Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft Bitte beachten Sie die Hinweise und Erläuterungen auf der Rückseite Antragsteller/in Familienname Vorname(n) Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Ich beantrage eine einfache Auskunft aus dem Melderegister für folgende Person Familienname, ggf. Geburtsname Vorname(n) Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Letzte bekannte Anschrift Verwendungszweck Werden die Daten für gewerbliche Zwecke benötigt? nein ja, für Adressabgleich Adressermittlung und Weitergabe an Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte Aktualisierung eigener Bestandsdaten Speicherung und Nutzung zur Adresshistorisierung Forderungsmanagement Bonitätsrisikoprüfung Werbung Adresshandel Markt-, Meinungs- oder Sozialforschung Person/en oder Stelle/n Erklärung gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 2 Bundesmeldegesetz Hiermit erkläre ich, dass die Daten der von mir beantragten Melderegisterauskunft nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Die/Der Betroffene hat mir gegenüber für jeweils diesen Zweck sein Einverständnis hinsichtlich der Übermittlung ihrer/seiner Daten erklärt. Mir ist bekannt, dass auf Verlangen der Meldebehörde Nachweise über die Einwilligungserklärung vorzulegen sind. Datum Unterschrift Hinweise und Erläuterungen zur Melderegisterauskunft Das Bundesmeldegesetz bietet Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit, bei der Meldebehörde eine Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu beantragen. Diese sogenannte einfache Melderegisterauskunft beinhaltet den Familiennamen, den/die Vornamen, einen eventuell vorhandenen Doktorgrad, die derzeitige Anschrift sowie, sofern die Person verstorben ist, auch diese Tatsache. Antragstellung Um Personenverwechslungen auszuschließen, sollten Sie bitte möglichst genaue Angaben machen. Bitte vermerken Sie deshalb die Daten, die Ihnen bekannt sind. Werden die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, sind diese anzugeben. Des Weiteren müssen Sie eine Erklärung abgeben, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benötigt werden. In diesen Fällen kann eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt werden, wenn die betroffene Person für die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt hat. Die Meldebehörde hat das Vorliegen von Einwilligungserklärungen stichprobenhaft zu überprüfen. Eine etwaige Falschaussage kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Sie können den Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft auch per Post an das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Amt für Bürgerdienste Postfach 910 240 12414 Berlin senden. Gebühren Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft aus dem aktuellen oder archivierten Datenbestand beträgt 5 EUR je Person. Ist für die Auskunft ein Zugriff auf das digitalisierte/mikroverfilmte Karteiarchiv erforderlich, erhöht sich die Gebühr je Person auf 28 EUR. Falls Sie den Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft per Post übersenden, ist die fällige Verwaltungsgebühr vorab auf das folgende Konto des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin zu überweisen: Kreditinstitut IBAN BIC Verwendungszweck Postbank DE80 1001 0010 0651 6161 09 PBNKDEFF100 x04 3500-11105-100 1439001192554 Bitte fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag eine Kopie der Überweisung bei.
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