GERATALANZEIGER Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ - mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden - Mitgliedsgemeinden: Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda und Neusiß Der „Geratal-Anzeiger“ erscheint in der Regel 14täglich und wird kostenlos an alle Haushalte der VG „Geratal“ verteilt. 26. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nr. 23 / 46. Woche Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Dienstag, den 17.11.2015 Mittwoch, den 25.11.2015 Die unwiderstehliche Frau Eine Frau kann mit 19 entzückend, mit 29 hinreisend sein. Aber erst mit 39 ist sie absolut Unwiderstehlich. Und älter als 39 wird keine Frau, die einmal unwiderstehlich war!! Einladung Zum herbstlichen Literatur- Cafe´ mit der Thüringer Autorin/SeniorTräinerin Dagmar Mayer (Erfrut) Eine echte „Skorpionfrau“ erzählt und liest lächelnd und lästernd zum Thema „ „L Liie eb be en ah hu nd d ffe er rn n....““ na un Eine heiter-besinnliche Plauderei in Lyrik und Prosa über unser ganz normales, aber auch verrücktes Leben! Am Donnerstag, 19.November, mbe mb be er r, r, 18.00 Uhr im Generationentreff Geraberg be be er rg rg Wir freuen uns auf Ihren Besuch GeniEe.V. (Generationen im Einklang) Geratal-Anzeiger - 2 - Nr. 23/2015 Kein Grund zur Unruhe: Richtiges Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Neues Melderecht Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist. Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter bei der Meldebehörde vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden. In der Regel erhalten Sie eine solche schriftlich vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn Sie eine eigene Wohnung beziehen, also selbst Eigentümer sind, geben Sie eine solche Erklärung für sich selbst ab. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Informationen für die Wohnungsgeber Ab dem 1. November 2015 gilt mit dem Bundesmeldegesetz neues Melderecht. Ab dem 01.11.2015 ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung vom Wohnungsgeber auszustellen, die der Meldepflichtige zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte - dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten. Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 (BMG) genannten Fristen zu bestätigen. Für die Ausstellung der Bestätigung bleiben dem Wohnungsgeber zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann der Meldebehörde gegenüber den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich so regelkonform ummelden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung ggf. für die Abmeldung der Wohnung eingeräumt. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: • Name und Anschrift des Vermieters, • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, • die Anschrift der Wohnung, • die Namen der meldepflichtigen Personen. Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist. Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbestätigung. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Das Bundesmeldegesetz wurde am 8. Mai 2013 verkündet (BGBl. I S. 1084). Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens, das wenige Änderungen des Bundesmeldegesetzes enthält, wurde am 25. November 2014 verkündet (BGBl. I S. 1738). Das Bundesmeldegesetz tritt am 1. November 2015 in Kraft. Das Formular Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unter www. geratal.de Einwohnermeldeamt VG „Geratal“ Welches ist das höchste Alarmzeichen im Straßenverkehr? Quietschende Bremsen? Bestimmt nicht. Die Hupe? Wohl kaum. Das Martinshorn? Nein. Ein rollender Ball! Denn dem folgt immer ein Kind. Manchmal ist es vorsichtig, guckt, geht erst weiter, wenn auf der Straße kein Auto zu sehen ist. Meistens jedoch läuft es einfach drauf los, womöglich noch zwischen geparkten Autos hindurch, schlimmstenfalls direkt vor ein fahrendes. Ein stilisiertes laufendes Kind mit Ball befindet sich auch im Mittelpunkt des blauen, rechteckigen Zeichens Nr. 325, das den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches - umgangsprachlich meist „Spielstraße“ genannt - markiert. Ein erwachsener Fußgänger, ein Auto sowie ein Haus und ein angedeuteter Straßenverlauf sind ebenfalls auf dem markanten Schild zu sehen, das von dem motorisierten Verkehrsteilnehmer ganz besondere Vorsicht verlangt. Die Straßenverkehrsordnung nennt fünf Punkte, die es innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches zu beachten gilt: 1. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. 2. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. 3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten 4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Aber Hand aufs Herz: Wer weiß auf Anhieb, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist? Antwort: 4 - 7 km/h. Ja, richtig, vier bis sieben Kilometer pro Stunde! Diese Geschwindigkeit einzuhalten, ist sicherlich recht schwierig, da sie sich oft am Tachometer nicht ablesen lässt. Aber: Wenn Sie im ersten Gang mit Leerlaufdrehzahl dahinrollen, hat Ihr Fahrzeug die Geschwindigkeitsobergrenze bereits überschritten. Zumindest sollten Sie nicht noch zusätzlich Gas geben! Die extrem reduzierte Geschwindigkeit - wenn sie denn eingehalten wird - führt schon von sich aus dazu, dass die Fußgänger sich relativ sicher fühlen können. Umgekehrt dürfen die Fußgänger die Situation aber nicht ausnutzen und Fahrzeuge absichtlich behindern oder aufhalten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist eben auch hier oberstes Gebot. Auch das Parken ist in diesen Bereichen besonders geregelt. Wer sein Fahrzeug außerhalb entsprechend gekennzeichneter Flächen abstellt, riskiert ein teures Knöllchen. Wer schließlich all diese Hürden genommen hat und den verkehrsberuhigten Bereich wieder verlässt - was ein rot durchgestrichenes „Spielstraßen“-Schild signalisiert -, sollte allerdings eines auf seinem weiteren Weg mitnehmen: Das Gefühl, auch „draußen“ jederzeit gefasst zu sein auf das höchste Alarmzeichen: den Ball, der zwischen zwei geparkten Autos auf die Fahrbahn rollt... Ordnungsamt Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Geratal-Anzeiger - 3 - Damit Hundekot nicht den Spaziergang versaut Eigentlich sollte es längst bekannt sein: Hundekot gehört nicht auf öffentliche Anlagen wie Spielplätze, Spazierwege oder Blumenbeete. Trotzdem sorgen die Hinterlassenschaften unserer vierbeinigen Freunde dort immer wieder für Ärger. Das Bewusstsein dafür stärken, dass eine saubere Gemeinde die Aufgabe aller ist und jeder einen Beitrag dazu leisten kann: Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden. Leidtragende sind Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten. Mit diesen Verschmutzungen im Bereich öffentlicher Anlagen und Spielplätze wird der Reinigungsdienst tagtäglich konfrontiert. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für die Kinder gesundheitsschädlich sein. Und letztendlich sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, da diese nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinden die Pflicht haben, den Gehweg zu reinigen und somit auch die Hundehaufen zu entfernen. Also, achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu. Sollte ihr Hunde dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassi gehen z.B. eine Tüte mitnehmen, um dann damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten. Im Übrigen begehen Sie ansonsten eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann. Ordnungsamt Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Ende des amtlichen Teiles Nr. 23/2015 Veranstaltungsplan des Frauen- und Familienzentrum 16.11.2015 - 20.11.2015 gefördert durch den Europäischen Sozialfond Montag, 16.11.2015 Schwimmbad Arnstadt Bitte um Voranmeldung ! Treffpunkt: ab 09.30 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Dienstag, 17.11.2015 Adventsdeko - Filethäkeln Treffpunkt: 13.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Mittwoch, 18.11.2015 Krabbelgruppe Treffpunkt: ab 10.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Mittwoch, 18.11.2015 Rentnertreff Treffpunkt: 14.00 Uhr, Anglerheim, Geraberg 23.11.2015 - 27.11.2015 Montag, 23.11.2015 Schwimmbad Arnstadt Bitte um Voranmeldung ! Treffpunkt: ab 09.30 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Dienstag, 24.11.2015 Tischdeko zum Advent Treffpunkt: 15.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Mittwoch, 25.11.2015 Rentnertreff Treffpunkt: 14.00 Uhr, Anglerheim, Geraberg Donnerstag, 26.11.2015 Arbeitslosenfrühstück Hilfe bei Fragen zu Anträgen und Behördenangelegenheiten Treffpunkt: 10.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Veranstaltungen Veranstaltungsplan des Jugendzentrums Geratal Jeden Donnerstag 19.30 Uhr - 23 Uhr 18.11.15 14.30 Uhr 01.12.15 16.00 Uhr 08.12.15 15.30 Uhr Vereinsabend des Gerataljugend e.V. Fahrt zur Berufsmesse nach Erfurt Infoveranstaltung zum Welt- Aidstag im Jugendzentrum (durchgeführt vom Gesundheitsamt des Ilmkreises) Besuch der ehemaligen Stasizentrale in der Andreasstraße in Erfurt; danach Besuch des Erfurter Weihnachtsmarktes (Plätze im Reisebus noch frei!) Tel. Jugendzentrum: 03677 469279 Handy Jugendpfleger Steffen Fischer: 0160 8000575 Berichte und Fotoserien über Veranstaltungen und Ferienspiele der letzten Jahre - alles auf unserer Jugendseite! Adresse der Jugendseite: www.gerataljugend.de auch zu erreichen unter www.geratal.de mit den Orten Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda und Neusiß Plan 11, 98716 Geraberg E-Mail: [email protected] www.kirchgemeinde-geratal.de Das Pfarramt in Geraberg ist wie folgt zu erreichen: Pfarrer Wohlfarth unter 03677 /466762. Anliegen in Sachen Kinder- und Jugendarbeit: Frau C. Riekehr tel. unter 0177 / 7398780 Anliegen in Sachen kirchgemeindlicher Verwaltung: Frau B. Carls tel. unter 03677/466762 Dienstag und Donnerstag ist das Büro jeweils von 09:00 - 12:00 Uhr im Kirchgemeindezentrum Geraberg geöffnet. Gottesdienste und Veranstaltungen in den Geratal - Orten Sonntag, 15.11. Gottesdienst mit Gedenken der Verstorbenen 10:00Geraberg 10:00Angelroda Dienstag, 17.11. 15:00 MartinrodaGemeindenachmittag Sonntag, 22.11. Gottesdienst mit Gedenken der Verstorbenen 10:00Elgersburg 10:00Martinroda Sonntag, 29.11. 10:00 Geraberg Familiengottesdienst zum 1. Advent Geratal-Anzeiger - 4 - Sonntag, 6.12. 14:00 AngelrodaAdventsliedersingen Dorfgemeinschaftshaus Montag, 7.12. 10:00 Geraberg Gottesdienst im Seniorenheim Samstag, 12.12. 14:00 Geraberg Adventskonzert Liederkranz Sonntag, 13.12. 10:00 ElgersburgGottesdienst Angebote für Kinder Krabbelkreis für Säuglinge und Kleinkinder > jeden Donnerstag von 10:00 - 11:00 Uhr im Geraberger Pfarrhaus Mini-Club > jeden Mittwoch von 16:15 - 17:15 Uhr im Geraberger Pfarrhaus Kinderstunde für Kinder der 1. und 2. Klassen > jeden Freitag von 14:30 Uhr - 16:00 Uhr im Geraberger Pfarrhaus > Die Kinder werden vom Schulbus abgeholt. Kinderstunde für Kinder der 3. und 4. Klassen > jeden Montag von 14:30 - 16:00 Uhr im Geraberger Pfarrhaus Seniorenkreise: Elgersburg: jeden 3. Mittwoch im Monat um 14:30 Uhr Geraberg: 14-tägig donnerstags um 14:30 Uhr im Kirchgemeindezentrum Kirchenchor der Geratalgemeinde in Angelroda: Freitag 19:30 Uhr Jugendchor in Geraberg: Montag und nach Absprache 18:00 Uhr Wer hat Lust dabei zu sein? Bankverbindung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal Sparkasse Arnstadt - Ilmenau BIC: HELADEF1ILK IBAN: DE97840510101140002593 angedacht In diesen Tagen gehen wieder viele an die Gräber, um ihrer Toten zu gedenken und die Gräber für den Winter vorzubereiten. Als Christen gedenken wir am Totensonntag unserer Verstorbenen. Jedes im vergangenen Jahr verstorbene Gemeindeglied wird in Erinnerung gerufen, eine Kerze wird entzündet und ein Gebet gesprochen. Wir reden davon, dass Menschen heimgegangen sind in dem Vertrauen, sie in Gottes Liebe geborgen zu wissen. Dazu fand ich ein paar einprägsame Gedanken: Wer sich beim Ewigen geborgen weiß, braucht, was die Zeit bringt, nicht mehr so sehr zu fürchten. Wer den Frieden Gottes im Herzen hat, der höher ist als alle menschliche Vernunft, braucht nicht mehr so viel Angst zu haben, vor dem, was unsere Vernunft sich an Schrecklichem ausdenkt und unserer Seele einreden will. Wer sich geliebt weiß, geht am Hass der Menschen nicht mehr zugrunde. Wer Christus, dem Fürsten des Lebens dient, ist kein Knecht des Todes und seiner Vorboten mehr. Wer um den Lobgesang der Engel weiß, den kann das Wehgeschrei der Völker nicht mehr erschrecken. Wer der Hand vertraut, die unsere ganze Welt hält, glaubt, dass auch sein kleines Leben durch das Sterben hindurch in Gottes Licht gebracht wird. Gott befohlen Ihr Pfarrer Stefan Wohlfarth Nr. 23/2015 Schulnachrichten Apfelvielfalt Mit Äpfeln kann man Kuchen backen, leckere Mahlzeiten zubereiten, mit ihnen basteln, die Wohnung dekorieren, Äpfel kann man vermosten, dörren, filzen, zeichnen, zu Marmelade, Mus, Gelee, Kompott verarbeiten… und man kann sie auch einfach vom Baum essen. Diese Vielfalt wurde uns schon vor Monaten bewusst. Mit der Zeit wurden diese Apfelträume konkreter und nahmen mehr und mehr Gestalt an. Künstlerisch wurde der Prozess von Frau Katharina Kerntopf aus Ilmenau begleitet, von ihr stammten auch zahlreiche Anregungen für Etiketten und Plakate. Im Ergebnis entstand ein Plan für unsere APFELWOCHE. Vom 26.10. bis zum 30.10.2015 stand der Apfel im Mittelpunkt des Unterrichts in einigen Klassen. Unter der Leitung unserer Schulsozialarbeiterin Frau Kausch gehörten ebenso die Nachmittage dem Apfel. Ohne die Hilfe Außenstehender wäre die Woche nur halb so interessant geworden. Eltern, Kollegen und Freunde der Schule haben uns ca. 500 kg Äpfel zur Verfügung gestellt. Hierfür ein großes DANKESCHÖN! Herr Petzold aus Droyßig reiste mit dem erforderlichen Equipment an und vermostete in schweißtreibender Handarbeit zusammen mit den Schülern der Klasse 9c etwa die Hälfte der Äpfel. Das Endprodukt war ein äußerst wohlschmeckender naturbelassener Saft. Ein Genuss! Am nächsten Tag stellten wir Filzäpfel her und dabei leitete uns Frau Macheleidt aus Königsee an. Diese Äpfel sind ein Augenschmauß! Das und vieles mehr füllte unsere APFELWOCHE und erfüllt unser Schullogo immer mehr mit Leben. Diese Projektwoche hat Wiederholungspotenzial, ist aber auch noch ausbaufähig. Denkbar wäre auch das Anpflanzen von Apfelbäumen, das Anlegen einer neuen Streuobstwiese, die Pflege vorhandener… Auch in diesem Bereich freuen wir uns über externe Hilfe und Unterstützung. Am Schluss noch eine Bitte. Wir nehmen gern Lageräpfel für den Snack in der Pause, für Dörräpfel… entgegen. U. Stecklum Geratal-Anzeiger - 5 - 14.11. 15.11. 15.11. 17.11. 18.11. 19.11. 20.11. 21.11. 22.11. 23.11. 23.11. 25.11. Nr. 23/2015 zum 80. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 65. Geburtstag Frau Valentin, Frieda Frau Botz, Lotte Frau Voigt, Renate Frau Klein, Rosel Frau Kühn, Luci Frau Wedekind, Irmgard Frau Kraft, Regina Herrn Hebenstreit, Reiner Frau Heß, Sonja Herrn Sebastian, Helmut Frau Sturm, Ursula Frau Frankenberg, Marika Vereine und Verbände Gemeinde Angelroda Senioren Geburtstagsglückwünsche 12.11. zum 79. Geburtstag 16.11. zum 73. Geburtstag 25.11. zum 82. Geburtstag Frau Peinhardt, Käthe Frau Schneider, Magdalena Herrn Zimmermann, Gerhard Liederkranz Geraberg „Musik ist Sehnsucht des Menschen nach Himmel in seiner Seele“ (E. Kupke *1942) Wir freuen uns auf neue Sänger, gern auch aus anderen Gemeinden des Geratals, welche mit uns gemeinsam singen möchten. Wir treffen uns regelmäßig zu unten genannten Probenzeiten im Proberaum der ehemaligen Schieferschule in Geraberg. Großer Chor montags 19.30 Uhr 007-Chor: Mittwoch 11.11.15 19.30 Uhr 14.11.15 10.00 Uhr 25.11.15 19.30 Uhr Voranzeige Weihnachtskonzerte am 5.12.15 um 16.00 Uhr in der Kirche in Geschwenda sowie zur Eröffnung des Geraberger Weihnachtsmarktes am 12.12.15 um 14.00 Uhr in der Geraberger Kirche. Gemeinde Elgersburg Senioren Geraberger Heimatfreunde e. V. Vielen Dank an alle Geraberger Einwohner, die am Samstag den 17. Oktober Schrott für unsere Sammlung bereitgestellt haben. Wir hoffen, daß kein Schrott irgendwo liegengeblieben ist. Wir wünschen allen weiterhin eine schöne Zeit. Der Vorstand Geburtstagsglückwünsche 12.11. 14.11. 17.11. 21.11. 22.11. zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 74. Geburtstag Herrn Wäsch, Volker Herrn Göring, Peter Frau Kümmerling, Helga Frau Schreyer, Ellen Herrn Schreier, Roland Gemeinde Martinroda Senioren Geburtstagsglückwünsche Gemeinde Geraberg Senioren Geburtstagsglückwünsche 11.11. 11.11. 11.11. 12.11. 12.11. 12.11. 14.11. zum 79. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag Herrn Hasse, Martin Frau Hössl, Regine Frau Wilhelmi, Gisela Herrn Fröde, Bruno Frau Jekal, Alice Herrn Schieck, Wilfried Herrn Gimpel, Peter 12.11. 13.11. 14.11. 15.11. 15.11. 16.11. 17.11. 19.11. 20.11. 20.11. 20.11. 21.11. zum 80. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 95. Geburtstag Herrn Michelfelder, Rolf Herrn Richter, Axel Herrn Fitzner, Sigfrid Herrn Kühn, Reiner Herrn Stelzner, Hermann Herrn Bimbös, Manfred Herrn Augner, Manfred Herrn Umbreit, Jürgen Herrn Störmer, Jörg Frau Werner, Helga Frau Zimmermann, Gisela Frau Rottmann, Ingeborg Geratal-Anzeiger - 6 - Herzliche Glückwünsche zur Goldenen Hochzeit am 27.11. Herrn Fitzner, Sigfrid und Frau Fitzner, Marlies in Martinroda, Gemeinde Neusiß Senioren Geburtstagsglückwünsche 18.11. zum 74. Geburtstag Herrn Möller, Jürgen Impressum Geratal-Anzeiger Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Bahnhofstr. 59 a, 98716 Geraberg Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. 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