Hätten Sie es gewusst? Es gibt Ausschreibung zur Digitalisierung

Hätten Sie es gewusst?
Es gibt Ausschreibung zur Digitalisierung von Papierarchiven wo nicht mehr von einer
Anzahl von Dokumenten, sondern von Regalkilometern geredet wird!
Es gibt Firmen, in denen pro Tag 30 m Regalfläche mit in Papier aufzubewahrenden
Gutachten gefüllt werden. Das sind pro Jahr durchschnittlich 8,5 km neue Regalfläche!!
Es gibt vorgeschriebene Aufbewahrungszeiten von Dokumenten, die z.B. 80 Jahre nach
Ende der Lebenszeit oder bei Baugutachten für die Standzeit des Gebäudes, der Brücke
oder des Staudammes reichen!!!
Bei einer durchschnittlichen Aufbewahrungszeit von 60 Jahren wären das im vorliegenden
Beispiel dann 510 km Papier - wachsend!!!!
Es gilt also die Papierarchive nach Möglichkeit zu digitalisieren und elektronisch zu
archivieren.
Elektronische Abwicklung von Dokumentation führt zu Zeit- und Kostenvorteilen. Doch
solange auch Papierdokumente in die Vorgangsbearbeitung Eingang finden oder noch in
Papier vorhanden sind, wird es die Aufgabe sein, Papierdokumente sicher „Ersetzend zu
scannen“. Selbst wenn in den nächsten Jahren die Digitalisierung von Papierarchiven
abgeschlossen sein sollte, werden die Anwender weiterhin Kommunikationspartner haben,
die „neue“ Papierdokumente produzieren.
Das Ziel des Prozesses muss es sein, dass die elektronischen Dokumente einen
vollwertigen Ersatz für die Papieroriginale darstellen und diese nach dem Scannen vernichtet
werden können.
Es ist für die meisten Organisationen gar nicht schwer einen Prozess für die Digitalisierung
(und auch für die Verarbeitung elektronischer Dokumente) aufzubauen. Es geht darum,
einen Prozess zu gestalten, der transparent, nachvollziehbar und sauber dokumentiert
(Verfahrensdokumentation) ist und der Manipulationen von Dokumenten vor, während und
nach dem Scannen verhindert.
Die BSI TR RESISCAN, BSI TR-ESOR und z.B. die BVA Leitlinie 4.0 können zwischen
abstrakten und uneinheitlichen rechtlichen Anforderungen sowie der zuverlässigen
technischen Realisierung des Scannens als Leitfaden dienen.
Durch eine qualitativ hochwertige Verfahrensdokumentation und eine definierte
Konformitätsprüfung können Anwender oder Anbieter von Scandienstleistungen, sowie
Unternehmen mit eigenem Scanprozess einen dokumentierten Nachweis darüber erbringen,
dass ihre Prozesse und Systeme für das ersetzende Scannen die technischen und
organisatorischen Anforderungen erfüllen. Ein erteiltes Zertifikat des BSI oder des VOI cert
kann bei Auftragsvergabe oder im Streitfall als Nachweis der Ordnungsmäßigkeit des
Scanvorganges herangezogen werden.
Möglichkeiten des Consultings der Mentana-Claimsoft GmbH u.a.:
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Workshop TR-ResiScan – TR-ESOR – (evtl. eGovG/BVA/DATEV, GoBD, PK DML…)
Workshop Abgrenzung und Festlegung des Prüfungsumfanges
Verfahrensdokumentation Ersetzendes Scannen
Beratung und ggf. Durchführung Schutzbedarfsanalyse (fachlich und technisch)
Beratung und ggf. Durchführung Schutzbedarfsanalyse I Basismodule
Beratung und ggf. Durchführung Schutzbedarfsanalyse II Aufbaumodule
Beratung ggf. und Erstellung Verfahrensdokumentation
Serviceangebot: Betreuung der Verfahrensdokumentation
Beantragung der Zertifizierung BSI /VOI cert
Voraudit
Zertifizierungsaudit
Ausbildung hauseigener TR-ResiScan Experten
Unsere Arbeit beschränkt sich nicht auf die Erstellung von Konzepten und Überprüfung von
Dokumentationen und Verarbeitungsprozessen, sondern wir begleiten bis zur bestandenen
Konformitätsprüfung und später bis zur Zertifizierung nach BSI Richtlinie TR-03138.
Sie erwarten von externen Beratern nicht nur gute Konzepte, sondern auch Hilfe bei deren
Umsetzung.
Dafür sind wir der richtige Partner!
Consulting Team Mentana-Claimsoft GmbH
Mentana-Claimsoft GmbH
EIN UNTERNEHEMEN DER FP-GRUPPE
Tel: +49 5063 / 2 77 44 – 0
Fax: +49 5063 / 2 77 44 - 50
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