A0236 Anzeige beabsichtigte Beseitigung von Anlagen

Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde
An die untere Bauaufsichtsbehörde
Name
Stelle
HausNr
Straße/Postfach
PLZ
Ort
Anzeige einer beabsichtigten
Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 4 LBO
Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist mindestens einen Monat zuvor
der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Ausführungsbeginn ist der
Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen.
Vorname
Bauherrin /
Bauherr
(§ 53 LBO)
Freiwillige
Angabe:
Name
Telefon
Aktenzeichen
(Bei mehreren Bauherrinnen oder Bauherren auch Vertreterin/Vertreter benennen)
Fax
E-Mail
Straße
HausNr PLZ
Straße
HausNr
Wohnort
Vorhaben
Baugrundstück
Gemeinde
Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Name
Abbruchunternehmen
Freiwillige
Angabe:
Telefon
Fax
Straße
Bauleiterin /
Bauleiter
(§ 56 LBO)
2)
HausNr PLZ
Vorname
Freiwillige
Angabe:
Name
Telefon
Fax
Freiwillige
Angabe:
E-Mail
HausNr PLZ
Vorname
Ort
Berufsbezeichnung
Straße
Grundstückseigentümerin /
Grundstückseigentümer
E-Mail
Wohnort
Name
Telefon
Fax
Straße
E-Mail
HausNr PLZ
Wohnort
Bemerkungen
Stand: 2015
Anlagen 1)
1
2
3
Lageplanskizze
Zeichnungen / Lichtbilder
Bestätigung der Tragwerkplanerin / des Tragwerkplaners
nach § 61 Abs. 4 Satz 3 LBO
fach
4
Ermittlung des umbauten Raumes
fach
5
Beschreibung der Konstruktion und des Vorgangs der beabsichtigten
Beseitigung einschließlich der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen, Rückbau- und Entsorgungskonzept
fach
6
Abgangserhebung
fach
fach
fach
Für die Sperrung bzw. Benutzung von Verkehrsanlagen und die Beschilderung ist ein gesonderter Antrag bei der zuständigen
Ortspolizeibehörde einzureichen.
Ort / Datum
Entwurfsverfasserin /
Entwurfsverfasser
Unterschrift
1)
2)
2)
Bauleiterin / Bauleiter
Unterschrift
Anzahl der Ausfertigungen gemäß § 1 Bauvorlagenverordnung
Falls zum Zeitpunkt der Antragsstellung nach § 53 LBO beauftragt (siehe hierzu § 73 Abs. 8 LBO)
Bürgerdienste-Saar
Bauherrin / Bauherr oder
Vertreterin / Vertreter
Unterschrift