Annahmefristen Depotbanken 2015 FFB Orderzeiten – Auftragsbearbeitung: Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Fonds können wie immer durchgehend – also auch „zwischen den Jahren“ – erteilt werden. Die Auftragsbearbeitung erfolgt entsprechend der Orderschlusszeiten noch in diesem Jahr. Wichtig! Diese Vorgehensweise kann dazu führen, dass Orders über den Jahreswechsel offen bleiben und daher im Jahresdepotauszug ein zu niedriger Depotbestand ausgewiesen wird. Eine nachträgliche Korrektur bzw. Neuerstellung ist nicht vorgesehen. Depoteröffnung: 28.12.2015 (Eingang FFB) Einlieferungen/Auslieferungen: Hier gibt es ebenfalls keine Einschränkungen. Eingehende Fondsanteile werden bis einschließlich 30. Dezember 2015 in den jeweiligen Kundendepots eingebucht. Bei Auslieferungen, die ab Mitte Dezember von der FFB veranlasst werden, kann es allerdings dazu kommen, dass die Fondsanteile bei der empfangenden Stelle nicht mehr bis Ende 2015 gutgeschrieben werden. Wichtig! In Irland werden Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, „nachgeholt“. Bei Aufträgen in Fonds, die in Irland domiziliert sind (z. B. Griffin) ergeben sich insbesondere nach Weihnachten daher erhebliche Verzögerungen bei der Auftragsannahme seitens der Investmentgesellschaften. In allen anderen Ländern kann „normal“ geordert werden. Umstellung auslaufender VL-Verträge Anfang Januar 2016 Die Umstellung von VL-Verträgen, bei denen die siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, in „freie“ Anteile erfolgt am 07. Januar 2016. Das Entgelt für den VL-Vertrag wird Mitte Dezember 2015 vereinnahmt. Die Kunden erhalten hierüber separate Abrechnungen. Wichtig! Bedingt durch das neue SEPA-Format gibt es bei VL-Zahlungen keine Möglichkeit mehr, ein vom Arbeitgeber angegebenes Lohnzurechnungsjahr für eine VL-Zahlung zu berücksichtigen. Zahlungen, die ab dem 04. Januar 2016 bei der FFB eingehen, finden daher in der VL-Bescheinigung 2016 Berücksichtigung, auch wenn der Arbeitgeber im Verwendungszweck „2015“ angegeben hat. Versand der Jahresdepotauszüge und VL-Bescheinigungen Ende Januar 2015 Der Versand der Jahresdepotauszüge und der VL-Bescheinigungen 2015 ist für Ende Januar 2016 geplant. Für Kunden mit Online-Posteingang werden die Unterlagen nicht mit der Post versendet, sondern dort eingestellt. Zusammen mit dem Jahresdepotauszug erhalten alle Kunden ohne Online-Zugang eine Übersicht mit den bei uns hinterlegten Stammdaten. Der Kunde kann seine Daten so ganz einfach kontrollieren und bei Bedarf ändern bzw. ergänzen – in vielen Fällen fehlt uns eine aktuelle Bankverbindung des Kunden. Antrag auf Verlustbescheinigung Der Antrag muss bis spätestens zum 15. Dezember des aktuellen Jahres vorliegen. Hat der Kunde einen Antrag gestellt, wird ihm der Verlust in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Über den Versand der Steuerunterlagen informieren wir Sie separat. FodB Für die Abwicklung von Aufträgen bei der Fondsdepot Bank gelten die in Deutschland relevanten Feiertagsregelungen. Sowohl der 24. als auch der 31. Dezember 2015 sind Bankfeiertage. Zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel liegen lediglich drei Bankarbeitstage, was für Tauschaufträge in der Regel nicht mehr ausreichend ist. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Dispositionen. Orderzeiten-Kauf, Tausch sowie Verkauf: Aufträge zum Kauf, Verkauf und Tausch von Investmentfonds sollten möglichst bis Mitte Dezember (Montag 14. Dezember 2015) erteilt werden. Sofern Aufträge erst später eingehen, kann es dazu kommen, dass Dispositionen über den Jahreswechsel offen sind. Diese werden dann im Jahresdepotauszug 2015 nicht ausgewiesen und erst im Jahr 2016 gebucht. Achtung: Letzter Buchungstag/Abrechnungslauf ist der 30. Dezember 2015. Bitte achten Sie daher ganz besonders auf die Abwicklungsmodalitäten der einzelnen Fonds. Depoteröffnungen: Depoteröffnungen werden bis einschließlich 30. Dezember 2015 bearbeitet. Für alle, bis Montag den 21. Dezember 2015 um 14 Uhr eingehenden Depoteröffnungsanträge, wird die Eröffnung der Depots noch im Jahr 2015 gewährleistet. Für nach dem 21. Dezember 2015 eingehende Anträge ist die Eröffnung im Jahr 2015 nicht mehr garantiert. Einlieferungen von Fondsanteilen werden bis einschließlich 30. Dezember 2015 in die entsprechenden Kundendepots eingebucht. Bei Depotüberträgen von einer anderen Verwahrstelle zur Fondsdepot Bank, die uns aktuell vorliegen, kann davon ausgegangen werden (unter Voraussetzung, dass alle relevanten Formulare vollständig vorliegen und es sich um keine ausländische Lagerstelle handelt), dass eine Einbuchung der Bestände in die entsprechenden Kundendepots noch im Jahr 2015 erfolgt. Bei Übertragungen, die ab KW50 eingereicht werden, besteht die Gefahr, dass diese über den Jahreswechsel andauern und der Bestand weder in dem Depot bei der abgebenden, noch bei der aufnehmenden Bank verbucht ist und die steuerliche Zuordnung zu einem der Kalenderjahre erschwert wird. Insbesondere bei der Übertragung von Fonds, die heute bei einer Lagerstelle verwahrt werden, die steuerliche Daten liefert, kann es unter Umständen ratsam sein, die Bestände erst im neuen Jahr zu übertragen, um eine eindeutige Zuordnung der Anteilbestände sicherzustellen. Depotüberträge von der Fondsdepot Bank an Drittinstitute werden bis einschließlich 11. Dezember 2015 veranlasst. Danach eingehende Aufträge werden im neuen Jahr ausgeführt. Diese Aussagen setzen voraus, dass die Aufträge / Anträge ordnungsgemäß ausgefüllt und vollständig sind. ebase Depoteröffnungsanträge Depot- und Kontoeröffnungsanträge werden bis einschließlich 30. Dezember 2015 bearbeitet. Für alle bis zum 21. Dezember 2015 eingehenden Anträge (Posteingang ebase) ist die Eröffnung des Depots/Kontos noch im Jahr 2015 gewährleistet. Ausblick Jahresendversand 2015 Der Jahresdepotauszug und die Steuerbescheinigung 2015 werden im Zeitraum Ende Februar bis Mitte März 2016 versandt (Ausnahme: Kunden mit betrieblichem Vermögen, für die noch Informationen zum Bescheinigungsjahr 2014 ausstehen; Näheres siehe hierzu unter 4.). Der Jahresendversand beinhaltet zusammengefasst folgende Bestandteile: • Jahresdepotauszug mit Stand 30. Dezember 2015 • Steuerbescheinigung 2015 • Sowie ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2015 nach § 43a Abs. 3 Satz 2 EStG • Sowie ggf. eine VL-Bescheinigung 2015 Der postalische Versand der Jahresendunterlagen für 2015 beginnt voraussichtlich Ende Februar 2016 und wird ca. 2 Wochen dauern. Der Versand aller oben genannten Unterlagen erfolgt in einem Umschlag, wenn der Kunde nicht über einen Online-Postkorb verfügt. Auch Online-Kunden werden die Steuerbescheinigungen im genannten Zeitraum auf postalischem Weg erhalten. Der Jahresdepotauszug wird für Kunden mit einem OnlineZugang ausschließlich im Online-Postkorb zur Verfügung gestellt. Dieser steht für den Kunden bereits ab Mitte Januar und die Steuerbescheinigung ab Ende Februar im OnlinePostkorb zum Abruf bereit. Die Bedingungsänderungen zum 1. Mai 2016 finden Sie im Februar 2016 auf unserer Homepage. Die Musterdokumente der Steuerbescheinigung 2015 erhalten Sie rechtzeitig mit separater ebase News Anfang 2016. Gültigkeit von Freistellungsaufträgen ohne steuerliche Identifikationsnummer nach dem 1. Januar 2016 Durch die Änderung des § 45d EStG verlieren Freistellungsaufträge (FSA) ohne gültige steuerliche Identifikationsnummer (ID-Nr.) ab 1. Januar 2016 ihre Gültigkeit. Vor diesem Hintergrund wurden Kunden mit aktivem FSA bereits Mitte 2015 angeschrieben und um Mitteilung der ID-Nr. gebeten. Kunden können die ID-Nr. formlos mitteilen (telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax). Liegt bis zum Jahresende 2015 für einen der FSAInhaber noch keine ID-Nr. vor, wird der Freistellungsauftrag zum 31. Dezember 2015 gelöscht. Die betreffenden Kunden werden mit einem Hinweis auf dem Jahresdepotauszug darüber informiert und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass jederzeit ein neuer FSA unter Angabe der ID-Nr. erteilt werden kann. Frist verpasst für die nachträgliche Meldung der ID-Nr.? Sollte die Frist zum Ende des Jahres 2015 versäumt worden sein und es kommt zur Löschung des Freibetrages, kann im Laufe des Jahres 2016 jederzeit ein neuer Freistellungsauftrag eingereicht werden. Mit Vormerkung des neuen Freibetrages erfolgt automatisch eine Verlustverrechnung und die bisher einbehaltene Steuer wird zurückerstattet. Verpasst der Kunde auch diese Möglichkeit, so kann er sich die abgeführte Steuer im Rahmen der Steuererklärung für 2016 zurückholen. comdirect Servicezeiten zu den Feiertagen: Sie erreichen uns am 21.,22.,+ 23.12. sowie 28.,29., + 30.12. wie gewohnt zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr. Börsenhandelszeiten: 23.12. regulärer Handel 24.12. bis 27.12. kein Handel 28. + 29.12. regulärer Handel 30.12. verkürzter Handel bis 14 Uhr an deutschen Börsen 31.12. + 1.1. kein Handel an deutschen Börsen Depotüberträge: Ausgehende Depotüberträge werden bis zum 15.12.2015 verarbeitet, sofern der Kontrahent diese noch entgegennimmt. Freistellungsaufträge: Kunden können den Freistellungsauftrag noch bis zum 30.12.2015 (20:00 Uhr) online erfassen. Postalische Aufträge zur Änderung reichen Sie uns bitte bis zum 30.12.2015 (18 Uhr) per Fax ein. Verlustbescheinigung: Sofern Kunden sich den Stand der Verrechnungstöpfe (Verlust) bescheinigen lassen wollen, legen Sie bitte den formlosen, schriftlichen Auftrag des Kunden per Fax bis zum 15.12.2015 vor. Erfolgt keine Beauftragung, werden Verluste in das Jahr 2016 übernommen und fortgeführt. Finanzreport mit Jahresdepotabstimmung: Den Jahresfinanzreport werden wir Mitte KW 2 versenden bzw. in die PostBox der Kunden einstellen. Kontoeröffnungen: Für Depot/Kontoeröffnungen, die uns bis zum 14.12.2015 erreichen, garantieren wir eine Eröffnung bis spätestens 31.12.2015. Natürlich werden auch später eingehende Eröffnungsanträge möglichst zeitnah bearbeitet. DAB Entnehmen Sie nachfolgend unsere Servicezeiten für das Jahresende – damit Sie keine Frist verpassen! Handel/Kundenbetreuung/Consulting & Sales Development: Am 24.12. und 25.12.2015 sowie am 31.12.2015 und 01.01.2016 sind unsere Handelsabteilung, die Kundenbetreuung sowie IT Consulting & Sales Development nicht besetzt. Zahlungsverkehr: Am 24.12., 25.12., sowie am 31.12.2015 und 01.01.2016 ist der Zahlungsverkehr nicht besetzt. An diesen Tagen werden auch keine Überweisungen verbucht, die von Vermögensverwaltern in B3 erfasst werden, oder die von Endkunden über das Onlinebanking oder Telefonbanking beauftragt werden. Bitte beachten Sie die generellen Servicelevels: Erfassung Überweisungen: taggleich bei Eingang der vollständigen Aufträge bis 14 Uhr Erfassung Daueraufträge/Lastschriften: taggleich bei Eingang der vollständigen Aufträge bis 10 Uhr Information über evtl. fehlende Angaben mittels Rückfax: taggleich bei Eingang bis 10 Uhr Selbstverständlich bearbeiten wir alle Aufträge so schnell wie möglich, jedoch kann eine Bearbeitung außerhalb der vorgenannten Servicelevels, bzw. bei unklaren oder unvollständigen Aufträgen nicht garantiert werden Kreditservice: Sie möchten in diesem Jahr noch einen Effektenkredit beantragen oder einen verfügbaren Rahmenkredit erhöhen? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise und Termine zur Prüfung Ihres Kreditwunsches in 2015: Kreditanträge/Krediterhöhungen bis 750.000,– Euro & Verpfändungsbestätigungen: Letzter Eingang (online/offline) bis zum 18.12.2015 Kreditanträge/Krediterhöhungen größer 750.000,– Euro & Sonderengagements: kommen Sie bitte baldmöglichst auf uns zu Erfolgt der Kreditantrag nach den vorgenannten Terminen, können wir den Versand unseres Kreditangebotes für das Jahr 2015 aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens zum Jahresende nicht mehr. Kontoservice: Kontoeröffnungen, allgemeine Änderungen von Kundenstammdaten sowie die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen für das laufende Jahr werden bei vollständigen Unterlagen noch in diesem Jahr bearbeitet, wenn diese bis einschließlich 23.12.2015 bei uns eingegangen sind. Wer einen Freistellungsauftrag eingereicht hat, sollte allerdings beachten, dass seit dem 01.01.2011 die Steueridentifikationsnummer (TIN) enthalten sein muss. Vor 2011 erteilte Aufträge bleiben noch bis Ende 2015 ohne Identifikationsnummer gültig. Ab Anfang 2016 existiert diese Übergangsregelung nicht mehr und Banken dürfen nur noch Freistellungsaufträge führen, wenn die Steueridentifikationsnummer hinterlegt ist – dies gilt auch für Altaufträge. Liegt uns die Steueridentifikationsnummer jedoch bis zum 14.12.2015 nicht vor, wird der vorhandene Freistellungsauftrag zum Jahresende gelöscht. Bei Kontolöschungen, die mit Wertpapierüberträgen verbunden sind, ist eine Beauftragung bis zum 15.12.2015 zu empfehlen; eine vollständige Abwicklung kann jedoch nicht gewährleistet werden. Für Kontolöschungsaufträge ohne Wertpapierbestand, die uns bis zum 23.12.2015 vorliegen, kann eine Bearbeitung in diesem Jahr gewährleistet werden. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines unterschriebenen Auftrags mit der Angabe aller notwendigen Daten hierbei vorausgesetzt wird. Die Beantragung von Verlustbescheinigungen für das Jahr 2015 ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur noch bis zum 15.12.2015 (Eingang bei der DAB Bank) möglich. Depotüberträge / Anschaffungsdaten: Aufträge zu internen wie externen Depotüberträgen müssen bis zum 16.12.2015 bei uns eingegangen sein, damit eine Auftragsverbuchung noch in 2015 vorgenommen werden kann. Die vollständige Ausführung eines Übertrags insbesondere ausländischer Titel kann dabei nicht gewährleistet werden. Anschaffungsdaten, die über die TAX Box eingehen, werden im STP Prozess automatisch bis zum 31.12.2015 verarbeitet. Aufträge zu Anschaffungsdaten, die manuell eingepflegt werden müssen, werden nur bis zum 16.12.2015 entgegen genommen, um eine Buchung in 2015 sicher zu stellen. Consorsbank: Folgende Deadlines haben wir auf Anfrage von der Consorsbank mitgeteilt bekommen: Überträge (an Fremdbank): 11.12.2015 Überträge (von Frembank): 29.12.2015 Depoteröffnungen: 29.12.2015 (Eingang Consorsbank; Antrag muss korrekt und vollständig sein) Augsburger Aktienbank: Depoteröffnungen: 18.12.2015 Die angegebenen Termine beziehen sich immer auf den Eingang vollständiger und richtiger Unterlagen bei der jeweiligen Depotstelle!
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