De-Mail als Werkzeug zur Verwaltungsmodernisierung So einfach wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost Erwin Schwärzer, Leiter des Referates IT1 Bundesministerium des Innern 1 Motivation für die Entwicklung von De-Mail Der heutigen E-Mail fehlen wichtige Sicherheitseigenschaften E-Mails können mit wenig Aufwand mitgelesen werden. Kommunikationspartner können nie vollständig sicher sein, mit wem sie gerade kommunizieren. Es kann nicht nachgewiesen werden, dass die Nachricht im Postfach des Empfänger angekommen ist. Weitere Probleme: SPAM, Phishing Existierende Sicherheitslösungen haben sich nicht in der Fläche durchgesetzt (v.a. wg. zusätzlich erforderlicher Installationen) www.de-mail.de 2 De-Mail löst viele dieser Probleme Verschlüsselte Übertragung über das Internet Authentische Absender und Empfänger Versand- und Zugangsbestätigungen Wirksame Bekämpfung von SPAM und Phishing De-Mail soll grundlegende Sicherheitsfunktionen einfach nutzbar und so in der Fläche breit verfügbar machen De-Mail soll so einfach zu nutzen sein wie EMail (insbesondere ohne zusätzliche Installationen beim Endnutzer). www.de-mail.de 3 Staat und Wirtschaft agieren gemeinsam Die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Interoperabilität werden von BMI und BSI gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeitet und in Form von Technischen Richtlinien festgeschrieben. Die Einhaltung dieser Richtlinien durch De-MailProvider wird in einem gesetzlich geregelten Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren geprüft. www.de-mail.de IT-Gipfel 2010: Bundeskanzlerin Merkel im Gespräch über De-Mail mit führenden Vertretern der Wirtschaft und der Politik. 4 Die Wirtschaft setzt De-Mail um De-Mail bietet eine Infrastruktur für die Kommunikation Aller mit Allen BürgerInnen Provider Unternehmen verschlüsselt authentisch und nachweisbar realisiert durch De-Mail-Provider „virtuellen“ Verbund im Provider Provider Behörden z. B. Banken/Versicherungen • Deutsche Telekom AG • United Internet AG (WEB.DE, GMX) • Mentana Claimsoft AG und • Deutsche Post AG haben angekündigt, sich als De-MailProvider akkreditieren zu lassen. www.de-mail.de www.fn.de-mail.de 5 Standardtechnologien als Basis Im einfachsten Fall wird De-Mail mit Web-Anwendungen genutzt, die keine weiteren Installationen auf dem Computer des Nutzers erfordern. De-Mail-Provider können weitere Clients anbieten (iPhoneApps, PlugIns, etc.) Unternehmen und Behörden können ihre existierenden (internen) E-Mail-Infrastrukturen oder auch Fachanwendungen/ERP-Systeme über eine zentrale Komponente (ein sog. „Gateway“) an De-Mail anschließen. www.de-mail.de www.fn.de-mail.de 6 Beispiel für Prozessintegration über ein De-Mail-Gateway Unternehmen / Behörde mit De-Mail-Account Internet Gateway z.B. SMTP z.B. SMTP / POP3 De-Mail Provider IT-Applikation/ Fachanwendung www.de-mail.de www.fn.de-mail.de 7 Einsparungen der Verwaltung bei Prozess/Material- und Portokosten Einsparpotenzial der Verwaltung durch De-Mail (ab dem 5. Jahr) : 40-80 Mio. Euro pro Jahr zzgl. der Einsparungen bei Portokosten Zugrunde liegende Annahmen nach De-Mail-Gesetz: Einsparpotenzial pro Versand: Material- und Prozesskosten 0,25-0,50 € Portokosten nicht berücksichtigt Die Verwaltung versendet ca. 1,3 Milliarden Briefe (mit einem Gewicht von unter 50 g) pro Jahr - hiervon könnten ca. 780 Mio. elektronisch versendet werden. Ab dem 5. Jahr nach Einführung De-Mail werden 20% hiervon per De-Mail verschickt. www.de-mail.de 8 Kompetenz-Zentrum De-Mail für die öffentliche Verwaltung (CC De-Mail) Um die öffentliche Verwaltung bei der Einführung von De-Mail zu unterstützen, hat das Bundesministerium des Innern das Kompetenzzentrum De-Mail (CC De-Mail) mit Mitteln des ITInvestitionsprogramms aufgebaut. Bis Ende Oktober 2011 unterstützt das CC De-Mail öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Einführung von De-Mail. Dokumentation wird allen öffentlichen Verwaltungen in Deutschland zur Nachnutzung für deren selbstständige Integration von De-Mail zur Verfügung gestellt. www.de-mail.de 9 Mögliche Nutzung von De-Mail durch die Verwaltung (Auswahl Projekte CC De-Mail) Deutsche Rentenversicherung (z.B.) Versand der jährlichen Renteninformationen (Massenversand) Kommunikation mit Versicherten (Anfragen u.a.) Kraftfahrt Bundesamt Anfrage- und Auskunftsverfahren aus dem Verkehrszentralregister Finanzbehörde Hamburg Sondernutzung (z.B. bei Straßenfesten u.a. Veranstaltungen): Antragstellung, Bearbeitung und Bescheiderteilung Landkreis Rhein-Neckar Abfallwirtschaft (Versand von Gebührenbescheide, Festsetzungen und begleitende Kommunikation) Kommunikation Ordnungsamt mit Gewerbetreibenden (Anträge, Genehmigungen, Widersprüche usw.) www.de-mail.de 10 Mögliche Nutzung von De-Mail durch die Verwaltung (Auswahl Projekte CC De-Mail) Lutherstadt Wittenberg Kommunikation mit Eltern und Freien Trägern bzgl. Nutzung von Kindertagesstätten DIHK/IHKs Kommunikation mit Vorstand und Präsidium (Vertraulichkeit) Versand der jährlichen Beitragsbescheide (Massenversand) Barmer GEK (z.B.) Kommunikation mit Versicherten im Rahmen von Unfallmeldungen Kommunikation mit Versicherungsunternehmen, Krankenhäusern, Versorgungsbehörden, Rechtsanwälten u.a. zur Durchsetzung von Regressforderungen www.de-mail.de 11 De-Mail als Werkzeug zur Verwaltungsmodernisierung Elektronische statt papiergebundene Verwaltungsprozesse Erhöhung der Geschwindigkeit des Verwaltungshandelns Verbesserung von Transparenz, Bürgernähe und Servicequalität Entbürokratisierung (auch durch Erfüllung einzelner Funktionen der Schriftform alternativ zur qualifizierten elektronischen Signatur) www.de-mail.de 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101D 10559 Berlin Erwin Schwärzer, Leiter des Referates IT1 E-Mail: [email protected] Telefon: 030 18 681-2326 www.de-mail.de 13 Backup www.de-mail.de www.fn.de-mail.de 14 Eröffnung eines De-Mail-Kontos Verantwortungsbereich des De-Mail-Anbieters Antragstellung für De-Mail-Konto Prüft Angaben der Identität des Antragstellers + 1. Informiert De-Mail-Nutzer über Rechtsfolgen 2. Schaltet Konto frei Nutzung De-Mail §9 De-MailNutzer De-MailNutzer § 3 Abs 1 www.de-mail.de www.fn.de-mail.de 15 Postfach- und Versanddienst Versandarten ( § 5) Normale De-Mail Qualifizierte De-Mail Für jedermann: (inkl. qualifiziert signierte Versand- und Eingangsbestätigung „De-Mail-Einschreiben“) Nur für öffentliche Stellen: Abholbestätigung Persönlich (Authentisierungsniveau des Empfängers „hoch“) Absender-bestätigt (Authentisierungsniveau des Absenders „hoch“) Zusätzliche Optionen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (De-Mail-Provider bietet Verzeichnisdienst u. a. für Verschlüsselungszertifikate, § 7) Qualifizierte elektronische Signatur (auf Basis vorhandener Komponenten des Nutzers) www.de-mail.de 16 De-Ident, De-Safe, Verzeichnisdienst • De-Ident für die sichere Übermittlung von Identitätsangaben Altersnachweis Hiermit wird die Richtigkeit folgender Identitätsdaten des Absenders bestätigt: Absender-De-Mail-Adresse 18 Jhre oder älter: ja Datum: 22.09.2010 Adressnachweis Hiermit wird die Richtigkeit folgender Identitätsdaten des Absenders bestätigt: Absender-De-Mail-Adresse Name: Meier Vorname: Hans Strasse: Hauptstr. 36 PLZ: 01234 Ort: A-Dorf Datum: 22.09.2010 • De-Safe für sicheres Ablegen wichtiger Inhalte • Verzeichnisdienst www.de-mail.de 17 Ziel: grundlegende Sicherheitsfunktionen einfach nutzbar für den Anwender 1. De-Mail erstellen 6. Aufbau eines verschlüsselten Kanals 10. Aufbau eines verschlüsselten Kanals 2. Aufbau eines verschlüsselten Kanals 7. Übermittlung der De-Mail an Empfänger-Provider 11. Entschlüsselung der De-Mail 3. Versenden der De-Mail 8. Kurzzeitige automatisierte Entschlüsselung für Prüfung (Viren, Integrität) 12. Übermittlung der De-Mail 4. Kurzzeitige automatisierte Prüfung (Viren, De-Mail-MetaDaten) 13. Darstellung der De-Mail 9. Ablage De-Mail in Postfach 5. Verschlüsselung der De-Mail 2 3 4 Provider 6 7 8 Provider 12 10 13 1 5 Absender www.de-mail.de Provider des Absenders 9 11 Provider des Empfängers Empfänger 18 Gateway zwischen EGVP/OSCI und De-Mail De-Mail-Nutzer www.de-mail.de 19 Eckpunkte De-Mail-Gesetz (1) Art. 1 De-Mail-Gesetz Angebote der Provider Eröffnung De-Mail-Konto, § 3 Akkreditierung, § 17 und hierzu Voraussetzungen /Nachweise, § 18: (Sichere) Anmeldung („Einloggen“), § 4 Fachkunde/Zuverlässigkeit ,Nr. 1 Postfach- und Versanddienst , § 5 Deckungsvorsorge, Nr. 2 Identitätsbestätigungsdienst, § 6 Funktionalität /Interoperabilität/ITSicherheit, Nr. 3 Dokumentenablage, § 8 Verzeichnisdienst, § 7 Kontonutzung Informationspflichten ggü Nutzer, § 9 Kontosperrung und –auflösung, § 10 Einstellung Tätigkeit, Vertragsende § 11f Dokumentation § 13 u Auskunft, § 16 www.de-mail.de Datenschutz, Nr. 4 zuständige Behörde, § 2 und Aufsicht, §§ 20 u 21: BSI Weiterentwicklung durch Ausschuss De-Mail-Standardisierung, § 22 20 Eckpunkte De-Mail-Gesetz (2) Art. 2 De-Mail-Gesetz: Änderung ZPO Änderung von § 174 Abs. 3 ZPO: Elektronische Dokumente können von Gerichten per De-Mail an Verfahrensbeteiligte (bei ausdrücklicher Zustimmung) zugestellt werden. Zur Wirksamkeit der Zustellung muss der Empfänger den Erhalt durch ein Empfangsbekenntnis bestätigen, welches an das Gericht zurückzusenden ist (§ 174 Abs. 4 ZPO). Dies geht (noch?) nicht per De-Mail (wg. § 130a ZPO-> weitere Anpassungen der Gesetzeslage notwendig). Art. 3 De-Mail-Gesetz: Änderung VwZG Neuer § 5a: Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste An Stelle des Empfangsbekenntnisses tritt die sog. „Abholbestätigung“ Diese wird „ausgelöst“, wenn Empfänger sich an seinem De-Mail-Konto sicher angemeldet hat. Art. 4 Evaluierung Anpassungs-/Ergänzungsbedarf von Regelungen insbesondere betreffend Zustellung und Verbraucherschutzzertifizierung, spätestens nach 3 Jahren www.de-mail.de 21 De-Mail: Versand und Empfang De-Mail Sender: [email protected] 5. De-Mail Empfänger: [email protected] Eingangsbestätigung (ggf. Abholbestätigung) 4. 1. De-Mail-Provider A 3. De-Mail-Provider B 2. Versandbestätigung 1. Gesicherter Versand zum Provider A 2. Versandbestätigung durch Provider A www.de-mail.de 3. Gesicherte Übertragung zwischen Providern 4. Gesicherte Zustellung vom Provider B 5. Eingangsbestätigung durch Provider B 22 De-Mail und der neue Personalausweis Ergänzung von De-Mail in den Bereichen: Erstidentifikation Regelmäßige Anmeldung an De-Mail Elektronische Signatur www.de-mail.de 23
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