telefonbanking beauftragt werden.
Bitte beachten Sie die generellen Servicelevels:
 Erfassung Überweisungen: taggleich bei Eingang der vollständigen Aufträge bis 14
Uhr
 Erfassung Daueraufträge/Lastschriften: taggleich bei Eingang der vollständigen
Aufträge bis 10 Uhr
 Information über evtl. fehlende Angaben mittels Rückfax: taggleich bei Eingang bis 10
Uhr
Selbstverständlich bearbeiten wir alle Aufträge so schnell wie möglich, jedoch kann eine
Bearbeitung außerhalb der vorgenannten Servicelevels, bzw. bei unklaren oder
unvollständigen Aufträgen nicht garantiert werden
Kreditservice:
Sie möchten in diesem Jahr noch einen Effektenkredit beantragen oder einen verfügbaren
Rahmenkredit erhöhen? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise und Termine zur
Prüfung Ihres Kreditwunsches in 2015:
 Kreditanträge/Krediterhöhungen bis 750.000,– Euro & Verpfändungsbestätigungen:
Letzter Eingang (online/offline) bis zum 18.12.2015
 Kreditanträge/Krediterhöhungen größer 750.000,– Euro & Sonderengagements:
kommen Sie bitte baldmöglichst auf uns zu
Erfolgt der Kreditantrag nach den vorgenannten Terminen, können wir den Versand unseres
Kreditangebotes für das Jahr 2015 aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens zum
Jahresende nicht mehr.
Kontoservice:
Kontoeröffnungen, allgemeine Änderungen von Kundenstammdaten sowie die Bearbeitung
von Freistellungsaufträgen für das laufende Jahr werden bei vollständigen Unterlagen noch
in diesem Jahr bearbeitet, wenn diese bis einschließlich 23.12.2015 bei uns eingegangen
sind.
Wer einen Freistellungsauftrag eingereicht hat, sollte allerdings beachten, dass seit dem
01.01.2011 die Steueridentifikationsnummer (TIN) enthalten sein muss. Vor 2011 erteilte
Aufträge bleiben noch bis Ende 2015 ohne Identifikationsnummer gültig. Ab Anfang 2016
existiert diese Übergangsregelung nicht mehr und Banken dürfen nur noch
Freistellungsaufträge führen, wenn die Steueridentifikationsnummer hinterlegt ist – dies gilt
auch für Altaufträge. Liegt uns die Steueridentifikationsnummer jedoch bis zum
14.12.2015 nicht vor, wird der vorhandene Freistellungsauftrag zum Jahresende gelöscht.
Bei Kontolöschungen, die mit Wertpapierüberträgen verbunden sind, ist eine
Beauftragung bis zum 15.12.2015 zu empfehlen; eine vollständige Abwicklung kann jedoch
nicht gewährleistet werden. Für Kontolöschungsaufträge ohne Wertpapierbestand, die uns
bis zum 23.12.2015 vorliegen, kann eine Bearbeitung in diesem Jahr gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines unterschriebenen Auftrags mit der Angabe aller
notwendigen Daten hierbei vorausgesetzt wird.
Die Beantragung von Verlustbescheinigungen für das Jahr 2015 ist aufgrund gesetzlicher
Vorgaben nur noch bis zum 15.12.2015 (Eingang bei der DAB Bank) möglich.
Depotüberträge / Anschaffungsdaten:
 Aufträge zu internen wie externen Depotüberträgen müssen bis zum 16.12.2015 bei
uns eingegangen sein, damit eine Auftragsverbuchung noch in 2015 vorgenommen
werden kann. Die vollständige Ausführung eines Übertrags insbesondere
ausländischer Titel kann dabei nicht gewährleistet werden.
 Anschaffungsdaten, die über die TAX Box eingehen, werden im STP Prozess
automatisch bis zum 31.12.2015 verarbeitet.
 Aufträge zu Anschaffungsdaten, die manuell eingepflegt werden müssen, werden nur
bis zum 16.12.2015 entgegen genommen, um eine Buchung in 2015 sicher zu
stellen.
Consorsbank:
Folgende Deadlines haben wir auf Anfrage von der Consorsbank mitgeteilt bekommen:
Überträge (an Fremdbank): 11.12.2015
Überträge (von Frembank): 29.12.2015
Depoteröffnungen: 29.12.2015 (Eingang Consorsbank; Antrag muss korrekt und
vollständig sein)
Augsburger Aktienbank:
Depoteröffnungen: 18.12.2015
Die angegebenen Termine beziehen sich immer auf den Eingang
vollständiger und richtiger Unterlagen bei der jeweiligen
Depotstelle!