Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde An die untere Bauaufsichtsbehörde Name Stelle HausNr Straße/Postfach PLZ Ort Anzeige einer beabsichtigten Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 4 LBO Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Ausführungsbeginn ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen. Vorname Bauherrin / Bauherr (§ 53 LBO) Freiwillige Angabe: Name Telefon Aktenzeichen (Bei mehreren Bauherrinnen oder Bauherren auch Vertreterin/Vertreter benennen) Fax E-Mail Straße HausNr PLZ Straße HausNr Wohnort Vorhaben Baugrundstück Gemeinde Gemarkung, Flur, Flurstück(e) Name Abbruchunternehmen Freiwillige Angabe: Telefon Fax Straße Bauleiterin / Bauleiter (§ 56 LBO) 2) HausNr PLZ Vorname Freiwillige Angabe: Name Telefon Fax Freiwillige Angabe: E-Mail HausNr PLZ Vorname Ort Berufsbezeichnung Straße Grundstückseigentümerin / Grundstückseigentümer E-Mail Wohnort Name Telefon Fax Straße E-Mail HausNr PLZ Wohnort Bemerkungen Stand: 2015 Anlagen 1) 1 2 3 Lageplanskizze Zeichnungen / Lichtbilder Bestätigung der Tragwerkplanerin / des Tragwerkplaners nach § 61 Abs. 4 Satz 3 LBO fach 4 Ermittlung des umbauten Raumes fach 5 Beschreibung der Konstruktion und des Vorgangs der beabsichtigten Beseitigung einschließlich der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen, Rückbau- und Entsorgungskonzept fach 6 Abgangserhebung fach fach fach Für die Sperrung bzw. Benutzung von Verkehrsanlagen und die Beschilderung ist ein gesonderter Antrag bei der zuständigen Ortspolizeibehörde einzureichen. Ort / Datum Entwurfsverfasserin / Entwurfsverfasser Unterschrift 1) 2) 2) Bauleiterin / Bauleiter Unterschrift Anzahl der Ausfertigungen gemäß § 1 Bauvorlagenverordnung Falls zum Zeitpunkt der Antragsstellung nach § 53 LBO beauftragt (siehe hierzu § 73 Abs. 8 LBO) Bürgerdienste-Saar Bauherrin / Bauherr oder Vertreterin / Vertreter Unterschrift
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