Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft

Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
Bitte beachten Sie die Hinweise und Erläuterungen auf der Rückseite
Antragsteller/in
Familienname
Vorname(n)
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Ich beantrage eine einfache Auskunft aus dem Melderegister für folgende Person
Familienname, ggf. Geburtsname
Vorname(n)
Geburtsdatum
Geschlecht
 männlich
 weiblich
Letzte bekannte Anschrift
Verwendungszweck
Werden die Daten für gewerbliche Zwecke benötigt?
 nein
 ja, für

Adressabgleich

Adressermittlung
und Weitergabe an

Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte

Aktualisierung eigener Bestandsdaten

Speicherung und Nutzung zur Adresshistorisierung

Forderungsmanagement

Bonitätsrisikoprüfung

Werbung

Adresshandel

Markt-, Meinungs- oder Sozialforschung
Person/en oder Stelle/n

Erklärung gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 2 Bundesmeldegesetz
Hiermit erkläre ich, dass die Daten der von mir beantragten Melderegisterauskunft
 nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.
 zum Zwecke  der Werbung oder  des Adresshandels verwendet werden.
 Die/Der Betroffene hat mir gegenüber für jeweils diesen Zweck sein Einverständnis
hinsichtlich der Übermittlung ihrer/seiner Daten erklärt.
Mir ist bekannt, dass auf Verlangen der Meldebehörde Nachweise über die
Einwilligungserklärung vorzulegen sind.
Datum
Unterschrift
Hinweise und Erläuterungen zur Melderegisterauskunft
Das Bundesmeldegesetz bietet Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit, bei der Meldebehörde
eine Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu beantragen. Diese
sogenannte einfache Melderegisterauskunft beinhaltet den Familiennamen, den/die
Vornamen, einen eventuell vorhandenen Doktorgrad, die derzeitige Anschrift sowie, sofern
die Person verstorben ist, auch diese Tatsache.
Antragstellung
Um Personenverwechslungen auszuschließen, sollten Sie bitte möglichst genaue Angaben
machen. Bitte vermerken Sie deshalb die Daten, die Ihnen bekannt sind.
Werden die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, sind diese anzugeben. Des Weiteren
müssen Sie eine Erklärung abgeben, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des
Adresshandels benötigt werden. In diesen Fällen kann eine Auskunft aus dem Melderegister
nur erteilt werden, wenn die betroffene Person für die Übermittlung für jeweils diesen Zweck
ausdrücklich
eingewilligt
hat.
Die
Meldebehörde
hat
das
Vorliegen
von
Einwilligungserklärungen stichprobenhaft zu überprüfen. Eine etwaige Falschaussage kann
mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR geahndet werden.
Sie können den Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft auch per Post an
das
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Amt für Bürgerdienste
Postfach 910 240
12414 Berlin
senden.
Gebühren
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft aus dem aktuellen oder archivierten
Datenbestand beträgt 5 EUR je Person.
Ist für die Auskunft ein Zugriff auf das digitalisierte/mikroverfilmte Karteiarchiv erforderlich,
erhöht sich die Gebühr je Person auf 28 EUR.
Falls Sie den Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft per Post
übersenden, ist die fällige Verwaltungsgebühr vorab auf das folgende Konto des
Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin zu überweisen:
Kreditinstitut
IBAN
BIC
Verwendungszweck
Postbank
DE80 1001 0010 0651 6161 09
PBNKDEFF100
x04 3500-11105-100 1439001192554
Bitte fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag eine Kopie der Überweisung bei.