Presseinformation Feuerwehr und Brandkasse warnen: Sylvester - jede Zündung ist gefährlich! Unfälle und Schäden lassen sich so einfach vermeiden! Irreparable Hörschäden, Augenverletzungen, Verbrennungen oder gar abgetrennte Finger: Jahr für Jahr verletzen sich in der Sylvesternacht viele hundert Menschen schwer beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Auch Wohnungsbrände durch verirrte Raketen oder Böller sind in der Sylvesternacht häufig zu beklagen . . . Ernst Hemmen, Präsident der Feuerwehrverbandes Ostfriesland, und Signe Foetzki, Pressesprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse, bitten um erhöhte Aufmerksamkeit: Schlag Zwölf geht es los. Kaum ein Ort in Ostfriesland, über dem es in der Nacht vom 31. Dezember zum 01. Januar nicht hell am Himmel leuchtet. Alle Jahre wieder zünden die Menschen Raketen, Feuerwerkskörper und Knaller, um sich für das neue Jahr einzustimmen. „Doch bei allem Vergnügen, das ein Feuerwerk bereitet, sollten auch bitte seine Gefahren bedacht und Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden“, warnt Ernst Hemmen. „Ursachen sind oft der unsachgemäße oder leichtsinnige Umgang mit Raketen und Knallkörpern, wodurch schwere Verletzungen, aber auch Wohnungs- und Gebäudebrände oder andere Sachschäden entstehen können. Wer auf ein Feuerwerk zu Sylvester nicht verzichten möchte, muss unbedingt die Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörpern beachten!", rät Signe Foetzki – und Ernst Hemmen ergänzt: „Raketen sollte man stets im Freien und niemals aus der Hand, sondern aus standsicheren Rohren oder Flaschen zünden. Und auch wenn es reizt: Selbstgebaute Böller verbieten sich von allein! Zudem gehört ein Feuerwerk nicht in Kinderhände und sollte niemals auf Menschen oder Tiere gerichtet werden!“ Darüber hinaus gilt es, Türen und Fenster zu schließen, damit sich die Pyrotechnik nicht in’s Haus verirrt. Leuchtund Knallgeschosse, die nicht explodieren, sollte man nicht aufheben, da es sich um Spätzünder handeln könnte. Auch sollte man seinen Balkon, die Terrasse und den Garten vor Sylvester aufräumen: Altpapierstapel und leicht brennbare Dekorationsmaterialien erhöhen die Brandgefahr, falls Raketen und Böller außer Kontrolle geraten oder „einfach“ die Windstärke und –richtung falsch eingeschätzt wurde. Eine Bitte hat Signe Foetzki auch: „Bitte denken Sie bei dem Feuerwerk-Spektakel auch an die Tiere, die in der Regel wesentlich sensiblere Gehörorgane besitzen als der Mensch. Durch die lauten Geräusche können sie in panische Angst versetzt werden und zu unberechenbaren Schreckaktionen neigen.“ Für wen Sylvester ohne Raketen, Luftheuler und Feuersäulen nicht in Frage kommt, dem empfehlen Feuerwehren und Brandkasse, beim Kauf von Sylvestermunition auf den Zulassungsstempel der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) zu achten. Knaller mit dem BAM-Kennzeichen Klasse P II dürfen nur zum Jahreswechsel, also am 31.12. und am Neujahrstag und nur von Personen über 18 Jahre gezündet werden. Wer als Zuschauer ein Feuerwerk-Spektakel besucht, ist gut beraten, einen großen Sicherheitsabstand einzuhalten und sich nicht in Schussrichtung aufzuhalten. Den „Hobby-Pyrotechnikern“ selbst ist zu empfehlen, sich nach dem Zünden rasch und ausreichend von dem Geschoss zu entfernen. Und weiter warnt Ernst Hemmen: „Und noch ein Hinweis: Hier in Niedersachsen ist es gesetzlich verboten, die sogenannten „Himmelslaternen“ zu zünden! Auch wenn sie hübsch anzusehen sind, riskiert derjenige, der sie startet, eine Geldbuße bis 5.000 Euro. Wenn dadurch etwas in Brand gerät, macht er sich darüber hinaus schadenersatzpflichtig sowie der Brandstiftung schuldig!“ Versicherungsschutz „in der Sylvesternacht“ Vorsorge ist besser als Nachsehen: Trotz größter Vorsicht kommt es auch bei den „erlaubten“ Raketen während der Sylvester-Knallerei immer wieder zu Unfällen oder Bränden. Gegen den finanziellen Schaden bietet dann die richtige Versicherung, wie die Wohngebäude-, Hausrat-, Kfz-, Private Haftpflicht- oder die Private Unfallversicherung Schutz. So ersetzt zum Beispiel die Hausratversicherung Schäden, die durch Feuer an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen entstehen. Für Schäden, die beispielsweise explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude anrichten, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Wenn ein Partygast in einer Wohnung mit einem Sylvestergeschoss einen Schaden verursacht oder Kinder mit Böllern hantieren und es passiert ein Unfall, zahlt die Private Haftpflichtversicherung. Nicht selten werden auch Autos in der Sylvesternacht durch Böller oder Raketen in Mitleidenschaft gezogen und können in Brand geraten - dann tritt die Teilkaskoversicherung ein. Verletzen sich Menschen beim Hantieren mit Chinakrachern & Co. kommt in der Regel die Krankenversicherung für anfallende Heilbehandlungen auf. „Sylvesterunfälle können leider sogar zur Invalidität führen", verdeutlicht Signe Foetzki. „In einem solchen Fall hilft eine zusätzliche Private Unfallversicherung – was aber nicht bedeutet, dass man nicht immer Vorsicht walten lassen sollte!“ Worauf man beim Umgang mit Feuerwerkskörpern achten muss: Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) kaufen: Klasse BAM-P I: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden Klasse BAM-P II: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Sylvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden Finger weg von Feuerwerkskörpern unbekannter Herkunft oder „Billigimporten“ und niemals selbst gebastelte Böller benutzen Feuerwerkskörper, die nicht losgehen, niemals aufheben Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen Sylvesterraketen und Knaller nie aus der Hand und nur im Freien zünden Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa einer leeren Flasche im Getränkekasten Feuerwerkskörper stets sicher vor Kindern aufbewahren Raketen nicht auf Menschen oder Tiere richten Haustiere in der Sylvesternacht im Haus halten Alkoholisierte Personen von Feuerwerkskörpern fernhalten Auf Balkonen, Terrassen oder im Garten sollte vor Sylvester gründlich aufgeräumt werden: Altpapierstapel, leicht brennbare Dekorationsmaterialien erhöhen die Brandgefahr, falls Raketen und Böller außer Kontrolle geraten Türen und Fenster sollten geschlossen bleiben – und auch nicht angekippt werden! Genaue Gebrauchsanweisung der Hersteller beachten Nur am 31.12. und am Neujahrstag ist das Böllern erlaubt – verboten allerdings in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen Aurich, 28. Dezember 2015 Signe Foetzki, Abteilungsleiterin Unternehmenskommunikation (Tel.-Durchwahl -208)
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