Abschlussinformation Förderprogramm Boden Kanton Bern Zu erledigende Punkte: Bitte aufmerksam durchlesen! Weiterbildung im Förderprogramm Boden Bitte legen Sie die Deklaration der besuchten Weiterbildungen der Herbsterhebung bei und geben Sie diese zusammen mit dem grünen Erhebungsformular dem Erhebungsstellenleiter ab. Wer kein Erhebungsformular erhalten hat (Massnahmen Mist- und Gülleaustrag nicht angemeldet), gibt das Weiterbildungsformular ebenfalls dem Erhebungsstellenleiter ab. Anforderung: Zweimal ½ Tag Weiterbildungskurse pro teilgenommenem Massnahmenbereich. Die Auszahlung erfolgt erst, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht sind. Das Formular kann unter: www.be.ch/bodenschutz Förderprogramm Boden Mehr zum Thema … erneut heruntergeladen werden. Boden schonende Anbausysteme (z.B. Mulchsaat / Direktsaat) Ab diesem Anbaujahr (2015/16) gelten für die Massnahmen der schonenden Bodenbearbeitung die Auflagen des Bundes (Anmeldung REB Herbsterhebung 11.9. - 29.9.2015!). Merkblätter sind zu finden unter: www.blw.admin.ch Themen Direktzahlungen Ressourceneffizienbeiträge. Emissionsmindernde Ausbringverfahren (Schleppschlauch, …) Anrechenbare Gaben für 2014/15: Mitgemacht beim Förderprogramm Boden Kanton Bern: Es zählen die ausgebrachten Gaben vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 (Deklaration auf „grünem Formular“). Plus angemeldet für Ressourceneffizienzbeiträge Bund (REB): NUR die Gabe im August 2015 zählt noch zum Jahr 2015 (Deklaration Herbsterhebung im September 2015). Achtung: Falls festgestellt wird, dass Doppelmeldungen gemacht wurden (das heisst, es wurden bei den REB auch Gaben vor dem 1. August angegeben), hat dies Kürzungen zur Folge. Es gilt deshalb bei den REB: Maximal eine anrechenbare Gabe pro Parzelle im August 2015. Gaben, welche vor dem August gemacht wurden, dürfen bei den REB nicht deklariert werden (keine Doppelzahlungen)! Ab 1.8.2015 gelten für die Massnahmen der emissionsmindernden Ausbringverfahren die Auflagen des Bundes! Merkblätter sind zu finden unter: www.blw.admin.ch Themen Direktzahlungen Ressourceneffizienbeiträge. Mistkompost Anrechenbare Mengen für 2014/15: Mistkompost, welcher vom 1.8.2014 bis am 31.7.2015 ausgebracht wurde (oder ausbringfertig an der Miete liegt) kann im Förderprogramm Boden angerechnet werden. Beim Bund gibt es keine Beiträge für Mistkompostierung. Kontrollen und Aufbewahren der Unterlagen Alle Aufzeichnungen bis und mit 31.7. 2015 sind nachzuführen, Schlusskontrollen können im Anbaujahr 2015/16 noch stattfinden. Die Unterlagen müssen analog ÖLN 6 Jahre aufbewahrt werden. Abgabetermin der Formulare beim Erhebungsstellenleiter: 29.9.2015 Fragen? Bei Fragen gibt das Projekt-Team gerne Auskunft: Regula Schwarz: 031 910 53 43, Peter Hofer: 031 910 53 37, Andreas Leu: 031 910 53 58 Mit freundlichen Grüssen Projekt-Team Förderprogramm Boden Kanton Bern Regula Schwarz, Peter Hofer, Andreas Leu Beilage: - Herbst-Erhebungsformular für das Förderprogramm Boden Kanton Bern
© Copyright 2024 ExpyDoc