De-Mail-Leitfaden für Behörden 3. September 2015 (Version 1.1) 1 Inhalt 1 Zielsetzung und Aufbau des Leitfadens .......................................................................................... 5 2 Kurzeinführung in De-Mail ............................................................................................................. 6 3 4 2.1 Warum De-Mail? .......................................................................................................................... 6 2.2 Wie funktioniert De-Mail? ............................................................................................................ 7 2.2.1 Grundsätzliche Architektur und Funktionsweise ................................................................................ 7 2.2.2 Verschlüsselung .................................................................................................................................. 8 2.2.3 Authentisierungsniveaus .................................................................................................................... 9 2.2.4 Öffentlicher De-Mail-Verzeichnisdienst (ÖVD) ................................................................................... 9 2.2.5 Versandoptionen von De-Mail ............................................................................................................ 9 2.2.6 Mögliche Architekturen für die Anbindung an De-Mail.................................................................... 11 Gesetzliche Rahmenbedingungen .................................................................................................15 3.1 De-Mail-Gesetz ........................................................................................................................... 15 3.2 E-Government-Gesetz ................................................................................................................ 15 3.3 Verwaltungszustellungsgesetz ................................................................................................... 16 3.4 E-Justice-Gesetz .......................................................................................................................... 17 Einführung von De-Mail.................................................................................................................18 4.1 Vorbereitung und Analyse .......................................................................................................... 18 4.1.1 Strukturierung der Prozesse und Identifikation möglicher De-Mail-Einsatzszenarien ..................... 19 4.1.2 Prozessanalyse .................................................................................................................................. 20 4.1.3 Möglichkeit der stufenweisen Einführung von De-Mail ................................................................... 23 4.1.4 Veraktung und Langzeitspeicherung ................................................................................................ 27 4.2 Design ......................................................................................................................................... 28 4.2.1 Fachliches/organisatorisches und technisches Design ..................................................................... 28 4.2.2 Domainkonzept ................................................................................................................................. 29 4.2.3 Zugangseröffnung ............................................................................................................................. 30 4.2.4 Designentscheidungen im Hinblick auf die Anbindung an De-Mail .................................................. 31 4.2.5 Öffentlicher De-Mail-Verzeichnisdienst (ÖVD) ................................................................................. 36 4.2.6 Standard-Konto (sog. „Catch All-Postfach“) ..................................................................................... 38 4.3 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung .................................................................................................. 38 4.4 Sicherheitsbetrachtung .............................................................................................................. 39 2 4.5 4.5.1 Organisatorische Vergabevorbereitung ............................................................................................ 40 4.5.2 Fachliche Vergabevorbereitung ........................................................................................................ 41 4.6 5 Vergabeverfahren....................................................................................................................... 40 Umsetzungsplanung und Umsetzung......................................................................................... 42 Checkliste ......................................................................................................................................45 3 Abbildungen Abbildung 1: De-Mail-Versand und -Empfang (Grundprinzip) ..................................................................... 7 Abbildung 2: Nutzungsvarianten De-Mail-Anbindung ............................................................................... 12 Abbildung 3: Kommunikationsbausteine bei Einsatzszenarien mit der Verwaltung. ................................ 20 Abbildung 4: Soll-Prozess „Antrag Chargenfreigabe/Änderungsanzeige“ ................................................. 22 Abbildung 5: De-Mail-Soll-Prozess „Bescheidversand“ .............................................................................. 23 Abbildung 6: Lebenszyklus behördlichen Schriftguts ................................................................................. 27 Abbildung 7: Domaindarstellung ................................................................................................................ 30 Abbildung 8: Darstellung der Funktionen eines De-Mail-Gateways .......................................................... 33 Abbildung 9: Architektur der De-Mail-Anbindung ..................................................................................... 35 Abbildung 10: Beispielhaftes Vorgehensmodell zur Vergabe von De-Mail-Diensten ................................ 40 Tabellen Tabelle 1: Vor- und Nachteile der Nutzung von De-Mail-Webportalen..................................................... 13 Tabelle 2: Vor- und Nachteile der Nutzung eines lokalen De-Mail-Gateways ........................................... 14 Tabelle 3: Vor- und Nachteile der Nutzung eines zentralen De-Mail-Gateways ....................................... 14 Tabelle 4: Relevante Fristen aus dem EGovG mit Bezug zu De-Mail ......................................................... 15 Tabelle 5: Übersicht Geltungsbereiche des VwVfG (Stand: August 2014) ................................................. 16 Tabelle 6: Übersicht Geltungsbereiche des VwZG (Stand: August 2014) .................................................. 16 4 1 Zielsetzung und Aufbau des Leitfadens Der De-Mail-Leitfaden richtet sich an öffentliche Einrichtungen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung. Mit seiner Hilfe sollen die Behörden durch die wesentlichen Aktivitäten geführt werden, die mit der De-Mail-Einführung einhergehen (roter Faden). Dazu wird zunächst in Kapitel 2 die grundsätzliche Funktionsweise von De-Mail erläutert sowie in Kapitel 3 die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen. In Kapitel 4 werden entlang der möglichen Projektphasen eines De-Mail-Einführungsprojekts Aktivitäten beschrieben sowie Handreichungen und Hinweise zur Einführung von De-Mail bereitgestellt. Die Handreichungen sollen im Rahmen der Fortschreibung dieses Dokuments auf Grundlage von Rückmeldungen der Nutzer sukzessive ergänzt und um weitere relevante Themenfelder/Handreichungen erweitert werden1. In Kapitel 5 werden abschließend alle Projektphasen und möglichen Aktivitäten zusätzlich als Checkliste aufbereitet zur Verfügung gestellt. Die Kapitel 2 bis 4.2.1 richten sich in erster Linie an Entscheider, Organisatoren und Prozessverantwortliche. Die Kapitel 4.2.2 bis 4.5 fokussieren überwiegend technische Details und richten sich damit in erster Linie an Umsetzungsverantwortliche und Administratoren. 1 Anmerkungen und Vorschläge für Ergänzungen von Themenfeldern/Handreichungen bitte an [email protected]. 5 2 Kurzeinführung in De-Mail 2.1 Warum De-Mail? Kunden und Bürger erwarten von der Verwaltung eine schnelle Sachbearbeitung und transparente Möglichkeiten der Nachverfolgung von Bearbeitungsständen. De-Mail bildet das Pendant zur Sicherheit eines papierbasierten Briefs, kombiniert mit den Vorteilen der Schnelligkeit einer E-Mail. Zusätzlich kommen Kostenvorteile zum Tragen, die eine Einführung in den meisten Fällen auch wirtschaftlich interessant machen. Durch Reduktion von Papier-, Druck-, Porto- und Prozesskosten der papierbasierten Kommunikation werden signifikante Kosteneinsparungen möglich. De-Mail ist für juristische und natürliche Personen sowie für öffentliche Einrichtungen auf Sender- und Empfängerseite geeignet. Im Bereich der Bundesverwaltung ist eine Einführung von De-Mail gemäß E-Government-Gesetz innerhalb von zwölf Monaten verpflichtend vorgeschrieben, sofern ein Zugriff auf das zentral betriebene De-MailGateway der Bundesverwaltung möglich ist. Das Gateway steht seit dem 23. März 2015 zur Verfügung, sodass die Einführung von De-Mail in der Bundesverwaltung im 1. Quartal 2016 abgeschlossen sein wird. De-Mail ist überall dort einsetzbar, wo sicher und nachweisbar kommuniziert werden soll und die Kommunikationspartner sicher sein müssen oder wollen, dass der jeweils andere derjenige ist, welcher er vorgibt zu sein. Es fördert die schnellere Bearbeitung und bringt Kostenersparnisse bei gleichzeitigem Arbeiten innerhalb der gewohnten „Umgebung“. De-Mail kann grundsätzlich die folgenden Kommunikationsverfahren sinnvoll ersetzen: • Briefe • (Einwurf-)Einschreiben (mittels De-Mail mit Eingangsbestätigung) • Postzustellungsaufträge (mittels De-Mail mit Abholbestätigung nach VwZG) • Faxe • Dokumente, die unterschrieben sein müssen (mittels absenderbestätigter De-Mail) • Spezielle Verfahren zur sicheren elektronischen Kommunikation De-Mail ist dabei für die Übermittlung sowohl von unstrukturierten als auch von strukturierten Informationen (z.B. XML-Dateien zur automatisierten Verarbeitung in Fachverfahren) geeignet. Kommunikationspartner können natürliche Personen und alle Arten von Organisationen (juristische Personen sowie Personengesellschaften und öffentliche Einrichtungen) sein. 6 2.2 Wie funktioniert De-Mail? 2.2.1 Grundsätzliche Architektur und Funktionsweise Mit De-Mail kann alternativ zu papierbasierter Briefpost rechtsverbindlich und rechtssicher kommuniziert werden. Den rechtlichen Rahmen der Nutzung von De-Mail bildet das De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011. Um De-Mail nutzen zu können, muss sich der Anwender (eine juristische oder natürliche Person) bei einem akkreditierten De-Mail-Diensteanbieter (DMDA) angemeldet und ein De-Mail-Konto eröffnet haben. Danach können De-Mails mit allen anderen De-Mail-Teilnehmern ausgetauscht werden. Das Versenden und Empfangen von Nachrichten erfolgt, wie in Abbildung 1 dargestellt, über verschlüsselte Transportwege, sodass Inhalte nicht mitgelesen oder modifiziert werden können. Abbildung 1: De-Mail-Versand und -Empfang (Grundprinzip) Die akkreditierten De-Mail-Diensteanbieter betreiben die De-Mail-Infrastruktur. Ziel der De-Mail-Initiative der Bundesregierung war es, dass DMDAs als Unternehmen oder sonstige Organisationen De-MailDienste aus eigenem (wirtschaftlichen) Interesse heraus anbieten und hierbei einheitlichen Sicherheitsstandards genügen, deren Einhaltung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft wird. Mit der Akkreditierung durch das BSI wird bestätigt, dass der DMDA die hohen Sicherheits, Funktionalitäts-, Interoperabilitäts- und Datenschutzauflagen erfüllt, die durch das De-Mail-Gesetz und die Technische Richtlinie De-Mail vorgeschrieben sind. Sofern auch mit internationalen Kommunikationspartnern De-Mails ausgetauscht werden sollen, ist dies möglich, wenn sich die ausländischen Nutzer ebenfalls bei einem DMDA angemeldet und ihre Identität nachgewiesen haben. Darüber hinaus wird De-Mail auch aktiv in EU-Projekte und Standardisierungsgremien eingebracht, durch welche die grenzüberschreitende Interoperabilität mit entsprechenden Systemen anderer Länder ermöglicht werden soll. Obgleich De-Mail die elektronische Alternative zur Papierpost darstellt, ist die Bedienung von De-Mail sehr stark an E-Mail angelehnt. Die technische Funktionsweise von De-Mail ist sogar nahezu identisch zu 7 E-Mail. Das bedeutet für einen Endanwender, dass er seine gewohnten (E-Mail-)Umgebungen auch zum Verfassen und Lesen von De-Mails weiterhin nutzen kann. Beispiel für einen Versandvorgang einer De-Mail: Voraussetzung: Sowohl der Absender als auch der Empfänger besitzen eine De-Mail-Adresse. Eine De-Mail wird beim Absender verfasst, indem er bspw. in seinem Web-Browser oder mit einem E-Mail-Client eine Nachricht erstellt. In das Empfängerfeld wird die De-Mail-Adresse des Empfängers eingetragen. Alle anderen Felder wie Betreff und das eigentliche Nachrichtenfeld können wie bei einer E-Mail gefüllt werden. Auch können Dateien als Anhänge beigefügt werden. Beim Versenden wird die Nachricht an den DMDA des Absenders geleitet. Der DMDA bringt an die De-Mail weitere Informationen an, wie die aktuelle Uhrzeit oder unter Umständen eine qualifizierte elektronische Signatur, mit der er bestätigt, dass es sich um eine De-Mail handelt. Danach wird die De-Mail an den Empfänger-DMDA weitergeleitet. Dieser legt die De-Mail in das Postfach des Empfängers. Bei Privatnutzern informieren die DMDAs in der Regel den Empfänger einer neu eingegangenen De-Mail per SMS, damit möglicherweise wichtige Post nicht „übersehen“ wird. Der Empfänger holt die Nachricht aus seinem Postfach ab oder liest diese direkt im Webportal seines DMDA. 2.2.2 Verschlüsselung De-Mails werden verschlüsselt übertragen, wobei die Transportwege zwischen Absender, DMDA und Empfänger mittels kryptografisch abgesicherter Verfahren wie TLS verschlüsselt werden (TLS wird z.B. auch beim Online-Banking eingesetzt). Darüber hinaus werden zwischen den DMDAs die Nachrichteninhalte zusätzlich mittels S/MIME-Technologie verschlüsselt. Auch beim DMDA selbst werden die De-Mails in verschlüsselten Datenspeichern abgelegt. De-Mails werden zwischen Absender/Empfänger und DMDA standardmäßig transportverschlüsselt. Daher können sie in der besonders abgesicherten Betriebsumgebung des DMDA einer automatisierten Virenkontrolle unterzogen werden. Sowohl der absendende als auch der empfangende DMDA prüfen die eingegangenen De-Mails auf Schadsoftware und weisen diese im Verdachtsfall ab. Der Absender und in einigen Fällen auch der Empfänger werden darüber informiert. Neben der standardmäßigen Transportverschlüsselung, die stets zum Einsatz kommt, können die De-MailNutzer optional auch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen, um sehr sensible Inhalte zusätzlich zu sichern. Die DMDAs transportieren diese Ende-zu-Ende-verschlüsselten Inhalte genau wie „normale“ DeMails ohne Ende-zu-Ende-Sicherung. Eine Prüfung auf Schadsoftware durch die DMDAs ist in diesem Fall nicht möglich, da die Viren „mitverschlüsselt“ werden und somit nicht erkennbar sind. Als Ende-Zu-Ende-Verschlüsselungsverfahren bieten sich beispielswiese S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions) oder auch PGP (Pretty Good Privacy) an. Im öffentlichen Verzeichnisdienst (ÖVD) von De-Mail können hierzu die erforderlichen Verschlüsselungszertifikate hinterlegt und den De-MailNutzern zugänglich gemacht werden, so dass der Abruf der (öffentlichen) Verschlüsselungsschlüssel für diejenigen, die De-Mail-Inhalte verschlüsseln wollen, einfach erfolgen kann. 8 Die Nutzung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail erfordert grundsätzlich die Installation von Zusatzsoftware und ggf. Hardware durch den De-Mail-Nutzer. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Add-On für den Webbrowser oder den E-Mail-Client bzw. den Einsatz eines Krypto-Gateways handeln. Darüber hinaus müssen (öffentliche und private) Verschlüsselungsschlüssel generiert sowie geeignet gespeichert und verwaltet werden. Die DMDAs haben seit April 2015 die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels PGP in ihre Web-Applikationen integriert. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, sind zunächst ein entsprechendes Add-On (Open Source Produkt „Mailvelope“) im Webbrowser zu installieren und die erforderlichen Schlüsselpaare zu generieren. Der Schlüsselaustausch mit dem Empfänger wurde durch die Übermittlung des öffentlichen Verschlüsselungsschlüssels per De-Mail vereinfacht. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels PGP ist vor allem für Endanwender gedacht, die De-Mail über ihren Webbrowser nutzen, also insbesondere für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine Unternehmen. Behörden und Unternehmen, die über De-Mail-Gateways angebunden sind, können auch Krypto-Gateways oder Mail-Client-Lösungen mit integrierten Krypto-Lösungen für die Ver- und Entschlüsselung nutzen. 2.2.3 Authentisierungsniveaus De-Mails müssen vom Nutzer aus dem Postfach beim DMDA abgeholt werden. Dazu muss er sich an seinem Konto anmelden. Hierbei sind zwei Authentisierungsniveaus für die Anmeldung vorgesehen: zum einen über eine Benutzername/Passwort-Eingabe („normales“ Authentisierungsniveau) und zum anderen über das sogenannten Besitz-und-Wissen-Prinzip, bei dem bspw. der Personalausweis mit Onlinefunktion genutzt werden kann oder dem Nutzer eine Mobile-TAN zugesandt wird, um sich sicher anzumelden („hohes“ Authentisierungsniveau). 2.2.4 Öffentlicher De-Mail-Verzeichnisdienst (ÖVD) Die De-Mail-Anbieter stellen den De-Mail-Nutzern einen anbieterübergreifenden öffentlichen Verzeichnisdienst zur Verfügung. Hier werden Identitätsdaten der Nutzer auf deren ausdrückliches Verlangen hin veröffentlicht, z.B. Titel, Name, Vorname, De-Mail-Adresse, postalische Adresse, Verschlüsselungszertifikat, Zugangseröffnung. Im ÖVD kann anbieterspezifisch oder anbieterübergreifend nach De-Mail-Nutzern gesucht werden. Voraussetzung ist, dass der Anfragende an seinem De-Mail-Konto angemeldet ist. 2.2.5 Versandoptionen von De-Mail Beim Versand von De-Mails kann der Nutzer Bestätigungsnachrichten vom Absender-DMDA oder Empfänger-DMDA anfordern. Die Anforderung einer Bestätigungsnachricht wird entweder im Webportal des DMDA durch Setzen eines Häkchens an der Stelle der entsprechenden Bestätigungsnachricht oder bei einer Gatewayanbindung durch Auswahl der entsprechenden Versandoption im E-Mail-Client (z.B. über ein De-Mail-Plugin) gestellt. Der DMDA erzeugt daraufhin eine entsprechende Bestätigung für Versender und/oder Empfänger. Durch Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur an die Bestätigungsnachricht wird die elektronische Nachweisbarkeit des Versandvorgangs sichergestellt. Behörden können 9 zudem spezielle Bestätigungsnachrichten (Abholbestätigungen) anfordern und damit De-Mail zur förmlichen Zustellung gemäß VwZG nutzen. Diese Bestätigung wird erst erzeugt, wenn sich der Empfänger an seinem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau angemeldet hat. Das Anfordern der o.g. Bestätigungen ist in der Regel mit zusätzlichen Kosten für den Absender verbunden. Die folgenden Versandoptionen stehen zur Verfügung. • • Absenderbestätigung Die Absenderbestätigung wird vom sendenden DMDA erzeugt, in dem er die gesendete De-Mail einschließlich aller Anhänge und Metadaten qualifiziert elektronisch signiert und diese Signatur in ein hierfür vorgesehenes Feld der De-Mail einfügt (analoges Konzept wie beim „inline“ signierten pdf-Dokument). Bei der absenderbestätigten De-Mail wird also keine gesonderte Bestätigung versendet, vielmehr sind hier alle zur Prüfung und Nachweisführung relevanten Informationen bereits Bestandteil der eigentlichen De-Mail, die nach dem Kommunikationsvorgang sowohl beim Sender als auch beim Empfänger vorliegt. Die Versendung einer absenderbestätigten De-Mail erfordert die Anmeldung am De-Mail-Konto mit dem Authentisierungsniveau „hoch“. Mit dem EGovernment-Gesetz des Bundes wurde das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes dahingehend geändert, dass die (absenderbestätigte) De-Mail die Schriftform im Bereich des Verwaltungsrechts ersetzt. Versandbestätigung Die Versandbestätigung wird vom sendenden DMDA erzeugt und an den Absender übermittelt, sobald der Versand der Nachricht an den Empfänger-DMDA erfolgt ist. Der Absender kann somit nachweisen, dass und wann seine Nachricht korrekt vom Absender-DMDA versendet wurde. • Eingangsbestätigung Die Eingangsbestätigung wird vom empfangenden DMDA erzeugt. Sie wird sowohl an den Absender als auch an den Empfänger übermittelt. Beide Parteien wissen somit, dass und wann die Nachricht beim Empfänger-DMDA angekommen ist und können dies im Streitfall nachweisen. Ob die Nachricht auch wirklich abgeholt oder gar gelesen wurde, kann mit der Eingangsbestätigung nicht nachgewiesen werden. Die Eingangsbestätigung ist in gewissem Sinne mit dem Einwurfeinschreiben in der Papierwelt vergleichbar. • Abholbestätigung Die Abholbestätigung wird vom empfangenden DMDA erzeugt und sowohl an den Absender als auch an den Empfänger übermittelt. Eine Abholbestätigung wird dann erzeugt, wenn sich der Empfänger mit dem Authentisierungsniveau „hoch“ an seinem De-Mail-Konto angemeldet hat. Die Option Abholbestätigung steht beim Versand nur berechtigten öffentlichen Stellen zur Verfügung. Für den Versand muss auch der Versender mit dem Authentisierungsniveau „hoch“ angemeldet sein. Die Zustellung gegen Abholbestätigung ist gemäß Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG, siehe auch Kapitel 3.3) eine neue Möglichkeit für die förmliche Zustellung von Dokumenten (§5a Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste) – wie z.B. Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde bzw. Einschreiben oder Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis. 10 Bestätigungsnachrichten werden durch den DMDA mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, die alle Nachrichteninhalte (Kopf- und Metadaten, Text und Anlagen) umfasst. Damit erhält insbesondere der Absender der entsprechenden De-Mail einen belastbaren Nachweis für Versand, Eingang oder Abholung. Zusätzlich ist zu beachten, dass aufgrund von Veraktungs- und Langzeitspeicherungsanforderungen die Behörde für die beweiswerterhaltende Speicherung der Bestätigungsnachrichten Sorge tragen muss. Bestätigungsnachrichten werden automatisch durch das System erzeugt und an den Sender und ggf. Empfänger gesandt. Die Nachrichten beziehen sich immer auf die Original-De-Mail. Sie referenzieren die Originalnachricht und tragen u.a. den Originalbetreff in ihrer Betreffzeile. Um eine eindeutige Zuordnung in Massenverfahren zu gewährleisten, kann der Sender eindeutige Kennzeichen (bspw. eine ID oder ein eindeutiges Akten- oder Bearbeitungszeichen) dem Betreff hinzufügen. Soll dieses Kennzeichen nicht sichtbar für den Empfänger sein, kann ein spezielles Feld („private-id“) der Original-De-Mail genutzt werden. Das Feld „private-id“ findet sich auch in den Bestätigungsnachrichten in originaler Form wieder. 2.2.6 Mögliche Architekturen für die Anbindung an De-Mail Die wesentlichen Funktionen von De-Mail basieren technologisch auf E-Mail- bzw. Internet-Technologie. De-Mail kann daher genauso leicht wie E-Mail genutzt werden. Nach dem De-Mail-Gesetz müssen die akkreditierten Anbieter jedem Nutzer einen Zugriff auf sein Konto mittels eines Webzugangs ermöglichen. De-Mail ist somit weltweit nutzbar und kann von daheim, wie auch unterwegs, verwendet werden. Das Versenden einer De-Mail „fühlt“ sich dabei genauso an wie das Versenden einer E-Mail. Für institutionelle Nutzer (wie z. B. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen) ist die Nutzung von DeMail über ein Webportal eines DMDA allerdings weniger geeignet: zum einen, da der Zugriff über eine gewöhnliche Internetverbindung erfolgen muss, die möglicherweise nicht jedem Mitarbeiter zur Verfügung steht, und zum anderen, weil De-Mails in der Regel in die Sachbearbeitung gelangen sollen und daher der Umweg über ein Webportal mit einem zusätzlichen Medienbruch verbunden wäre. Diesen Nutzern steht die Anbindung über ein so genanntes De-Mail-Gateway zur Verfügung. Dabei wird die interne E-Mail-Infrastruktur der Behörde/des Unternehmens direkt an die De-Mail-Umgebung des DMDA, bei dem das Konto eröffnet wurde, angebunden. So ist ein leichtes Versenden und Empfangen von De-Mails von und an E-Mail-Clients auf den Arbeitsplatzcomputern der Sachbearbeiter sowie eine direkte Fachverfahrensintegration möglich. Durch den Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen bzw. bei Nutzung von Dienstleistungen eines ITDienstleisters kann die Anbindung zentral bei diesem Dienstleister erfolgen, durch den ein mehrbenutzerfähiges Gateway für mehrere Behörden betrieben wird (sog. „mandantenfähiges Gateway“). Durch Bereitstellung eines solchen mandantenfähigen De-Mail-Gateways wird zentral die Anbindung an den DMDA realisiert. Auf dem Gateway wird für jede angeschlossene Behörde ein eigener Bereich (Mandant) eingerichtet, sodass behördeneigene Konfigurationen möglich sind und De-Mails nur für das eigene Postfach versandt und empfangen werden können. Die interne E-Mail-Infrastruktur wird dann an (den Mandanten) dieses zentral bereitgestellten De-Mail-Gateways angebunden. In Abbildung 2 sind die drei Nutzungsvarianten von De-Mail skizziert zusammengefasst. 11 Abbildung 2: Nutzungsvarianten De-Mail-Anbindung 2.2.6.1 De-Mail-Web (Variante 1) Die einfachste Art, De-Mails zu senden und zu empfangen, ist die Nutzung einer Weboberfläche. Darüber erfolgt der Zugriff auf das jeweilige De-Mail-Konto. Bei Einrichtung eines De-Mail-Kontos bei einem DeMail-Diensteanbieter wird automatisch der Zugang zu dem De-Mail-Webportal freigeschaltet. Dieses Verfahren ist verpflichtend von jedem DMDA anzubieten. Die grundlegenden Funktionen von De-Mail sind ebenso von allen DMDAs zu implementieren. D.h. über das Portal können De-Mails erstellt und versandt sowie empfangene De-Mails geöffnet und gelesen werden. Ebenso können über das Portal alle definierten De-Mail-Optionen gesetzt werden, die für die Anforderung von Bestätigungsnachrichten benötigt werden. Gleichwohl ist die grafische Gestaltung des Webportals jedem Anbieter selbst überlassen. Auf Wunsch des Nutzers können auch Unterkonten unterhalb eines eröffneten De-Mail-Kontos mit eigenen Zugriffberechtigungen eingerichtet werden. Unterkonten können verschiedene Organisationseinheiten einer Behörde repräsentieren. Die Mitarbeiter einer Organisationseinheit sollen nur die De-Mails lesen können, die an diese Organisationseinheit adressiert sind. Mehrere Organisationseinheiten bzw. Mitarbeiter können De-Mail unabhängig voneinander nutzen, ohne ein eigenes De-Mail-Konto besitzen zu müssen. Mittels der Oberfläche kann De-Mail leicht bedient werden, sodass keine Umgewöhnung bzw. kein großer Schulungsaufwand für die Nutzung notwendig ist. Allerdings können wesentliche Vorteile der De-Mail nicht ausgeschöpft werden, da keine Integration und Anbindung an die eigene IT-Infrastruktur stattfindet und insbesondere große Massenversendungsverfahren nicht über De-Mail realisiert werden können. Durch die Portalnutzung müssen Daten unter Umständen mehrfach eingegeben werden, um sie sowohl 12 in der Bearbeitung vorzuhalten als auch zur Kommunikation nutzen zu können. Die grundlegenden Vorund Nachteile sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Tabelle 1: Vor- und Nachteile der Nutzung von De-Mail-Webportalen Vorteile Nachteile Einfache Bedienung wie Web-E-Mail • Für die Anfangsphase mit wenigen Nutzungen (gut) geeignet • Sehr geringe Investitionskosten • • • • • • Keine Anbindung an behördeneigene IT-Infrastruktur -> Medienbrüche Kein Massenversand Sehr eingeschränkte Weiterleitung/Sachbearbeitung möglich Internetzugang der De-Mail-Bearbeiter notwendig Archivierung und Langzeitspeicherung nur manuell möglich 2.2.6.2 Dezentrales De-Mail-Gateway (Variante 2) Unabhängig von der Nutzung eines Webportals kann De-Mail auch über ein lokales, d.h. in der behördeninternen IT-Infrastruktur betriebenes De-Mail-Gateway genutzt werden. Das De-Mail-Gateway wird zwischen DMDA und den internen E-Mail-Komponenten aufgestellt. Damit wird die interne E-Mail- an die De-Mail-Infrastruktur angebunden. Das Gateway übernimmt in dieser Rolle verschiedene Aufgaben, von denen die wichtigsten sind: • Authentisierung gegenüber dem DMDA für den Zugriff auf das De-Mail-Konto der Behörde • Abholen von De-Mails aus dem De-Mail-Postfach beim DMDA über einen sicheren Kanal • Weiterleiten/Versenden von De-Mails aus der eigenen E-Mail-Infrastruktur heraus über einen sicheren Kanal Zu versendende De-Mails werden dabei als E-Mails durch den Anwender in seinem E-Mail-Client erzeugt und über den Standard-E-Mail-Server der Behörde versandt. Der E-Mail-Server erkennt (über eine hinterlegte Regel) anhand der eindeutigen De-Mail-Domäne der Empfängeradresse, dass eine De-Mail verschickt werden soll und leitet die Nachricht an das De-Mail-Gateway weiter, welches die Weiterleitung (jetzt als De-Mail) an den DMDA vornimmt. Bei eingehenden De-Mails werden diese zunächst im De-Mail-Postfach der Behörde beim DMDA abgelegt. Das De-Mail-Gateway hat die Aufgabe, in definierbaren Abständen dieses De-Mail-Postfach daraufhin zu prüfen, ob neue Nachrichten eingegangen sind. Diese werden von dem De-Mail-Gateway abgeholt und nach konfigurierbaren Regeln an den E-Mail-Server der Einrichtung weitergeleitet, der die eingegangenen De-Mails in die internen E-Mail-Postfächer des Anwenders verteilt. Von dort kann die De-Mail durch den E-Mail-Client des Sachbearbeiters abgeholt, gelesen und bearbeitet werden. Zusätzlich zur Anbindung an E-Mail-Clients besteht durch die Nutzung der E-Mail-Technologie die Möglichkeit, Fachverfahren über die E-Mail-De-Mail-Gateway-Schnittstelle an De-Mail anzubinden. Dadurch 13 können medienbruchfreie Fachverfahrensintegrationen (z.B. auch mit automatisierte Verarbeitung maschinenlesbarer Bescheide im XML-Format) mit De-Mail realisiert werden. Insbesondere für Massenversendungsverfahren ist diese Variante 2 der oben dargestellten Variante 1 vorzuziehen. In Tabelle 2sind die grundlegenden Vor- und Nachteile zusammengefasst. Tabelle 2: Vor- und Nachteile der Nutzung eines lokalen De-Mail-Gateways Vorteile • • • • Nachteile Nutzung der bestehenden internen E-Mail-Inf- • rastruktur • Massenversand möglich Archivierung und Langzeitspeicherung auto- • matisiert möglich Keine Medienbrüche Lokale (behördenseitige) Administration des Gateways notwendig Zugang zum/über Internet notwendig Höhere Investitions- und Betriebskosten für Beschaffung, Integration und Betrieb des DeMail-Gateways 2.2.6.3 Zentrales De-Mail-Gateway (Variante 3) Insbesondere aus Wirtschaftlichkeitsgründen können De-Mail-Gateways auch zentral bereitgestellt werden. D.h. es muss nicht von jeder Behörde ein eigenes De-Mail-Gateway beschafft und betrieben werden. Analog zu der Konfiguration des lokalen Gateways erhält bei dieser Variante jede Behörde einen eigenen Bereich auf dem zentralen Gateway, der eigenständig durch die jeweilige Behörde administriert werden kann. Die angeschlossenen Behörden greifen auf das zentrale Gateway über gesicherte Internetverbindungen oder über Behördenleitungen zu. Zentrale Gateways bieten sich insbesondere an, wenn bereits IT-Infrastrukturen in einem gemeinsamen Rechenzentrum für mehrere Behörden zentral betrieben werden. Die grundlegenden Vor- und Nachteile einer zentralisierten Lösung sind in Tabelle 3 zusammengefasst. Für die Anbindung der Bundesverwaltung ist die Nutzung des zentral bereitgestellten De-Mail-Gateway als Regelfall vorgesehen. Tabelle 3: Vor- und Nachteile der Nutzung eines zentralen De-Mail-Gateways Vorteile • • • • Nachteile Beschaffung, Installation, Konfiguration und • Betrieb nur eines zentralen (mandantenfähigen) Gateways an Stelle vieler dezentraler Gateways Zentrale und automatische Archivierung und • Langzeitspeicherung möglich Spezielle Kenntnisse für Installation, Konfiguration und Betrieb des Gateways in der Behörde nicht erforderlich Pflege und Support des Gateways können zentral bereitgestellt werden zentraler Betrieb nur wirtschaftlich, wenn die zusätzlichen Kosten für Beschaffung und Betrieb eines zentralen Gateways durch die Anzahl der nutzenden Behörden gedeckt sind. Zwischen dem zentralen Gateway und der nutzenden Behörde wird die De-Mail über die intern vorhandene Netzinfrastruktur technisch als E-Mail transportiert. Daher muss über geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass die Nachricht auch hier sicher transportiert wird (Schutz vor Verlust, Schutz der Vertraulichkeit, etc.). 14 3 Gesetzliche Rahmenbedingungen 3.1 De-Mail-Gesetz Das De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011 regelt die Grundlagen des Dienstes De-Mail. Es ist insbesondere für die Anbieter von De-Mail-Diensten (De-Mail-Diensteanbieter/DMDA) von Bedeutung, da hier die Pflichtangebote sowie die Nutzung bzw. Durchführung der Dienstebereitstellung und Akkreditierung geregelt werden. Zusammen mit den Technischen Richtlinien des BSI TR 01201 bildet es die Basis von DeMail. 3.2 E-Government-Gesetz Ziel des E-Government-Gesetzes des Bundes („Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“) ist es unter anderem, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu fördern. Dazu wurden und werden erkannte Hürden und Hemmnisse abgebaut, indem bspw. Änderungen an weiteren Gesetzen vorgenommen wurden. Das Gesetz soll über alle föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten und es Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Das Gesetz ist am 1. August 2013 vorbehaltlich einiger Ausnahmen (wie in Tabelle 4 dargestellt) in Kraft getreten und gilt grundsätzlich für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes sowie für die Behörden der Länder und Kommunen, wenn sie Bundesrecht ausführen. Es regelt insbesondere den elektronischen Zugang zur Verwaltung, elektronische Bezahlmöglichkeiten und die elektronische Aktenführung. Relevant für De-Mail sind vor allem Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes, dahingehend, dass die (absenderbestätigte) De-Mail die Schriftform im Bereich des Verwaltungsrechts ersetzt. Diese Regelungen werden von den einzelnen Bundesländern sukzessive in Landesrecht übernommen. Die Regelungen der Abgabenordnung sowie des Sozialgesetzbuches I zur Schriftform werden inhaltsgleich angepasst. Tabelle 4: Relevante Fristen aus dem EGovG mit Bezug zu De-Mail Inkrafttreten am Bedeutung 1. Juli 2014 Pflicht der Behörden von Bund und Ländern, elektronische Dokumente anzunehmen, auch dann, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind („Pflicht zur Zugangseröffnung“). Möglichkeit, in der Bundesverwaltung De-Mail als Ersatz der Schriftform einzusetzen. 1 Jahr nach Bereitstellung des zentralen De-MailGateways für die Bundesverwaltung Pflicht für Bundesbehörden, per De-Mail erreichbar zu sein. Auf Landesebene werden die Verwaltungsverfahren teilweise in eigenen Verwaltungsverfahrensgesetzen geregelt, teilweise wird auf das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes verwiesen. Dort, wo es eigene 15 Verwaltungsverfahrensgesetze gibt, werden diese sukzessive nach dem Vorbild des Bundes-VwVfG angepasst. Tabelle 5 gibt eine Übersicht, in welchen Landesverwaltungsverfahrensgesetzen dies bereits geschehen ist. Tabelle 5: Übersicht Geltungsbereiche des VwVfG (Stand: August 2014) Land Gesetzesform De-Mail erfasst Baden-Württemberg Vollgesetz Ja Bayern Vollgesetz noch nicht Berlin Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Brandenburg Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Bremen Vollgesetz Ja Hamburg Vollgesetz Ja Hessen Vollgesetz noch nicht Mecklenburg-Vorpommern Vollgesetz Ja Niedersachsen Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Nordrhein-Westfalen Vollgesetz Ja Rheinland-Pfalz Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Saarland Vollgesetz Ja Sachsen Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Sachsen-Anhalt Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Schleswig-Holstein Vollgesetz noch nicht Thüringen Vollgesetz Ja 3.3 Verwaltungszustellungsgesetz Das Verwaltungszustellungsgesetz regelt die Form und das Verfahren der Zustellung für die Bundesbehörden. Für De-Mail ist hier insbesondere §5a VwZG relevant, der die elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste regelt. Es ist somit möglich, förmliche Zustellungen, die bislang per Postzustellungsauftrag versandt wurden, durch De-Mail (mit Abholbestätigung) zu ersetzen. Analog der Verwaltungsverfahrensgesetze werden auch im Bereich der Zustellung auf Landesebene teilweise eigene Gesetze verabschiedet. Die meisten Landesgesetze verweisen hier dynamisch auf das Bundesgesetz. Tabelle 6 gibt einen Überblick über die Verwaltungszustellungsgesetze der Länder. Tabelle 6: Übersicht Geltungsbereiche des VwZG (Stand: August 2014) Land Baden-Württemberg Bayern Gesetzesform Vollgesetz Vollgesetz De-Mail erfasst noch nicht Ja Berlin Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Brandenburg Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Bremen Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja 16 Land Hamburg Gesetzesform Verweisungsgesetz (dynamisch) De-Mail erfasst Ja Hessen Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Mecklenburg-Vorpommern Vollgesetz Ja Niedersachsen Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Nordrhein-Westfalen Vollgesetz Ja Rheinland-Pfalz Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Saarland Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Sachsen Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Sachsen-Anhalt Verweisungsgesetz (dynamisch) Ja Schleswig-Holstein Vollgesetz noch nicht Thüringen Vollgesetz Ja 3.4 E-Justice-Gesetz Das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ vom 10. Oktober 2013 ist ein Änderungsgesetz und verfolgt unter anderem das Ziel, den elektronischen Zugang zu Gerichten zu erweitern und die elektronische Aktenführung zu fördern. So wird insbesondere De-Mail als ein „sicherer Übermittlungsweg“ festgelegt. Damit können elektronische Dokumente künftig auch per De-Mail bei Gericht eingereicht werden. 17 4 Einführung von De-Mail Im folgenden Kapitel sind verschiedene Handreichungen und Hinweise zur Einführung von De-Mail zusammengefasst. Diese Handreichungen und Hinweise sind strukturiert entlang von Projektphasen, die im Rahmen der Einführung von De-Mail häufig durchlaufen werden. Die folgenden möglichen Projektphasen wurden dabei zu Grunde gelegt: • • • • • • Vorbereitung und Analyse Design Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Vergabeverfahren Umsetzungsplanung Umsetzung In den folgenden Kapiteln werden für jede Projektphase zunächst mögliche Aktivitäten aufgelistet. Im Anschluss daran werden relevante Themenfelder detaillierter beschrieben, die als Handreichungen bei der Durchführung der genannten Aktivitäten unterstützen sollen. Welche Projektphasen und Aktivitäten jeweils im Vordergrund stehen, ist abhängig von den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen des entsprechenden Einzelfalls. Alle Projektphasen und möglichen Aktivitäten sind im Anhang zusätzlich als Checkliste aufbereitet. 4.1 Vorbereitung und Analyse Im Rahmen der Projektphase „Vorbereitung und Analyse“ kommen die folgenden Aktivitäten in Betracht: • • • • • • • • • • Definition der Handlungsfelder Auswahl der Verwaltungsprozesse Prüfung der Rechtsgrundlagen Analyse der Formerfordernisse Analyse beteiligter Akteure Analyse beteiligter Fachverfahren Berücksichtigung der elektronischen Aktenführung Definition der technische Integration Sicherheitstechnische Betrachtung Nutzung von Best-Practice Lösungen Die folgenden Themenfelder sollen als Handreichung bei der Durchführung der genannten Aktivitäten unterstützen. 18 4.1.1 Strukturierung der Prozesse und Identifikation möglicher De-Mail-Einsatzszenarien Im Rahmen der Projektphase „Vorbereitung und Analyse“ steht die Betrachtung möglicher Einsatzszenarien für De-Mail im Vordergrund. Grundlage hierfür ist zunächst eine detaillierte Untersuchung der Kommunikationsprozesse. Dabei ist zu beobachten, dass Kommunikationsprozesse zwischen der Verwaltung und einem weiteren Kommunikationspartner immer wieder aus denselben oder ähnlichen Prozessbausteinen zusammengesetzt sind. Im Ergebnisbericht des Kompetenzzentrums CC De-Mail wurden fünf Prozessbausteine identifiziert und näher beschrieben2 – siehe auch Abbildung 4. Meldung Mitteilung eines Sachverhaltes an eine Behörde Antrag/Anfrage Nach dem Stellen eines „Antrags“ oder einer „Anfrage“ wird meist von der Behörde eine Antwort erwartet. Bescheid In der Regel sind „Bescheide“ schriftliche Verwaltungsakte und damit behördliche Schreiben, die in einer bestimmten Form verfasst werden müssen. Sie können Ergebnis eines Antrages sein oder von der Behörde von sich aus versendet werden. Auskunft „Auskunft“ ist die Mitteilung eines Sachverhaltes durch eine Behörde – in der Regel als Reaktion auf eine Anfrage. Allgemeine Kommunikation Unter „Allgemeine Kommunikation“ werden Kommunikationsprozesse verstanden, die keinem der vorgenannten Prozessbausteine zugeordnet werden können. Der Gesamtprozess eines Szenarios besteht zumeist aus mehreren Bausteinen, die in verschiedenen Prozessschritten zum Tragen kommen. 2 Vgl. BMI; Kompetenzzentrum De-Mail für die öffentliche Verwaltung, „De-Mail-Einsatzszenarien“, V 1.0 vom 21. Juni 2012; S.5ff. (http://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/Einfuehrungin-Behoerden-und-Unternehmen/einfuehrung_in_behoerden_und_unternehmen_node.html ) 19 Abbildung 3: Kommunikationsbausteine bei Einsatzszenarien mit der Verwaltung3. 4.1.2 Prozessanalyse Ausgehend von der groben Strukturierung möglicher Prozesse sollten die grundsätzlich in Frage kommenden Prozesse im nächsten Schritt detaillierter analysiert werden. Ergebnis der Betrachtung ist eine Empfehlung für oder gegen die Umsetzung/Unterstützung des betrachteten Prozesses mit De-Mail: 3 • Definition der Handlungsfelder, bei denen im nächsten Schritt Prozesse bzgl. ihrer Eignung analysiert werden sollen. Der Fokus der Handlungsfelder liegt auf den Kommunikationsbeziehungen zwischen Verwaltung und Unternehmen sowie zwischen Verwaltung und Bürgerinnen/Bürgern. • Festlegung auf eine maximale Anzahl zu untersuchender Prozesse. Um im Rahmen des Projekts möglichst fundierte Ergebnisse zur Einführung von De-Mail erzielen zu können, wird die Anzahl der relevanten Prozesse (bspw. auf 10) limitiert. • Vorüberlegung von Nutzenargumenten, warum der untersuchte Prozess eines Handlungsfeldes geeignet für die Nutzung von De-Mail ist. Wesentliche Treiber dieser Untersuchung werden sein: Kosteneinsparungen, Zeitgewinn (schnellere Bearbeitungszeit), qualitative Aspekte wie Kundenbindung und Imagegewinn. • Sicherheitsbetrachtungen bezüglich der Prozesse und De-Mail-Inhalte zur Ableitung von Sicherheitsmaßnahmen (De-Mail-Optionen, Ende-zu-Ende-Sicherheit bzgl. Signatur und Verschlüsselung) • Im letzten Schritt dieses Arbeitspaketes werden die ausgewählten Prozesse hinsichtlich ihrer Machbarkeit zur Umsetzung gegen einen definierten Fragenkatalog untersucht. Quelle: nach CC De-Mail, „De-Mail-Einsatzszenarien“ 20 • Als Ergebnis der Machbarkeit sowie der ersten Nutzenargumentation wird eine Empfehlung zur Umsetzung der betrachteten Prozesse ausgesprochen. Im Folgenden wird ein Szenario aus dem Grobkonzept zur Einführung von De-Mail beim Paul-Ehrlich-Institut als Beispiel für einen Antrag-Bescheid-Prozess dargestellt. Praxisbeispiel: Paul-Ehrlich-Institut Das PEI erwartete von der Einführung der De-Mail eine weiteren Reduktion der papierbasierten Kommunikation sowie allgemein eine Verbesserungen bei der Kommunikation mit seinen Zielgruppen. Es wurden zwei Prozesse auf die Tauglichkeit für den Einsatz von De-Mail überprüft: • Prozess Antrag Chargenfreigabe/Änderungsanzeige • Prozess Bescheidversand Der Prozess „Antrag Chargenfreigabe/Änderungsanzeige“ beschreibt die Abläufe bei Antragseingang eines Kunden. Es kann sich hier um einen Antrag auf Chargenfreigabe bzw. um eine Änderungsanzeige handeln. In Abbildung 5 wird der Prozess in EPK-Form dargestellt. Auf der linken Seite ist der zum Zeitpunkt der Untersuchung vorhandene Ist-Prozess aufgezeigt. Zu erkennen ist, dass die Bearbeitung rein auf papierbasierter Kommunikation beruht. Auf der rechten Seite ist der De-Mail-Soll-Prozess definiert. Die Arbeitsschritte sind im Wesentlichen gleich, d.h. es muss keine organisatorische Umstellung durchgeführt werden. Die Eingangsbearbeitung wird lediglich um ein elektronisches Pendant erweitert und löst die manuelle Bearbeitung schrittweise ab. 21 Abbildung 4: Soll-Prozess „Antrag Chargenfreigabe/Änderungsanzeige“ Der Umfang des Prozesses „Bescheidversand“ wurde etwas weiter gefasst, sodass nicht nur Bescheide, sondern der komplette ausgehende Schriftverkehr in diesem Bereich betrachtet wird. Im Gegensatz zum Antragseingang sind, wie in Abbildung 6 zu erkennen, deutliche Vereinfachungen des Prozesses möglich gewesen. Der vierstufige Teilprozess der Versandvorbereitung wird komplett ersetzt durch den vom Sachbearbeiter initiierten De-Mail-Versand. 22 Abbildung 5: De-Mail-Soll-Prozess „Bescheidversand“ Quelle: Konzept des Paul-Ehrlich-Instituts, Ergebnis der E-Government-Initiative, abrufbar unter www.de-mail.de, Bereich Downloads. 4.1.3 Möglichkeit der stufenweisen Einführung von De-Mail Im Rahmen der Vorbereitungen sollte berücksichtigt werden, dass es bei der Einführung von De-Mail unterschiedliche Herangehensweisen gibt im Hinblick darauf, wie tief De-Mail in die vorhandene Organisation und Technik integriert werden soll. Wichtig ist, dass die Anbindung an De-Mail beginnend mit einer 23 einfachen Einstiegslösung bis hin zur engen Verzahnung der Posteingangs- und Postausgangsprozesse sowie der automatisierten Integration in vorhandene IT-Systeme/Fachverfahren stufenweise aufeinander aufbauend erfolgen kann. Diese Stufen werden im Folgenden kurz vorgestellt. 4.1.3.1 Stufe 1: Passive De-Mail-Nutzung In der Einstiegsstufe, die mit geringem Aufwand umzusetzen ist, wird lediglich auf eingehende De-Mails geantwortet. Ein aktiver Versand seitens der Behörde erfolgt nicht. Dazu ist es erforderlich, dass die Behörde auf geeignete Art und Weise (vgl. 4.2.3 Zugangseröffnung) den Zugang für De-Mail eröffnet. So kann zum Beispiel im öffentlichen De-Mail-Verzeichnisdienst oder auf den Webseiten der Behörde eine zentrale De-Mail-Adresse angegeben werden, z.B. [email protected]. Der Abruf der beim De-Mail-Anbieter eingegangenen De-Mails kann mittels Webbrowser oder Gateway erfolgen. Hierbei ist es empfehlenswert, dass die so empfangenen De-Mails von einer zentralen Stelle (z.B. Poststelle) gesichtet und an den zuständigen internen Empfänger weitergeleitet werden. Ist eine Antwort auf eine De-Mail erforderlich, so kann diese ebenfalls von der zentralen Stelle aus (z.B. Poststelle) mit der entsprechenden Absenderadresse (z.B. [email protected]) verschickt werden. Vorteil dieser Nutzung ist, dass keine gesonderte elektronische Zugangseröffnung des Kommunikationspartners erforderlich ist, da der Eingang der De-Mail bereits eine (konkludente) Zugangseröffnung darstellt. Daher ist die Behörde berechtigt, in dieser Angelegenheit auch per De-Mail zu antworten. Voraussetzungen/Merkmale Stufe 1 • De-Mail-Konto der Behörde bei einem De-Mail-Anbieter • Web-Lösung oder De-Mai-Gateway • Zugangseröffnung der Behörde für De-Mail (z.B. im De-Mail-Verzeichnisdienst oder auf der Webseite der Behörde) • Zentrale Bearbeitungsstelle für ein- und ausgehende De-Mails (z.B. Poststelle) inkl. Einweisung/Schulung des Personals • (Ggf. manuelles) Verfahren zur Veraktung ein- und ausgehender De-Mails 4.1.3.2 Stufe 2: Aktive De-Mail-Nutzung In der zweiten Stufe reagiert die Behörde nicht nur auf eingehende De-Mails, sondern verschickt diese auch aktiv. Im Unterschied zur Stufe 1 ist dafür eine (i.d.R. explizite) Zugangseröffnung für De-Mail seitens des Kommunikationspartners erforderlich. Allein dadurch, dass die Behörde die De-Mail-Adresse eines Bürgers kennt, ist der Zugang i.d.R. nicht eröffnet. 24 Im Zusammenhang mit der Zugangseröffnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: 1. Ermittlung der De-Mail-Adresse des Kommunikationspartners, z.B. • im Rahmen des Prozesses zur Zugangseröffnung (s.u.), • durch Mitteilung der De-Mail-Adresse auf Formularen oder per E-Mail an die Behörde, bei Telefongesprächen oder Vor-Ort-Terminen, • durch Suche im Öffentlichen Verzeichnisdienst der De-Mail-Anbieter. (Voraussetzung ist, dass der Bürger seinen Namen und seine Anschrift veröffentlicht hat.) 2. Zuordnung der De-Mail-Adresse zum jeweiligen Kommunikationspartner und Speicherung an geeigneter Stelle (z.B. Fachverfahren, Datenbank) 3. Zugangseröffnung des Kommunikationspartners, z.B.: • Einsatz einer eigenen Webseite „Registrierung/Zugangangseröffnung“, auf der De-MailAdresse und persönliche Daten (z.B. Vor-/Nachname, Adresse, Geburtsdatum) eingegeben und entsprechende Häkchen für die Zugangseröffnung gesetzt werden können. Die Kommunikationspartner sind auf die rechtlichen Folgen der Zugangseröffnung hinzuweisen. • Bekundung der Zugangseröffnung auf (Papier-)Formularen inkl. Angabe der De-Mail-Adresse. • Versand einer De-Mail an die Behörde mit Bekundung der Zugangseröffnung. • Globale Zugangseröffnung durch Auswahl der entsprechenden Option („Häkchen“) im Öffentlichen Verzeichnisdienst von De-Mail (vgl. 4.2.5 Öffentlicher De-Mail-Verzeichnisdienst (ÖVD). Für den Versand gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten, je nachdem wie viele De-Mails von welchen Mitarbeitern/Organisationseinheiten verschickt werden sollen: 1. Versand über eine zentrale Stelle (z.B. Poststelle) mit einheitlicher Absenderadresse (z.B. [email protected]) 2. Versand nur von Organisationspostfächern/-adressen (z.B. [email protected], [email protected], [email protected]) 3. (Persönlicher) Versand auch durch Mitarbeiter der Behörde (z.B. [email protected] )4 4 Im rechtlichen Sinne ist der Absender der De-Mail auch hier die Behörde, über deren De-Mail-Konto die De-Mail verschickt wird – und nicht der Mitarbeiter (als natürliche Person). 25 Voraussetzungen/Merkmale Stufe 2 • De-Mail-Konto der Behörde bei einem De-Mail-Anbieter • Zugangseröffnung der Behörde für De-Mail (z.B. im De-Mail-Verzeichnisdienst oder auf der Webseite der Behörde) • De-Mail-Adresse und Zugangseröffnung der Kommunikationspartner • Organisatorische Regelungen zum De-Mail-Empfang und -Versand (Organisationspostfächer und/oder Mitarbeiter) inkl. entsprechender Einweisungen/Schulungen 4.1.3.3 Stufe 3: De-Mail-Integration Die größten Nutzeffekte werden durch die Integration von De-Mail in Verwaltungsprozesse und Fachverfahren erzielt. Hierbei wird das IT-Fachverfahren automatisiert an De-Mail angebunden. Bürger können dann gegenüber der Behörde bekunden, dass sie Vorgänge grundsätzlich über De-Mail bekommen wollen. Die Behörde hinterlegt daraufhin die De-Mail-Adresse des Bürgers in ihrem IT-Fachverfahren. Im Ergebnis werden anschließend alle De-Mail-fähigen-Vorgänge (also die entsprechend im Fachverfahren als De-Mail-fähig markierten Postausgangsprozesse) automatisch als De-Mail geschickt und nicht mehr als Papierbrief. Die Stufen 2 und 3 können auch parallel realisiert sein. So können bestimmte Kommunikationsprozesse der Behörde per De-Mail über Organisations- und/oder Mitarbeiter-Postfächer abgewickelt werden, andere dagegen über die De-Mail-Integration in Fachverfahren. Daher werden nachstehend nur jene Voraussetzungen/Merkmale aufgelistet, die zusätzlich zu denen der Stufe 2 zu berücksichtigen sind. Voraussetzungen/Merkmale Stufe 3 • Anpassung von Fachverfahren, um automatisiert De-Mails versenden, empfangen und bearbeiten zu können und/oder • Integration von De-Mail in Input-/Output-Management-Systeme • Organisatorische und technische Regelungen zur Integration von De-Mail 26 4.1.4 Veraktung und Langzeitspeicherung5 Für Behörden gilt im Umgang mit De-Mail das Prinzip der Aktenmäßigkeit ebenso wie bei der E- oder Papier-Akte. Aktenrelevante Dokumente sind nach den Vorgaben der Aktenordnung aufzubewahren. Insbesondere sind Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit über den gesamten Lebenszyklus der Akte zu gewährleisten. Dies erfordert, nach Abschluss der Akten und Vorgänge deren beweissichere Langzeitspeicherung und nach Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfristen die Anbietung des Schriftguts an die zuständigen Archive. Abbildung 6: Lebenszyklus behördlichen Schriftguts Die Möglichkeiten zur Veraktung und Langzeitspeicherung von De-Mails sind sehr vielfältig und hängen insbesondere davon ab, ob die Weblösung (Variante 1) oder ein zentrales/dezentrales De-Mail-Gateway (Varianten 2 und 3) eingesetzt wird, ob das Gateway über eine geeignete „Archivierungs-“Schnittstelle verfügt und ob E-Akten und Dokumentenmanagementsysteme im Einsatz sind. Müssen zum Beispiel bereits qualifiziert elektronisch signierte Dokumente veraktet und beweiswerterhaltend aufbewahrt werden, so können in ähnlicher Art und Weise auch die (signierten) De-Mails behandelt werden. 5 Zum Thema Veraktung und Langzeitspeicherung wurden im Rahmen der E-Government-Initiative für DeMail und den Personalausweis (Bundesministerium des Innern) mehrere Konzepte erarbeitet und unter http://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/E-Government-Initiative/egovernment_initiative_node.html veröffentlicht. 27 4.2 Design Im Rahmen der Projektphase „Design“ kommen die folgenden möglichen Aktivitäten in Betracht: • • • • Definition der Soll-Prozesse Erstellung eines Architekturmodells Konzeption der Zugangseröffnung Ermittlung der Supportstruktur Die folgenden Themenfelder sollen als Handreichung bei der Durchführung der genannten Aktivitäten unterstützen. 4.2.1 Fachliches/organisatorisches und technisches Design Aufbauend auf den Ergebnissen der Analyse-Phase werden die erforderlichen fachlich/organisatorischen und technischen Designentscheidungen getroffen und die entsprechenden Konzepte erstellt, die später Grundlage für die Umsetzung sind. Primäre Aufgaben im Bereich des fachlichen/organisatorischen Designs sind: • Anhand der Umsetzungsempfehlung wird für jeden untersuchten, geeigneten Prozess ein SollProzess zur Umsetzung mit De-Mail (De-Mail-Prozess) konzipiert. • In Vorbereitung auf die spätere Beschaffung der Accounts bei einem DMDA werden Kriterien für die Auswahl des möglichen DMDA definiert. Darauf aufbauend werden konzeptionelle Vorbereitungen für die spätere Auswahl getroffen. • Um De-Mail nutzen zu können, müssen Accounts bei einem DMDA beantragt werden. Die notwendigen Vorbereitungen wie die Beschaffung benötigter Handlungsvollmachten, einzureichender Unterlagen sowie der Anmeldeprozess werden geplant. • Für die Nutzung von De-Mail müssen die jeweiligen Kommunikationspartner den Zugang eröffnen. Es wird untersucht, wie diese Zugangseröffnung auf eigener Seite durchgeführt werden kann und welche Anforderungen an den Prozess der Zugangseröffnung auf externer Seite gestellt werden müssen. Zudem sind datenschutzrechtliche Fragestellungen zu Speicherung, Zugriff und Nutzung zu beachten. Eine Abstimmung mit IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftragten findet statt. • Beim Eingang von De-Mails bei einer entsprechenden Stelle wird definiert, wie De-Mails an die sachbearbeitenden Stellen weitergereicht werden können. Es werden Aufbau- und Ablauforganisationen konzipiert. • In Zusammenhang mit bestehenden Supportorganisationen wird konzipiert, wie sich De-Mail in diese eingliedern kann. Eine entsprechende Beschreibung der Aufgaben dieser Stellen wird erstellt. Primäre Aufgaben im Bereich des technischen Designs sind: 28 • Die Art der Anbindung an die De-Mail-Infrastruktur wird untersucht. Grundlage dieses Konzepts bildet die Entscheidung, ob lediglich ein Webportal oder eine direkte Anbindung an die De-MailInfrastruktur über ein De-Mail-Gateway realisiert werden soll. Im Fall der Gatewayanbindung wird konzipiert, ob und wie eine zentrale Infrastruktur und/oder dezentrale Anbindungen jeder Einrichtung an De-Mail aufgebaut bzw. eingerichtet werden kann. • Zur Nutzung von De-Mail innerhalb einer Einrichtung müssen De-Mails in die E-Mail-Infrastruktur geleitet werden. Diese Anbindung an den entsprechenden E-Mail-Server wird konzipiert. • In Abhängigkeit von der Anbindung und dem Konzept zur Nutzung der internen E-Mail-Infrastruktur müssen entsprechende Anpassungen an Firewalls und Mail-Relays durchgeführt werden, die konzipiert werden. • Analog zum Konzept der Firewallanpassungen wird konzipiert, wie der interne Viren- und Malwareschutz mit eingehenden De-Mails umgehen darf und muss. Weitere notwendige Maßnahmen zur IT-Sicherheit beim Versand und Empfang von De-Mails über die Behörden-E-Mail-Infrastruktur müssen definiert werden. • Sofern ein „Massenversand“ von De-Mail relevant ist, werden die Anbindungen der für die untersuchten Prozesse relevanten Fachverfahren betrachtet und technisch konzipiert. • Die Belange des Datenschutzes sowie der fachlichen Anforderungen an die Zugangseröffnung werden in technische Konzepte zur Adressspeicherung übersetzt. Insbesondere werden hier Verfahren dargestellt, wie die Integration von eigenen Verfahren/Systemen mit von De-Mail bereitgestellten Verfahren wie dem Öffentlichen Verzeichnisdienst in Einklang gebracht werden können. • De-Mails sind im Ein- und Ausgang zumeist aktenrelevante, elektronische Dokumente, die neben der Veraktung auch in die Archivierung bzw. Langzeitspeicherung überführt werden müssen. • Wenn Ende-zu-Ende-Sicherheit (Signatur oder/und Verschlüsselung) erforderlich sein sollte, muss ein Konzept für die Integration der dafür erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten (z.B. Krypto-Gateways, Verschlüsselungs-Plug-Ins, Signaturanwendungen usw.) in die IT-Systeme und Anwendungen erstellt werden. 4.2.2 Domainkonzept Da die Kommunikation von De-Mail auf verbreiteten Internet- und E-Mailstandards basiert, können zur Adressierung von Absendern und Empfängern etablierte E-Mail-Verfahren genutzt werden. De-Mail-Adressen sind analog zu normalen E-Mail-Adressen aufgebaut. In Abbildung 7 ist der mögliche Aufbau einer De-Mail-Adresse dargestellt. Zu jedem De-Mail-Konto gehört eine eindeutige De-Mail-Adresse. Aufbauend auf dieser kann das De-MailAdressschema der jeweiligen Behörde festgelegt werden. 29 Gelesen wird eine De-Mail-Adresse von rechts nach links, wobei ein hierarchisches Prinzip verfolgt wird. Ganz rechts steht die Top-Level-Domain, die häufig die Zugehörigkeit zu einem Land kennzeichnet. Bei De-Mail folgt an zweiter Stelle von rechts die Kennzeichnung, dass es sich um eine De-Mail handelt. Hierbei wird vor allem von der Sammeldomain „de-mail“ Gebrauch gemacht. Die De-Mail-Anbieter können aber auch eigene De-Mail-Domains registrieren lassen. An dritter Stelle von rechts folgt die Kennzeichnung des Inhabers des De-Mail-Kontos, wie bspw. „landkreis-schwandorf“. Diese drei Hierarchien werden vom De-Mail-Anbieter verwaltet und können nicht durch den Inhaber des Kontos geändert werden. Nach der dritten Stelle können weitere Subdomains, Unterbezeichnungen oder lokale Adressen durch den Konteninhaber frei vergeben werden (im Regelfall über entsprechende Konfiguration im De-Mail-Gateway), z.B. [email protected]. Die Bezeichnungen links vom „@“ können ebenfalls vom Kontoinhaber frei gewählt werden, z.B. „poststelle“ oder „franz.meier“. Abbildung 7: Domaindarstellung Im Hinblick auf die Frage, welche Behörden/Ämter eigene De-Mail-Konten benötigen, sind die Regelungen des VwVfG zur Schriftformersetzung durch De-Mail zu beachten. So kann gemäß § 3a Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 VwVfG eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer absenderbestätigten DeMail ersetzt werden. Bei solchen schriftformbedürftigen Bescheiden muss die De-Mail dabei die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen. Im kommunalen Bereich ist im Regelfall der/die Oberbürgermeister/in die erlassende Behörde, da es insoweit nicht auf das jeweils handelnde Amt, Referat, Dezernat o.dgl. ankommt. (d.h „kommune/stadt.de-mail.de“). Ausnahmen hiervon können sich auf Grundlage landesspezifischer und/oder von Kommunalverfassungen ergeben, wenn einzelnen Behörden gesetzlich oder durch entsprechende Organisationsverfügung Aufgaben zur eigenständigen Erledigung zugewiesen wurden. 4.2.3 Zugangseröffnung Nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder ist die elektronische Kommunikation nur dann zulässig, wenn beide Kommunikationspartner den elektronischen Zugang (z.B. für De-Mail) eröffnet haben. Voraussetzungen für die Zugangseröffnung sind: 1. die technische Anbindung an De-Mail, um De-Mails empfangen und versenden zu können, 2. die Bekanntmachung der Kommunikationsmöglichkeit sowie 3. die Erklärung gegenüber dem Kommunikationspartner, dass der Zugang eröffnet worden ist. 30 Die Erklärung der Zugangseröffnung gestaltet sich für die Behörde einfach. Durch Angabe der De-MailAdresse auf der Internetseite der Behörde ist, im Regelfall, der Zugang eröffnet, sodass Kunden und Kommunikationspartner De-Mails (wie bspw. Anträge, Anfragen, …) übersenden können und eine Bearbeitung sichergestellt ist. In manchen Bundesländern ist zudem eine Bekanntmachung im Amtsblatt o. a. notwendig. Damit die Behörde bspw. mit einem Kunden per De-Mail kommunizieren darf, muss dieser der Behörde ebenfalls den Zugang eröffnet haben. Dabei können verschieden Arten der Zugangseröffnung hinsichtlich Dauer und Umfang gewählt bzw. definiert werden. Juristische Personen können gleichfalls, wie eine Behörde, den Zugang eröffnen, indem die De-Mail-Adresse auf der Internetseite, auf Visitenkarten, Werbematerialien oder ähnlichem angegeben wird. Bei natürlichen Personen wird davon ausgegangen, dass höhere Anforderungen der Zugangseröffnung erfüllt werden müssen. So soll der Bürger vor den Folgen seines möglicherweise unwissenden Handelns geschützt werden. Der Zugang kann • für ein bestimmtes Verfahren, d.h. einen konkreten Einzelfall, oder • global für alle (auch zukünftigen) Verfahren eröffnet werden. Wendet sich der Kommunikationspartner in einer bestimmten Angelegenheit per De-Mail an die Behörde, kann davon ausgegangen werden, dass auch eine Antwort auf diesem Kanal erwünscht ist und der Anfragende/Antragsteller damit implizit (konkludent) den Zugang für die elektronische Kommunikation per DeMail eröffnet hat. Eine Möglichkeit für die Behörde, aus anderen Anlässen heraus eine Kommunikation zu beginnen, kann daraus allerdings grundsätzlich nicht abgeleitet werden. Sollen für andere Verfahren die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation genutzt werden, muss der Kommunikationspartner diesem ausdrücklich zugestimmt haben. So kann bspw. per De-Mail angegeben werden, dass zukünftig der Empfang von De-Mails erlaubt und gewünscht ist. Alternativ oder zusätzlich kann die Behörde Registrierungsseiten anbieten, auf denen sich der Kommunikationspartner einträgt und damit den Zugang eröffnet. Mit Änderung des De-Mail-Gesetzes durch das E-Government-Gesetz besteht zudem für De-Mail-Nutzer die Möglichkeit, über die Aktivierung einer Auswahlfunktion im Öffentlichen Verzeichnisdienst von DeMail den Zugang behördenübergreifend zu eröffnen. 4.2.4 Designentscheidungen im Hinblick auf die Anbindung an De-Mail Die allgemeinen Ausführungen aus Kapitel 2.2.6 zu möglichen Architekturen der Anbindung an De-Mail (Nutzung über Web vs. Nutzung über Gateway) werden im Folgenden im Hinblick auf die dieser Phase anstehenden technischen Designentscheidungen detaillierter dargestellt. 31 4.2.4.1 De-Mail-Web Falls De-Mail in Form einer Webanwendung genutzt wird, müssen die empfangenen und ggf. auch die gesendeten De-Mails in geeigneter Form exportiert und in die Verwaltungsprozesse der Behörde übernommen werden können. De-Mail sieht dazu einen manuellen Export vor. Der Nutzer kann innerhalb seines Kontos auf dem Webportal einen Export anstoßen. Dazu markiert er die zu exportierenden De-Mails und startet den Export. Die De-Mails werden nun standardmäßig im „mbox“-Format exportiert. Das mboxFormat ist ein textbasiertes Format, welches alle exportierten Nachrichten in ihrer originären Form, d.h. ohne Veränderung, in einer Datei speichert. Zusätzlich ist der Export einzelner De-Mails möglich, so dass diese im Dateisystem (z.B. mit der Endung .msg) durch vorhandene E-Mail-Programme geöffnet werden können. So ist seit Anfang 2014 gemäß Technischer Richtlinie De-Mail des BSI (TR 01201 Teil 3.4, Vers. 1.1.1) neben dem Export im mbox-Format auch der Export einzelner Nachrichten im plain-text-Format gemäß RFC 2822 mit allen Headern, Nachrichten-Body und Anhängen möglich. Der Export einzelner De-Mails in einem gängigen E-Mail-Format (das z.B. auf einen Datenträger gespeichert und dann in Outlook geöffnet werden kann) ist wichtig für die allgemeine Verkehrsfähigkeit von De-Mails. Die exportierten De-Mails beinhalten bei Nutzung der entsprechenden Versandoptionen (z.B. absenderbestätigte De-Mail) auch im Exportformat die vom DMDA angebrachte Signatur, so dass die Integrität der Nachricht außerhalb der De-MailInfrastruktur (z.B. bei Gericht) geprüft werden kann. Die De-Mail-Anbieter stellen auch bei Web-basierter Nutzung, auf Wunsch der Behörde, Unterkonten für De-Mails mit bestimmten Adressen zur Verfügung. So können z.B. Referate oder Abteilungen einer Behörde eigene De-Mail-Unterkonten mit eigenen Zugriffrechten erhalten. Unterkonten werden durch Definition von Subdomänen realisiert. So könnte zum Beispiel bei einer bestehenden Domäne „behoerde.demail.de“ vorgesehen werden, dass das Grundsatzreferat über ein eigenes Unterkonto auf De-Mails zugreifen kann. Hierfür würde die Subdomäne „grundsatz“ definiert und das Unterkonto dieser Adresse zugeordnet. Im Ergebnis könnten eingehende De-Mails der Form [email protected] von den Berechtigten dieses Unterkontos bearbeitet werden. Dieses Verfahren ist nur relevant, wenn keine De-Mail-Gatewayanbindung realisiert wird, sondern der Zugang lediglich per Webbrowser auf das De-Mail-Konto erfolgt. Durch die Definition von Unterkonten können zusätzliche Rechte und Rollen für das Unterkonto und den Zugang hierzu definiert werden. Beim Einsatz eines De-Mail-Gateways wird die Administration von Subdomänen im Gateway vorgenommen. 4.2.4.2 De-Mail-Gateway (zentral und dezentral) Das De-Mail-Gateway ist der zentrale Knoten für die Anbindung einer Behörde an die De-Mail-Infrastruktur des DMDA und somit an De-Mail. Dabei werden vom Gateway folgende Aufgaben wahrgenommen: • Authentisierung gegenüber dem DMDA 32 • Abholen von De-Mails vom Postfach beim DMDA • Weiterleiten von zu sendenden De-Mails an den DMDA zum weiteren Versand • Weiterleiten von eingehenden De-Mails an den internen E-Mail-Server zur Darstellung auf einem Benutzerclient oder in einem Fachverfahren • Umwandeln der internen E-Mail-Adressen in externe De-Mail-Adressen und umgekehrt • Authentifizierung und Autorisierung interner Benutzer, die De-Mail nutzen dürfen • Verwaltung der wesentlichen Konten wie bspw. das Catch-All-Postfach • Unterstützung von Ausleitungsmöglichkeiten zur Ablage/Langzeitspeicherung von ein- und ausgegangenen De-Mails Abbildung 8: Darstellung der Funktionen eines De-Mail-Gateways Die Authentisierung gegenüber dem DMDA erfolgt über eine Verbindung, die mittels standardisierter Sicherheitsverfahren wie Transport Layer Security (TLS, Transportverschlüsselung) gesichert ist. Zur Authentisierung kommen Hardwaretoken oder spezielle Smartcards zum Einsatz, die eine eindeutige Zuordnung des De-Mail-Gateways zu einem oder auch mehreren De-Mail-Konten realisieren. Die Verbindung wird ausgehend vom De-Mail-Gateway aufgebaut - kein Verbindungsaufbau zum Gateway. Zur Freigabe in den 33 DMZs einer Behörde oder eines DLZ-IT müssen also keine eingehenden Regeln in der Firewall definiert werden. Im De-Mail-Gateway müssen neben den Kontodaten beim DMDA zudem die Verbindungsmöglichkeiten bzw. Adressen zu den internen E-Mail-Servern konfiguriert werden. Beim Eingang einer De-Mail kann das Gateway eine Verbindung zum internen E-Mail-Server aufbauen und mittels SMTP die Nachricht über eine sichere Verbindung in die interne E-Mail-Infrastruktur weiterleiten. Im Bereich der internen E-Mail-Infrastruktur bilden die E-Mail-Server bzw. -Relays die Schnittstelle zum Gateway. Beim Empfang von De-Mails müssen die Nachrichten lediglich in das adressierte Postfach des Empfängers gelegt werden. Die Adresstransformation wird durch das De-Mail-Gateway durchgeführt. Beim Versand muss der E-Mail-Server zunächst unterscheiden, ob „normale“ E-Mails verschickt werden sollen oder De-Mails über das De-Mail-Gateway. Daher sind in diesem Server entsprechende Regeln für den Postausgang zu definieren. Bei De-Mail-Empfängeradressen muss die Nachricht nach Identifikation anhand einer De-Mail-Domäne zwecks Weiterleitung an das De-Mail-Gateway geschickt werden. Zu achten ist darauf, dass neben der Standard-Sammel-Domain „*.de-mail.de“ auch weitere Domänen von den DMDAs für die Nutzung von De-Mail bekannt gemacht worden sind. Das BSI stellt eine entsprechende Liste zur Verfügung, auf der alle De-Mail-Domänen verzeichnet sind.6 Sobald eine größere Anzahl an internen „De-Mail-Adressen“ eingerichtet werden soll oder mit häufigen Änderungen der Adressen zu rechnen ist, empfiehlt es sich, um die Mappingtabelle des Gateways nicht manuell pflegen zu müssen, einen lokalen Verzeichnisdienst (z.B. LDAP oder AD) an das Gateway anzuschließen und die Adressen zwischen den Komponenten zu synchronisieren. Neben der Anbindung an die De-Mail-Infrastruktur hat das De-Mail-Gateway die Aufgabe, ein- und ausgehende Nachrichten mit den weiterleitbaren Absender- bzw. Empfängeradressen zu versehen. Im Nachrichtenausgang werden De-Mails mit einem De-Mail-Empfänger adressiert. Da die Nachrichten aber per E-Mail an das Gateway geleitet werden und zudem aus der internen E-Mail-Infrastruktur kommen, gehört die Absender-E-Mail-Adresse zur E-Mail-Domäne der Behörde. Das Gateway muss diese Adresse auf die Absender-De-Mail-Adresse der Behörde umschreiben. Beispiel: Eine Sachbearbeiterin des Fachreferats „Zulassung“ möchte eine De-Mail an einen Kunden senden. Intern wird die E-Mail-Absenderadresse [email protected] benutzt. Der Empfänger hat die De-Mail-Adresse [email protected]. Das Gateway validiert zunächst auf Basis der Adressmapping-Tabelle, ob der Absender für den Versand von DeMails zugelassen ist. Dann setzt es die interne E-Mail-Adresse in die lt. Adressmapping-Tabelle zugehörige DeMail-Adresse um (z.B. [email protected] [email protected]). Somit wird sichergestellt, dass der interne Empfänger der Nachricht direkt über die Antworten-Funktion seines E-Mail-Clients eine Nachricht zurücksenden kann. Bei Eingang einer solchen Nachricht an [email protected] muss das De-Mail-Gateway zunächst in der Adressmapping-Tabelle nachschlagen, welche interne E-Mail-Adresse dieser De-Mail-Adresse zugeordnet ist. 6 https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/EGovernment/DeMail/Akkreditierte_DMDA/Akkreditierte_DMDA_node.html 34 Danach leitet es die Nachricht intern weiter an [email protected]. Der interne E-Mail-Server kann die Nachricht dann in das Postfach des Referats Zulassung einstellen. Nachrichten im Eingang, für die keine Zuordnung in der Adressmapping-Tabelle existiert, können nicht abgewiesen werden, da sie bereits als eingegangen gelten – schließlich haben sie das De-Mail-Postfach des Empfängers erreicht und entsprechende Bestätigungsnachrichten wurden gegebenenfalls bereits verschickt. In diesem Fall wird das Standardpostfach oder Catch-All-Postfach der Behörde (z. B. [email protected]) als Weiterleitungsadresse für die Nachricht benutzt und die De-Mail dorthin ausgeliefert. Lokales De-Mail-Gateway (Variante 2) Beim Einsatz eines lokalen Gateways ist eine Internetanbindung zwingend erforderlich, da der DMDA über das Internet angesprochen wird. Zur Konfiguration der Firewalls gelten die oben gemachten Aussagen, dass lediglich ausgehende Verbindungen zum DMDA zugelassen werden müssen. Unter Umständen können Aktualisierungen ebenfalls über Zugriff auf den DMDA heruntergeladen und/oder installiert werden. Sollte eine Aktualisierungsschnittstelle genutzt werden, muss ebenfalls eine Änderung des Regelwerks der Firewall vorgenommen werden. Abbildung 9: Architektur der De-Mail-Anbindung 35 Zentrales De-Mail-Gateway (Variante 3) Ein zentrales De-Mail-Gateway bildet die Schnittstelle zwischen einem DMDA und mehreren angeschlossenen Behörden, denen Gateway-Funktionalitäten zur Verfügung gestellt werden sollen. Auf dem Gateway müssen somit die jeweiligen Konfigurationen je Mandant vorgenommen werden. Zudem authentisiert sich das Gateway stellvertretend für die Inhaber der verwalteten De-Mail-Konten gegenüber dem DMDA. Die lokalen De-Mail-Administratoren jeder einzelnen angeschlossenen Behörde sind für die Pflege der behördenspezifischen Parameter auf dem zugeordneten Mandanten des De-Mail-Gateways verantwortlich. Zu den Aufgaben der (behördlichen) Gateway-Administratoren zählen: • Anlegen von Nutzern der Konfigurationsoberfläche • Zuweisung/Rücknahme von Rollen für Nutzer der Konfigurationsoberfläche • Konfiguration der lokalen Netzwerkparameter des De-Mail-Gateways (u.a. Konfiguration Adresse des lokalen E-Mail-Servers) • Analyse der Informationen des De-Mail-Gateways • (Behördenspezifische) Administration des Systems • Festlegung des Benutzernamens und Passworts für die Authentisierung des E-Mail-Servers der Behörde am Gateway • Pflege der Adressmapping-Datenbank (Festlegung, an welche internen E-Mail-Adressen die eingehenden De-Mails weitergeleitet werden sollen bzw. wer zur Versendung von De-Mails berechtigt ist) Zudem müssen Prozesse definiert werden, wie mit Leistungsstörungen umgegangen werden soll. Insbesondere sollten die lokalen Administratoren Unterstützung durch den Betreiber des zentralen Gateways anfordern können, um schnell den Ort der Störung ausfindig machen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. 4.2.5 Öffentlicher De-Mail-Verzeichnisdienst (ÖVD) Die De-Mail-Anbieter stellen den De-Mail-Nutzern einen anbieterübergreifenden öffentlichen Verzeichnisdienst zur Verfügung. Hier werden Identitätsdaten der Nutzer auf deren ausdrückliches Verlangen hin veröffentlicht, z.B. Titel, Name, Vorname, De-Mail-Adresse, postalische Adresse, Verschlüsselungszertifikat, Zugangseröffnung. Im ÖVD kann anbieterspezifisch oder anbieterübergreifend nach De-Mail-Nutzern gesucht werden. Voraussetzung ist, dass der Anfragende an seinem De-Mail-Konto angemeldet ist. Zwei grundsätzliche Möglichkeiten zur ÖVD-Abfrage sind zu unterscheiden: 36 1. Abfrage per Webzugriff Dazu stellen die De-Mail-Anbieter entsprechende Suchmasken für den Webzugriff zur Verfügung, z.B. Die Angabe eines Sternchens (*) als Platzhalter für eine beliebige Anzahl von Zeichen ist möglich. 2. Technisch automatisierte Abfrage zur Darstellung der Abfrageergebnisse in bereits vorhandenen IT-Anwendungen (z.B. vorhandenes Intranet) Durch Nutzung einer standardisierten Schnittstelle (LDAP) können automatisierte Anfragen an den ÖVD gestellt werden, um Verzeichniseinträge auch außerhalb der providerspezifischen Suchmasken anzeigen zu können. Die konkrete Realisierung dieser Zugriffe ist anbieterabhängig. Zugangseröffnung durch Eintrag im Verzeichnisdienst Gemäß § 7 Absatz 3 De-Mail-Gesetz muss der De-Mail-Anbieter auf Verlangen des Nutzers dessen Zugangseröffnung im Sinne von § 3a VwVfG, § 36a Absatz 1 SGB I und § 87a Absatz 1 Satz 1 der AO veröffentlichen. Der Bürger kann die Erklärung, den Zugang eröffnen zu wollen, in den persönlichen Einstellungen seines De-Mail-Kontos z.B. wie folgt angeben: 37 Bei der Suche im ÖVD per Webzugriff wird die Zugangseröffnung beispielsweise wie folgt angezeigt: Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es nicht immer möglich ist, nur anhand des Namens und der Adresse eine Person eindeutig zu identifizieren. Oftmals ist dafür die zusätzliche Angabe von Geburtsdatum und – ort erforderlich, also von Angaben, die im ÖVD nicht ausgewiesen sind. Ist der Behörde jedoch die De-Mail-Adresse der betroffenen Person bereits bekannt, so kann die o.g. Zugangseröffnung im ÖVD uneingeschränkt als Absichtserklärung zur Eröffnung des elektronischen Zugangs für De-Mail aufgefasst werden. 4.2.6 Standard-Konto (sog. „Catch All-Postfach“) Empfängeradresse einer De-Mail ist immer die Adresse des De-Mail-Kontos (d.h. bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen die gewählte Domäne wie z.B. behörde.de-mail.de). Alle De-Mails an diese Domäne werden an das entsprechende Gateway dieser Behörde weitergeleitet. Im Gateway selbst können Regeln hinterlegt werden wie bestimmte De-Mail-Empfänger-Adressen (wie z.B. Einkauf@behörde.demail.de) an interne E-Mail-Empfänger-Adressen (wie z.B. einkauf@behörde.de) weitergeleitet werden. Sofern für eine eingehende De-Mail keine Zuordnung zu einer internen E-Mail-Adresse hinterlegt ist, werden solche De-Mails in einem Standardpostfach oder auch „Catch-all-Postfach“ abgelegt. Da auch diese De-Mails mit Eingang im De-Mail-Konto der Behörde zugegangen sind, müssen organisatorische Regelungen für die Bearbeitung des „Catch-all-Postfachs“ vorgesehen werden. Die Behörde sollte z.B. sicherstellen, dass regelmäßig De-Mails aus dem Catch-All-Postfach abgeholt und bearbeitet werden. Eine Clearingstelle oder De-Mail-Poststelle könnte eine initiale Sichtung der De-Mail vornehmen und direkt beantworten oder manuell der Sachbearbeitung zuführen. 4.3 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Im Rahmen der Projektphase „Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ kommen die folgenden möglichen Aktivitäten in Betracht: • Ermittlung der quantitativen Faktoren 38 • o Abschätzung der Einführungskosten o Abschätzung der Betriebskosten o Abschätzung des monetären Nutzens Ermittlung der qualitativen Faktoren Die folgende Handreichung soll bei der Durchführung der genannten Aktivitäten unterstützen: Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf Grundlage eines Excel-basierten WiBe-Werkzeugs für De-Mail-Projekte Auf Basis der Methode WiBe 4.1 werden in diesem Arbeitspaket Kosten-/Nutzen-Analysen durchgeführt und diese durch weitere qualitative Aspekte angereichert: • In der quantitativen Analyse werden Kostenbestandteile für die Einrichtung (Investition) und den Betrieb einem Nutzen im Sinne von Kosteneinsparungen gegenübergestellt. • Qualitative Bestandteile der Analyse sind die Standardkriterien gemäß der Methode WiBe 4.1 (Dringlichkeit, qualitative Aspekte und externe Faktoren) sowie zusätzliche sonstige qualitative Nutzenfaktoren. • Als Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird ein Votum über die Wirtschaftlichkeit der Einführung von De-Mail in Abhängigkeit der untersuchten Prozesse bzw. beteiligten Einrichtung abgegeben. Die Excel-Vorlagen sowie Anleitungen hierzu stehen unter http://www.cio.bund.de/Web/DE/InnovativeVorhaben/De-Mail/Einfuehrung-in-Behoerden-und-Unternehmen/einfuehrung_in_behoerden_und_unternehmen_node.html zur Verfügung. 4.4 Sicherheitsbetrachtung Mit De-Mail wird die elektronische Kommunikation sicherer. Vielfältigen Bedrohungen der Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität kann damit besser begegnet werden. Ein sicherer Einsatz von De-Mail ist aber nur dann gewährleistet, wenn dieser neue Zugangskanal in das Sicherheitskonzept der Behörde integriert wird. Besonders beim Einsatz von Ende-zu-Ende-verschlüsselten De-Mails ist zu berücksichtigen, dass diese nicht mehr beim De-Mail-Anbieter auf Schadsoftware geprüft werden können. Eine Prüfung ist erst nach der Entschlüsselung bei der Behörde möglich. Auch muss dafür gesorgt werden, dass keine „gefälschten“ De-Mails, also E-Mails mit De-Mail-Absenderadressen auf die E-Mail-Server in der Behörde gelangen. Für eine optional einzusetzende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder die Nutzung von Signaturen innerhalb der De-Mail sind weitere Betrachtungen der Integration der Krypto-Systeme nötig. Beispielhaft seien hier dezentrale Krypto-Gateways für S/MIME oder PGP, Schlüsselmaterial-Prozesse und Systeme für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur und deren Langzeitspeicherung/Archivierung genannt. 39 4.5 Vergabeverfahren Im Rahmen der Projektphase „Vergabeverfahren“ kommen die folgenden möglichen Aktivitäten in Betracht: • • • Festlegung der Vergabeart Erarbeitung der Vergabeunterlagen Durchführung des Vergabeverfahrens Die folgende Handreichung soll bei der Durchführung der genannten Aktivitäten unterstützen. In der Regel müssen De-Mail-Dienste und –Komponenten (z.B. Gateway) im Rahmen einer Vergabe ausgeschrieben werden. In diesem Kapitel wird grob skizziert, welche Vergabearten existieren und welche Leistungen und Komponenten ausgeschrieben werden können. Im Bereich der De-Mail-Vergabe hat sich ein Vorgehen bewährt, welches exemplarisch in Abbildung 10 dargestellt ist. Abbildung 10: Beispielhaftes Vorgehensmodell zur Vergabe von De-Mail-Diensten 4.5.1 Organisatorische Vergabevorbereitung Auf Grundlage der Design-Konzepte und mit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung liegen die erforderlichen Informationen für die Durchführung des Vergabeverfahrens vor. Nachdem der Bedarf für die Nutzung der De-Mail festgestellt und spezifiziert wurde, sind die beschaffungs- und verfahrenstechnischen Fragen zu klären: 40 • Betrachtung der Wirtschaftlichkeit In Vorbereitung des Vergabeverfahrens ist zu klären, welche finanziellen Konsequenzen die Beschaffung von De-Mail haben wird. Die durchgeführte WiBe gibt hier wesentliche Informationen bzgl. der Investitions- und Betriebskosten. Die WiBe kann auch als Erfolgskontrolle für das gesamte Vergabeverfahren genutzt werden, um nach Zuschlagserteilung einen Soll-Ist-Vergleich durchzuführen. Das notwendige bzw. geplante einzusetzende Kapital bzw. die notwendigen Haushaltsmittel müssen vor der Vergabe zur Verfügung stehen bzw. es muss der Abruf dieser Mittel gewährleistet sein. • Bestimmung und Festlegung der Vergabeart In Abhängigkeit der Untersuchungen der WiBe ergibt sich der wahrscheinliche Auftragswert für die Beschaffung. Der Auftragswert muss mit den internen sowie europaweit geltenden Schwellenwerten verglichen werden, um die geografische Weite der Beschaffung abgrenzen zu können (nationale vs. EU-weite Vergabearten). Zudem sollte sich der Bedarfsträger darüber informieren, ob Abrufe von Leistungen aus bestehenden Rahmenverträgen möglich sind. Bei einer eigenen Beschaffung sind unterschiedliche Vergabearten möglich, die entsprechend begründet werden müssen, sobald sie nicht dem Standardverfahren (Öffentliche Ausschreibung bzw. EU-weit: Offenes Verfahren) entsprechen. Unter Umständen ist der Auftragswert so gering, dass auch eine freihändige Vergabe in Betracht kommt. • Bildung von Losen Gerade bei der Einführung und Beschaffung von De-Mail können unterschiedliche Vergabegegenstände Teil der Vergabe sein: so können z. B. die Nutzung, Inbetriebnahme und Schulung von DeMail Teil einer Dienstleistung sein und das De-Mail-Gateway ein Kauf. Entsprechend kann überlegt werden, ob und wie eine losweise Aufteilung der einzelnen Vergabegegenstände möglich ist. • Vorbereitung Vertragsentwurf Mit dem zukünftigen Dienstleister muss nach Zuschlagserteilung ein Vertrag geschlossen werden. Der Bedarfsträger sollte hier vorbereiten, welche grundsätzliche Ausgestaltung der Vertrag haben sollte, ob auf Standardvertragsmuster wie den EVB IT-Verträgen oder der eigenen Behörde zurückgegriffen werden soll und kann. 4.5.2 Fachliche Vergabevorbereitung Bei der fachlichen Vergabevorbereitung fällt vor allem die Definition des Vergabegegenstands ins Gewicht. Um De-Mail nutzen zu können, müssen insbesondere De-Mail-Dienste, d.h. • Identifizierung des Kontoinhabers, • Eröffnung des De-Mail-Kontos, • Nutzung der De-Mail-Dienste (Standard-De-Mail und Versandoptionen) sowie • Zugriff auf das Konto mindestens über Webbrowser und De-Mail-Gateway 41 vergeben werden. Besonders relevant für die Nutzung ist, welche Kosten für den Versand entstehen. Hier kann unterschieden werden in: • Standardversand, • Anforderung von „normalen“ Bestätigungsnachrichten, • Anforderung von Abholbestätigungen und • Versand von De-Mails mit gesetzten De-Mail-Optionen (insb. Absenderbestätigung). Die geplante Nutzungsverteilung sollte abgeschätzt werden, damit der zukünftige Dienstleister eine passende Preisstruktur seiner De-Mail-Dienstleistungen anbieten kann. Die der WiBe zugrundeliegende Zahlen für die Nutzungsverteilung können hierfür herangezogen werden. Soll De-Mail in die Infrastruktur der Behörde integriert werden, wird zudem ein De-Mail-Gateway benötigt. Wenn nicht auf ein bereits vorhandenes zentrales Gateway zurückgegriffen werden kann, muss ein lokales De-Mail-Gateway mit in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden. Zu beachten ist, dass die De-Mail-Anbieter grundsätzlich eigene De-Mail-Gateways anbieten. Darüber hinaus gibt es auf dem Markt aber auch Gatewaylösungen von Drittanbietern. In der Vergabeunterlage sollte darauf hingewiesen werden, dass das angebotene Gateway auch zu dem ausgewählten De-Mail-Anbieter passt, d.h. mit diesem eine Anbindung an De-Mail möglich und nutzbar ist. Von Vorteil ist, wenn das Gateway unabhängig von einem De-Mail-Anbieter auch mit anderen De-Mail-Anbietern funktioniert, sodass ein Wechsel des Anbieters ohne wesentliche Änderungen an der Hardware stattfinden kann. Das Gateway sollte einen möglichst großen Umfang an Konfigurationsmöglichkeiten bieten. Dazu zählen insbesondere: • Anbindung an zentrale Adressverzeichnisse wie LDAP oder AD zur Aktualisierung der Adressmapping-Tabellen • Monitoring des Gateways über Standardprotokolle wie bspw. SNMP Um aus den E-Mail-Clients heraus De-Mail mit allen Versandoptionen sinnvoll nutzen zu können, bietet sich die Installation eines Add-Ins, Plugins oder die Anpassung einer entsprechenden E-Mail-Schablone an. Die Bereitstellung eines solchen „Hilfsprogramms“ für die lokale E-Mail-Nutzung unterstützt die Bedienung durch grafische Elemente und sollte daher gefordert werden. Innerhalb der Vergabevorbereitung sollten auch die Ergebnisse der Sicherheitsbetrachtungen ausgewertet sowie mögliche externe Dienstleistungen und nötige Komponenten zur Umsetzung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus für De-Mail integriert werden. 4.6 Umsetzungsplanung und Umsetzung Im Rahmen der Projektphase „Umsetzungsplanung“ kommen die folgenden möglichen Aktivitäten in Betracht: • Beantragung des De-Mail-Kontos und Identifikation 42 • • • • • • • • • • Umsetzung der Zugangseröffnung Einrichtung einer De-Mail-Clearingstelle Erarbeitung eines technischen Umsetzungsplans Erarbeitung eines organisatorischen Umsetzungsplans Erarbeitung eines IT-Sicherheitskonzeptes für die De-Mail-Nutzung Installation und Konfiguration des De-Mail-Gateways Anbindung des De-Mail-Gateways an die E-Mail-Infrastruktur Konfiguration der E-Mail-Server Anpassung der E-Mail-Clients Ggf. Integration von weiteren Sicherheitskomponenten, z.B. für Ende-zu-Ende-Sicherheit (Signatur und Verschlüsselung) Die folgende Handreichung soll bei der Durchführung der genannten Aktivitäten unterstützen. Darüber hinaus wird auf die entsprechenden Kapitel dieses Dokuments (u.a. zur Zugangseröffnung und zur Gateway-Architektur) sowie auf die ergänzenden Informationen der Checkliste in Kapitel 5 verwiesen. Beantragung De-Mail-Konto7 Gemäß De-Mail-Gesetz muss bei öffentlichen Stellen für den Domänenteil eine Bezeichnung gewählt werden, die in direktem Bezug zur Bezeichnung der öffentlichen Stelle steht. Es soll allein an der De-MailAdresse erkennbar sein, welche öffentliche Stelle (Behörde) Inhaber des De-Mail-Kontos ist. Im Rahmen der Beantragung eines De-Mail-Kontos wird dieses Kriterium vom De-Mail-Anbieter überprüft. Darüber hinaus ist der De-Mail-Anbieter verpflichtet, die Identität der Behörde und ihres gesetzlichen Vertreters zuverlässig festzustellen. Der gesetzliche Vertreter kann seine Identität mit einem amtlichen Ausweis (z.B. Personalausweis) nachweisen. Die im Rahmen der Beantragung erfassten Identitätsattribute der Behörde (Name/Bezeichnung, Adresse, Namen der gesetzlichen Vertreter) müssen ebenfalls durch den Antragsteller nachgewiesen werden. Gemäß Technischer Richtlinie De-Mail (Accountmanagement)8 kann dies wie folgt geschehen: • Ministerien des Bundes und der Länder Richtet sich nach der jeweiligen Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundes - bzw. jeweiligen Landesministerien (GGO der Bundesministerien z.B. §§ 6,17 und 18; Zeichnungsvollmacht zur analogen Anwendung der Vertretungsvollmacht); ggf. mit Vorlage einer Urkunde mit Siegel • Sonstige Behörden des Bundes und der Länder entsprechende Geschäftsordnungen der Länder 7 Vgl. auch Kap. 2.3 De-Mail-Account-Beantragung im Dokument „Grundlagen für den Einsatz von De-Mail in der öffentlichen Verwaltung“, 21. Juni 2012 (http://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/De-Mail/2012_06_21_cc_de_mail_grundlagen_v1_0_download.pdf ) 8 BSI – Technische Richtlinie De-Mail, Accountmanagement, Funktionalitätsspezifikation (BSI TR 01201 Teil 2.1), Version 1.1.1 43 • Gemeinden, Kommunen etc. Gemeindeordnung für Gebietskörperschaften bzw. entsprechende zur Identifizierung geeignete Dokumente Die konkrete Ausgestaltung des Beantragungsverfahrens hängt vom jeweiligen De-Mail-Anbieter ab. In der Regel erfolgt die Identifizierung der vertretungsberechtigten Person durch Identifizierungsdienstleister vor Ort. Zum Teil ist eine elektronische Identifizierung durch Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises möglich. Darüber hinaus werden Möglichkeiten angeboten, wie mehrere De-Mail-Konten in einem einzigen Antragsverfahren beantragt werden können. Dies könnte beispielsweise für kommunale Rechenzentren von Bedeutung sein, die von ihren Kommunen mit der Beantragung beauftragt werden. Die Einrichtung eines De-Mail-Kontos erfolgt grundsätzlich in den folgenden vier Schritten: 1. Beantragung des De-Mail-Kontos 2. Reservierung der gewünschten De-Mail-Adresse 3. Identifizierung und Registrierung der Behörde und ihres gesetzlichen Vertreters 4. Freischaltung des De-Mail-Kontos zur Nutzung 44 5 Checkliste Folgende Tabelle beinhaltet eine Checkliste für die Einführung von De-Mail in einer öffentlichen Einrichtung. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit kann die Checkliste für die Fortschrittskontrolle genutzt werden. Die Checkliste beschränkt sich auf Aktivitäten, die für die Basisanbindung an De-Mail über ein Gateway erforderlich sind. Die Integration von De-Mail in Fachverfahren oder Input-/Output-Systeme wird aufgrund der Vielfältigkeit der Aufgaben nicht betrachtet. Auch werden die unterschiedlichen Ansätze zu den Möglichkeiten der beweiswerterhaltenen Langzeitspeicherung von De-Mails in Verbindung mit Dokumentenmanagementsystemen/E-Akten in der Checkliste nicht berücksichtigt. 45 Schritte zur Einführung von De-Mail Fragen Erläuterungen zum Umsetzungsstand Status Verantwortlich (z.B. offen, in Arbeit, umgesetzt) 1. Vorbereitung und Analyse 1.1 Definition der Handlungsfelder Welche Handlungsfelder sollen für De-Mail analysiert werden? Welche Akteure bzw. relevanten Kommunikationspartner sollen betrachtet werden? Existiert ein fachlicher Schwerpunkt für elektronische Kommunikationsprozesse? Soll die Analyse der Prozesse auf eine bestimmte Anzahl beschränkt werden - wenn ja, auf wie viele maximal? 1.2 Auswahl der Verwaltungsprozesse Welche potenziellen Verwaltungsprozesse innerhalb der definierten Handlungsfelder sind für die Nutzung von De-Mail relevant? Auswahlkriterien sind u.a. Sende- und Empfangsvolumina, Anzahl beteiligter Kommunikationspartner sowie rechtliche und Sicherheitsanforderungen. 1.3 Prüfung der Rechtsgrundlagen Sind die relevanten Rechtsgrundlagen (z.B. Fachgesetze, Verfahrensanweisungen, Satzungen, Ermessensbereiche, etc.) geprüft? Ist De-Mail unter den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen einsetzbar oder sind Anpassungen erforderlich? 1.4 Analyse der Formerfordernisse Sind die bestehenden Formerfordernisse (z.B. gesetzliche Schriftform, „gewillkürte“ Schriftform, Ausschluss der elektronischen Form) bewertet? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf den Einsatz von De-Mail – z.B. Notwendigkeit absenderbestätigter De-Mails? 46 1.5 Analyse beteiligter Akteure Sind alle relevanten Akteure innerhalb und außerhalb der Behörde berücksichtigt, z.B. IT- und Organisationsabteilung, Datenschutz- und Sicherheitsbeauftragte, betroffene Fachbereiche, Fachverfahrenshersteller oder andere IT-Dienstleister (z.B. kommunales Rechenzentrum)? 1.6 Analyse beteiligter Fachverfahren In welchen Fachverfahren kann De-Mail sinnvoll eingesetzt werden? Wie komplex ist die Integration von De-Mail in das jeweilige Fachverfahren – qualitative Aussage? 1.7 Berücksichtigung der elektronischen Aktenführung Was sind die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Aktenführung in der Behörde? Wie kann De-Mail in der elektronischen Aktenführung berücksichtigt werden? Welche Möglichkeiten zur Langzeitspeicherung/ Archivierung gibt es? 1.8 Nutzung von BestPractice Lösungen Können bei der Definition der Soll-Prozesses Best-Practice-Lösungen anderer Behörden berücksichtigt werden? (Eine Übersicht bietet z.B. www.de-mail.de) 2. Design 2.1 Definition der Soll-Prozesse Welche Arbeitsschritte des Verwaltungsprozesses ändern sich durch die Nutzung von De-Mail? Wo lassen sich Vereinfachungen realisieren? Welche Prozessbeteiligten werden adressiert? Müssen begleitende Anlagen in Papierform berücksichtigt werden? Welche Medienbrüche gibt es ggf. weiterhin? 2.2 Erstellung eines Architekturmodells Welche architektonischen Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden? Ist ein grundlegendes (technisches und ggf. organisatorisches) Architekturmodell für die Integration und Nutzung der De-Mail-Komponenten entwickelt worden? 47 Wurden die Kommunikationsprozesse innerhalb der Behörde in Bezug auf De-Mail konzipiert? 2.3 Konzeption der Zugangseröffnung Welche Anforderungen werden an die Nachweisbarkeit und Verifizierbarkeit der Zugangseröffnung der Kommunikationspartner gestellt? Wie sollen die Kommunikationspartner den elektronischen Zugang für De-Mail gegenüber den Behörden eröffnen können? Wie soll die Speicherung der De-Mail-Adressen realisiert werden? 2.4 Ermittlung der Supportstruktur Welche Stellen sollen Support für De-Mail leisten? Welche Service-Level-Anforderungen werden für den Support benötigt? 2.5 Sicherheitsbetrachtungen Welcher Schutzbedarf besteht und welche IT-Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um eine angemessene Sicherheit bei der Nutzung von De-Mail zu gewährleisten? Sind optional zusätzliche Ende-zu-Ende-Sicherheitsmaßnahmen (Verschlüsselung und Signatur) nötig oder reichen die Sicherheitsmaßnahmen von De-Mail aus? 3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 3.1 Ermittlung der quantitativen Faktoren Welche monetären Faktoren (Kosten und Nutzen) werden bei der Einführung/Integration von De-Mail betrachtet? 3.1.1 Abschätzung der Einführungskosten Über welche Nutzungsvariante wird De-Mail genutzt? Sind Investitionskosten, die für die Einführung von De-Mail notwendig sind, berücksichtigt? Erfolgt eine Betrachtung von Personalbedarfen (-kosten) sowie Software- und Hardwarekosten? 3.1.2 Abschätzung der Betriebskosten Über welche Nutzungsvariante wird De-Mail genutzt? Sind Kosten, die für den Betrieb und die Wartung der De-Mail-Anbindung anfallen, ermittelt? 48 3.1.3 Abschätzung des monetären Nutzens Sind alle Nutzeffekte einer De-Mail-Einführung berücksichtigt, z.B. Einsparung von Druck-, Papier- und Portokosten, Entfall von Medienbruchkosten, Reduzierung von Prozesskosten – sowohl im Posteingang als auch im Postausgang? 3.2 Ermittlung der qualitativen Faktoren Welche externen Effekte, Faktoren mit qualitativ-strategischer Bedeutung (z.B. Qualitäts- und Leistungssteigerungen, Benutzerfreundlichkeit, Qualitätszuwachs bei der Erledigung von Fachaufgaben) und/oder Dringlichkeitskriterien wie gesetzliche Verpflichtungen sind zu berücksichtigen? 4. Vergabeverfahren 4.1 Festlegung der Vergabeart Wurde auf Basis der WiBe die Vergabeart festgelegt? 4.2 Erarbeitung der Vergabeunterlagen Sind die auszuschreibenden Leistungen hinreichend konkret definiert – insbesondere De-Mail-Dienste, De-Mail-Gateway, Support? 4.3 Durchführung des Vergabeverfahrens Wurden Angebote eingeholt, bewertet und der Zuschlag erteilt? 5. Umsetzungsplanung 5.1 Beantragung des DeMail-Kontos und Identifikation Ist das spezifische Verfahren des jeweiligen De-Mail-Anbieters zur zuverlässigen Identifikation von öffentlichen Einrichtungen bekannt? Werden alle Voraussetzungen für die Identifikation der Behörde als Kontoinhaber erfüllt? Ist eine vertretungsberechtigte (natürliche) Person der Behörde benannt? 49 5.2 Umsetzung der Zugangseröffnung Sind die Voraussetzungen zur De-Mail-Zugangseröffnung der Behörde getroffen? Wie können die unter 2. konzipierten Möglichkeiten zur Zugangseröffnung der Kommunikationspartner umgesetzt werden? 5.3 Einrichtung einer DeMail-Clearingstelle Wurde eine organisatorische Stelle geschaffen, um nicht automatisch zuordenbare Eingangs-De-Mails manuell einer Sachbearbeitung zuführen zu können (Clearingstelle für De-Mail bzw. De-Mail-Poststelle)? 5.4 Erarbeitung eines technischen Umsetzungsplans Wurde die Integration und/oder Nutzung eines De-Mail-Gateways innerhalb der bestehenden IT-Infrastruktur der Behörde konzipiert und geplant? Sind die erforderlichen Anpassungen der existierenden E-Mail-Infrastruktur (insbesondere Routingregeln auf den E-Mail-Servern) geplant? 5.5. Erarbeitung eines organisatorischen Umsetzungsplans Wurden alle organisatorischen Aspekte einer De-Mail-Einführung betrachtet, z.B.: Wird nur über Funktions-/Organisationspostfächer kommuniziert oder sind auch personenbezogene De-Mail-Adressen gestattet? Wie wird mit Mischadressierung umgegangen? Wer darf De-Mails versenden, ggf. in Abhängigkeit von De-Mail-Optionen (z.B. „absenderbestätigt“)? Ist das De-Mail-Domain-Konzept der Behörde festgelegt? Wer darf wie den öffentlichen Verzeichnisdienst der De-Mail-Anbieter nutzen? 6. Technische Umsetzung 6.1 Installation und Konfiguration des De-Mail-Gateways Wurde ein De-Mail-Gateway beschafft und in der IT-Infrastruktur der Behörde installiert und konfiguriert? Konnte das DeMail-Gateway an den zugehörigen De-Mail-Anbieter der Behörde angebunden werden? 50 6.2 Anbindung des DeMail-Gateways an die EMail-Infrastruktur Konnte die interne E-Mail-Infrastruktur (E-Mail-Server bzw. EMail-Relays) an das eigene oder zentrale De-Mail-Gateway angebunden werden? 6.3 Konfiguration der EMail-Server Sind die internen E-Mail-Server und sonstigen technischen Komponenten entsprechend vorkonfiguriert – insbesondere Routingregeln und Einrichtung entsprechender (E-Mail-)Postfächer für die eingehenden De-Mails? 6.4 Anpassung der E-MailClients Wie werden möglicherweise notwendige Add-Ins etc. für EMail-Clients ausgerollt? 6.5. Anpassung der Sicherheitskomponenten Wie werden vorhandene Sicherheitssysteme (SchadsoftwarePrüfung, Mail-Relays, Firewalls, ggf. Ende-zu-Ende-Sicherheitslösungen für Verschlüsselung und Signatur) geändert bzw. installiert und konfiguriert? 7. Test und Aufnahme Live-Betrieb 7.1 Testszenarien und Testinfrastruktur Welche Testszenarien sind entwickelt und ist eine Testinfrastruktur (ggf. durch den De-Mail-Anbieter) eingerichtet? Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase kann der Übergang in den Live-Betrieb vorbereitet werden. 7.2 Aufnahme Live-Betrieb Zu welchem Datum ist die Aufnahme des Live-Betriebs geplant? 8. Kommunikation Ermittlung von Zielgruppen und Definition von Maßnahmen Welche Aktivitäten im Bereich der Kommunikation für interne (z.B. Verwaltungsbeschäftigte) und externe Zielgruppen (z.B. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen) sind geplant, um die Nutzung von De-Mail zu fördern? 51 9. Evaluierung/Erfolgsmessung Auswertungen Erfolgen eine Evaluation der Umsetzung und ein Monitoring, um den konkreten Nutzen der De-Mail-Anbindung in einem Verwaltungsprozess zu bewerten? Dazu können verschiedene Auswertungen vorgenommen werden (z.B. Anzahl eingegangener und versandter De-Mails, Befragungen). 52
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