Antrag auf Reduzierung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze

Antrag auf Reduzierung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze auf 1 Prozent
Guten Tag,
Sie möchten die Reduzierung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze auf 1 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt beantragen? Dies ist möglich, wenn Sie wegen einer schwerwiegenden chronischen Krankheit in Dauerbehandlung sind.
Gut zu wissen: Eine schwerwiegende chronische Krankheit liegt vor, wenn Sie:
•
wegen derselben Erkrankung wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal in
ärztlicher Behandlung waren (bitte lassen Sie sich das auf dem beigefügten Formular von
Ihrem Arzt bestätigen).
Und außerdem mindestens ein weiteres Merkmal vorliegt:
•
Pflegestufe II oder III
•
eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent (bitte Bescheid in Kopie beifügen).
•
eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln)
erforderlich ist, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Minderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der
Lebensqualität wegen der ständig behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir informieren Sie
gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre hkk Krankenkasse
LHFCB001
Anlage
hkk Krankenkasse
Martinistr. 26
28195 Bremen
[email protected]
Körperschaft des öffentl. Rechts
www.hkk.de
BNR 20013461
IK 1031 7000 2
Die Sparkasse Bremen AG
BLZ 290 501 01
Kto. 100 65 43
IBAN DE79 2905 0101 0001 0065 43
BIC SBREDE22XXX
Volksbank Oldenburg eG
BLZ 280 618 22 Kto. 3030 348600
IBAN DE21 2806 1822 3030 3486 00
BIC GENODEF1EDE
Bescheinigung zum Erreichen der Belastungsgrenze bei Feststellung einer
schwerwiegenden chronischen Krankheit im Sinne des § 62 SGB V
55
Die Feststellung, dass der Versicherte an einer schwerwiegenden chronischen Krankheit leidet, wird durch die Krankenkasse getroffen. Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn eine Dauerbehandlung gemäß Abschnitt B1 vorliegt
und eines der Merkmale (A1, A2, B2) vorhanden ist.
Name, Vorname des Versicherten
Geburtsdatum
Versichertennummer
Vom Vertragsarzt auszufüllen!
B1
Der oben genannte Versicherte ist seit dem
wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung.
Eine Dauerbehandlung liegt vor, wenn der Versicherte mindestens ein Jahr lang vor Ausstellen dieser Bescheinigung
jeweils wenigstens einmal im Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung war.
Dauerdiagnose(n)
Ende der Dauerbehandlung
nicht absehbar
voraussichtlich am
Die nachstehende Frage muss nicht beantwortet werden, wenn A1 und / oder A2 mit ja beantwortet wurde.
B2
Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung der unter B1 genannten
Krankheit erforderlich (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln),
da ohne Behandlung nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte
Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
ja
nein
Die Vergütung für das Ausstellen dieser Bescheinigung
erfolgt über die hausärztliche Versichertenpauschale
bzw. ist die Nr. 01610 EBM berechnungsfähig.
Ausstellungsdatum
Vertragsarztstempel
Unterschrift der Ärztin/ des Arztes
Abschließend von der Krankenkasse auszufüllen!
A3
Es liegt eine ärztliche Bescheinigung der kontinuierlichen Behandlungserfordernis gemäß Abschnitt B2 vor.
ja
nein
Muster 55 (7.2008)