Abschlussinformation Förderprogramm Boden Kanton Bern Zu

Abschlussinformation Förderprogramm Boden Kanton Bern
Zu erledigende Punkte: Bitte aufmerksam durchlesen!
Weiterbildung im Förderprogramm Boden
Bitte legen Sie die Deklaration der besuchten Weiterbildungen der Herbsterhebung bei und
geben Sie diese zusammen mit dem grünen Erhebungsformular dem Erhebungsstellenleiter ab.
Wer kein Erhebungsformular erhalten hat (Massnahmen Mist- und Gülleaustrag nicht
angemeldet), gibt das Weiterbildungsformular ebenfalls dem Erhebungsstellenleiter ab.
Anforderung: Zweimal ½ Tag Weiterbildungskurse pro teilgenommenem Massnahmenbereich.
Die Auszahlung erfolgt erst, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht sind.
Das Formular kann unter: www.be.ch/bodenschutz  Förderprogramm Boden  Mehr zum
Thema … erneut heruntergeladen werden.
Boden schonende Anbausysteme (z.B. Mulchsaat / Direktsaat)
Ab diesem Anbaujahr (2015/16) gelten für die Massnahmen der schonenden Bodenbearbeitung
die Auflagen des Bundes (Anmeldung REB Herbsterhebung 11.9. - 29.9.2015!). Merkblätter sind
zu finden unter: www.blw.admin.ch  Themen  Direktzahlungen 
Ressourceneffizienbeiträge.
Emissionsmindernde Ausbringverfahren (Schleppschlauch, …)
Anrechenbare Gaben für 2014/15:
 Mitgemacht beim Förderprogramm Boden Kanton Bern: Es zählen die ausgebrachten
Gaben vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 (Deklaration auf „grünem Formular“).
Plus angemeldet für Ressourceneffizienzbeiträge Bund (REB): NUR die Gabe im August
2015 zählt noch zum Jahr 2015 (Deklaration Herbsterhebung im September 2015).
Achtung:
Falls festgestellt wird, dass Doppelmeldungen gemacht wurden (das heisst, es wurden bei den
REB auch Gaben vor dem 1. August angegeben), hat dies Kürzungen zur Folge.
Es gilt deshalb bei den REB:
 Maximal eine anrechenbare Gabe pro Parzelle im August 2015.
 Gaben, welche vor dem August gemacht wurden, dürfen bei den REB nicht
deklariert werden (keine Doppelzahlungen)!
Ab 1.8.2015 gelten für die Massnahmen der emissionsmindernden Ausbringverfahren die
Auflagen des Bundes! Merkblätter sind zu finden unter: www.blw.admin.ch  Themen 
Direktzahlungen  Ressourceneffizienbeiträge.
Mistkompost
Anrechenbare Mengen für 2014/15:
Mistkompost, welcher vom 1.8.2014 bis am 31.7.2015 ausgebracht wurde (oder ausbringfertig an
der Miete liegt) kann im Förderprogramm Boden angerechnet werden.
Beim Bund gibt es keine Beiträge für Mistkompostierung.
Kontrollen und Aufbewahren der Unterlagen
Alle Aufzeichnungen bis und mit 31.7. 2015 sind nachzuführen, Schlusskontrollen können im
Anbaujahr 2015/16 noch stattfinden.
Die Unterlagen müssen analog ÖLN 6 Jahre aufbewahrt werden.
Abgabetermin der Formulare beim Erhebungsstellenleiter: 29.9.2015
Fragen?
Bei Fragen gibt das Projekt-Team gerne Auskunft:
Regula Schwarz: 031 910 53 43, Peter Hofer: 031 910 53 37, Andreas Leu: 031 910 53 58
Mit freundlichen Grüssen
Projekt-Team Förderprogramm Boden Kanton Bern
Regula Schwarz, Peter Hofer, Andreas Leu
Beilage:
- Herbst-Erhebungsformular für das Förderprogramm Boden Kanton Bern