2015-12-17_Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug! Brand

Pressegespräch Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug!
Brand- und Verletzungsgefahren
rund um den Jahreswechsel
BVS‐Brandverhütungsstelle für OÖ Kuratorium für Verkehrssicherheit Linz, 17. Dezember 2015 Ihre Gesprächspartner: Dir. Dr. Arthur Eisenbeiss BVS‐Brandverhütungsstelle für OÖ, Sprecher der österr. Brandverhütungsstellen Dr. Armin Kaltenegger Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), Bereichsleiter Recht & Normen Schwerste Verletzungen und Brände durch Pyrotechnik vermeiden:
BVS- und KFV-Experten appellieren an die Vernunft und
warnen vor sorglosem Umgang mit Feuerwerkskörpern
Die Gefährlichkeit von pyrotechnischen Artikeln wird vielfach unterschätzt. Leichtsinn im Umgang mit Feuerwerkskörpern, deren unsachgemäße Verwendung, die Nicht‐
Einhaltung von Altersgrenzen und nicht zuletzt die Verwendung dubioser Billigimporte sind die Hauptgründe dafür, dass es immer wieder zu folgenschweren Unfällen kommt. Die Brandschutz‐ und Sicherheitsexperten der Brandverhütungsstellen sowie des Kurato‐
riums für Verkehrssicherheit (KFV) raten daher dringend zur Befolgung einiger Sicher‐
heitstipps und der gesetzlichen Bestimmungen. Tragische Zwischenfälle wie etwa der Böller‐Unfall in Bad Ischl vor wenigen Wochen oder ein ähnlicher Unfall ein Jahr zuvor in der Steiermark machen vor allem eines deutlich: Pyro‐
technische Artikel sind kein Spielzeug sondern können höchst gefährlich sein. Bei unsach‐
gemäßem, falschem oder schlicht leichtfertigem Umgang können Feuerwerkskörper Brände mit hohen Sachschäden verursachen oder für schwerste Verletzungen sorgen. Während übli‐
cherweise nur die schwereren Fälle aktenkundig werden und medialen Niederschlag finden, ist vor allem rund um den Jahreswechsel die Dunkelziffer von Pyrotechnik‐Unfällen immens hoch. Einerseits erreicht nicht jedes durch Feuerwerksartikel verursachte Brandgeschehen eine Schadenshöhe, die zur Aufnahme in die offizielle Brandschadenstatistik (Mindestscha‐
den: 2.000 Euro) führt, andererseits bewirkt nicht jede Körperverletzung eine stationäre Be‐
handlung in einem Krankenhaus. Kurz gesagt: unzählige Verletzungen und Brandgeschehen finden keinen Eingang in die Statistiken. Schätzungen verschiedener Institutionen zufolge handelt es sich aber alleine in Oberöster‐
reich im langjährigen Durchschnitt um rund 150 Personen, die jährlich rund um Silvester durch Feuerwerkskörper verletzt und in Krankenhäusern oder durch den ärztlichen Not‐
dienst behandelt werden. Manche von ihnen bleiben ihr Leben lang von den Folgen gezeich‐
net. Darüber hinaus verursacht die missbräuchliche Verwendung von pyrotechnischen Gegens‐
tänden auch rechtliche „Folgeerscheinungen“: Verwaltungsstrafen: Einer Statistik des Bundesministeriums für Innneres (BMI) zufolge ha‐
gelte es alleine in den Tagen rund um den Jahreswechsel 2014/2015 österreichweit 664 An‐
zeigen wegen Übertretung des Pyrotechnikgesetzes. Zivilrechtliche Konsequenzen: Jeder durch unsachgemäße Verwendung von Feuerwerks‐
körper verursachte Personen‐ und Brandschaden macht ersatzpflichtig – teure Klagen der Geschädigten sind zu erwarten! Strafrecht: Sachbeschädigung, fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst, fahrlässige Körperverletzung ‐ hier drohen sogar noch gerichtliche Vorstrafen! Zu den bereits erwähnten 664 Anzeigen wegen Übertretung des Pyrotechnikgesetzes gab es laut BMI‐Statistik weitere 19 Anzeigen wegen Körperverletzung/fahrlässiger Körperverlet‐
zung durch pyrotechnische Gegenstände, 240 Anzeigen wegen Sachbeschädigung durch py‐
rotechnische Gegenstände und 20 Anzeigen wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuers‐
brunst. Fast alle Verletzungen und Brände samt rechtlicher Folgen und Regressforderungen wären jedoch sehr einfach zu vermeiden gewesen. Sowohl die österreichischen Brandverhü‐
tungsstellen als auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) empfehlen daher zu‐
gunsten eines sicheren und folgenfreien Jahreswechsels folgende Grundprämissen: In der Vorbereitung:  Verzichten Sie auf Selbstbasteleien!  Kaufen und verwenden Sie nur Feuerwerksartikel der Klassen F1 und F2!  Verzichten Sie auf (illegale) Eigenimporte und verwenden Sie nur sichere Produkte mit deutschsprachigen Kennzeichnungen bzw. Verwendungshinweisen! Während des Feuerwerks:  Verzichten Sie vor und während des Abfeuerns von pyrotechnischen Artikeln auf über‐
mäßigen Alkoholgenuss!  Beachten Sie die Verbotszonen!  Beachten Sie die gesetzlichen Altersgrenzen bei Erwerb und Verwendung und geben Sie Feuerwerkskörper nicht an Kinder weiter!  Achten Sie beim Abfeuern auf den Selbst‐ und Fremdschutz!  Seien Sie durch sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerksartikeln Vorbild für die Kinder! Dr. Arthur Eisenbeiss, BVS‐Brandverhütungsstelle für OÖ: Feuerwerksartikel nur in unverbautem Gebiet abfeuern!
Neben Unfällen mit schweren Körperverletzungen bringt in der Regel auch das fahrlässige Verursachen eines Brandes für alle Beteiligten langfristige Auswirkungen mit sich. „Dass es für Familien eine Katastrophe darstellt, plötzlich das eigene Heim zu verlieren und vor den Brandrui‐
nen ihrer Existenz zu stehen, liegt auf der Hand. Aber auch die Verursacher müssen dann durch Re‐
gressforderungen über viele Jahre für ihren Leichtsinn büßen“, warnt Dr. Arthur Eisenbeiss, Direktor der BVS‐Brandverhütungsstelle für OÖ und Sprecher der österreichischen Brandverhütungsstellen. Dabei sei es relativ einfach, solche Tragödien zu vermeiden: „Wer sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält und seine Raketen nur in unverbautem Gebiet abfeuert, hat das Brandrisiko bereits deutlich gesenkt. Achtet man auch noch auf das standsichere Aufstellen und auf die geplante Flugbahn der Raketen, reduziert sich die Brandgefahr gegen Null.“ Und auch als Zuschauer könne man dazu beitragen, die Brandgefahr deutlich zu reduzieren: „Fenster, Balkon‐ und Haustüren sollten geschlossen bleiben, leicht brennbare Materialien sollten um Silvester nicht in unmittelbarer Nähe des Hauses oder auf Loggien und Balkonen gelagert werden. Damit können auch durch Irrläufer kaum mehr Brände verursacht werden“, rät der BVS‐Direktor. Schwerste Verletzungen mit langfristigen Folgen Gesundheitliche Gefährdungen können durch das Ausweichen in unverbautes Gebiet frei‐
lich noch nicht ausgeschlossen werden. Hierfür ist es unbedingt notwendig, einige grundle‐
gende Sicherheitstipps zu beachten. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass vor allem Unbedachtheit, Unbedarftheit und alkoholbedingte Enthemmtheit zur missbräuchlichen Verwendung oder zur fal‐
schen Handhabung von Feuerwerksartikeln führen. Das Ergebnis sind dann oft schwere und schwers‐
te Verletzungen mit langfristen Folgen“, weiß Eisenbeiss. Medizinisch seien Verletzungen, die beim Abfeuern von pyrotechnischen Artikeln verur‐
sacht werden, oft sehr schwierig zu behandeln. Meist handelt es sich um eine Kombination aus thermischen Schädigungen – also Verbrennungen – und Zerreißungen des Gewebes, wobei sich häufig auch Pulverreste in das geschädigte Gewebe einschweißen. Dass es neben diesen „klassischen“ Explosionsverletzungen auch noch zu Augenverletzungen und Gehör‐
schädigungen kommen kann, verschärft die Gefährlichkeit des unbedachten Umganges mit Feuerwerksartikeln noch weiter. Mutproben wie zum Beispiel das in der Hand halten von angezündeten Schweizerkrachern oder das Aufsägen und Selbstbasteln von Böllern stellen für Eisenbeiss einen groben und überaus gefährlichen Unfug dar. Auf deutsche Beschreibung achten und diese auch befolgen! Weder die Brand‐ noch die Verletzungsgefahren machen es aus Expertensicht notwendig, zur Gänze auf den uralten Brauch der Silvesterknallerei zu verzichten. „Es geht um einen ver‐
nünftigen und vorsichtigen Umgang mit Feuerwerksartikeln. Wer die grundlegenden Sicherheitshin‐
weise befolgt, notwendige Sicherheitsabstände einhält und sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält, kann sein Silvesterfeuerwerk ruhigen Gewissens und gefahrlos genießen“, erklärt dazu der BVS‐Direktor. Bereits beim Kauf solle auf die – gesetzlich vorgeschriebene – deutschsprachi‐
ge Gebrauchsanweisung geachtet werden. Fehlt diese, handelt es sich mit hoher Wahrschein‐
lichkeit um dubiose Billig‐Importwaren, die aufgrund niedrigerer Qualitätsanforderungen in den jeweiligen Herkunftsländern über ein deutlich höheres Gefahrenpotential verfügen. „Bei fehlerhaften Produkten, kann es zur frühzeitigen Zündung, zu einer nicht kontrollierbaren Flug‐
bahn oder zum völligen Versagen der Rakete kommen“, warnt Eisenbeiss. Deshalb sollten Feuer‐
werkskörper ausschließlich im heimischen Fachhandel erworben und keinesfalls aus dem angrenzenden Ausland importiert werden. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurden seitens der Landespolizeidirektion Oberösterreich auch für heuer wieder stichprobenartige Kontrollen im Grenzgebiet zur Tschechischen Republik angekündigt, um den Eigenimport illegaler Feuerwerkskörper einzudämmen. Feuerwerkskörper sind kein Kinderspielzeug Dass die beigefügte oder direkt aufgedruckte, deutschsprachige Gebrauchsanweisung auch befolgt werden sollte, versteht sich von selbst. Ebenso die Maßgabe, dass Feuerwerkskörper nicht an Kinder und Jugendliche ab‐ oder weitergegeben werden dürfen. „Laut Pyrotechnik‐
gesetz 2010 dürfen Feuerwerksartikeln der Kategorie F2 von Personen unter 16 Jahren weder besessen noch abgefeuert werden. Für Feuerwerksscherzartikel und Feuerwerksspielwaren der Kategorie F1 wie etwa Mäusepiepser und Knallerbsen ist ein Mindestalter von 12 Jahren vorgeschrieben“, erläutert BVS‐Direktor Eisenbeiss die gesetzlichen Bestimmungen: „Kindern fehlt das Gefahrenbewusst‐
sein und auch das Wissen über den richtigen Umgang mit offenem Licht und Feuer. Für sie gilt da‐
her: Finger weg von pyrotechnischen Artikeln!“ Eine weitere Einschränkung des mittlerweile vor fünf Jahren in Kraft getretenen Pyrotechnikgesetzes 2010 betrifft die „Blitzknallsätze der Kategorie F2“, besser bekannt als „Schweizerkracher“ oder „Piraten“: Seit Juli 2013 dürfen sie nicht mehr verkauft werden. Die bereits geltenden Verbote für das Zünden pyrotechnischer Gegenstände aller Art wie z.B. das Abfeuern im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen wurden durch die Gesetzesno‐
velle ebenfalls verschärft. Der Strafrahmen für Verstöße gegen dieses Verbot wurde auf bis zu 3.600 Euro erhöht. Sicherheitstipps für Zuschauer  Verfolgen Sie das Geschehen sicherheitshalber nur aus größerer Entfernung.  Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung der Raketen und Verbundfeuerwerke auf.  Halten Sie Handtaschen geschlossen, achten Sie auf Kapuzen – Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, Taschen und Kapuzen sind besonders gefährdet.  Schließen Sie Fenster, Balkon‐ und Haustüren, damit „Irrläufer“ nicht in die Wohnung oder in das Haus eindringen und dort Brände verursachen können.  Lagern Sie keine (leicht) brennbaren Materialien in unmittelbarer Nähe des Hauses, die durch Irrläufer entzündet werden können.  Brennbare Materialien auf Loggien und Balkonen sind durch Irrläufer besonders gefähr‐
det – räumen Sie diese in der Silvesternacht weg! Sicherheitstipps für Raketenschießer Vorbereitung:  Kaufen Sie Feuerwerksartikeln nur im Fachhandel und achten Sie auf das Vorhandensein einer deutschsprachigen Gebrauchsanweisung.  Lagern Sie Feuerwerkskörper bis zur Silvesternacht an einem kühlen und trockenen Ort.  Bewahren Sie diese niemals in der Kleidung auf.  Befolgen Sie immer die Gebrauchsanweisung. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und sich bei Artikeln der Kategorie F2 direkt auf dem Feuerwerksartikel befinden. Studieren Sie die Gebrauchsanweisung bereits am Nachmittag.  Behalten Sie einen klaren Kopf – feuern Sie im alkoholisierten Zustand keine pyrotechni‐
schen Artikel ab oder überlassen Sie das Zünden von Feuerwerken nur Silvestergästen, die einen klaren Kopf behalten haben.  Nehmen Sie keine Selbstbasteleien vor!  Halten Sie immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit. Beim Abfeuern:  Verwenden Sie pyrotechnische Artikel nur im Freien und in unbebautem Gebiet!  Raketen niemals aus der Hand, sondern aus Rohren oder leeren Flaschen (in Kisten) ab‐
schießen.  Verwenden Sie zum Abschießen am besten standsichere Abschussrampen – z.B. leere Flaschen in Bier‐ oder Limonade‐Kisten.  Raketen und Feuerwerke immer mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach einige Schritte zurücktreten (Anzünden mit der „langen Hand“).  Beachten Sie die Abschussrichtung, achten Sie auf den Wind – er beeinflusst die Flug‐
bahn maßgeblich. Lenkstäbe der Raketen nicht verkürzen oder entfernen.  Knallkörper nach dem Zünden bzw. Anreiben sofort wegwerfen – niemals in der Hand behalten!  Achten Sie immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gebäuden und brenn‐
baren Materialien.  Versagende Feuerwerkskörper nicht sofort aufheben, sondern liegen lassen – es könnte sich um „Zeitzünder“ handeln. Niemals ein zweites Mal zünden. „Versager“ nicht trock‐
nen oder anwärmen (höchste Explosionsgefahr!). BVS‐Pressekontakt: bogner Werbung | PR, Mag. Gernot Bogner Tel: 0699‐18922171, E‐Mail: [email protected] Dr. Armin Kaltenegger, Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV): Pyrotechnik‐Unfälle: 97% der Verletzten sind Männer Jahr für Jahr kommt es rund um Silvester durch den unsachgemäßen Gebrauch von pyro‐
technischen Produkten zu zahlreichen Unfällen. Neben erheblicher Sachschäden werden dabei auch immer wieder Menschen schwer verletzt oder getötet. Experten des KFV (Ku‐
ratorium für Verkehrssicherheit) raten nur zugelassene Feuerwerkskörper und diese nur entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, widmungs‐ bzw. bestimmungsgemäß unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen zu verwenden bzw. auf Feuerwerkskörper gänz‐
lich zu verzichten. Die Unfälle dieser und Todesfälle vergangener Jahre zeigen deutlich: pyrotechnische Pro‐
dukte sind nicht ungefährlich: „Rund 600 Menschen verletzen sich jährlich beim Hantieren mit pyrotechnischen Produkten so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen“, erläutert Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereiches Recht & Normen im KFV. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind besonders gefährdet. 65 Prozent (rund zwei Drittel) der Verletz‐
ten sind unter 25 Jahre alt ‐ rund 20 Prozent unter 15 Jahre. „Gerade den jungen Burschen und Männern fehlt es oftmals am notwendigen Gefahrenbewusstsein und an essentiellem Wissen über den richtigen Umgang mit pyrotechnischen Produkten“, so Kaltenegger. Feuerwerk ist Männersache – fehlendes Gefahrenbewusstsein ist Unfallursache Nr.1 Die Unfälle und Verletzungen durch Feuerwerkskörper werden hinsichtlich der Schwere der Folgen allzu oft stark unterschätzt. Viele Unfälle wären vermeidbar. „Rund 97 Prozent der Verletzten sind männlich. Die Verletzungen reichen von Verbrennungen und offenen Wunden an Händen und Fingern bis hin zu lebensbedrohlichen Folgen“, so Kaltenegger. Sorglosigkeit, Un‐
achtsamkeit, fehlendes Gefahrenbewusstsein und die nicht bestimmungsgemäße oder miss‐
bräuchliche Verwendung von Pyrotechnikprodukten sind fast ausschließlich die Haupt‐
gründe dafür, dass es rund um den Jahreswechsel regelmäßig zu Unfällen und Bränden kommt. Unterschätze Geschosse Vor allem nicht zugelassene oder selbstgebastelte Erzeugnisse stellen eine große und unkal‐
kulierbare Gefahr dar, auch wenn man sie vorsichtig verwenden möchte. So können nicht zugelassene Knallartikel aufgrund zweifelhafter Stoffmischungen oder gefährlicher Gehäu‐
sebestandteile auch bei der Einhaltung größerer Sicherheitsabstände noch lebensgefährlich werden. Sicherheit und verantwortungsvolle Rücksichtnahme gehen vor! Bei der Verwen‐
dung von Feuerwerkskörpern ist immer für ausreichende Standsicherheit bzw. geeignete Abschussvorrichtungen zu sorgen. Gebrauchsanleitung sollten gelesen, beachtet und der angegebene Mindestsicherheitsabstand, besser sogar noch einen etwas größere Abstand ein‐
gehalten werden. Die Manipulation an Feuerwerken ist seit 2014 auch ausdrücklich gesetz‐
lich verboten. Das sind die 5 schlimmsten Fehler im Umgang mit pyrotechnischen Produkten:  Kauf und Verwendung gefährlicher Produkte: Die Gefahr die von nicht geprüften und nicht zugelassenen pyrotechnischen Produkten ausgeht ist nicht kalkulierbar. Die Verwendung kann für sich oder andere Personen le‐
bensbedrohlich sein.  Zu geringe Sicherheitsabstände zu anderen Personen und Objekten: Für jedes pyrotechnische Produkt gibt es einen (auf der Packung eigens angegebenen) er‐
forderlichen Mindestsicherheitsabstand der unbedingt eingehalten werden muss.  Ungeeignete Abschussvorrichtungen: Raketen niemals mit dem Stab in den Erdboden oder in einzeln stehenden Flaschen ste‐
cken! Raketen müssen leichtgängig ohne Widerstand aufsteigen können!  Zu nahe am Körper zünden: Anzünden immer mit möglichst großem Körperabstand.  Noch einmal probieren: Pyrotechnische Versager („Blindgänger“) niemals ein zweites Mal anzünden, weiter verwenden oder gar hineinschauen, was denn da los ist! Fertig abgebrannte Batteriefeu‐
erwerke grundsätzlich auch für mindestens 30 Minuten unverändert belassen. KFV‐Pressekontakt: Pressestelle KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) Tel: 05‐77077‐1919, E‐Mail: prkfv.at, www.kfv.at