Positionspapier Glaube in der Schule

Positionspapier über Glauben in der Schule
1.
Grundlagen
Seit einigen Jahren ist in der Schweiz in vielen Kantonen der Religionsunterricht nicht mehr Sache der
Landeskirche, sondern Angelegenheit des Staates. Während der Religionsunterricht der Landeskirchen
auf freiwilliger Basis war, ist der staatliche fest im Stundenplan der Sekundarstufe verankert und
obligatorisch für alle Schüler. Auch wenn dieser Religionsunterricht verschiedene Religionen und auch
andere Themen, wie zum Beispiel Ethik und Kultur behandeln, können aufgrund dieses Obligatoriums
Probleme entstehen. Doch nicht nur im Rahmen des Unterrichts bietet Religion ein gewisses
Konfliktpotential. An Schweizer Schulen gibt es mehr und mehr verschiedene Religionen. Jugendliche
sind generell allen Religionen gegenüber offen und tolerant eingestellt. Nun stellt sich aber die Frage,
inwiefern beispielsweise Kopftücher oder Kreuze in Schulzimmern erlaubt sein sollen.
2. Religionsunterricht
Im Rahmen eines geregelten Unterrichts, werden alle Religionen gleichgestellt und auch äquivalent
behandelt. Auf diese Weise nimmt der ganze Klassenverband gemeinsam am Unterricht teil und wird
somit nicht getrennt.
Im Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler verschiedenste Kompetenzen erlernen. Der
Religionsunterricht darf sich somit nicht nur auf religiöse Themen beschränken, sondern soll auch andere
Themen wie zum Beispiel Ethik, Kultur und Gesellschaft miteinbeziehen. Ausserdem sollen möglichst viele
Religionen thematisiert werden. Die fünf Weltreligionen (Christentum, Islam, Judentum, Buddhismus und
Hinduismus) sollen zwar im Vordergrund stehen, aber auch anderen religiösen Bewegungen soll
genügend Zeit eingeräumt werden. So lernen die Schülerinnen und Schüler andere Traditionen und
Kulturen kennen, was zu mehr Toleranz und Akzeptanz im Bezug auf verschiedene Religionen führt.
3. Religiöse Vereinigungen an der Schule
Einige Schülerinnen und Schüler haben das Bedürfnis, sich vor oder nach der Schule im Rahmen einer
Gruppe über religiöse Themen auszutauschen. Diese Gruppen beschränken sich allerdings meistens auf
eine einzige Religion oder Konfession. Die Schule soll, falls genügend Räume vorhanden sind, diesen
Gruppen Räume zur Verfügung stellen. Sie muss diese Treffen nicht unterstützen oder fördern, aber
einen Platz bereitstellen. Allerdings muss beachtet werden, dass diese Möglichkeit allen religiösen
Vereinigungen gleichermassen zusteht. Die Schule soll insbesondere Podiumsdiskussionen und
Diskussionsrunden mit überkonfessionellem Charakter fördern. So ist ein Austausch gewährleistet und
die Schülerinnen und Schüler setzten sich mit anderen Ansichten und Meinungen auseinander.
4. Religiöse Symbole in der Schule
Die Schule soll konfessionsneutral sein und Wissen und Offenheit gegenüber den verschiedenen
Religionen fördern. Aus diesem Grund sollen religiöse Symbole, wie zum Beispiel ein Kruzifix, in den
Schulzimmern nicht gestattet und toleriert werden. Das Tragen von religiösen Kleidungsstücken oder
Symbolen ist in den Schulen, solange diese nicht den normalen Unterricht einschränken, zu erlauben.
Dies sollte nicht erst durch das Einholen einer Erlaubnis der Schulleitung möglich sein. Niemand sollte
sich für seinen Glauben rechtfertigen müssen. Das Unterrichtskonzept und die pädagogischen Mittel
öffentlicher Schulen müssen in religiöser Hinsicht neutral sein. Schulabsenzen für religiöse Feiertage sind
zu gewähren, denn auch Feiertage ausserhalb des christlichen Glaubens sollen ihren Platz finden dürfen.
5. Diskriminierung aufgrund religiöser Ansichten
Aufgrund der Glaubens- und Gewissensfreiheit ist der Staat zur konfessionellen und religiösen
Neutralität verpflichtet. Diese Neutralität gilt insbesondere auch für die Schule, da der Schulunterricht
für alle obligatorisch ist. Kinder und Jugendliche mit anderem religiösen Hintergrund dürfen nicht
diskriminiert und ausgegrenzt werden, es müssen ihnen die gleichen Chancen offenstehen, wie allen
anderen. Die Religionsfreiheit ist in jedem Fall an Schulen zu gewährleisten. Jedoch hat die Schulpflicht
Vorrang vor religiösen Werten. Obligatorische Schulfächer müssen von allen Schülerinnen und Schülern
besucht werden.
Auch der Schwimm- und Turnunterricht muss für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch sein. Die
religiösen Ansichten dürfen nicht weiterhin als Dispensationsgrund gelten. Die Anerkennung eines
Rechts, Kinder aus religiösen Gründen vom kollektiven Schwimm- oder Turnunterricht zu befreien, würde
den Bestrebungen zur Integration zuwiderlaufen. Es ist eine wichtige Aufgabe der Schulen, Minderheiten
in allen Bereichen einzubinden um somit auch die Chancengleichheit zu gewährleisten. Dasselbe gilt für
einzelne Fächer, beispielsweise für den Biologieunterricht, in welchem die Sexualkunde behandelt wird.
Auch dieser muss von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden. Die Schulen müssen dennoch
Rücksicht auf die Ansichten religiöser Minderheiten nehmen.