Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen Guten Tag, in der Anlage finden Sie den notwendigen Antrag für die Prüfung einer Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen. Fügen Sie bitte dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag unbedingt Ihre Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Zinsnachweise, Bewilligungsbescheide, Einkommensbescheide usw.) in Kopie bei. Die Quittungen der von Ihnen bzw. Ihren Angehörigen bisher gezahlten gesetzlichen Zuzahlungsbeträge fügen Sie bitte im Original dem Antrag bei. Bitte beachten Sie, dass wir nur Quittungen anerkennen können, die namentlich für Sie oder einen Ihrer Angehörigen ausgestellt wurden. Haben Sie Zuzahlungen bei Krankenhausbehandlung geleistet, benötigen wir einen Nachweis über die erfolgte Zahlung. Weitere Informationen haben wir für Sie als Anlage zusammengestellt. Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir informieren Sie gerne. Mit freundlichen Grüßen Ihre hkk Krankenkasse LKGHF003_A Anlagen hkk Krankenkasse Martinistr. 26 28195 Bremen [email protected] Körperschaft des öffentl. Rechts www.hkk.de BNR 20013461 IK 1031 7000 2 Die Sparkasse Bremen AG BLZ 290 501 01 Kto. 100 65 43 IBAN DE79 2905 0101 0001 0065 43 BIC SBREDE22XXX Volksbank Oldenburg eG BLZ 280 618 22 Kto. 3030 348600 IBAN DE21 2806 1822 3030 3486 00 BIC GENODEF1EDE Name: KVNR: Antrag auf Erstattung von gesetzlichen Zuzahlungen im Kalenderjahr : Familienstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet getrennt lebend Mitglied Ehegatte / Lebenspartner* Kind Kind Kind Heimbewohner Ja Nein Heimbewohner Ja Nein Ja Nein Ja Nein Name Vorname Geburtsdatum Im gemeinsamen Haushalt lebend Krankenkasse (Name, Sitz) bisher geleistete Zuzahlungen EUR EUR EUR EUR EUR Über folgende Einnahmen zum Lebensunterhalt (monatlicher Bruttobetrag) verfüge ich bzw. meine Angehörigen (siehe auch anliegendes Informationsblatt) Kopien der Einkommensnachweise sind erforderlich – bitte nicht Zutreffendes streichen. Lohn/Gehalt (incl. Sonderzahlungen, Sachbezüge etc.) Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Arbeitslosengeld Renten aus gesetzlicher oder privater Versicherung Sozialhilfe/Grundsicherung/ Arbeitslosengeld II Betriebsrenten/ Versorgungsbezüge Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung Unterhaltszahlungen Sonstiges (bitte Art eintragen) zu erwartende Änderungen der Einkünfte (Höhe, Zeitpunkt und Grund) bitte angeben * Lebenspartner im Sinne des „Lebenspartnerschaftsgesetzes" Angabe zu Chronischen Erkrankungen für __________________________: □ □ □ □ □ Ich habe die ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der chronischen Erkrankung beigefügt. Die ärztliche Bescheinigung liegt der hkk bereits vor. Es ist seitdem keine wesentliche Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse eingetreten. Ich nehme an dem DMP-Programm der hkk teil. Ich bin Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (mind. GdB 60 %) und auf Grund der Erkrankung, die Ursache für die Schwerbehinderung ist, in Dauerbehandlung. Bitte unbedingt Kopie des Schwerbehintertenausweises beifügen. Bei mir liegt Pflegestufe II oder III vor. Bankverbindung: (Angabe ist bei Vorauszahlungen nicht notwendig) Bankverbindung: IBAN: BIC: Kontoinhaber: Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Richtigkeit dieser Angaben und habe die Einkommensnachweise in Kopie und die Zuzahlungsquittungen im Original beigefügt. Bitte beachten Sie: Telefon Es können nur Zuzahlungsquittungen anerkannt werden, die namentlich für Sie oder einen Ihrer Angehörigen ausgestellt sind und im Original eingereicht werden. Datum Unterschrift Die Erhebung der Daten beruht auf § 62 SGB V in Verbindung mit § 60 Abs. 1 SGB I und § 99 SGB X und ist zur Entscheidung über die Befreiung von Zuzahlungen erforderlich. Informationen zur Befreiung von Zuzahlungen oberhalb der Belastungsgrenze Grundsätzlich haben Versicherte zu einigen Leistungen gesetzliche Zuzahlungen zu entrichten. Von der Zuzahlungspflicht können sich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen teilweise befreien lassen für: Arznei, Verband- und Heilmittel Hilfsmittel Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu Lasten der Krankenkasse Haushaltshilfe Krankenhausbehandlung (bitte Zahlungsnachweis beifügen) Häusliche Krankenpflege Fahrkosten zur stationären Behandlung, bei Einsatz eines Kranken- oder Rettungswagens, zur ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Soziotherapie Hinweis: Versicherte unter 18 Jahren müssen keine gesetzlichen Zuzahlungen — außer bei Fahrkosten — leisten. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich, wenn der Gesamtbetrag aller Zuzahlungen im Laufe eines Kalenderjahres eine als zumutbar angesehene Belastungsgrenze übersteigt. Die Belastungsgrenze beträgt für Versicherte und ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze in der Regel 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für die Berechnung der Belastungsgrenze werden die Jahresbruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammengerechnet. Hierzu gehören zum Beispiel: Lohn und Gehalt, einschließlich Sonderzahlungen oder Sachbezüge (bitte Kopie der Gehaltsabrechnungen beilegen), Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (bitte Kopie des aktuellsten Steuerbescheides beilegen), Arbeitslosengeld (bitte Kopie des Bewilligungsbescheides beilegen), Renten aus gesetzlichen oder privaten Versicherungen (bitte Kopie der Rentenbescheide beilegen), Betriebsrenten / Versorgungsbezüge (bitte Kopie der Rentenbescheide beilegen), Entgeltersatzleistungen (u. a. Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld), Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinsen (bitte Kopie des aktuellsten Steuerbescheides beilegen), Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (bitte Kopie des aktuellsten Steuerbescheides beilegen), Unterhaltszahlungen an getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten sowie an Kinder, die nicht im Haushalt des Versicherten leben (bitte als Nachweis beispielsweise eine Kopie des Kontoauszuges oder des entsprechenden Urteils beilegen). Für Versicherte, die u. a. laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, ist stets der festgelegte Regelsatz (Regelleistung) nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII als Mindesteinnahme für die Berechnung der Belastungsgrenze durch die Krankenkasse anzusetzen. Die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sind um die Minderungsbeträge für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zu kürzen. Sie betragen im Jahr 2014 für den Ehegatten/Lebenspartner (Im Sinne des Lebenspartnergesetzes) 2015 4.977,00 EUR 5.103,00 EUR (unverändert) und für jedes familienversicherte Kind 7.008,00 EUR 7.008,00 EUR In dieser Information wurden Gesetzestexte allgemeinverständlich formuliert. Rechtsverbindlich ist die Satzung der hkk und das Sozialgesetzbuch V in der jeweils gültigen Fassung.
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