Geratalanzeiger Nr. 23 vom 11.11.2015

GERATALANZEIGER
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
- mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden -
Mitgliedsgemeinden:
Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda und Neusiß
Der „Geratal-Anzeiger“ erscheint in der Regel 14täglich und wird kostenlos an alle Haushalte der VG „Geratal“ verteilt.
26. Jahrgang
Mittwoch, den 11. November 2015
Nr. 23 / 46. Woche
Nächster Redaktionsschluss
Nächster Erscheinungstermin
Dienstag, den 17.11.2015
Mittwoch, den 25.11.2015
Die unwiderstehliche Frau
Eine Frau kann mit 19 entzückend,
mit 29 hinreisend sein.
Aber erst mit 39 ist sie absolut
Unwiderstehlich.
Und älter als 39 wird keine Frau,
die einmal unwiderstehlich war!!
Einladung
Zum herbstlichen Literatur- Cafe´
mit der Thüringer Autorin/SeniorTräinerin
Dagmar Mayer (Erfrut)
Eine echte „Skorpionfrau“ erzählt und liest
lächelnd und lästernd zum Thema
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Eine heiter-besinnliche Plauderei in Lyrik und Prosa
über unser ganz normales, aber auch verrücktes Leben!
Am Donnerstag, 19.November,
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18.00 Uhr
im
Generationentreff Geraberg
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Wir
freuen uns auf Ihren Besuch
GeniEe.V.
(Generationen
im Einklang)
Geratal-Anzeiger
- 2 -
Nr. 23/2015
Kein Grund zur Unruhe:
Richtiges Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich
Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
Neues Melderecht
Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft.
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass für die Anmeldung einer
Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine
Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom
Mieter bei der Meldebehörde vorgelegt oder elektronisch vom
Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden. In
der Regel erhalten Sie eine solche schriftlich vom Vermieter. Der
Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn Sie eine eigene Wohnung
beziehen, also selbst Eigentümer sind, geben Sie eine solche
Erklärung für sich selbst ab.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen
nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus
einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei
der Meldebehörde abzumelden.
Informationen für die Wohnungsgeber
Ab dem 1. November 2015 gilt mit dem Bundesmeldegesetz
neues Melderecht.
Ab dem 01.11.2015 ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen
auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe
einer Nebenwohnung) eine Bestätigung vom Wohnungsgeber
auszustellen, die der Meldepflichtige zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte - dazu gehören insbesondere
auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst
Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten.
Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
(BMG) verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte
Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1
oder 2 (BMG) genannten Fristen zu bestätigen.
Für die Ausstellung der Bestätigung bleiben dem Wohnungsgeber zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann der Meldebehörde gegenüber
den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich so regelkonform ummelden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person
zwei Wochen für die Anmeldung ggf. für die Abmeldung der Wohnung eingeräumt.
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
• Name und Anschrift des Vermieters,
• Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
• die Anschrift der Wohnung,
• die Namen der meldepflichtigen Personen.
Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift
des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbestätigung.
Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder
nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Das Bundesmeldegesetz wurde am 8. Mai 2013 verkündet
(BGBl. I S. 1084). Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Fortentwicklung des Meldewesens, das wenige Änderungen des
Bundesmeldegesetzes enthält, wurde am 25. November 2014
verkündet (BGBl. I S. 1738). Das Bundesmeldegesetz tritt am 1.
November 2015 in Kraft.
Das Formular Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unter www.
geratal.de
Einwohnermeldeamt VG „Geratal“
Welches ist das höchste Alarmzeichen im Straßenverkehr?
Quietschende Bremsen? Bestimmt nicht. Die Hupe? Wohl
kaum. Das Martinshorn? Nein.
Ein rollender Ball! Denn dem folgt
immer ein Kind. Manchmal ist es
vorsichtig, guckt, geht erst weiter,
wenn auf der Straße kein Auto zu sehen ist. Meistens jedoch läuft
es einfach drauf los, womöglich noch zwischen geparkten Autos
hindurch, schlimmstenfalls direkt vor ein fahrendes.
Ein stilisiertes laufendes Kind mit Ball befindet sich auch im Mittelpunkt des blauen, rechteckigen Zeichens Nr. 325, das den
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches - umgangsprachlich
meist „Spielstraße“ genannt - markiert.
Ein erwachsener Fußgänger, ein Auto sowie ein Haus und ein
angedeuteter Straßenverlauf sind ebenfalls auf dem markanten
Schild zu sehen, das von dem motorisierten Verkehrsteilnehmer
ganz besondere Vorsicht verlangt.
Die Straßenverkehrsordnung nennt fünf Punkte, die es innerhalb
des verkehrsberuhigten Bereiches zu beachten gilt:
1. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
2. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen;
Kinderspiele sind überall erlaubt.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden
noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen,
zum Be- oder Entladen.
Aber Hand aufs Herz: Wer weiß auf Anhieb, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist? Antwort: 4 - 7 km/h.
Ja, richtig, vier bis sieben Kilometer pro Stunde!
Diese Geschwindigkeit einzuhalten, ist sicherlich recht schwierig, da sie sich oft am Tachometer nicht ablesen lässt. Aber:
Wenn Sie im ersten Gang mit Leerlaufdrehzahl dahinrollen, hat
Ihr Fahrzeug die Geschwindigkeitsobergrenze bereits überschritten. Zumindest sollten Sie nicht noch zusätzlich Gas geben!
Die extrem reduzierte Geschwindigkeit - wenn sie denn eingehalten wird - führt schon von sich aus dazu, dass die Fußgänger
sich relativ sicher fühlen können. Umgekehrt dürfen die Fußgänger die Situation aber nicht ausnutzen und Fahrzeuge absichtlich behindern oder aufhalten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist
eben auch hier oberstes Gebot.
Auch das Parken ist in diesen Bereichen besonders geregelt.
Wer sein Fahrzeug außerhalb entsprechend gekennzeichneter
Flächen abstellt, riskiert ein teures Knöllchen.
Wer schließlich all diese Hürden genommen hat und den verkehrsberuhigten Bereich wieder verlässt - was ein rot durchgestrichenes „Spielstraßen“-Schild signalisiert -, sollte allerdings
eines auf seinem weiteren Weg mitnehmen: Das Gefühl, auch
„draußen“ jederzeit gefasst zu sein auf das höchste Alarmzeichen: den Ball, der zwischen zwei geparkten Autos auf die
Fahrbahn rollt...
Ordnungsamt
Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
Geratal-Anzeiger
- 3 -
Damit Hundekot
nicht den Spaziergang versaut
Eigentlich sollte es längst bekannt sein: Hundekot gehört
nicht auf öffentliche Anlagen wie Spielplätze, Spazierwege
oder Blumenbeete. Trotzdem sorgen die Hinterlassenschaften unserer vierbeinigen Freunde dort immer wieder für Ärger.
Das Bewusstsein dafür stärken, dass eine saubere Gemeinde
die Aufgabe aller ist und jeder einen Beitrag dazu leisten kann:
Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen
und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Diese Seite der Hundehaltung kann leicht
durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden.
Leidtragende sind Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten. Mit diesen Verschmutzungen im Bereich öffentlicher
Anlagen und Spielplätze wird der Reinigungsdienst tagtäglich
konfrontiert. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen ist nicht
nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann
auch für die Kinder gesundheitsschädlich sein. Und letztendlich
sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, da
diese nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinden die
Pflicht haben, den Gehweg zu reinigen und somit auch die Hundehaufen zu entfernen.
Also, achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt.
Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind
dafür tabu. Sollte ihr Hunde dennoch an einer dieser Stellen sein
„Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer
Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen.
Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie
beim Gassi gehen z.B. eine Tüte mitnehmen, um dann damit den
Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten. Im Übrigen begehen Sie
ansonsten eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen
Geldbuße geahndet werden kann.
Ordnungsamt
Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
Ende des amtlichen Teiles
Nr. 23/2015
Veranstaltungsplan des
Frauen- und Familienzentrum
16.11.2015 - 20.11.2015
gefördert durch den Europäischen Sozialfond
Montag, 16.11.2015
Schwimmbad Arnstadt
Bitte um Voranmeldung !
Treffpunkt: ab 09.30 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Dienstag, 17.11.2015
Adventsdeko - Filethäkeln
Treffpunkt: 13.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Mittwoch, 18.11.2015
Krabbelgruppe
Treffpunkt: ab 10.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Mittwoch, 18.11.2015
Rentnertreff
Treffpunkt: 14.00 Uhr, Anglerheim, Geraberg
23.11.2015 - 27.11.2015
Montag, 23.11.2015
Schwimmbad Arnstadt
Bitte um Voranmeldung !
Treffpunkt: ab 09.30 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Dienstag, 24.11.2015
Tischdeko zum Advent
Treffpunkt: 15.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Mittwoch, 25.11.2015
Rentnertreff
Treffpunkt: 14.00 Uhr, Anglerheim, Geraberg
Donnerstag, 26.11.2015
Arbeitslosenfrühstück
Hilfe bei Fragen zu Anträgen und Behördenangelegenheiten
Treffpunkt: 10.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Kirchliche Nachrichten
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal
Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
Veranstaltungen
Veranstaltungsplan des Jugendzentrums
Geratal
Jeden Donnerstag
19.30 Uhr - 23 Uhr
18.11.15
14.30 Uhr
01.12.15
16.00 Uhr
08.12.15
15.30 Uhr
Vereinsabend des Gerataljugend e.V.
Fahrt zur Berufsmesse nach Erfurt
Infoveranstaltung zum Welt- Aidstag
im Jugendzentrum (durchgeführt vom
Gesundheitsamt des Ilmkreises)
Besuch der ehemaligen Stasizentrale
in der Andreasstraße in Erfurt;
danach Besuch des Erfurter Weihnachtsmarktes
(Plätze im Reisebus noch frei!)
Tel. Jugendzentrum: 03677 469279
Handy Jugendpfleger Steffen Fischer: 0160 8000575
Berichte und Fotoserien über Veranstaltungen und Ferienspiele
der letzten Jahre - alles auf unserer Jugendseite!
Adresse der Jugendseite: www.gerataljugend.de auch zu erreichen unter www.geratal.de
mit den Orten Angelroda, Elgersburg, Geraberg,
Martinroda und Neusiß
Plan 11, 98716 Geraberg
E-Mail: [email protected]
www.kirchgemeinde-geratal.de
Das Pfarramt in Geraberg ist wie folgt zu erreichen:
Pfarrer Wohlfarth unter 03677 /466762.
Anliegen in Sachen Kinder- und Jugendarbeit:
Frau C. Riekehr tel. unter 0177 / 7398780
Anliegen in Sachen kirchgemeindlicher Verwaltung:
Frau B. Carls tel. unter 03677/466762
Dienstag und Donnerstag ist das Büro jeweils von 09:00 - 12:00
Uhr im Kirchgemeindezentrum Geraberg geöffnet.
Gottesdienste und Veranstaltungen
in den Geratal - Orten
Sonntag, 15.11.
Gottesdienst mit Gedenken der Verstorbenen
10:00Geraberg
10:00Angelroda
Dienstag, 17.11.
15:00 MartinrodaGemeindenachmittag
Sonntag, 22.11.
Gottesdienst mit Gedenken der Verstorbenen
10:00Elgersburg
10:00Martinroda
Sonntag, 29.11.
10:00 Geraberg Familiengottesdienst zum 1. Advent
Geratal-Anzeiger
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Sonntag, 6.12.
14:00 AngelrodaAdventsliedersingen
Dorfgemeinschaftshaus
Montag, 7.12.
10:00 Geraberg Gottesdienst im Seniorenheim
Samstag, 12.12.
14:00 Geraberg Adventskonzert Liederkranz
Sonntag, 13.12.
10:00 ElgersburgGottesdienst
Angebote für Kinder
Krabbelkreis für Säuglinge und Kleinkinder
> jeden Donnerstag von 10:00 - 11:00 Uhr im Geraberger
Pfarrhaus
Mini-Club
> jeden Mittwoch von 16:15 - 17:15 Uhr im Geraberger Pfarrhaus
Kinderstunde für Kinder der 1. und 2. Klassen
> jeden Freitag von 14:30 Uhr - 16:00 Uhr im Geraberger
Pfarrhaus
> Die Kinder werden vom Schulbus abgeholt.
Kinderstunde für Kinder der 3. und 4. Klassen
> jeden Montag von 14:30 - 16:00 Uhr im Geraberger Pfarrhaus
Seniorenkreise:
Elgersburg:
jeden 3. Mittwoch im Monat um 14:30 Uhr
Geraberg:
14-tägig donnerstags um 14:30 Uhr im Kirchgemeindezentrum
Kirchenchor der Geratalgemeinde in Angelroda:
Freitag 19:30 Uhr
Jugendchor in Geraberg:
Montag und nach Absprache 18:00 Uhr
Wer hat Lust dabei zu sein?
Bankverbindung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal
Sparkasse Arnstadt - Ilmenau
BIC: HELADEF1ILK
IBAN: DE97840510101140002593
angedacht
In diesen Tagen gehen wieder viele an die Gräber, um ihrer Toten
zu gedenken und die Gräber für den Winter vorzubereiten.
Als Christen gedenken wir am Totensonntag unserer Verstorbenen. Jedes im vergangenen Jahr verstorbene Gemeindeglied
wird in Erinnerung gerufen, eine Kerze wird entzündet und ein
Gebet gesprochen. Wir reden davon, dass Menschen heimgegangen sind in dem Vertrauen, sie in Gottes Liebe geborgen zu
wissen.
Dazu fand ich ein paar einprägsame Gedanken:
Wer sich beim Ewigen geborgen weiß,
braucht, was die Zeit bringt, nicht mehr so sehr zu fürchten.
Wer den Frieden Gottes im Herzen hat, der höher ist als alle
menschliche Vernunft, braucht nicht mehr so viel Angst zu haben, vor dem, was unsere Vernunft sich an Schrecklichem ausdenkt und unserer Seele einreden will.
Wer sich geliebt weiß, geht am Hass der Menschen nicht mehr
zugrunde.
Wer Christus, dem Fürsten des Lebens dient, ist kein Knecht des
Todes und seiner Vorboten mehr.
Wer um den Lobgesang der Engel weiß, den kann das Wehgeschrei der Völker nicht mehr erschrecken.
Wer der Hand vertraut, die unsere ganze Welt hält,
glaubt, dass auch sein kleines Leben durch das Sterben hindurch in Gottes Licht gebracht wird.
Gott befohlen
Ihr Pfarrer Stefan Wohlfarth
Nr. 23/2015
Schulnachrichten
Apfelvielfalt
Mit Äpfeln kann man Kuchen backen, leckere Mahlzeiten zubereiten, mit ihnen basteln, die Wohnung dekorieren, Äpfel kann
man vermosten, dörren, filzen, zeichnen, zu Marmelade, Mus,
Gelee, Kompott verarbeiten… und man kann sie auch einfach
vom Baum essen.
Diese Vielfalt wurde uns schon vor Monaten bewusst. Mit der
Zeit wurden diese Apfelträume konkreter und nahmen mehr und
mehr Gestalt an. Künstlerisch wurde der Prozess von Frau Katharina Kerntopf aus Ilmenau begleitet, von ihr stammten auch
zahlreiche Anregungen für Etiketten und Plakate. Im Ergebnis
entstand ein Plan für unsere APFELWOCHE.
Vom 26.10. bis zum 30.10.2015 stand der Apfel im Mittelpunkt
des Unterrichts in einigen Klassen. Unter der Leitung unserer
Schulsozialarbeiterin Frau Kausch gehörten ebenso die Nachmittage dem Apfel.
Ohne die Hilfe Außenstehender wäre die Woche nur halb so interessant geworden. Eltern, Kollegen und Freunde der Schule
haben uns ca. 500 kg Äpfel zur Verfügung gestellt. Hierfür ein
großes DANKESCHÖN!
Herr Petzold aus Droyßig reiste mit dem erforderlichen Equipment an und vermostete in schweißtreibender Handarbeit zusammen mit den Schülern der Klasse 9c etwa die Hälfte der
Äpfel. Das Endprodukt war ein äußerst wohlschmeckender naturbelassener Saft. Ein Genuss!
Am nächsten Tag stellten wir Filzäpfel her und dabei leitete uns
Frau Macheleidt aus Königsee an. Diese Äpfel sind ein Augenschmauß!
Das und vieles mehr füllte unsere APFELWOCHE und erfüllt unser Schullogo immer mehr mit Leben. Diese Projektwoche hat
Wiederholungspotenzial, ist aber auch noch ausbaufähig. Denkbar wäre auch das Anpflanzen von Apfelbäumen, das Anlegen
einer neuen Streuobstwiese, die Pflege vorhandener…
Auch in diesem Bereich freuen wir uns über externe Hilfe und
Unterstützung.
Am Schluss noch eine Bitte. Wir nehmen gern Lageräpfel für den
Snack in der Pause, für Dörräpfel… entgegen.
U. Stecklum
Geratal-Anzeiger
- 5 -
14.11.
15.11.
15.11.
17.11.
18.11.
19.11.
20.11.
21.11.
22.11.
23.11.
23.11.
25.11.
Nr. 23/2015
zum 80. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
Frau Valentin, Frieda
Frau Botz, Lotte
Frau Voigt, Renate
Frau Klein, Rosel
Frau Kühn, Luci
Frau Wedekind, Irmgard
Frau Kraft, Regina
Herrn Hebenstreit, Reiner
Frau Heß, Sonja
Herrn Sebastian, Helmut
Frau Sturm, Ursula
Frau Frankenberg, Marika
Vereine und Verbände
Gemeinde Angelroda
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
12.11. zum 79. Geburtstag
16.11. zum 73. Geburtstag
25.11. zum 82. Geburtstag
Frau Peinhardt, Käthe
Frau Schneider, Magdalena
Herrn Zimmermann, Gerhard
Liederkranz Geraberg
„Musik ist Sehnsucht des Menschen nach Himmel in seiner Seele“
(E. Kupke *1942)
Wir freuen uns auf neue Sänger, gern auch aus anderen Gemeinden des Geratals, welche mit uns gemeinsam singen möchten. Wir treffen uns regelmäßig zu unten genannten Probenzeiten im Proberaum der ehemaligen Schieferschule in Geraberg.
Großer Chor montags
19.30 Uhr
007-Chor:
Mittwoch 11.11.15
19.30 Uhr
14.11.15
10.00 Uhr
25.11.15
19.30 Uhr
Voranzeige
Weihnachtskonzerte am 5.12.15 um 16.00 Uhr in der Kirche in
Geschwenda sowie zur Eröffnung des Geraberger Weihnachtsmarktes am 12.12.15 um 14.00 Uhr in der Geraberger Kirche.
Gemeinde Elgersburg
Senioren
Geraberger Heimatfreunde e. V.
Vielen Dank an alle Geraberger Einwohner, die am Samstag den
17. Oktober Schrott für unsere Sammlung bereitgestellt haben.
Wir hoffen, daß kein Schrott irgendwo liegengeblieben ist.
Wir wünschen allen weiterhin eine schöne Zeit.
Der Vorstand
Geburtstagsglückwünsche
12.11.
14.11.
17.11.
21.11. 22.11. zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Herrn Wäsch, Volker
Herrn Göring, Peter
Frau Kümmerling, Helga
Frau Schreyer, Ellen
Herrn Schreier, Roland
Gemeinde Martinroda
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
Gemeinde Geraberg
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
11.11.
11.11. 11.11. 12.11.
12.11.
12.11.
14.11.
zum 79. Geburtstag zum 73. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Herrn Hasse, Martin
Frau Hössl, Regine
Frau Wilhelmi, Gisela
Herrn Fröde, Bruno
Frau Jekal, Alice
Herrn Schieck, Wilfried
Herrn Gimpel, Peter
12.11. 13.11. 14.11.
15.11. 15.11. 16.11. 17.11. 19.11. 20.11. 20.11. 20.11. 21.11. zum 80. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
Herrn Michelfelder, Rolf
Herrn Richter, Axel
Herrn Fitzner, Sigfrid
Herrn Kühn, Reiner
Herrn Stelzner, Hermann
Herrn Bimbös, Manfred
Herrn Augner, Manfred
Herrn Umbreit, Jürgen
Herrn Störmer, Jörg
Frau Werner, Helga
Frau Zimmermann, Gisela
Frau Rottmann, Ingeborg
Geratal-Anzeiger
- 6 -
Herzliche Glückwünsche
zur Goldenen Hochzeit
am 27.11.
Herrn Fitzner, Sigfrid und Frau Fitzner, Marlies
in Martinroda,
Gemeinde Neusiß
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
18.11. zum 74. Geburtstag
Herrn Möller, Jürgen
Impressum
Geratal-Anzeiger
Amtsblatt der Verwaltungs­gemeinschaft „Geratal“
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
Bahnhofstr. 59 a, 98716 Geraberg
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21,
[email protected], www.wittich.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: in der Regel 14täglich
Bezugsmöglichkeiten: kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet.
Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7%
MWSt.) beim Verlag bestellen.
Nr. 23/2015