„Wir werden schon nicht kontrolliert.“ – Schreckgespenst

Arbeitsschutzgesetz § 5
Erhebung der psychischen Gefährdungsbeurteilung - Pflicht ab einem (!) Mitarbeiter
„Wir werden schon nicht kontrolliert.“
– Schreckgespenst „psychische Gefährdungsbeurteilung“
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für die Unternehmen – und macht ihnen eine
Heidenangst. Warum eigentlich? Weil sie befürchten z. B. „schlafende Hunde zu wecken“, zusätzliche,
unnütze Kosten und einen gehörigen Zeitaufwand zu provozieren und dass ihnen die
Entscheidungsfreiheit als Unternehmer genommen wird. Nur Ärger und unnütze Kosten also?
Falsch! Der Staat gibt den Unternehmern einen Mehrwert durch die Pflicht der psychischen
Gefährdungsbeurteilung an die Hand: Finanzieller Gewinn durch zufriedene Mitarbeiter und die Chance
am Markt bestehen zu bleiben, weil dadurch u. a. Fachkräfte gehalten und gewonnen werden.
Vor der Erhebung gibt es kein Entkommen (Arbeitsschutzgesetz!). Warum also nicht die Pflicht zur Kür
machen? Sie können nur gewinnen – auch finanziell.
"Wir werden schon nicht kontrolliert." - Ist das wirklich das Thema?
Krankmeldungen durch psychische Probleme nehmen mittlerweile den 2. Platz aller Krankmeldungen
ein. Mit steigender Tendenz! Und dabei sind hier noch nicht einmal die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die z.B. auf Bandscheibenvorfälle zurückzuführen sind, mit einbezogen. Obwohl es
wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass ca. 60 - 85 % dieser Krankheiten durch psychische Belastungen
entstanden sind.
Durch diesen Umstand verliert die Wirtschaft Milliarden an Gewinne. Viele Projekte wie z. B. das
Betriebliche Gesundheitsmanagement sind erst durch die Probleme der Mitarbeiter - und die
dementsprechenden betriebswirtschaftlichen Minderungen - auf den Weg gebracht worden.
Für die Erhebung gibt es Vorschriften. Diese werden z. Zt. noch verfeinert. Das Ganze lässt sich auch
nicht in ein paar Stunden übers Knie brechen. Und es ist ein Prozess - also nie wirklich zu Ende.
Trotzdem oder grade deshalb haben Sie als Unternehmer erst einen "Return on Investment" - wenn Sie
es richtig machen - und nachfolgend finanzielle Gewinne und Sie halten Ihre Fachkräfte. Apropos
betriebswirtschaftlich: Sie wissen ja, dass sich das Finanzamt "an den Kosten beteiligt", wenn Sie sich
externe Unterstützung holen...
Frage an Sie: Schmeißen Sie lieber Geld zum Fenster raus - nur weil Sie vielleicht nie kontrolliert
werden?
Denken Sie mal drüber nach. --- Und dann rufen Sie mich an und wir reden darüber, wie ich Sie
unterstützen kann.
--------------Und hier noch ein Foto von mir und den Veranstaltern der "Ems-Achse" vor meinem Vortrag zu o.g.
Thema in der Reihe "Fit für Fachkräfte" am 17. September 2015 in Meppen im Stadthaus: